Heute das erste mal ein Kauf eines NORD-IREN über Ebay:
Auch hier kassiert Ebay nur den NETTO-Betrag vom Kunden und darüberhinaus die UK-VAT, die Ebay aber einbehält.
Problem dabei: Nach meinem Wissensstand müssten wir hier z.B. DEUTSCHE UST (19%) verrechnen, was aber schwierig ist, wenn Ebay diese 19% gar nicht einkassiert hat.
Auch wurde - nach meinem Wissensstand - die UK-VAT sinnloserweise eingezogen, da sie in diesem Fall ja gar nicht anfällt.
Oder gibt es für Plattformgeschäfts hier andere Regeln?
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Forum für Versand und Logistik im E-Commerce.
Der Versand von Waren ist einer der wichtigesten Aufgaben im Onlinehandel.
In diesem Logistikforum geht es um Logistiker-Erfahrungen mit DHL Paket, Deutsche Post, Hermes Versand, GLS Versand, DPD Versand, UPS Versand, Paketpreise, Versandkosten, Verpackungen, Tracking / Sendungsverfolgung und mehr.
Erfahrungsaustausch und Vergleiche für Online Shops, Versender oder die Fachkraft für Lagerlogistik.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Nach meinem Verständnis musst du (1) MwSt/VAT und (2) Zoll auseinanderdividieren:
1- Nordirland ist VAT-technisch UK, also
- aus deutscher Sicht Export aus DE => 0% DE-MwSt.
- aus britischer Sicht OMP-Verkauf ins UK => OMP (=Ebay) zieht 20% UK-VAT ein.
2- Nordirland ist zoll-technisch EU, also passiert
- nix.
Damit wäre die Abrechnung m.E. in Ordnung.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@MrChad
Das widerspricht aber dem, was man überall (div. Seiten von Interessenvertretungen, Behörden, Branchennachrichten, Steuerberater...) liest.
Ich habe jetzt wahllos einen der vielen Treffer zum Thema ziiert:
https://www.pfalz.ihk24.de/internationa ... se-4816642
Wie gesagt, ist eine von vielen Quellen die alle mehr oder weniger gleichlautend sind.
Tenor ist immer: Warenbewegungen von EU nach Nordirland sind, gleich zu behandeln wie Warenbewegungen innerhalb der EU.
Somit im Regelfall Ausweis und Abfuhr der USt im Verkäuferland (bei einem deutschen Verkäufer daher 7 oder 19%), bzw. ab Einführung des One-Stop-Shop (7/2021?) dann Abrechnung über diesen.
PS: Ich rede hier ausschließlich von Umsatzsteuern. Von Zöllen habe ich nie gesprochen, diese sollte nach Nordirland ohnehin kein Thema sein (und haben mit Ebay auch gar nicht direkt etwas zu tun).
Das widerspricht aber dem, was man überall (div. Seiten von Interessenvertretungen, Behörden, Branchennachrichten, Steuerberater...) liest.
Ich habe jetzt wahllos einen der vielen Treffer zum Thema ziiert:
Quelle:Die Versendung und Beförderung von Waren zwischen der EU und Nordirland wird auch nach dem Ablauf der Übergangsfrist aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Warenverkehr innerhalb der EU betrachtet. Entsprechend finden im Warenverkehr mit Nordirland weiterhin die innerhalb der EU geltenden Regelungen zum Umsatzsteuerrecht Anwendung
https://www.pfalz.ihk24.de/internationa ... se-4816642
Wie gesagt, ist eine von vielen Quellen die alle mehr oder weniger gleichlautend sind.
Tenor ist immer: Warenbewegungen von EU nach Nordirland sind, gleich zu behandeln wie Warenbewegungen innerhalb der EU.
Somit im Regelfall Ausweis und Abfuhr der USt im Verkäuferland (bei einem deutschen Verkäufer daher 7 oder 19%), bzw. ab Einführung des One-Stop-Shop (7/2021?) dann Abrechnung über diesen.
