Ist ein Dilemma. Aber nur scheinbar.wolle hat geschrieben:clarius hat geschrieben: Ach naja, sind wir doch mal ehrlich: Bei 95% der Händler, die hier im Forum sind, würd ich nix kaufen, weil ich mich nicht so behandeln lassen würde.
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Als bei Amazon nach 1,5 Jahren der Fernseher kaputtgegangen ist hab ich denselben nochmal bestellt und den alten grade in der Verpackung des neuen zurückgeschickt. 3 Tage später hatte ich das Geld wieder. Man stelle sich nur vor, wie das gelaufen wäre, wenn ich bei einem Händler hier im Forum bestellt hätte.
"Bitte zur Prüfung einsenden" "Jetzt hat er denselben Fernseher wieder bestellt, das kanns doch nicht geben". "Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, muss ich da erstatten?" Mit sowas würde ich mich als Kunde nie rumplagen wollen
Dem Händler ist nicht verboten, den TV günstiger anzubieten, als das Amazon tut, dafür beruft er sich eben auf seine gesetzlichen Pflichten und das Wort Kulanz wurde dann aufgrund des geringeren Preises eingespart.
Sprich, er besteht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, bzw. "bittet" den Kunden, die Ansprüche direkt mit dem Hersteller abzuwickeln, da ich keine TV Hersteller kennen, die weniger als 2 Jahre Garantie geben. Und dann nimmt der Kunde eben lieber nach 6 Monaten die 2 Jahres Garantie des Herstellers mit Abwicklung über diesen, als die 2 gesetzliche Gewährleistung über den Händler, mit den Verlangen des Händlers nach 6 Monaten ein Gutachten bringen zu müssen.
Allerdings sollte dieser Umstand schon der Produkt und Leistungsbeschreibung im Onlineshop zu entnehmen sein.
Oder der kleine Player bietet eben einen Vorort Service an, als Ausgleich für den höheren Preis.
Ohne eine Reparatur Garantie zu günstigen deklarierten Festpreisen.