Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

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remen67
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

kreien hat geschrieben: 22. Jan 2021 17:32
remen67 hat geschrieben: 22. Jan 2021 11:04 Mein Lieferant hat 200000 Artikel im System und die Warennummern "geschätzt", wie soll ich das nachschauen, ich weiß von vor 2000 noch, dass es mehrere Warennummern für Waschmaschinen gibt, bis 2 kilo Fassungsvermögen, bis 5 ... bis 10 usw. - wen interessiert das ?
Wen das interessiert? Du bist mit deinen Zolltarifnummern ein wichtiger Baustein in der Außenhandelsstatistik. Die Taric-Zolltarifnummern ändern sich gemäß https://www.zolltarifnummern.de/ auch nach dem Brexit nicht, gelten also auch weiterhin für UK. Die Zolltarifnummern musst du einzeln über https://ec.europa.eu/taxation_customs/d ... sp?Lang=de händisch raussuchen bzw. kontrollieren, sonst kannst du die Zolldokumente nicht wahrheitsgemäß ausfüllen und dafür unterschreibst du ja. Das schönste bei diesem Hobby ist eine gewisse Dynamik, dahingehend dass sich Zolltarifnummern auch mal ändern und die üblichen KEP-Anbieter - trotz Kontaktaufnahme mit dem Empfänger (Was ist denn da drin?) - auch gerne irgendeinen Stuss als TARIC-Nummer raussuchen und sich diese Schlechtleistung gut bezahlen lassen.

Unvergessen zum Thema Zolltarif:
Du hast mich missverstanden oder schreibst das nur, um auf mir rumzuhacken, was ja sehr beliebt hier bei einigen ist

Natürlich ist so eine Nummer wichtig für eine Statistik, aber ob es sinnvoll ist, Waschmaschinen im Haushaltsbereich noch in mehrere Größen zu teilen, bezweifel ich doch mal stark

Bei meinem Händler scheint der Verkauf nach D oder andere "Festland" Länder komplett eingebrochen zu sein, man darf also auf die Zahlen für die nächsten Monate gespannt sein

Und der "Schuhkäufer" macht das auch nie wieder


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kreien
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

remen67 hat geschrieben: 23. Jan 2021 06:50 Du hast mich missverstanden oder schreibst das nur, um auf mir rumzuhacken, was ja sehr beliebt hier bei einigen ist

Natürlich ist so eine Nummer wichtig für eine Statistik, aber ob es sinnvoll ist, Waschmaschinen im Haushaltsbereich noch in mehrere Größen zu teilen, bezweifel ich doch mal stark
Sorry, ich will hier doch auf niemandem rumhacken. Ich wollte die ganze Absurdität aufzeigen, in der wir uns nun befinden und das Ganze sollte witzig sein, schließlich ist Wochenende.

Das mit den feinziselierten Zolltarifnummern ist natürlich ein sinnbefreiter Riesenaufwand. Ich wollte mit dem verlinkten YouTube-Video veranschaulichen, dass diese Detailversessenheit weltweit im Zollrecht leider Standard ist - sei es für UK, Schweiz oder anderes Beispiel Lebensmittel per FDA-Vorabanmeldung in die USA schicken.

Wer viel mit Drittländern oder UK zu tun hat, wird sich über kurz oder lang eine Zollmanagementsoftware anschauen. Solche Software-Lösungen aktualisieren sich täglich auf der Taric-Datenbasis und ermitteln automatisiert die Einfuhrabgaben und helfen bei der Nutzung von Präferenzen sowie Zollbegünstigungen. Aber mit der Zolltarifnummer ist es ja nicht getan, es gibt natürlich auch noch solche Sachen wie Dual-Use (auch bei Gegenständen, wo man das nicht für möglich gehalten hätte) oder Sanktionslisten - sowas geht auch Software-basiert.

