Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Logistikforum für Deutsche Post, DHL, Hermes, GLS, UPS, DPD, Delivery, Verpackungsfragen, Tipps beim Import / Export von Waren.
- Diskussionsforum -
Forum für Versand und Logistik im E-Commerce.

Der Versand von Waren ist einer der wichtigesten Aufgaben im Onlinehandel.
In diesem Logistikforum geht es um Logistiker-Erfahrungen mit DHL Paket, Deutsche Post, Hermes Versand, GLS Versand, DPD Versand, UPS Versand, Paketpreise, Versandkosten, Verpackungen, Tracking / Sendungsverfolgung und mehr.
Erfahrungsaustausch und Vergleiche für Online Shops, Versender oder die Fachkraft für Lagerlogistik.
Antworten
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6592
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Wie macht ihr denn das mit Gutscheincodes, bzw. Rabatten bei Zollinhaltserklärungen?

Prozentuale Rabatte sind bei mir kein Problem, die werden jeweils direkt am Produktpreis abgezogen. Jetzt hatte ich aber über Ostern mal ausnahmsweise eine Gutscheinaktion über einen Geldbetrag der am Ende vom Gesamtpreis abgezogen wird.

Wie kriegt man das am einfachsten in die Zollinhaltserklärung?


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Ich würde mit dem Kunden kommunizieren das der Produktpreis prozentual um den Rabattpreis billiger wird.

Ich habe heute genau das gleiche Problem: Kunde GB bestellt Ware und ich will ihm ein Ersatzgerät mit reinlegen was vor kurzem kaputt ging und der Hersteller mir zusendete.
Allerding muss das Gerät ausgeführt werden, also mit einem Preis berechnet werden. Also einen fiktiven Reparaturpreis berechnet und die anderen Sachen prozentual um den Reparaturpreis gesenkt. Das kaputte Gerät wurde entsorgt, deswegen kein hin und her Transport. Alle Glücklich, von mir bis übern Zoll zum Kunden.
regalboy
Beiträge: 10025
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

fonprofi hat geschrieben: 7. Apr 2021 17:47 Ich würde mit dem Kunden kommunizieren das der Produktpreis prozentual um den Rabattpreis billiger wird.

Ich habe heute genau das gleiche Problem: Kunde GB bestellt Ware und ich will ihm ein Ersatzgerät mit reinlegen was vor kurzem kaputt ging und der Hersteller mir zusendete.
Allerding muss das Gerät ausgeführt werden, also mit einem Preis berechnet werden. Also einen fiktiven Reparaturpreis berechnet und die anderen Sachen prozentual um den Reparaturpreis gesenkt. Das kaputte Gerät wurde entsorgt, deswegen kein hin und her Transport. Alle Glücklich, von mir bis übern Zoll zum Kunden.
Dass der Zoll darüber glücklich ist möchte ich aber bezweifeln. wegrenn
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Was hat denn der Zoll mit der Preisfindung des Handels zu tun?
Ich bin als Händler auch im Ausland in der GLpflicht. Der Hersteller sendet aber Ersatzgeräte zu mir. Also muss man sich ja was einfallen lassen das die Ersatzlieferung zollfrei ist.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Eine Ersatzlieferung ist aber zu Recht nicht zollfrei, außer das (defekte) Originalprodukt wird zuvor retourniert und das Austauschprodukt wird an dessen Stelle wieder-eingeführt. Gibt dafür einen klaren Prozess, eine "kostenlose Zweitsendung" ohne Retoure gehört verständlicherweise nicht dazu, das würde dem Betrug Tür und Tor öffnen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Ich lass doch keine Rücksendung kommen die teurer als die Versandkosten sind. Das will auch der Hersteller nicht. Wir haben sogar mit dem Kunden einen Deal, das er des Ersatz mit einer neuen Bestellung bekommt.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

