Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

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Malik
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Uh hu. Finde die Seite nicht mehr :gruebel: ; geht wohl nur noch über https://www.gov.uk/guidance/register-for-vat - ich hatte das im Dezember erledigt, vielleicht gibts diese Nummern jetzt neu nicht mehr? Muss ich mal suchen...


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Malik
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Malik hat geschrieben: 6. Jan 2021 20:05 Uh hu. Finde die Seite nicht mehr :gruebel: ; geht wohl nur noch über https://www.gov.uk/guidance/register-for-vat - ich hatte das im Dezember erledigt, vielleicht gibts diese Nummern jetzt neu nicht mehr? Muss ich mal suchen...
Die gibts tatsächlich nicht mehr. Sorry also für die veraltete Information. rauchen
Sellerforum ist doch immer noch für was gut :daumenhoch:
Dann werde ich mir jetzt mal eine "ordentliche" aktuelle VAT-Nummer holen :-)
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sendiX
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 6. Jan 2021 19:01Du wirst lachen:

- Die EU führt (voraussichtlich) am 1. Juli 2021 für alle Drittlands-Importe das gleiche System ein. Dann müssen die Brits das gleiche machen - nur andersrum.
- Und die Chinesen und die Schweizer und die Amis, und, und, und.
Hervorhebung durch mich

das glaube ich erst, wenn es wirklich passiert. Bei allen :D
euromann
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

erste Sendung nach UK, verschickt am Dienstag mit DHL Weltpaket kam heute beim Empfänger an.
Ich hatte ihn gefragt, wie die Zahlung der VAT ablief, ob es zusätzliche Gebühren gab, etc.
wow that was fast its just shown up with no extra cost on this side, just a sign and go on it so far
:gruebel:
remen67
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Kann jemand das bestätigen:

Laut Lieferant in GB sind die Kosten für DHL Paketsendung ab 1. Januar in etwa gleich und DHL übernimmt die Verzollung, vor Zustellung erhält man ein Mail und muss den Zoll bezahlen (war der nicht 0%, meinen die dann Einfuhrumsatzsteuer), die Verzollung würde keine Kosten verursachen
Also Zahlung vor Zustellung
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Vielleicht bekommt er die Rechnung irgendwann.
euromann
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

falls mit DHL ein Paket im Rahmen des Weltpostvertrags (DHL Weltpaket) gemeint ist: nein, kann ich nicht bestätigen, s.o.

CN23 und Handelsrechnungen waren übrigens noch in der Plastiktasche, evtl. hat der Zöllner keinen Bock gehabt oder noch keine Ahnung.
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koshop
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Laut Lieferant in GB sind die Kosten für DHL Paketsendung ab 1. Januar in etwa gleich und DHL übernimmt die Verzollung, vor Zustellung erhält man ein Mail und muss den Zoll bezahlen (war der nicht 0%, meinen die dann Einfuhrumsatzsteuer), die Verzollung würde keine Kosten verursachen
Also Zahlung vor Zustellung
Könnte mir vorstellen das das ähnlich wie in der Schweiz gehandhabt wird. Dort ist bei DHL Premium die Verzollungsgebühr im Paketpreis schon mit drin und der Kunde zahlt nur die Steuer.
remen67
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

aber das DHL die Verzollung macht, Gebühren vorstreckt und verwaltet, und dafür keine Gebühren nimmt, halte ich für extrem unwahrscheinlich ;-)
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Thema NORDIRLAND (also Postleitzahl BT***):

Sehe ich das richtig dass man Lieferungen nach Nordirland weiterhin mit EU-Mehrwersteuer versteuern muß (oder innergemeinschaftliche Lieferung; falls Empfänger bekennender Unternehmer) und alles genau wie in der EU sein sollte. Korrekt?

Was mich dabei aber irritiert: Ebay meint dass sie bei Lieferung nach Nordirland (unter 135 Pfund) auch die UK-Tax einziehen.
Das irritiert mich sehr. Denn wenn Ebay die UK-Tax einzieht, andererseits sich aber die EU-USt abzieht, dann bekommen wir ja zuwenig Geld.

Hatte jemand schon so einen Fall? Bislang hatte ich in diesem Jahr noch keinen Nordiren. Aber laut Ebay-Support ist in den internen Ebay-Papieren ausdrücklich angegeben dass auch für Nordirland-Lieferungen die UK-Steuer von denen eingehoben wird.