Nach einigen Jahren Routine ist der Aufwand überschaubar. Aber ehrlich gesagt, ich würde den Versand nach UK auch erstmal aussetzen und die ganze Entwicklung abwarten.
kreien
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

fossi hat geschrieben: 22. Jan 2021 10:55 165€ Zoll für ein Paar Stiefel aus Deutschland.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/servi ... 32cf8acce9

Dem Bericht nach rechnen die Kunden in Großbritannien wohl nicht mit derartigen Aufschlägen, da Boris Zollfreiheit versprochen hat und jetzt gehen teilweise Pakete zurück. Oder aber es wird bezahlt, aber die Sendung steht dennoch weiter irgendwo fest.
Ganz tolle Vorgänge da auf der Insel. :)
Ergänzend dazu dieser Artikel von The Guardian, dort werden in der Berichterstattung die einzelnen Entgeltsätze genauer aufgeschlüsselt:
https://www.theguardian.com/politics/20 ... ort-duties
kreien
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Ergänzend zu meinem letzten Posting:

Den Versandhandel von und nach UK kann man wohl erstmal getrost knicken, selbst so triviale Dinge wie Bücher verursachen einen irrwitzigen Aufwand und entsprechende Kosten. Beispiel: Ich habe am 16. Januar 2021 via eBay.de ein gebrauchtes Buch aus UK bestellt. Allein die Versandkosten für diesen gepolsterten Briefumschlag sind 13,64 £ "Expressversand" nach Deutschland, Abwicklung über das eBay-Programm zum weltweiten Versand, sprich Pitney Bowes verdient kräftig mit:


[ z-) schauen wir mal, wann das Ganze ankommt]

Parcel Manifested to carrier 03:58 Sat 23 Jan 2021

Scanned to MAWB/Transit Document 03:31 Sat 23 Jan 2021

22. Jan 2021
16:38

Shipped from the Global Shipping Center to International Destination
Lichfield, Staffordshire WS13 8UR

20. Jan 2021
17:47

In Transit with Destination Carrier

20. Jan 2021
13:57

Customs Documentation and Labeling
Lichfield, Staffordshire WS13 8UR

20. Jan 2021
13:57

In Transit with Destination Carrier

20. Jan 2021
13:56

Processing at the Global Shipping Center
Lichfield, Staffordshire WS13 8UR

18. Jan 2021
13:38

Tracking Details Uploaded

18. Jan 2021
14:39

Sendungsnummer angegeben
p.albrecht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Hi,

wir haben aktuell eine Palette aus UK bei einer Spedition in Deutschland "unverzollt und unversteuert" liegen. Den Versand (und Exportpapiere) hat unser Lieferant übernommen - mit der nun betreffenden Spedition in Deutschland stehen wir zum ersten Mal in Kontakt. Diese kann uns bei der Verzollung genauso wenig helfen wie unser "Hausspediteur" ("ist uns zu kompliziert derzeit"). Örtliche Zoll-Hotline empfiehlt, dies von einem "geeigneten Dienstleister" machen zu lassen (Empfehlungen dürfen sie natürlich nicht rausgeben).

Hat jemand zufällig eine Empfehlung für einen Dienstleister, der sich um die betreffende Verzollung & Co kümmern kann (möglichst bürokratiefrei + rasch ;-))?

Besten Dank vorab
remen67
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

habe mit mehreren DHL Express Mitarbeitern gesprochen, jeder scheint ein bisschen zu wissen, jeder erzählt was anderes, ein "Insider" hat mir dann diesen Link verraten:

https://www.dhl.de/express/dhl4you

Dort ergänzt man alle Angaben zur Paketnummer und beauftragt die Verzollung, kann auch der Absender, aber die meinen das passiert durch die Online Buchung in UK automatisch (so wird ihnen dort wohl auch gesagt), was auch Unsinn ist.

Heute hörte ich aus UK, dass der dt. Zoll um Übersetzung einer englischen Rechnung mit Zolltarifnummern gebeten hat

Wir schaffen uns selbst ab ;-)
p.albrecht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

remen67 hat geschrieben: 5. Feb 2021 20:40 https://www.google.com/search?q=zollage ... e&ie=UTF-8

"Zollagent"
Ganz ehrlich? Was soll dieser Post?

In der aktuellen Situation (die Zollagenten von den zwei betreffenden Speditionen bekommen es ja offensichtlich nicht hin) wäre eine konkrete Empfehlung hilfreich gewesen.

Mit deinem zweiten Posting relativierst du dein erstes aber ja ohnehin... beiss
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Ebay zieht übrigens immer noch bloß 19% UK-VAT ein (und das auch nur vom Produktpreis EXKL. USt).
Man arbeitet ja bereits seit Anfang Jänner mit Hochdruck daran das auf den korrekten Satz zu ändern.