fonprofi hat geschrieben: 8. Apr 2021 17:18 Ich lass doch keine Rücksendung kommen die teurer als die Versandkosten sind. Das will auch der Hersteller nicht. Wir haben sogar mit dem Kunden einen Deal, das er des Ersatz mit einer neuen Bestellung bekommt.
Was du oder der Hersteller wollen ist recht egal, das Finanzamt will allerdings (zu recht) seine steuern. Wenn ein Ding defekt ist dann muss es eben getauscht werden, eine blose nachsendung einer zweiten ware ohne Rücksendung der ersten löst (zu Recht) neue steuern und zoll aus. Hier in der Rechnung zu tricksen ist betrug, und das hier zu posten ist dumm ;)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Also - die Nachsendung einer Ersatzlieferung erzeugt keine Steuern, denn die Ausfuhr ist Steuerfrei. Des Weiteren kostet es auch keinen Zoll, selbst wenn ich es mit 20,- deklariere, kostet es keinen (Zoll-/Steuer-)Aufpreis. Der Einzige der Zoll bezahlen muss ist der Empfänger im Drittland. Und das soll er nicht.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Natürlich soll er das, was verstehst du denn daran nicht?? Er MUSS steuern zahlen wenn du ihm ein zweites Produkt kostenfrei nachsendest (und zwar basierend auf dem wahren wert, nicht auf dem fake wert dem du "ihm zuliebe" auf die Rechnung geschrieben hast. Sowas öffentlich zu posten, ist schon sehr.....
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Und wie hoch deklariert ein Schlauberger wie Du, den Wert eines vom Hersteller kostenfreien zugesendeten, instandgesetzten Ersatzgeätes mit Gebrauchsspuren, wenn man vom Neupreis von 29,- netto vor 3 Jahren ausgeht?
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6592
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Eine Rücksendung ist bei defekten Sachen natürlich nicht nötig, man kann sich den Zoll erstatten lassen. In Deutschland z.B. indem man das beim Zollamt vor Ort beantragt und die kaputte Ware ggf. dort vorführt. Also ganz korrekt wäre normal Ersatzlieferung verzollen und ursprünglichen Zoll erstatten lassen. Am Ende kommts aufs gleiche raus nur der Aufwand ist höher

Hilft mir aber bei meinem Rabattproblem auch nicht weiter.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

koshop hat geschrieben: 8. Apr 2021 19:48 Hilft mir aber bei meinem Rabattproblem auch nicht weiter.
Auch wenn der Osi gleich wieder um die Ecke kommt und was von Steuerhinterziehung labert,
würde ich den Rabatt prozentual einrechnen. Die Preisfindung ist dein Hoheitsrecht und wohl auch im Kaufvertrag gemeisselt.
Und da man ja keinen Artikel Namens Rabatt eintragen kann mit einem Minuspreis, bleibt ja nix anderes Übrig.

Es ändert ja am Zollpflichtigen Preis nichts, weder für Dich noch den Kunden.


Wenn Du es aber Gutachtersicher benötigst, befrage doch die Zoll-Infoline.
koshop hat geschrieben: 8. Apr 2021 19:48man kann sich den Zoll erstatten lassen.
Was hat ein defektes 3 Jahre altes, 29€ teures Gerät für einen Schrottwert, den man verzollen könnte? Und wie versteuert/verzollt/deklariert man ein Schrottgerät, laut Taric wie ein Neugerät oder als Elektroschrott, oder, oder? Wobei es als Neugerät Zollfrei gewesen wäre für uns.
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

fonprofi hat geschrieben: 8. Apr 2021 19:56würde ich den Rabatt prozentual einrechnen. Die Preisfindung ist dein Hoheitsrecht und wohl auch im Kaufvertrag gemeisselt.
Und da man ja keinen Artikel Namens Rabatt eintragen kann mit einem Minuspreis, bleibt ja nix anderes Übrig.
Auch das ist nur bedingt korrekt, natürlich ist es dein recht den Preis zu drücken, aber es ist auch das Recht (bzw die Pflicht) des Zolls diesen Wert zu plausibilisieren und den tatsächlichen "Wert" deinem Phantasiewert vorzuziehen. Ja selbst WENN dein Kunde tatsächlich einen so günstigen Preis bei dir erhalten hat der weit unter dem wahren Wert des Produktes liegt muss der tatsächliche wahre (marktübliche) Wert verzollt werden.

Etwas Lesestoff der meine Argumente mit einem Urteil bekräftigt:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Zollwertfeststellung einer unentgeltlichen Ersatzlieferung; Ermittlung nach der Schlussmethode
[...]
Auch wenn durch die unentgeltliche Lieferung lediglich eine bereits verzollte, aber bereits defekte Ware ersetzt wird, muss ein Zollwert festgesetzt werden, da es sich bei der Lieferung der Ersatzware um eine erneute Wareneinfuhr handelt.
Für Lesefaule: Der Sparefroh hat gegen den Zollbescheid aus den vom Telefonprofi genannten Gründen Einspruch gegen den Zollbescheid eingelegt, der Einspruch wurde aus den von mir erwähnten Gründen abgewiesen. Punkt.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6592
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Zollinhaltserklärung / Rechnung und Rabatte

Mein Problem ist rein praktischer Natur.
Preisermäßigungen (Preisnachlässe, Rabatte und Boni)

Grundlage für den Zollwert ist der vereinbarte und tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Deshalb sind bereits gewährte und in der Rechnung ausgewiesene Preisnachlässe, die sich auf die zu bewertende Ware beziehen, ohne Rücksicht darauf, warum sie gewährt werden, anzuerkennen.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
So ist das auch international üblich. Mein Problem ist lediglich wie ich den Rabatt ins Zollformular bei Versenden reinbekomme. Insbesondere wenn die Zollanmeldung aus mehreren Zeilen besteht.
Antworten

Zurück zu „Versand & Logistik / Im- & Export“

  • Information