https://www.handelsblatt.com/unternehme ... r02PqU-ap1Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erlaubt dem amerikanisch-niederländischen Konzern in einem überraschenden Urteil eine umstrittene Firmenpolitik: Booking verbietet seinen Vertragspartnern, die im Portal genannten Hotelraten mit eigenen Preislisten zu unterschreiten.
Damit widersprachen die Richter einer Anordnung des Bundeskartellamts. Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte 2015 die sogenannten „engen Bestpreisklauseln“ in den Kooperationsverträgen untersagt. Das Kartellamt fürchtete eine zu hohe Abhängigkeit der Hoteliers von dem Amsterdamer Hotelportal, das in Deutschland einen Marktanteil von rund 60 Prozent besitzt.
Das OLG hielt beim Urteilsverkündigungstermin dagegen. Die „engen Ratenparitätsklauseln“ von Booking seien erforderlich und verhältnismäßig, urteilten die Richter. Sie verwiesen dabei auf die Gefahr von Trittbrettfahrern, die Booking bei der Hotelsuche nutzen, um anschließend günstiger beim Hotel selbst zu buchen. Die rigiden Vertragsklauseln seien nötig, um die „erheblichen Investitionen“ in den Geschäftsbetrieb von Booking.com abzusichern.
Kann mir kaum vorstellen, dass das hlatbar ist. Gab doch mal ein ähnliches Urteil mit Amazon - da wurde (zum Glück) gegenteilig entschieden.