Man findet bis jetzt eigentlich nur Detalierte Infos zum No-Deal Szenario. Wahrscheinlich ist es noch etwas zu früh und während der Feiertage wurden noch keine Artikel geschrieben. Mich würde aber schon interessieren was das Handelsabkommen jetzt eigentlich für uns Onlinehändler bedeutet.
Läuft alles weiter wie gehabt und UK ist ein ein EU Land zu behandeln? Oder umfasst das Hadelsabkommen nur den Verzicht auf Zölle und bezüglich Mwst ist UK nun trotz Deal ein Drittland?
Hat jemand hierzu Informationen?
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
"Brexit und Zoll
Das Vereinigte Königreich (künftig GBR) ist am 31. Januar 2020 mit Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten.
Innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich aus zollrechtlicher Sicht nichts.
Ab dem 1. Januar 2021 gehört GBR nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus GBR in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach GBR verbracht werden. Die Erfüllung der Zollformalitäten, z.B. die Abgabe einer Zollanmeldung, ist (erst) ab dem 1. Januar 2021 0:00 Uhr möglich.
Dies wird auch dann der Fall sein, wenn mit GBR ein Freihandelsabkommen geschlossen werden kann."
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Es scheint so zu sein, dass der Zoll in % null ist, also fällt kein Zoll an, es müssen aber Zollformalitäten durchgeführt werden
Alle Versandkosten von Paketdiensten und Laufzeiten dürften sich dann ab 2021 ändern, anfangs vermutlich Chaos und lange Wartezeiten.
Ich habe gelesen, dass in Richtung GB die englische Regierung alles großzügig handhaben wird, während umgekehrt Richtung FRankreich strenge Kontrollen erfolgen sollen.
Schätze mal, dass es sehr holprig wird, ob das gut vorbereitet worden ist, denke ich mal nicht
Das Vereinigte Königreich (künftig GBR) ist am 31. Januar 2020 mit Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten.
Innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich aus zollrechtlicher Sicht nichts.
Ab dem 1. Januar 2021 gehört GBR nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus GBR in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach GBR verbracht werden. Die Erfüllung der Zollformalitäten, z.B. die Abgabe einer Zollanmeldung, ist (erst) ab dem 1. Januar 2021 0:00 Uhr möglich.
Dies wird auch dann der Fall sein, wenn mit GBR ein Freihandelsabkommen geschlossen werden kann."
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Es scheint so zu sein, dass der Zoll in % null ist, also fällt kein Zoll an, es müssen aber Zollformalitäten durchgeführt werden
Alle Versandkosten von Paketdiensten und Laufzeiten dürften sich dann ab 2021 ändern, anfangs vermutlich Chaos und lange Wartezeiten.
Ich habe gelesen, dass in Richtung GB die englische Regierung alles großzügig handhaben wird, während umgekehrt Richtung FRankreich strenge Kontrollen erfolgen sollen.
Schätze mal, dass es sehr holprig wird, ob das gut vorbereitet worden ist, denke ich mal nicht
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich handele mit englischen Produkten. Zur Zeit ist keine Neulieferung Richtung EU möglich. Liegt auch (an und mit) Corona. Frankreich hat dicht gemacht. LkW Stau am Tunnel und den Fähren.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Nein.
Ja.
- Zollerklärung bleibt.
- Was man hört: Für Waren mit Ursprung EU ist der Zollsatz null (in Worten: 0). Unklar ist, welche Zollsätze auf Waren mit Ursprung non-EU (i.e. China) gelten.
- Zollabwicklung durch Agenten ist ganz und gar nicht umsonst. Zumindest im Amazon-Fall trägt der Händler alle Kosten.
- MwSt. (VAT) wird ab dem ersten GBP im UK eingezogen und muss dort deklariert werden. Keine Ausnahme bzgl. geringem Warenwert. VAT-Registrierung wird faktisch unvermeidbar.
- Komplexe neue VAT-Regeln, inbes. auch beim Verkauf über Marktplätze (i.e. Amazon).
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
- SchneiderMusik
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
GB ist also ab 01.01. Drittland, ich muss aber mich um die Umsatzsteuer in GB kümmern, als Exporteur?
