medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

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Andy79
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medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Hallo,

aktuell gibt es ein Schallwellengerät zur Behandlungen von Schmerzen und Verspannungen um einiges günstiger im Angebot.
Da unsere Damen gerade in der Hochsaison sehr häufig Sorgen mit Verspannungen haben, ist die Frage ob so ein Gerät auch als Betriebsausgabe gültig ist. Idee wäre dass die Firma das Gerät kauft und die Angestellten das zum Lösen von Verspannungen nutzen können. Bei uns nutzt das unsere Physiotherapie. Daher kenne ich das Teil.
Der Preis liegt bei mehreren hundert Euro.

Falls es jemanden interessiert:
https://novafon.com/de/oster-deals-2024/pre-sale

Wird das beim Finanzamt anerkannt oder ist das doof ? Eigentlich nichts anderes als ein ergonomischer Stuhl ect..


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mwp
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Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Wenn du das Ding für dein Betrieb kaufst, beantworte das doch schon die Frage. Dann ist das natürlich eine Betriebsausgabe. Du bist als Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Gesundheit deiner Mitarbeiter zu schützen.
regalboy
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Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Andy79 hat geschrieben: Gestern 16:53 ...
Wird das beim Finanzamt anerkannt oder ist das doof ? Eigentlich nichts anderes als ein ergonomischer Stuhl ect..
Unabhängig von der Frage, ob das Finanzamt es als Betriebsausgabe anerkennt:
Ein ergonomischer Stuhl und dieses Gerät dürften alles andere als vergleichbar sein.

Ein zweiwöchiger Wellnessurlaub auf Bali mit täglicher Massage dürfte auch meine Schmerzen mildern - also auch "vergleichbar" ? ;)
mwp
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Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

regalboy hat geschrieben: Gestern 17:31 Ein zweiwöchiger Wellnessurlaub auf Bali mit täglicher Massage dürfte auch meine Schmerzen mildern - also auch "vergleichbar" ? ;)
Du hast dich im Wort vertan. Das nennt sich nicht Wellnessurlaub sondern Präventionskurs. Aber natürlich nicht für dich sondern für deine Mitarbeiter.

Im Zuge des betrieblichen Gesundheitsmanagement ist tatsächlich relativ viel möglich. Bei Reisen, Gesundheitsurlaub, Bildungsurlaub etc gibt's bestimmt ein paar Fallstricke, da kenne ich mich nicht so aus, aber im Betrieb kann man schon ziemlich viel machen, wenn es der gesundheitsvorsorge dient und zum Wohl der Mitarbeiter ist.

Auch wenn die Aussage mit Massage vermutlich als Scherz gemeint war, Massagen für die Mitarbeiter sind grundsätzlich möglich, das kann man z.b. als Sachleistung gestalten und ist natürlich dann als Betriebsausgabe absetzbar.

Mit der Materie kenne ich mich eigentlich nicht aus aber wir haben das auch schon gemacht wie genau das dann verbucht wird das hat alles die Staatskanzlei gemacht. Ist bei keiner Steuerprüfung bemängelt worden.

Ich habe mal kurz gegoogelt und zum Beispiel das hier gefunden
Kurse zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Massagen: Zuschüsse vom Betrieb für eine gute Gesundheit sind bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ber ... t-das.html

Oder hier noch was dazu https://www.schenk-steuerberatung.de/st ... teuerfrei/
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