Seite 1 von 1

Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 09:22
von kreien
Hier sind doch Leute dabei, die bei der Feuerwehr mitmachen:

Ist es in Deutschland möglich für minderjährige Mitarbeiter (16 Jahre alt) die Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 zu machen? Wie handhabt die Feuerwehr dies bei ihren Atemschutzträgern?

In Österreich scheint es nicht möglich zu sein (erst ab 18 Jahren).

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 09:36
von regalboy
Deutsche Feuerwehr auch ab 18 Jahren.

Welche Arbeit soll denn bei dir in der Firma mit G26.3 verrichtet werden?

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 09:40
von Wollomo
In Bayern konnte ich die G26.3 damals auch erst ab 18 machen.

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 09:57
von kreien
Okay, ich habe es in der FwDV 7 nachgelesen - also bei der Feuerwehr geht es nicht, weswegen die Jugendfeuerwehr wohl mit Attrappen übt.

So ganz eindeutig scheint das bei der BG nicht zu sein, zumindest lese ich das Mindestalter aus dem DGUV-Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte" (also der früheren BGI/GUV-I 504-26, vgl. https://publikationen.dguv.de/regelwerk ... emschutzge) nicht heraus, wohl aber eine Regelung für 50+ :gruebel: .

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 10:13
von regalboy
kreien hat geschrieben: 23. Jul 2021 09:57 Okay, ich habe es in der FwDV 7 nachgelesen - also bei der Feuerwehr geht es nicht, weswegen die Jugendfeuerwehr wohl mit Attrappen übt....
Das mit den Atrappen hat aber auch einen Gewichtsgrund, da man in jungen Jahren ja "fast kein Gewicht" tragen darf.

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 10:14
von Fotoshooter
Korrekt. Erst ab 18 Jahren. Bayern hätte ich noch als Ausnahme sehen können, aber das wurde ja schon beantwortet.

Ich bin bei uns auch für die Jugendfeuerwehr verantwortlich. Wir üben hier mit den Kids nur mit Nachbauten, also keinen echten Geräten. Allein schon das Gewicht und die Masken sind hier ein Problem. Bei den Masken werden die Visiere ausgebaut und auch die Filter, damit es keinen Widerstand gibt. Die Flaschen auf dem Rücken sind aus Plastik wegen dem Gewicht.

Und die Untersuchung für die Erwachsenen ist auch nicht ohne. Also ohne Training würde ich das niemanden machen lassen.

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 10:25
von kreien
regalboy hat geschrieben: 23. Jul 2021 09:36 Welche Arbeit soll denn bei dir in der Firma mit G26.3 verrichtet werden?
Ich muss ein bisschen aufpassen, dass ich mich hier nicht um Kopf und Kragen schreibe, aber nur soviel:

Teil der Besatzung an Bord von Seeschiffen zu sein - und sei es nur eine Probefahrt - erfordert (auch nach GMV [gesundem Menschenverstand]) weltweit standardisiert einen Sicherheitsgrundlehrgang, der immer auch Feuerauspusten unter schwerem Atemschutz in einem brennendem Maschinenraum unter realen Bedingungen vorsieht, die Dräger-Übungsstrecke sowieso, ach ja Rettungsinsel im Wellenbad zählt auch zu den Highlights - habe ich schon alles schon mehrfach hinter mir.

Ich muss da nochmals mit einem Arbeitsmediziner drüber sprechen, die Gefährdungsbeurteilung und internationale Regelungen sehen das eindeutig vor, im Zweifel könnte das weltweit standardisierte Training auch im Ausland stattfinden.

Das Problem bei den Auslandstrainings ist, dass die mit Material arbeiten, das hier nicht mehr üblich ist, z. B. habe ich bei einem Refresher mit einem alten Atemschutzgerät gearbeitet, das noch mit einem Widerstandswarner und Hebelumschalter funktionierte, war wie so eine Reise in die Vergangenheit, gab es hier glaube ich bis in die 1990er-Jahre und ist nicht mehr Stand der Technik.

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 12:48
von kreien
Jetzt habe ich kurz vor dem Wochenende verschiedene Experten in eine Sinnkrise gestürzt, ich bekomme eine schriftliche Antwort.

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 16:10
von Wollomo
Hast du dir dein eigenes Motorboot gechartert und holst Zeugs aus China selbst ab ;-)?

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 16:15
von koshop
Hast du dir dein eigenes Motorboot gechartert und holst Zeugs aus China selbst ab ;-)?
Na, hast du doch gelesen, er schickt ein paar Kinder los. :D

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 23. Jul 2021 21:18
von Technokrat
Sollen Container mitnehmen ;)

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 24. Jul 2021 10:26
von kreien
Zum Thema Berufsausbildung:

Also Schiffsjungen hat es an Bord schon immer gegeben, das Mindestalter auf Seeschiffen ist 16 Jahre, bei Binnenschiffen geht es bereits ab 15 Jahren los (vgl. https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Ei ... -node.html), wobei der Fährjunge bei der Schiffsbesetzung eine wichtige Rolle spielt und fest eingeplant ist, vgl. https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Ei ... -node.html.

Man kann Besatzungen nicht nur aus Rentnern bestehen lassen, und ich weiß auch nicht, warum immer alles ab 18 losgehen muss und Berufsanfänger weit über 20 sind. Es war in früheren Zeiten völlig normal mit 16 eine Berufsausbildung zu beginnen, in den 1950er-Jahren auch mit 14 Jahren. Ich finde diesen Lehrfilm der Deutschen Bundesbahn von damals ganz gelungen, gerade auch ab 11:46, vgl.




"Ein erfülltes Berufsleben hat nur der, der überzeugt ist, dass er seine Arbeit einem tüchtigen Nachfolger übergeben kann."

Re: Arbeitsschutz-Untersuchung G26.3 (schwerer Atemschutz)

Verfasst: 27. Jul 2021 15:41
von kreien
Das Amt für Arbeitsschutz hat sich gemeldet:

"Eine Altersbeschränkung zur Teilnahme an einer Untersuchung für Atemschutzgeräte ist uns aus dem arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht bekannt. Weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der DGUV Information 240-260 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“", der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und dem DGUV Grundsatz 312-190 "Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz" konnten wir eine solche Beschränkung finden."

Die Feuerwehr hat abweichende Regelungen, das ist mir klar.