Also nicht wie CH oder NO oder USA oder alle anderen Drittländer?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Aber wohl nur bei Endverbraucher. Bei gewerblichen Käufern geht die Steuerschuld auf den Käufer über.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
GB ist also ab 01.01. Drittland, ich muss aber mich um die Umsatzsteuer in GB kümmern, als Exporteur?
Also nicht wie CH oder NO oder USA oder alle anderen Drittländer?
Auf der Webseite des Finanzministeriums steht dazu:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... t-faq.html
Das bezieht sich zwar auf das ursprüngliche Abkommen. Aber mir jetzt auch nichts bekannt, das bezüglich Umsatzsteuer das Abkommen geändert wurde. Also gehe ich im Moment davon aus, das dass wie geplant so gelten wird.Welche Brexit-Regelung ist zu beachten bei der Umsatzsteuer?
Im Austrittsabkommen ist eine Übergangsphase vorgesehen. Umsätze mit dem Vereinigten Königreich werden danach mindestens bis zum 31. Dezember 2020 so behandelt, als ob das Vereinigte Königreich weiter Bestandteil des mehrwertsteuerlichen Unionsgebiets wäre.
Nach Ablauf der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsfrist (31. Dezember 2020) ist das Vereinigte Königreich Drittstaat. Damit sind alle im Zusammenhang mit Leistungsbeziehungen mit Drittstaaten geltenden Regelungen anzuwenden. Lieferungen nach dem Vereinigten Königreich sind dann beispielsweise Ausfuhrlieferungen. Für Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich in die EU fällt dann grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an.
Eine Ausnahme bildet Nordirland, für das nach Ablauf der Übergangsphase besondere Regelungen vorgesehen sind: Nordirland soll für Warenlieferungen mehrwertsteuerlich so behandelt werden, als ob es zum Unionsgebiet gehört.
Ich hab aber GB erstmal abgeschalten und warte mal die nächsten Tage ab.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
HMRC (britisches Finanzamt) meint dazu:SchneiderMusik hat geschrieben: ↑28. Dez 2020 09:21 GB ist also ab 01.01. Drittland, ich muss aber mich um die Umsatzsteuer in GB kümmern, als Exporteur?
Also nicht wie CH oder NO oder USA oder alle anderen Drittländer?
Siehe dort:HMRC hat geschrieben: For imports of goods from outside the UK in consignments not exceeding £135 in value ..., we will be moving the point at which VAT is collected from the point of importation to the point of sale. ...
...
For goods sent from overseas and sold directly to UK consumers without OMP involvement, the overseas seller will be required to register and account for the VAT to HMRC.
- viewtopic.php?f=44&t=56634&p=683896#p683896
Ganz abgesehen davon, dass Amazon von dir verlangt, alle Steuern, Zölle und Gebühren zu tragen und dass der Kunde bei Lieferung nichts mehr zu bezahlen hat.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Danke für eure Antworten. Ich habe so was in der Art vermutet.
Vorläufig bleibt der Versand nach UK bei uns dann deaktiviert. Aber wird sich wohl auch auf lange Sicht für mich nicht mehr rechnen.
Die Regelung mit der Mwst ist aber schon sehr einseitig. Wenn Firmen aus UK ohne Registrierung in die EU an Endkunden liefern können so wie aus jedem anderen Land, wäre das eine ziemliche Schieflage und die EU hätte sich in diesem Punkt über den Tisch ziehen lassen...
Vorläufig bleibt der Versand nach UK bei uns dann deaktiviert. Aber wird sich wohl auch auf lange Sicht für mich nicht mehr rechnen.
Die Regelung mit der Mwst ist aber schon sehr einseitig. Wenn Firmen aus UK ohne Registrierung in die EU an Endkunden liefern können so wie aus jedem anderen Land, wäre das eine ziemliche Schieflage und die EU hätte sich in diesem Punkt über den Tisch ziehen lassen...
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Das wird die Zeit zeigen.
- Amazon verlangt von seinen Händlern DDP (keine Zusatzkosten bei Lieferung), daraus ergibt sich zwingend eine USt-Registrierung der UK-Händler in einem oder mehreren(?) EU-Ländern, s. unten.
- Wieviele das ignorieren und/oder ob Amazon das irgendwie sanktioniert, wird man sehen.
