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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 17. Mai 2018 21:47
von MrCocktail
@wolkenspiel

Dann soll Sie sich die Unterschrift vom Jugenamt ersetzen lassen, das ganze 2 oder 3 mal, und Sie hat das alleinige Sorgerecht zumindest vorübergehend wieder.




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Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 18. Mai 2018 14:19
von Roemer
Bei Direktbanken geht auch 3x PostIdent. Zum Beispiel PSD-Bank. Dort kann der in Mexiko lebende Vater sich auch per Skype / Videochat mit Ausweis vor Kamera legitimieren.

Die Filialbanken sind da noch ein bissel oldfashioned ;-)

Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 20. Mai 2018 09:40
von KaterManfred
Vor ein paar Jahren war das bei unserer Sparkasse kein Problem. Geht die Entwicklung wirklich rückwärts?
Vater musste bei uns nur unterschreiben, die Unterlagen wurden per Brief hin- und hergeschickt. Persönlich ist ja schon ein Problem, wenn ein Elternteil in Buxtehude wohnt und die Kinder mit dem anderen in Süddeutschland.
Vielleicht ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?

Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 12. Jun 2018 10:33
von Rex
Wurde das Problem gelöst?
Zum rechtlichen wurde ja schon einiges gesagt, deswegen dazu nur kurz:

Gemäß GWG ist bei gemeinsam Sorgeberechtigten die persönliche Identifizierung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Alternativ Post-Ident, Video-Ident Verfahren.
Bieten Sparkassen und Volksbanken i.d.R. nicht an.

Wenn der Vater eine Erklärung abgibt die folgende Formulierung enthält:
Sorgerechtsvollmacht
ICH XY verzichte für meine Tochter XX in Sachen der Vermögenssorge auf das gemeinsame Sorgerecht.
Explizit erlaube ich der Mutter XX Alleinvertretungsberechtigt ein Zahlungsverkehrskonto für meine Tochter XX zu eröffnen. Diese Erklärung wird unwiderruflich bis zum 00.00.0000 [18.Geburtstag der Tochter] abgegeben.

Ich war mir gerade nicht mehr sicher ob so eine Erklärung notariell beglaubigt sein muss.
Lt. Auskunft der Anwaltsseite: https://www.anwaltskanzleischmid.de/sor ... ch-es.html
Eine solche Vollmacht ist formlos wirksam und muss nicht notariell beglaubigt oder durch ein Gericht bestätigt werden.

-> Sparkassen haben sich da meist trotzdem noch etwas eigen. Aber damit sollte Sie bei VoBa oder Coba 1 normales Girokonto eröffnen können. Erfahrungsgemäß eher zu einer 60+ Jahre Privatkundenberaterin gehen. Die drücken die Kontoeröffnung einfach durch.
Die jungen Bankmietzen 20-40 kommen aus Angst vor Abmahnung o.ä. manchmal auf die Idee erst die interne Rechtsabteilung zu konsultieren.

Alle Tipps in Richtung Jugendamt sind "Blödsinn".
Wenn der Vater absolut keine Erklärung abgeben will, dann wäre das Vormundschaftsgericht der richtige Ansprechpartner. Das Vormundschaftsgericht kann die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen ersetzen wenn erhebliches Interesse für das Kindeswohl besteht.
[Meines erachtens ist das in dem Fall sogar kostenlos auf Antrag oder zumindest mit verringerter Gerichtsgebühr möglich]

Das oben beschriebene wenn es wirklich ein Girokonto werden soll.

Praxistipp wenn es einfach ein Konto zum Lohnempfang sein soll:
Allgemein: Sparkonten und Tagesgeldkonten bei den meisten Banken sind für eingehende Überweisungen und somit auch Lohnzahlungen freigeschaltet.
Speziell: Die Coba bietet 1 Sparkonto mit automatenfähiger SparCard an.
Einfach Sparkonto auf Namen der Mutter, Oma o.ä. eröffnen.
Zu dem Konto wird dann 1 SparCard erstellt (diese kann auch auf den Namen der Minderjährigen ausgestellt werden)
Mit dieser SparCard kann Sie dann an jedem Commerzbank Geldautmaten bis zu 2.000€ monatl. abheben. (Ob auch CashGroup Automaten Postbank, Deutsche Bank, usw. funktionieren bei der Kontoeröffnung erfragen)

Die meisten Volksbanken bieten ähnliches Modell mit einem Tagesgeldkonto + SparCard an.

Meines erachtens ist so 1 Sparkonto etwas komfortabler (eigenständiger) als es über das Girokonto der Mutter abzuwickeln. Was natürlich auch geht.

Hoffe das hilft euch eventuell weiter.

[ :kaffeesmily Irgendwie schaff ich es nie mich wirklich kurz zu fassen^^]

/edit: Die Anwälte die hier im Forum mitlesen sind aber auch etwas "faul", zumindest das Stichwort: Sorgerechtsvollmacht hätte ja mal eingeworfen werden können. Oder verbietet es der Berufsethos selbst solche simple Infos kostenlos zu geben?

Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 16. Jun 2018 10:31
von Ach
Wir haben hier einen Mitarbeiter über Monate bar bezahlt. Weil er als Flüchtling keinen Lichtbildausweis hatte, bekam er kein Bankkonto.

Natürlich ist das unpraktisch, aber es funktioniert doch auch bar.

Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 16. Jun 2018 11:50
von Wolkenspiel
Wir machen das jetzt über das Konto der Mutter, die auch bei mir arbeitet. Bis die Tochter nächstes Jahr 18 wird.
Furchtbar.

Re: Kontoeröffnung in Abwesenheit eines Elternteils

Verfasst: 16. Jun 2018 13:56
von kreien
Ach hat geschrieben:Wir haben hier einen Mitarbeiter über Monate bar bezahlt. Weil er als Flüchtling keinen Lichtbildausweis hatte, bekam er kein Bankkonto. Natürlich ist das unpraktisch, aber es funktioniert doch auch bar.
In diesem Zusammenhang regt der Artikel in der Offenbach Post zum Schmunzeln an (https://www.op-online.de/offenbach/spar ... 853224.htm): "Das Geldwäschegesetz und in gewisser Weise auch die Flüchtlingswelle fügen ein Übriges an Belastung hinzu. Kontoeröffnungen, für die die Sparkasse verpflichtet ist, erfordern Legitimationsprüfungen teils bei Abwesenheit von Ausweispapieren, Plausibilitäts-Abgleiche von Bewegungen auf dem Girokonto."

Die Sparkasse Offenbach ist zur Kontoeröffnung verpflichtet und schafft die Legitimationsprüfung auch bei Abwesenheit von Ausweispapieren? Das kann mir aber gar nicht vorstellen, bisher war die Sparkasse Offenbach besonders stark im Erklären, was sie alles nicht kann.

Und man schließt deswegen Filialen, da von den Mitarbeitern so viel Spezialisierung nötig sei, dass diese nicht an zig Standorten vorgehalten werden können. Die Sparkasse argumentiert so, dass sie theoretisch an einer Stelle viel mehr Mitarbeiter vorhalten müsste als früher und deswegen hat man sich entschlossen Filialen zu schließen, also offiziell zusammenzulegen.

Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass die Kunden mit den Füßen abgestimmt haben. Aus eigener Erfahrung würde ich sagen, dass die Filialschließung der Sparkasse Offenbach am Starkenburgring nur zu begrüßen ist und als Beitrag zur Erhöhung der Servicequalität verstanden werden sollte.