Was mir noch aufgefallen ist: Bei 2 Ebay-Käufen der letzten Tage (deutlich unter 135 GBP) wurde gar keine VAT eingezogen (aber trotzdem die Steuernummer in der Lieferadresse eingedruckt).

Alles sehr seltsam ...
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler? UPS

Hallo,
Ich soll / muss eine Sendung auf die Männerinsel - Isle of Man senden, gehört zu Groß-Britannien
DHL macht es wohl nicht aktuell, alle Reseller sperren auch GB / IM.

Jetzt bin ich bei UPS gelandet, ohne einen Vertrag zu haben.

Der Warenwert ist 1500.- Euro. Wenn ich das Versandformular abklappere und alle Daten eingebe, auch den Rechnungswert etc. fragt UPS nicht nach einer Ausfuhrerklärung (1000+€) sondern ich könnte die Sendung morgen abholen lassen. Versand wäre DAP.
Es gibt noch einen optionalen Haken zu setzen, wenn ich eine Zollagenten haben möchte, aber den kann ich weglassen.

Heisst das nun, das ich eine 1500€ Sendung versenden kann, der Empfänger zahlt den Zoll und Steuer, und fertig? Doppelte Rechnung auf die Sendung, CN gibt’s ja nicht.

Wir haben eine GB-EORI

Gruß und Danke!
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Dingens
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Moin
Kann es sein, dass man bei DHL immer noch nicht Nordirland als Land auswählen kann?
Das kann doch nicht sein...
Grüße
Der Dingens
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koshop
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

@Dingens.
Ich vermute, die Unterscheidung läuft anhand der Postleitzahl. Nordirland ist alles mit "BT"

https://en.wikipedia.org/wiki/BT_postcode_area
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Wenn man Ware "Made in UK" von UK nach EU schickt, sind diese zollfrei (daher nur Einfuhrsteuer).

Wenn man Ware "Made in EU" von UK nach EU schickt (also quasi Reimport), sind diese NICHT zollfrei.

Spinnen die?
Hat sich damit schon jemand beschäftigt?
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sendiX
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

roman hat geschrieben: 23. Feb 2021 14:59 Spinnen die?
Gegenfrage: Was erwartet Du hierauf für eine Antwort?
p.albrecht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Ist nach unserem Kenntnisstand nicht richtig. Zumindest in unserem Produktsegment gilt:

Wenn der UK-Verkäufer innerhalb der letzten drei Jahre die Ware aus der EU importiert hat => zollfrei
Erst wenn dieser Import noch länger her ist und dann ein Re-Import stattfindet => ggf. Zölle

Alles natürlich keine Garantie...
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

p.albrecht hat geschrieben: 23. Feb 2021 17:45 Ist nach unserem Kenntnisstand nicht richtig.
Danke für Deine Infos dazu.

Ich habe diese Info von einem Zollbearbeiter bei einem Paketdienst. Er war jedenfalls sehr davon überzeugt und meinte dass das bei der Verzollung auch die tatsächliche Praxis sei (er ärgert sich sehr, weil man offensichtlich vergessen hat, diese Problematik, wie üblich, auch in das Brexitabkommen reinzuschreiben, dass ja bekanntlich in letzter Minute erst geschlossen wurde).

Auch wenn das mit den 3 Jahren stimmt: Wie will man das nachweisen?

Wenn ich jetzt bei einem britischen Händler etwas bestelle, wie soll man da in der Praxis für die Paket-Verzollungsprozedur nachweisen wann sein britischer Vorlieferant das Teil in der EU eingekauft hat?
Der UK-Händler weiß es gar nicht wann sein Vorlieferant des Teil tatsächlich importiert hat, sogar ob dessen Vorlieferung es weiß ist fraglich (wenn größerer Bestand: welches Teil wurde tatsächlich wann eingekauft...?)

Klar, wenn am Produkt ein Produktionsdatum jünger als 3 Jahre draufsteht dann müsste damit klar sein dass der Import noch keine 3 Jahre her sein kann.
Aber das ist doch kein Nachweis bei dem die Paketverzoller mitspielen ...
p.albrecht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Laut zoll.de FAQ gilt:
Was ist bei Rückwaren zu beachten?
Die auf Antrag des Beteiligten erfolgende Befreiung von Einfuhrabgaben bei sogenannten Rückwaren ist in Art. 203 Unionszollkodex (UZK) geregelt. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt und innerhalb von (in der Regel) drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird.
Für Waren, die vor dem 1. Januar 2021 nach GBR, also noch innerhalb des EU-Zollgebiets, geliefert wurden, erfolgte ein solches zollrechtliches Ausfuhrverfahren gerade nicht, so dass nach dem Wortlaut des Art. 203 UZK eine Begünstigung bei einer Rücklieferung ab dem 1. Januar 2021 ausscheiden würde.