- Auf der eigenen Site könnten die UK-Händler DAP vereinbaren (Empfänger zahlt die Importsteuern etc.). Ob die Kundschaft das akzeptiert, weiß man auch nicht.
von
- https://www.accountancyeurope.eu/public ... epare-now/
If you make B2C supplies of goods, you have the choice as to whether your business terms provide that you will deal with the customs duty and import VAT yourself (‘Delivered Duty Paid – DDP’) and thereby price the goods to include these costs. With DDP, you would be required to register and pay the VAT in the country of the customer- and\or use an agent.
Alternatively, you could opt for ‘Delivered at Place’ (DAP) – where only the net price and delivery costs would be shown, and the customer would be liable to pay the VAT and customs duty. This would typically be collected by the courier or national postal service and goods would be withheld until payment is received. It is possible that in some Member States the national postal service will pay the import VAT and reinvoice the supplier.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Auf jeden Fall braucht man wohl ein neues Länderfeld für "Nordirland", denn Nordirland bekommt wohl auch umsatzsteuerlich einen Sonderstatus.
Ist natürlich blöd bei Bestandskunden...
Ist natürlich blöd bei Bestandskunden...
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Laut den folgenden Quellen soll es wohl so sein im B2C Verkehr in UK ohne Nordirland:
https://blog.taxdoo.com/brexit-und-umsa ... r-ab-2021/
https://www.dpd.com/cn/en/2020/11/20/uk-vat-en/
Das wäre natürlich denkbar dämlich, d.h. entweder muss man sich anmelden oder man führt einen Mindestbestellwert von 135 Pfund ein.
Nordirland bleibt umsatzsteuerlich im Binnenmarkt und es wird wohl eine Lieferschwelle geben - in noch unbekannter Höhe.
https://blog.taxdoo.com/brexit-und-umsa ... r-ab-2021/
https://www.dpd.com/cn/en/2020/11/20/uk-vat-en/
- Lieferungen unter 135 Pfund müssen vom Verkäufer in UK verzollt werden und man braucht eine UK-Umsatzsteuer-ID - ab der ersten Lieferung.
- Lieferungen über 135 Pfund können vom Verkäufer in UK verzollt werden oder der Kunde zahlt Einfuhrumsatzsteuer.
Das wäre natürlich denkbar dämlich, d.h. entweder muss man sich anmelden oder man führt einen Mindestbestellwert von 135 Pfund ein.
Nordirland bleibt umsatzsteuerlich im Binnenmarkt und es wird wohl eine Lieferschwelle geben - in noch unbekannter Höhe.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Bei eBay wird es bei Verkäufen <135 GBP vermutlich ähnlich wie bei Verkäufen nach Australien laufen. Das eBay die VAT abführt und man dann ins Adressfeld mit irgend eine eBay Steuernummer schreiben muss.
https://verkaeuferportal.ebay.de/news/v ... st-importe
Die ganze weltweite VAT Steuergesetzgebung passt einfach nicht mehr zum internationalen Handeln. Am einfachsten wäre es die Preisangabeverordnung dahingehend zu ändern, dass man als Verkäufer nur noch den Nettoverkaufspreis angibt und die jeweilige Plattform dann je nach Käuferland die entsprechende VAT aufschlägt und abführt.
Diese Einfachheit scheint aber von einigen Ländern nicht gewünscht, bei einigen Ländern ist es vermutlich das Ziel, den Import im Endkundenverkauf möglichst kompliziert zu machen.
https://verkaeuferportal.ebay.de/news/v ... st-importe
Die ganze weltweite VAT Steuergesetzgebung passt einfach nicht mehr zum internationalen Handeln. Am einfachsten wäre es die Preisangabeverordnung dahingehend zu ändern, dass man als Verkäufer nur noch den Nettoverkaufspreis angibt und die jeweilige Plattform dann je nach Käuferland die entsprechende VAT aufschlägt und abführt.
Diese Einfachheit scheint aber von einigen Ländern nicht gewünscht, bei einigen Ländern ist es vermutlich das Ziel, den Import im Endkundenverkauf möglichst kompliziert zu machen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Amazon ist halt nur ein Teil des Onlinehnadels, wie du ja unten auch noch angemerkt hast. Und man kann sich bei so einem Abkommen auch nicht darauf verlassen dass ein US Konzern das Ganze dann in seinen AGB wieder glatbügelt...MrChad hat geschrieben: ↑28. Dez 2020 11:45 - Amazon verlangt von seinen Händlern DDP (keine Zusatzkosten bei Lieferung), daraus ergibt sich zwingend eine USt-Registrierung der UK-Händler in einem oder mehreren(?) EU-Ländern, s. unten.