PS: Ich rede hier ausschließlich von Umsatzsteuern. Von Zöllen habe ich nie gesprochen, diese sollte nach Nordirland ohnehin kein Thema sein (und haben mit Ebay auch gar nicht direkt etwas zu tun).
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Falls es irgendjemanden interessiert, ich habe Ebay wegen Nordirland telefonisch kontaktiert:
MEINE FRAGE (zusammenfassend):
Nordirland gehört, abweichend zum Rest von UK, faktisch weiterhin zum EU-Binnenmarkt.
Warum kürzt Ebay trotzdem den Kaufbetrag um die Mehrwersteuersumme die wir ja in der EU abführen müssen und warum muß der nordirische Kunde unnötigerweise britische VAT an Ebay bezahlen?
ANTWORT VON EBAY (relevanter Ausschnitt):
PS: Man kann die zuständige Ebay-Abteilung nicht telefonisch erreichen (nur über den Standardsupport, der denen eine Mail schreiben muß), und Mailrückfragen werden von diesre Abteilung ebenfalls nicht beantwortet.
MEINE FRAGE (zusammenfassend):
Nordirland gehört, abweichend zum Rest von UK, faktisch weiterhin zum EU-Binnenmarkt.
Warum kürzt Ebay trotzdem den Kaufbetrag um die Mehrwersteuersumme die wir ja in der EU abführen müssen und warum muß der nordirische Kunde unnötigerweise britische VAT an Ebay bezahlen?
ANTWORT VON EBAY (relevanter Ausschnitt):
OK, sie haben in der Antwort zwar meine Meinung eigentlich bestätigt, aber warum tun sie es dann nicht so wie es gehören würde?Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des UK- Zollgebiets ist. Gleichzeitig aber finden alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung. Ebenso wieder (sic!) der EU-Zollkodex angewandt. ...
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
PS: Man kann die zuständige Ebay-Abteilung nicht telefonisch erreichen (nur über den Standardsupport, der denen eine Mail schreiben muß), und Mailrückfragen werden von diesre Abteilung ebenfalls nicht beantwortet.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Steuerrechtlich gehört Nordirland zu UK, zollrechtlich gehört Nordirland weiter zur EU. Das führt zu der seltsamen Konstruktion, dass englische VAT abgeführt werden muss und gleichzeitig die Ware nach EU-Zollkodex verzollt werden muss bzw. Du es eben nicht verzollen musst.
https://www.gov.uk/government/publicati ... ide-the-eu
Kurz: eBay hat recht
https://www.gov.uk/government/publicati ... ide-the-eu
Kurz: eBay hat recht
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@xMerchant
Das von Dir verlinkte Dokument betrifft aber Lieferungen nach Nordirland die von außerhalb des UK oder der EU kommen.
Wir sitzen hier allerdings innerhalb der EU?!?
Hast Du den falschen Link erwischt, oder baute Deine Antwort ("eBay hat recht") bloß auf dieser, meiner Meinung nach thematisch falschen, Website auf?
Die richtige Seite müsste diese sein:
https://www.gov.uk/guidance/overseas-bu ... rn-ireland
Dort heißt es (übersetzt):
Ich fand bislang keinen Hinweis darauf dass es hier Abweichungen gibt, wenn der Verkauf über eine "Plattform" stattfindet.
Das von Dir verlinkte Dokument betrifft aber Lieferungen nach Nordirland die von außerhalb des UK oder der EU kommen.
Wir sitzen hier allerdings innerhalb der EU?!?
Hast Du den falschen Link erwischt, oder baute Deine Antwort ("eBay hat recht") bloß auf dieser, meiner Meinung nach thematisch falschen, Website auf?
