Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
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Re: Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
Ist schon verlockend, sich bei einer PKK anzumelden...
- lallekalle
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- Registriert: 14. Jun 2014 12:50
- Land: Deutschland
Re: Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
Die nimmt mich nicht - nur mit horrenden Risikozuschlägen (Übergewicht, Bluthochdruck)...
Re: Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
Wenn der Steuerbescheid für 2017 vorliegt, erfolgt die Kündigung der Familienversicherung und die Nachzahlung KV+PV für 2017 in die freiwillige GKV Deiner Wahl. Es sind mindestens etwa EUR 400 / Monat. Es sei denn Dein Laden wurde erst in 2017 gegründet. Im Gründungsjahr ist es preiswerter.
Meines Erachtens sah die Altregelung vor: es gibt keine Rückerstattungen, aber natürlich Nachzahlungen.
Diese "Ungerechtigkeit" wurde am 1. Jan. 2018 abgeschafft. Mit dem Steuerbescheid 2018 wird auch erstattet.
Meines Erachtens sah die Altregelung vor: es gibt keine Rückerstattungen, aber natürlich Nachzahlungen.
Diese "Ungerechtigkeit" wurde am 1. Jan. 2018 abgeschafft. Mit dem Steuerbescheid 2018 wird auch erstattet.
Re: Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
Das stimmt.Roemer hat geschrieben: Wenn der Steuerbescheid für 2017 vorliegt, erfolgt die Kündigung der Familienversicherung...
Wenn das Einkommen zu hoch dafür ist.
Das ist falsch.Roemer hat geschrieben:...und die Nachzahlung KV+PV für 2017 in die freiwillige GKV Deiner Wahl.
Nachgezahlt oder rückerstattet wird erst ab dem Steuerbescheid 2018.
Ab dem Steuerbescheid 2017 muss aber in die GKV gewechselt werden.
Auch falsch.Roemer hat geschrieben:Es sind mindestens etwa EUR 400 / Monat. Es sei denn Dein Laden wurde erst in 2017 gegründet. Im Gründungsjahr ist es preiswerter.
Einen Antrag auf Beitragsentlastung kann jeder freiwillig versicherte Selbstständige mit einem Einkommen das 2/3 unter der Mindestbemessungsgrundlage liegt stellen. Dann kann der Beitrag auf 2/3 gesenkt werden.
Das hat nichts mit dem Gründungsjahr zu tun.
Und auch das ist falsch.Roemer hat geschrieben: Meines Erachtens sah die Altregelung vor: es gibt keine Rückerstattungen, aber natürlich Nachzahlungen.
Es gab bisher keine Nachzahlungen. Es galt immer das Datum des Steuerbescheids und ab dann stieg der Beitrag oder wurde gesenkt.
Nachgezahlt werde musste nur, wenn man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkam und den Steuerbescheid verspätet an die Krankenkasse übermittelt hat.
Stimmt.Roemer hat geschrieben:Diese "Ungerechtigkeit" wurde am 1. Jan. 2018 abgeschafft. Mit dem Steuerbescheid 2018 wird auch erstattet.
Gerechter ist die neue Regelung auf jeden Fall, da jetzt jeder genau die Beiträge zahlt, die seinem Einkommen entsprechen.
Vorher wurde gerne mal 'gemauschelt', indem Steuererklärungen mit hohem Einkommen sehr spät oder sogar verspätet eingereicht wurden.
Dadurch gab's den Steuerbescheid später und so kamen die Beitragserhöhungen natürlich auch später.
Wenn das Einkommen niedrig war und Beitragssenkungen zu erwarten waren, war die Steuererklärung dann sehr zeitig beim FA.
Damit konnte man durchaus ein paar tausend Euro im Jahr sparen.
Re: Ende der Familienversicherung bei Selbständigkeit
Ehrengast hat Recht. Ich habe überlesen, daß der Threadersteller schon länger selbstständig ist und bereits Steuerbescheide an die Familienversicherung geschickt hat. Daher profitiert er vom sog. Besprechungsergebnis (BE) der Krankenkassen vom 27.09.2007 und muß nix nachzahlen.
Wäre es der erste Bescheid nach Geschäftsgründung gewesen, wäre die Sache etwas komplizierter.
Wäre es der erste Bescheid nach Geschäftsgründung gewesen, wäre die Sache etwas komplizierter.
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