- Wieviele das ignorieren und/oder ob Amazon das irgendwie sanktioniert, wird man sehen.
Wir haben regelmäßig Bestellungen in unserem Shop aus der Schweiz. Ein Teil der Kunden akzeptiert also DAP auf jeden Fall- Auf der eigenen Site könnten die UK-Händler DAP vereinbaren (Empfänger zahlt die Importsteuern etc.). Ob die Kundschaft das akzeptiert, weiß man auch nicht.
Hinzu kommt noch der Schwachsinn mit der 135,-- Grenze. So etwas kompliziertes gibt es schon mal sicher nicht wenn man in die EU liefert. Für mich reine Schikane hier mit zwei Systemen zu arbeiten.
Der wichtigste Punkt ist aber wohl dass es sich für die meisten Händler nicht auszahlen wird sich für den vergleichsweise (zur EU) kleinen UK Markt das alles anzutun. Für den rießigen EU Markt rentiert sich eine Registrierung in einem EU Land (falls es reicht sich in enem Land zu registrieren, mit den neuen UST Regeln in der EU ab 1.7.21 könnte dies schon sein) wohl für die meisten UK Händler.
Ich werde auf den UK Umsatz in Zukunft verzichten. Wäre ich aus UK würde ich aber sicher den Aufwand betreiben um weiter in die EU liefern zu können.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Die neuen UK-VAT-Regeln sind im Prinzip nur das, was die EU schon 2017 für Drittlands-Importe so beschlossen hatte und was ab Juli 2021 hier auch gelten soll - bei uns heißt es dann eben 150 EUR.
Gedacht war das Ganze mal, um China-Billigimporte (ohne MwSt.) einzudämmen, nur dank Brexit wirkt es eben jetzt ganz anders.
Für die paar Schweizer war das von Anfang an so. Die kennen es gar nicht anders.Wir haben regelmäßig Bestellungen in unserem Shop aus der Schweiz. Ein Teil der Kunden akzeptiert also DAP auf jeden Fall
Darum bin ich erstmal nicht davon überzeugt, dass deutsche oder britische Verbraucher sich es einfach so gefallen lassen, bei Paket-Ablieferung nochmal 20% draufzuzahlen. Schwupps wird die Annahme verweigert und wer weiß, ob die Ware überhaupt zurückkommt ...
Alles sehr unübersichtlich zur Zeit. Andersrum, wenn viele so denken, könnte das auch ne Chance sein. UK ist 8 mal größer als die Schweiz.Ich werde auf den UK Umsatz in Zukunft verzichten. Wäre ich aus UK würde ich aber sicher den Aufwand betreiben um weiter in die EU liefern zu können.
Am besten sollte man jetzt nen Paketshop an der inner-irischen Grenze aufmachen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Mich nervt natürlich der zusätzliche Aufwand, aber ich werde in mit dem Hintergedanken, dass die Konkurrenz den Aufwand scheut und dadurch meine Umsätze steigen vermutlich machen und mich registrieren.Ich werde auf den UK Umsatz in Zukunft verzichten. Wäre ich aus UK würde ich aber sicher den Aufwand betreiben um weiter in die EU liefern zu können.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Dass es in der EU auch so eine Grenze geben wird war mir nicht bewusst. Wusste nur das die Freigrenze fällt, oder runtergesetzt wird. Oder es ist schon geschehen...
Dann sind die Hemmschwellen auf beiden Seiten ja ähnlich und ich nehme meine Ausagen bezüglich der Schieflage zurück...
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich hätte ungefährt ein dutzend (Detail-)fragen zum Brexit und seinen Auswirkungen auf den Versandhandel.
Wirklich wissen tut hier aber eh noch niemand was, oder?
Denn dann spare ich mir hier einen Aufsatz reinzustellen.
Wirklich wissen tut hier aber eh noch niemand was, oder?
Denn dann spare ich mir hier einen Aufsatz reinzustellen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
meinst Du, dass die Beteiligten z.B. Behörden, Paketdienste usw schon alles wissen ?
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