Photovoltaik Anlage auf dem Dach

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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 08:09 Gehört die PV-Anlage zu den Kosten privater Lebensführung, gilt:
- Keine AFA, dafür Ansatz der Handwerkerleistung (nicht Material, nur "Arbeitszeit"!)
- Umsatzsteuerlich steht und fällt die Umsatzsteuerpflicht im Zeitpunkt der kompletten Fertigstellung. Bei einer Küche bspw. könnte das auch sein, dass die letzte Wischleiste etwas später montiert wird. Übertrag das gerne auf PV-Anlagen.
- Eine Inbetriebnahme würde ich nicht riskieren. Es könnte sein, dass man aus der Inbetriebnahme die komplette Fertigstellung schlussfolgert.
- Aufpassen: Als Inbetriebnahme kann bei PV-Anlagen die erste "Nutzung" jeglicher Art interpretiert werden. Hält der Elektriker einmal eine Glühbirne oder einen Lügenstift ran und der Strom fließt für einen Moment und lässt das Lämpchen aufleuchten, ist die Anlage formell in Betrieb genommen. Ja, dafür braucht es noch keinen Wechselrichter!
- Wenn Du noch nicht über 84% angezahlt hast, solltest Du auch bis zur Schlussabrechnung vermeiden, über 84% zu kommen. Denn dann würdest du tatsächlich die USt zurückbekommen. Besser wäre aber, wenn die Schlussrechnung keine Rückzahlung auslöst. Rückzahlungen provozieren das Finanzamt unnötig.
- Du hast hoffentlich bisher noch nicht dem FA die Anlage gemeldet, insbesondere noch keine Vorsteuer gezogen?
Anzahlung bislang ca. 50%, noch keine Vorsteuer angemeldet.
Natürlich noch nichts in Betrieb, noch nichts ans FA gemeldet (ist ja noch nicht in Betrieb).
Die Endrechnung würde dann der vereinbarte Nettobetrag sein abzgl. der von mir geleisteten Anzahlung. Der Solateur verrechnet dann die Erstattung der Ust in seiner Umsatzsteuervoranmeldung.
So schreibt es Mücke und mein Solateur hat dies auch so bestätigt.

Zur Afa: Sobald die Anlage keine Liebhaberei ist, ist diese gewerblich und Afa kann ziehen, ich habe noch nirgendwo gelesen, dass es bzgl. PV Anlagen da Probleme geben sollte.

Diejenigen, die ihre Anlage bereits in Betrieb haben, können in 2022 LETZTMALIG Afa ansetzen. Weil ab 2023 die Erträge nicht mehr einkommenssteuerlich relevant sind, auch nicht für bereits bestehende Anlagen, ist ab 2023 auch keine Afa mehr möglich.

Handwerksleistung würde in meinem Fall meine Steuerschuld direkt um ca. 450€ schmälern.
Ist natürlich deutlich weniger als eine 20% SonderAfa, aber insgesamt bin ich mit der Neuregelung zufriedener.


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Woody-HH
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Tja, dann hab' ich es wohl falsch gemacht und die Anlage im September "in Betrieb genommen".

Allerdings: meine Hütte wird zu 75% privat genutzt, das Investitionsvolumen liegt unter 20.000 Euro, der Eigenverbrauch gesamt bei ca. 400kWh/a, die Erzeugung ist auch nicht der Rede wert, da nur 6,3kWp auf unser Dach passen. Ich denke dass die Umsatzsteuer mir nicht den Spaß an der Anlage verderben wird.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Woody-HH hat geschrieben: 6. Okt 2022 08:45 Tja, dann hab' ich es wohl falsch gemacht und die Anlage im September "in Betrieb genommen".

Allerdings: meine Hütte wird zu 75% privat genutzt, das Investitionsvolumen liegt unter 20.000 Euro, der Eigenverbrauch gesamt bei ca. 400kWh/a, die Erzeugung ist auch nicht der Rede wert, da nur 6,3kWp auf unser Dach passen. Ich denke dass die Umsatzsteuer mir nicht den Spaß an der Anlage verderben wird.
Das denke ich auch nicht. Eventuell nach 5 Jahren Antrag auf Kleinunternehmerregelung stellen - dann ist nach 7 Jahren die USt raus, aber die Vorsteuer der Investition darfst du behalten. Geht natürlich nur, wenn es ein eigenständiges Gewerbe ist...
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:11
Woody-HH hat geschrieben: 6. Okt 2022 08:45 Tja, dann hab' ich es wohl falsch gemacht und die Anlage im September "in Betrieb genommen".

