Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

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regalboy
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

fussel hat geschrieben: 8. Okt 2020 09:59 ....
Warum du jetzt gleich persönlich wirst, ist mir unverständlich.
Du warst doch der, der hiermit sehr persönlich geworden war (Hervorhebung durch mich):
fussel hat geschrieben: 7. Okt 2020 20:56 Offensichtlich hast du NULL Ahnung wie Doppelhäuser gebaut werden. ....


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wutzel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Die Wand steht ja auf dem Grdstk des Nachbarn. Du willst die höher mauern, damit du eine Brandwand hast.

Dafür brauchst du doch wohl die Erlaubnis des Nachbarn? Was, wenn der sich quer stellt? Mauerst du dann eine neue Wand komplett auf deinem Grdstk?

Wenn du Nachbars Giebel höher mauerst, musst du deinen Dachanschluß erneuern und die Mauerkrone abdichten. Was spricht dagegen, die Seite vom Nachbarn gleich mitzumachen? Für ein paar Hunderter Frieden mit dem Nachbarn wären mirs wert.
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Wir werden uns schon einigen. Letztendlich will ich ja auch was von ihm. :D
Aber hätte ja sein können, dass es jemand genau weiß. Rein interessehalber.
ichbins
Beiträge: 3
Registriert: 28. Mär 2012 11:57

Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

xMerchant hat geschrieben: 8. Okt 2020 10:34 Du wirst hier niemanden finden, der Die Frage auch nur annähernd rechtssicher beantworten kann. Stell die Frage bei Frag einen Anwalt rein und investieren 50-100 Euro.
Dann hast auch nur die Meinung von einem Anwalt, rechtssicher ist was anderes :wink:
wolle
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Ich frage mal: Ist das Gebäude baurechtlich überhaupt geteilt? Ansonsten gehört vermutlich das komplette Gebäude dir, da der größere Teil auf deiner Parzelle steht und es ist baurechtlich einen Überbau.
regalboy
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

wolle hat geschrieben: 22. Okt 2020 08:51 Ich frage mal: Ist das Gebäude baurechtlich überhaupt geteilt? Ansonsten gehört vermutlich das komplette Gebäude dir, da der größere Teil auf deiner Parzelle steht und es ist baurechtlich einen Überbau.
In allen Bundesländern?
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