Wurde das Problem gelöst?
Zum rechtlichen wurde ja schon einiges gesagt, deswegen dazu nur kurz:
Gemäß GWG ist bei gemeinsam Sorgeberechtigten die persönliche Identifizierung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Alternativ Post-Ident, Video-Ident Verfahren.
Bieten Sparkassen und Volksbanken i.d.R. nicht an.
Wenn der Vater eine Erklärung abgibt die folgende Formulierung enthält:
Sorgerechtsvollmacht
ICH XY verzichte für meine Tochter XX in Sachen der Vermögenssorge auf das gemeinsame Sorgerecht.
Explizit erlaube ich der Mutter XX Alleinvertretungsberechtigt ein Zahlungsverkehrskonto für meine Tochter XX zu eröffnen. Diese Erklärung wird unwiderruflich bis zum 00.00.0000 [18.Geburtstag der Tochter] abgegeben.
Ich war mir gerade nicht mehr sicher ob so eine Erklärung notariell beglaubigt sein muss.
Lt. Auskunft der Anwaltsseite:
https://www.anwaltskanzleischmid.de/sor ... ch-es.html
Eine solche Vollmacht ist formlos wirksam und muss nicht notariell beglaubigt oder durch ein Gericht bestätigt werden.
-> Sparkassen haben sich da meist trotzdem noch etwas eigen. Aber damit sollte Sie bei VoBa oder Coba 1 normales Girokonto eröffnen können. Erfahrungsgemäß eher zu einer 60+ Jahre Privatkundenberaterin gehen. Die drücken die Kontoeröffnung einfach durch.
Die jungen Bankmietzen 20-40 kommen aus Angst vor Abmahnung o.ä. manchmal auf die Idee erst die interne Rechtsabteilung zu konsultieren.
Alle Tipps in Richtung Jugendamt sind "Blödsinn".
Wenn der Vater absolut keine Erklärung abgeben will, dann wäre das Vormundschaftsgericht der richtige Ansprechpartner. Das Vormundschaftsgericht kann die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen ersetzen wenn erhebliches Interesse für das Kindeswohl besteht.
[Meines erachtens ist das in dem Fall sogar kostenlos auf Antrag oder zumindest mit verringerter Gerichtsgebühr möglich]
Das oben beschriebene wenn es wirklich ein Girokonto werden soll.
Praxistipp wenn es einfach ein Konto zum Lohnempfang sein soll:
Allgemein: Sparkonten und Tagesgeldkonten bei den meisten Banken sind für eingehende Überweisungen und somit auch Lohnzahlungen freigeschaltet.
Speziell: Die Coba bietet 1 Sparkonto mit automatenfähiger SparCard an.
Einfach Sparkonto auf Namen der Mutter, Oma o.ä. eröffnen.
Zu dem Konto wird dann 1 SparCard erstellt (diese kann auch auf den Namen der Minderjährigen ausgestellt werden)
Mit dieser SparCard kann Sie dann an jedem Commerzbank Geldautmaten bis zu 2.000€ monatl. abheben. (Ob auch CashGroup Automaten Postbank, Deutsche Bank, usw. funktionieren bei der Kontoeröffnung erfragen)
Die meisten Volksbanken bieten ähnliches Modell mit einem Tagesgeldkonto + SparCard an.
Meines erachtens ist so 1 Sparkonto etwas komfortabler (eigenständiger) als es über das Girokonto der Mutter abzuwickeln. Was natürlich auch geht.
Hoffe das hilft euch eventuell weiter.
[
Irgendwie schaff ich es nie mich wirklich kurz zu fassen^^]
/edit: Die Anwälte die hier im Forum mitlesen sind aber auch etwas "faul", zumindest das Stichwort:
Sorgerechtsvollmacht hätte ja mal eingeworfen werden können. Oder verbietet es der Berufsethos selbst solche simple Infos kostenlos zu geben?