Allerdings: meine Hütte wird zu 75% privat genutzt, das Investitionsvolumen liegt unter 20.000 Euro, der Eigenverbrauch gesamt bei ca. 400kWh/a, die Erzeugung ist auch nicht der Rede wert, da nur 6,3kWp auf unser Dach passen. Ich denke dass die Umsatzsteuer mir nicht den Spaß an der Anlage verderben wird.
Das denke ich auch nicht. Eventuell nach 5 Jahren Antrag auf Kleinunternehmerregelung stellen - dann ist nach 7 Jahren die USt raus, aber die Vorsteuer der Investition darfst du behalten.
Man kann aber nicht auf Kleinunternehmerregelung umstellen, wenn man gleichzeitig auch regelbesteuert ist.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 6. Okt 2022 08:25
Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 08:09 Gehört die PV-Anlage zu den Kosten privater Lebensführung, gilt:
- Keine AFA, dafür Ansatz der Handwerkerleistung (nicht Material, nur "Arbeitszeit"!)
- Umsatzsteuerlich steht und fällt die Umsatzsteuerpflicht im Zeitpunkt der kompletten Fertigstellung. Bei einer Küche bspw. könnte das auch sein, dass die letzte Wischleiste etwas später montiert wird. Übertrag das gerne auf PV-Anlagen.
- Eine Inbetriebnahme würde ich nicht riskieren. Es könnte sein, dass man aus der Inbetriebnahme die komplette Fertigstellung schlussfolgert.
- Aufpassen: Als Inbetriebnahme kann bei PV-Anlagen die erste "Nutzung" jeglicher Art interpretiert werden. Hält der Elektriker einmal eine Glühbirne oder einen Lügenstift ran und der Strom fließt für einen Moment und lässt das Lämpchen aufleuchten, ist die Anlage formell in Betrieb genommen. Ja, dafür braucht es noch keinen Wechselrichter!
- Wenn Du noch nicht über 84% angezahlt hast, solltest Du auch bis zur Schlussabrechnung vermeiden, über 84% zu kommen. Denn dann würdest du tatsächlich die USt zurückbekommen. Besser wäre aber, wenn die Schlussrechnung keine Rückzahlung auslöst. Rückzahlungen provozieren das Finanzamt unnötig.
- Du hast hoffentlich bisher noch nicht dem FA die Anlage gemeldet, insbesondere noch keine Vorsteuer gezogen?
Anzahlung bislang ca. 50%, noch keine Vorsteuer angemeldet.
Natürlich noch nichts in Betrieb, noch nichts ans FA gemeldet (ist ja noch nicht in Betrieb).
Die Endrechnung würde dann der vereinbarte Nettobetrag sein abzgl. der von mir geleisteten Anzahlung. Der Solateur verrechnet dann die Erstattung der Ust in seiner Umsatzsteuervoranmeldung.
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Zur Afa: Sobald die Anlage keine Liebhaberei ist, ist diese gewerblich und Afa kann ziehen, ich habe noch nirgendwo gelesen, dass es bzgl. PV Anlagen da Probleme geben sollte.

Diejenigen, die ihre Anlage bereits in Betrieb haben, können in 2022 LETZTMALIG Afa ansetzen. Weil ab 2023 die Erträge nicht mehr einkommenssteuerlich relevant sind, auch nicht für bereits bestehende Anlagen, ist ab 2023 auch keine Afa mehr möglich.

Handwerksleistung würde in meinem Fall meine Steuerschuld direkt um ca. 450€ schmälern.
Ist natürlich deutlich weniger als eine 20% SonderAfa, aber insgesamt bin ich mit der Neuregelung zufriedener.
Klingt überwiegend gut.
Aber:
Zur Afa: Sobald die Anlage keine Liebhaberei ist, ist diese gewerblich und Afa kann ziehen, ich habe noch nirgendwo gelesen, dass es bzgl. PV Anlagen da Probleme geben sollte.
ist die Anlage gewerblich, dann kannst Du keine Handwerksleistung ansetzen. Hier musst du ganz klar entscheiden und im Zweifel nachweisen, ob die Anlage gewerblich oder privat ist. Knackpunkt ist dabei die Gewinnerzielungsabsicht einerseits (willst du Gewinne erzielen) und die Totalüberschussprognose andererseits (wirst du realistischerweise über die gesamte Lebensdauer Gewinne erzielen). Beides muss gegeben sein.
Für die Totalüberschussprognose wiederum stellt sich die Frage nach der Laufzeit. Üblicherweise kannst Du hier für einen Zeitraum von 20 Jahren gucken, ob du mit einem Totalüberschuss rechnen kannst. Und das bezweifel ich ganz stark.
Wenn die Totalüberschussprognose ein unklares Ergebnis bringt und du gerne eine negative Prognose haben möchtest, kannst Du als Gestaltungsspielraum noch die Rückbaukosten und Entsorgungskosten am Laufzeitende anbringen, um ein deutlicher negatives Ergebnis in der Prognose zu erhalten.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:13
Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:11