Allerdings hat die Europäische Kommission in ihrem Leitfaden zum no-Deal geregelt, dass die Befreiung von Einfuhrabgaben für Rückwaren unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Hierzu ist für Waren, die vor dem Austritt aus der EU nach GBR verbracht worden sind und nach dem Austrittsdatum in das Zollgebiet der EU27 (zurück-)verbracht werden, zusätzlich zu dem für eine Inanspruchnahme der Einfuhrabgabenbefreiung als Rückware erforderlichen Nachweis des (ursprünglichen) Unionscharakters der Waren regelmäßig auch der Nachweis zu erbringen, dass die Waren nicht mehr als drei Jahre vor dem Austrittsdatum aus der EU in das Vereinigte Königreich verbracht worden sind (Art. 203 Abs. 1 und 6 UZK i.V.m. Art. 253 Abs. 2 UZK-IA).

Neben dem Beförderungsdokument kann dieser Nachweis auch durch andere, im jeweiligen Einzelfall geeignete, Unterlagen erbracht werden. Eine Verlängerung der Dreijahresfrist, ausschließlich begründet mit dem Austritt GBRs, ist nicht möglich.
Eine Ausnahme gilt bereits bei Straßenkraftfahrzeugen. Bei einem in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Straßenkraftfahrzeug gilt der zollrechtliche Status als Unionsware als nachgewiesen, wenn das Fahrzeug von seinem amtlichen Kennzeichen und den Zulassungsunterlagen begleitet ist. Das Straßenkraftfahrzeug kann daher ohne weitere Förmlichkeiten wieder in die EU eingeführt werden (Art. 208 UZK-IA).
Antwort auf deine Rückfrage entsprechend hervorgehoben.

=> es wird ein Dokument benötigt (im Zweifelsfall die damalige Eingangsrechnung), dass die Ware (oder der betreffende Teil davon) innerhalb der letzten drei Jahre "erst" eingeführt wurde.
Kannst du dich jetzt drei mal hin und her beschweren - anders wird es vermutlich nicht funktionieren.


Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... orten.html
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

@p.albrecht

Danke dass Du das rausgesucht hast.

In diesem Absatz scheint es allerdings um Rückwaren zu gehen!
Wenn ich mir den Zollkodex so durchlese, scheint das daher auf einen klassischen Einkauf nicht anwendbar zu sein.

Das dürfte für so Sonderfälle gedacht sein wie z.B. Ware die auf einer Messe ausgestellt wird und nachher wieder zurückkommt, oder Ware die vom Kunden wieder zurückgeschickt wird.

Von daher scheint es plausibel zu sein, dass man bei einem Einkauf in UK von Waren "made in EU" beim Import in die EU Zoll bezahlen muß wie bei Drittlandsware.
p.albrecht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Wir haben die Information vom hiesigen Zollamt erhalten (und hierbei ging es nicht um Rückwaren gemäß der Definition, die du genannt hast).

In anderen Ausführungen verstehe ich unter Rückwaren im Brexit-Fall auch eher den von dir beschriebenen Re-Import. Aber eine 100%ige Sicherheit kann ich dir natürlich nicht geben.

Für eine sinnvolle Aussage vom Zoll direkt müssen wir in der Praxis mehrfach bei der Hotline anrufen, bis wir mit Glück einen kompetenten Ansprechpartner bekommen.

Praktisch ergibt es für mich keinerlei Sinn, dass Re-Importe nicht vom Zoll befreit sind - aber bis sich das alles einigermaßen eingespielt hat werden vermutlich noch einige Monate ins Land ziehen...
sportsfreund
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Royal Mail ist für seine Versandhändler in UK schon mal bei DDP weiter:

https://www.paketda.de/news-kurznachric ... 90220.html

Es ist in Deutschland ganz schwer überhaupt mal von DHL oder DPD ordentlich Aussagen zu erhalten.
Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt mit DDP und einem dieser Anbieter?
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