Die richtige Seite müsste diese sein:
https://www.gov.uk/guidance/overseas-bu ... rn-ireland
Dort heißt es (übersetzt):
Das entspricht auch dem, was auf zig weiteren Webseiten zu lesen ist. Auch zum Beispiel die Website "meines" Finanzamts sagt, dass ich für Lieferungen nach Nordirland die Mehrwertsteuer hier bei uns in der EU abführen muß.Wenn der jährliche Wert Ihrer Fernverkäufe nach Nordirland (70.000 £) unter dem Schwellenwert liegt, berechnen Sie die Mehrwertsteuer zu dem in Ihrem eigenen Land geltenden Satz. Sie werden auch die Mehrwertsteuer in Ihrem eigenen Land abrechnen.
Ich fand bislang keinen Hinweis darauf dass es hier Abweichungen gibt, wenn der Verkauf über eine "Plattform" stattfindet.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
hallo,
wir haben bis heute unseren versand nach uk wegen dem brexit und der wohl zu zahlenden steuern und zölle durch uns bei dhl eingestellt. wenn ich auf die dhl seite schaue, lese ich folgendes:
Aktueller Hinweis
Seit dem 01.01.2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes. Alle warentragenden Sendungen in das Vereinigte Königreich sind für die zollrechtliche Behandlung vorzubereiten. Dafür sind jedem Paket die paketindividuelle Zollinhaltserklärung (CN23) und die zugehörige Handelsrechnung/Rechnung für Zollzwecke jeweils in doppelter Ausfertigung und in englischer Sprache beizufügen sowie die vollständigen elektronischen Zolldaten vor Übergabe der warentragenden Sendung an DHL Paket zu übermitteln.
Aufgrund der allgemeinen Änderungen für den Export nach Großbritannien kann es insbesondere durch Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu Abweichungen von den bisher üblichen Regellaufzeiten kommen.
das liest sich wie bei jedem anderen land außerhalb der eu.
hat sich aktuell bei dhl etwas getan oder muss noch immer bei versand nach uk eine vat nummer dort usw. vorhanden sein?
wir hatte vor ca. 4 wochen eine lieferung mit dhl nach england gesandt, die ware wurde zugestellt aber keine steuern beim kunden erhoben (war über 135 euro), d. h. wir hätten ja etwas abführen müssen. da mir das alles zu aufwendig war, haben wir nichts mehr versendet.
akutell bekommen wir immer wieder böse mails von kunden aus uk, die sich beschweren, dass wir nicht versenden....
viele grüße,
matthias
wir haben bis heute unseren versand nach uk wegen dem brexit und der wohl zu zahlenden steuern und zölle durch uns bei dhl eingestellt. wenn ich auf die dhl seite schaue, lese ich folgendes:
Aktueller Hinweis
Seit dem 01.01.2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes. Alle warentragenden Sendungen in das Vereinigte Königreich sind für die zollrechtliche Behandlung vorzubereiten. Dafür sind jedem Paket die paketindividuelle Zollinhaltserklärung (CN23) und die zugehörige Handelsrechnung/Rechnung für Zollzwecke jeweils in doppelter Ausfertigung und in englischer Sprache beizufügen sowie die vollständigen elektronischen Zolldaten vor Übergabe der warentragenden Sendung an DHL Paket zu übermitteln.
Aufgrund der allgemeinen Änderungen für den Export nach Großbritannien kann es insbesondere durch Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu Abweichungen von den bisher üblichen Regellaufzeiten kommen.
das liest sich wie bei jedem anderen land außerhalb der eu.
hat sich aktuell bei dhl etwas getan oder muss noch immer bei versand nach uk eine vat nummer dort usw. vorhanden sein?
wir hatte vor ca. 4 wochen eine lieferung mit dhl nach england gesandt, die ware wurde zugestellt aber keine steuern beim kunden erhoben (war über 135 euro), d. h. wir hätten ja etwas abführen müssen. da mir das alles zu aufwendig war, haben wir nichts mehr versendet.
akutell bekommen wir immer wieder böse mails von kunden aus uk, die sich beschweren, dass wir nicht versenden....
viele grüße,
matthias
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Rechtlich ist es so, dass man für Sendungen nach UK unter 135Pfund VAT kassieren und abführen muss, bei Sendungen über 135 Pfund der Paketdienst das übernehmen kann oder man es selbst beim Kauf kassiert und abführt. Wie das die Paketdienst handhaben und ob man überhaupt die Wahl hat ist mir bisher schleierhaft.
Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit das abzuwickeln, die technischen Voraussetzungen sind da. Aber ich warte seit 2 Monaten auf meine VAT-ID.
Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit das abzuwickeln, die technischen Voraussetzungen sind da. Aber ich warte seit 2 Monaten auf meine VAT-ID.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Laut meinem DHL-Männchen ist UK genauso zu behandeln wir alle anderen Nicht-EU-Länder. Rechnung und Zollinhaltserklärung, wie gehabt. Seitdem versenden wir wieder ganz normal und behandeln UK wie die Schweiz.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Das haben die Engländer sich selbst ausgesucht. Wir haben keine Probleme damit und versenden weiter für größer 150€, samt 30€ Porto.
Wer bestellt, bezahlt - altes Gesetz meines Opas.
Wer bestellt, bezahlt - altes Gesetz meines Opas.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wie kommts? Seinerzeit -lange vor Brrrrr...- ging das online bei HMRC und selbstgemacht in 1,2 Wochen.
Das allgemeine Brrrrr...-Chaos oder unfähigen Dienstleister dazwischen?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ganz ohne den Klimbim um die 135£ Grenze?Wolkenspiel hat geschrieben: ↑7. Mär 2021 10:35 Laut meinem DHL-Männchen ist UK genauso zu behandeln wir alle anderen Nicht-EU-Länder. Rechnung und Zollinhaltserklärung, wie gehabt. Seitdem versenden wir wieder ganz normal und behandeln UK wie die Schweiz.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Online beantragt und das einzige was bisher kam war eine Nachricht das man sie die nächsten 30 Tage lang nicht mit Rückfragen belästigen solle. Das war vor 60 Tagen. Weiß allerdings gerade auch nicht wer da überhaupt zuständig ist.Wie kommts? Seinerzeit -lange vor Brrrrr...- ging das online bei HMRC und selbstgemacht in 1,2 Wochen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Die UK-Zöllner sind offenbar angewiesen, alles erstmal durchzuwinken, um den Warenverkehr nicht zu dolle zu blockieren.
Das böse Erwachen kommt später, wenn HMRC das alles abgleicht. Vielleicht viel später.
- Wolkenspiel
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Die Kunden in UK müssen die Zölle genauso zahlen wie die Schweizer.
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- Land: Deutschland
- Firmenname: licmas-tank
- Branche: RC Modellbau und Figuren im Maßstab 1/16
- Wohnort: Haibach
- Kontaktdaten:
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wir hatte extra bei unserem Kunden aus UK um Feedback gebeten. Unser Kunde hatte bei uns nichts zahlen müssen (EuSt, Zoll). Evtl. wird das später noch eingefordert, keine Ahnung...
Ich bin nur vorsichtig, nicht das wir später verantwortlich gemacht werden für nichtgezahlte Zölle oder Steuern...
Am besten ich rufen morgen auch mal bei DHL...
Viele Grüße,
Matthias
Ich bin nur vorsichtig, nicht das wir später verantwortlich gemacht werden für nichtgezahlte Zölle oder Steuern...
Am besten ich rufen morgen auch mal bei DHL...
Viele Grüße,
Matthias
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Das ist für die Zölle korrekt, aber leider nicht für die Umsatzsteuer.Die Kunden in UK müssen die Zölle genauso zahlen wie die Schweizer.
Bei Beträgen unter 135 Pfund musst du als Online-Händler vom UK Kunden die Umsatzsteuer kassieren und an das britische Finanzamt abführen. Nur bei Beträgen über 135 Pfund ist es im Prinzip wie in der Schweiz.
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