Das denke ich auch nicht. Eventuell nach 5 Jahren Antrag auf Kleinunternehmerregelung stellen - dann ist nach 7 Jahren die USt raus, aber die Vorsteuer der Investition darfst du behalten.
Man kann aber nicht auf Kleinunternehmerregelung umstellen, wenn man gleichzeitig auch regelbesteuert ist.
Njein, bei Identität beider Gewerbe geht das natürlich nicht.
Wenn es zwei nicht-identische Gewerbe sind, ist die Kleinunternehmerregelung aber eine gute Möglichkeit. Gestaltungsspielraum haben PV-Betreiber z.B. indem sie die PV als GBR zusammen mit dem Ehepartner betreiben und damit ein separates Gewerbe haben.
Dann kann das Hauptgewerbe regelbesteuert sein, während die PV-Anlage von der Kleinunternehmerregelung Gebraucht macht. Hilft übrigens bei größeren Unternehmen und größeren PV-Anlagen auch, um andere betriebsgrößenabhängige Erleichterungen wie Sonderabschreibungen nutzen zu dürfen.
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Woody-HH
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:27...Gestaltungsspielraum haben PV-Betreiber z.B. indem sie die PV als GBR zusammen mit dem Ehepartner betreiben und damit ein separates Gewerbe haben.
Das ist ein sehr guter Hinweis, den ich meinem Steuerberater weitergeben werde. Danke!
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Woody-HH hat geschrieben: 6. Okt 2022 10:34
Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:27...Gestaltungsspielraum haben PV-Betreiber z.B. indem sie die PV als GBR zusammen mit dem Ehepartner betreiben und damit ein separates Gewerbe haben.
Das ist ein sehr guter Hinweis, den ich meinem Steuerberater weitergeben werde. Danke!
Es ist immer wieder erheiternd, wenn man seinen Berater beraten muss :)
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Woody-HH hat geschrieben: 6. Okt 2022 10:34
Ach hat geschrieben: 6. Okt 2022 09:27...Gestaltungsspielraum haben PV-Betreiber z.B. indem sie die PV als GBR zusammen mit dem Ehepartner betreiben und damit ein separates Gewerbe haben.
Das ist ein sehr guter Hinweis, den ich meinem Steuerberater weitergeben werde. Danke!
Der Hinweis war keine Beratung an dich, sondern allgemeiner Natur. Ob er auf dich selber zutrifft, musst du oder dein Berater im Einzelfall prüfen. Hier ein - ebenfalls allgemeiner - Hinweis: Wenn Du den Großteil des Stroms anschließend in deinem Gewerbe verbrauchst, läufst Du Gefahr, als Energieversorgendes Unternehmen zu gelten. Darauf hast Du keinen Bock. Auch dafür gibt es natürlich wieder passende Konstruktionen.
Aber bei so einer kleinen Anlage von ~6 KWP ist der einzige, der am Ende einen wirtschaftlichen Vorteil aus solchen Konstruktionen hat, vermutlich dein Steuerberater :-D
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Woody-HH
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Mein Steuerberater macht das was die Berufsbezeichnung sagt. Er berät mich in Steuerfragen und erstellt die Steuererklärung. Die Bilanz bekommt er von mir, die gesamte laufenden Buchhaltung machen wir selbst. Findet er nur semi-toll, kann ich nicht ändern. 8)
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Gaertner
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

So viele, viele Monde später als geplant hat meine Anlage nun endlich die Arbeit aufgenommen.
Auf das es kalt und sonnig wird :-}
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daytrader
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Gaertner hat geschrieben: 15. Dez 2022 11:50 Auf das es kalt und sonnig wird :-}
Isses nicht? Hier knackig kalt und strahlende Sonne. Schon fette 8 Cent geerntet heute und es ist erst mittag. So langsam kommen die 30 K wieder rein.
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Isses nicht? Hier knackig kalt und strahlende Sonne. Schon fette 8 Cent geerntet heute und es ist erst mittag. So langsam kommen die 30 K wieder rein.
Doch, und Anlage ohne Schneebedeckung, sieht dann schon was besser aus :-y
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 4. Okt 2022 11:52 Also eine Afa sollte ja generell möglich sein wenn keine Liebhaberei.
Mit der Gesetzesvorlage vom 14.09. bzgl. PV Anlagen wird die Afa letztmalig in 2022 möglich sein.
D.h. die 20%ige Sonder-Afa müsste dieses Jahr erfolgen.
Das Thema wird ja morgen endgültig verabschiedet. Für alle Anlagen ab Baujahr 2022 bis 30kwp sind iab u afa weg.
Außer man bekommt die Anlage in den bisherigen Betrieb rechtlich unter.
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Gaertner hat geschrieben: 15. Dez 2022 12:20
Isses nicht? Hier knackig kalt und strahlende Sonne. Schon fette 8 Cent geerntet heute und es ist erst mittag. So langsam kommen die 30 K wieder rein.
Doch, und Anlage ohne Schneebedeckung, sieht dann schon was besser aus :-y
Vielleicht kommste auf 2 € und hast dann wieder 3 Wochen bedeckten Himmel. Nie wieder Schnee hamse letzten Winter in den Schlagzeilen orakelt und jetzt liegt der seit 3 Wochen zu einer Zeit wo hier noch nie vor Januar ernsthaft Schnee lag. Aber selbst ohne Schnee im November sah es böse aus. Da war es halt nur dunkel, aber kein Schnee.

