Zoll aus Drittland seit 1.7.

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hkhk
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Zoll aus Drittland seit 1.7.

Das Thema wurde ja hier schon thematisiert - ich finde aber einfach die betreffenden Threads nicht, daher als neuer Thread.

Seit dem 1.7. entfällt ja die Zollfreigrenze für einen Import aus einem Drittland.

Wie ist das aber bei echten Geschenksendungen? Laut zoll.de gibt es da ja immer noch die Freigrenze von 45 EUR.

Sollte man also meinen, dass bei einer als "gift" deklarierten Sendung - evtl. auch mit einem Warenwert von deutlich unter 45 EUR deklariert - weder Zoll noch Abfertigungsgebühr seitens DHL anfällt.

Meine Frau bekommt hin und wieder von Ihrer Familie ein Paket zugeschickt - also echte Geschenke. Nun hat sie von anderen in Deutschland lebenden Hongkongern erfahren, dass selbst bei Päckchen, die als Geschenk deklariert waren mit Warenwert ca 15 EUR sowohl Zoll als auch DHL-Gebühr angefallen ist - ganz automatisch.

Kann das wirklich sein? Kann man sich dagegen wehren?


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Slater
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Re: Zoll aus Drittland seit 1.7.

Zollbescheid anfordern genau prüfen und Einspruch einlegen. Vorher natürlich schauen, ob auf der Sendung auch Geschenk markiert wurde und ob der deklarierte Warenwert auch wirklich bzw. glaubhaft unter EUR 45,00 liegt.
gb_versender
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Re: Zoll aus Drittland seit 1.7.

Es ist auch wichtig, dass die Geschenk-Sendungen immer von einer Privatperson an eine Privatperson verschickt wird. Dazu kommt noch, dass das Entgelt für den Versand auch versteuert werden muss. Siehe z. B. hier: https://www.paketda.de/ausland/versandkosten-zoll.php
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hkhk
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Re: Zoll aus Drittland seit 1.7.

privat an Privat ist ja bei uns der Fall (Geschwister meiner Frau).

Und das mit den Versandkosten. Ok, da kleben ja Briefmarken drauf.
(und dass die deutschen Dumm-amten natürlich nicht verstehen können, dass Versandkosten evtl. im Artikelpreis eingepreist sind ... ist ja klar)

Wir lassen uns nun mal überraschen, was bei der nächsten Sendung abgeht. Auf jeden Fall sind die "Care Pakete" zunächst mal zurück gestellt.
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xMerchant
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Re: Zoll aus Drittland seit 1.7.

Das Problem wir daher kommen, dass nicht der Märchen-Preis genommen wird, den der Versender auf das Geschenk schreibt, sondern der Netto-Preis, den ein in der EU ansässiger Verbraucher bei einem Drittland-Verkäufer für diese Ware bezahlen müsste. Das ist die offizielle Definition des Zolls für den Sachwert von Drittland-Geschenken.
Bei Geschenksendungen ist der Sachwert der Preis, der für die Waren zu zahlen wäre, wenn ein drittländischer Verkäufer diese Waren an einen Kunden in der Europäischen Union verkauft.
Der Zoll schaut meist auf eBay, was die Ware bei einem Verkäufer aus dem Drittland kostet, wenn sie nach DE geschickt wird.
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