Der Winter ist wirklich enttäuschend. Hat mich zwar jeder gewarnt, aber ich habe insgeheim trotzdem gehofft, vielleicht ein bisschen vom Gas wegzukommen.
Aber derzeit mit PV irgendwas weniger an Gasverbrauch ist utopisch.
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Der Winter ist wirklich enttäuschend. Hat mich zwar jeder gewarnt,
Naja ich habe mich für die Monate Okt-Januar keiner Illusion hingegeben.
Bei uns gibts meistens auch im Dez schon Schnee, allerdings mitunter auch oft mit viel Sonne.
Aktuell geht sogar was in den Speicher :-}
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ich bin jetzt so weit, dass meine PV Anlage demnächst in Betrieb geht.
Der lokale Versorger verlangt tatsächlich 160€ netto für die Bearbeitung der PV Anlage:
- allgemeiner Schriftverkehr
- Festlegung des Zählerplatzes, der Schutzeinrichtung, mögl. Netzrückwirkungen
- einschließlich Dokumentation

Ist das denn rechtens?

https://www.solaranlagen-portal.com/pho ... zanbindung
Von der Anlage bis zum Verknüpfungspunkt ist der Anlagenbetreiber in der Pflicht, alle anfallenden Kosten zu tragen.

Ab dem Verknüpfungspunkt und damit für den weiteren Netzausbau ist der Netzbetreiber zuständig. Notwendig ist dafür die Festlegung des Netzverknüpfungspunkts. Erst wenn dieser feststeht, können die weiteren Kosten exakt berechnet werden.
Was ist der Verknüpfungspunkt? Ich denke, das ist der Hausanschluss. Und mein PV-Techniker erledigt das, sobald der notwendige Zähler installiert ist (Austausch des bestehenden Zählers)

https://www.rechnerphotovoltaik.de/phot ... fungspunkt
Als Verknüpfungspunkt wird im PV Kontext der Punkt bezeichnet, an der die Anlage auf der AC-Seite an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Im EEG ist der Verknüpfungspunkt ebenfalls bezeichnet, hier werden in § 5 zwei wichtige Vorgaben zur Auswahl des geeigneten Verknüpfungspunktes gemacht:

Die Spannungsebene des öffentlichen Stromnetzes muss auf die Einspeiseleistung der Anlage konkret abgestimmt sein.
Der Verknüpfungspunkt soll optimalerweise die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweisen, wobei diese als Luftlinie gemessen wird.

In der Regel ist bei kleinen PV Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp der Hausanschluss als Verknüpfungspunkt zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass das Grundstück bereits ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Der Netzbetreiber kann allerdings auch einen anderen Verknüpfungspunkt zuweisen, wenn dieser für ihn technisch oder wirtschaftlich besser geeignet ist. Die Mehrkosten für den Anschluss sind dann vom Netzbetreiber zu tragen.
Wieso also will mein lokaler Versorger von mir eine Gebühr verlangen für etwas, für das er doch zuständig ist?
Oder verstehe ich irgendwas falsch?
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fonprofi
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Reklamieren. Die Kosten gehen auf den Netzbetreiber. Die verdienen mit deinem Strom.

Wenn uneinsichtig, dann Meldung an die Netzagentur. Oder melde es trotzdem beiss
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

danke, fonprofi, das deckt sich dann mit meinem Kenntnisstand.
Da werde ich morgen mal die infra fürth telefonisch belästigen.
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

bin mir plötzlichnichtmehr so sicher, ob der Netzbetreiber nciht doch Kosten berechen darf:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ ... sfrage/165
Die für den Netzanschluss notwendigen Kosten an den gesetzlichen bzw. selbst gewählten Verknüpfungspunkt haben die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber zu tragen. Hierbei handelt es sich um die Anschlusskosten an den bzw. bis zum Verknüpfungspunkt, die notwendig sind (vgl. zur Notwendigkeit das Votum 2008/33 der Clearingstelle).
Aber ich habe mal bei der Clearingstelle nachgefragt.

Interessant wäre trotzdem, ob irgendjemand hier aus dem Forum bei der PV Errichtung derartige Kosten berechnet bekommen hat.
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