PS: Am Wochenende ein weiterer Ebay-Käufer auch UK. Auch hier wurden wieder 19% UK-Steuer von Ebay eingehoben.
sportsfreund
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Wir würden gerne wieder nach UK verkaufen, weil doch schon einige Pakete dort hin gehen, was für uns nicht ganz unwichtig ist.
Ich habe jetzt schon versucht überall mir Informationen einzuholen und hier auch bereits alle Einträge gelesen.
Wir würden dann nur über die Marktplätze verkaufen und mit DHL verschicken. Mir ist nur immer noch nicht klar, wie ich bei einer Lieferung über 135 Pfund, am besten die Abwicklung vornehme?
In dem Fall wird ja von Ebay/Amazon gar nichts mehr einbehalten werden.
Welche Maßnahmen wären da am besten, ich muss ja auch Käufer bei einer Lieferung über 135 Pfund irgendwie abwickeln können?
Gibt es da schon aktuellere Informationen?
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

sportsfreund hat geschrieben: 7. Jan 2021 17:54 ... und mit DHL verschicken. Mir ist nur immer noch nicht klar, wie ich bei einer Lieferung über 135 Pfund, am besten die Abwicklung vornehme?
In dem Fall wird ja von Ebay/Amazon gar nichts mehr einbehalten werden.
Amazon verlangt von dir DDP für alle Lieferungen, damit ist DHL für diese Sendungen draußen. Die machen nur DAP (=Empfänger zahlt) nach den Verträgen des Weltpostvereins.

Wenn eBay DAP zulässt, kannst du es ja mit DHL probieren. Ob die britische Kundschaft allerdings akzeptiert, dem Postboten nochmal 20% (+Bearbeitungsgebühr) abzudrücken, ist ne andere Frage. Annahme verweigern ist einfach.

----

Such dir einen Paketdienst deiner Wahl (DHL Express, UPS, FedEx, ...) der die Einfuhrumsatzsteuer & Verzollung für dich vornehmen kann und dir die Auslagen + Bearbeitungsgebühren dann in Rechnung stellt. Die haben alle Info-Seiten mit genauen Hinweisen, was du tun musst und welche Papiere du beibringen musst.
Insbesondere der Zoll-Aspekt ist ein Minenfeld mit Ursprungsbescheinigung, Präferenznachweis, etc. und kann dich auch noch ein paar %e kosten.

Und die Bearbeitungsgebühren der Paketdienste als Zollagent sind auch nicht ohne.
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

roman hat geschrieben: 7. Jan 2021 13:26 Thema NORDIRLAND (also Postleitzahl BT***):
Alles sehr verwirrend und sieht für mich wie das Schlupfloch schlechthin aus.

Ich glaube (!), Aus EU-Sicht lieferst du dahin, als ob die Lieferschwelle 0 wäre, d.h. es fällt britische VAT an, in Deutschland dann keine MwSt. mehr.
Und weil die VAT nach britischer Sicht schon abgeführt ist, brauchst du da auch nix zu deklarieren - aber in jedem Fall penibel dokumentieren, wenn 10 Jahre später der Steuerprüfer kommt.
roman hat geschrieben: 7. Jan 2021 13:26 PS: Am Wochenende ein weiterer Ebay-Käufer auch UK. Auch hier wurden wieder 19% UK-Steuer von Ebay eingehoben.
Kann ich kaum glauben. Gib mal die konkreten Zahlen.
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 7. Jan 2021 19:11 Kann ich kaum glauben. Gib mal die konkreten Zahlen.
Ich bin ja nicht so deppert dass ich nicht Prozentrechnen kann.

3 Artikel je 12,90 (offizieller Ebay-Angebotspreis), daher 38,70 zzgl. Versandkosten 3,50
Aus den 38,70 machte Ebay 32,52, dann noch 6,18 UK-Steuer dazu. Zusätzlich noch die Versandkosten von 3,50 (ja, von den Versandkosten hat sich Ebay keine EU-Ust abgezogen, und diese auch nicht mit UK-Steuer belegt!);
daher Gesamtbetrag den der Käufer zahlen musste 42,20 (wobei sich Ebay 6,18 einbehält).

Das andere Beispiel eben sinngemäß, aber halt mit 16%.

Bemerkenswert ist hier auch, dass Ebay sich 19% von unserem Bruttopreis angezogen hat, obwohl wir am 1.1. noch 16% hinterlegt hatten.

Einen Tag später dann ein weiterer Verkauf, hier hat sich Ebay dann 16% EU-Ust (unsere Angebote hatten noch immer 16% hinterlegt) abgezogen und auch 16% UK-VAT aufgeschlagen.

Einen weiteren Tag später (mittlerweile haben wir in unseren Ebay-Angeboten 19% hinterlegt), hat Ebay sich dann 19% EU-Ust abgezogen und 19% UK-VAT hinzugefügt.

Es scheint so, als würde Ebay (fälschlicherweise) die UK-VAT in der selben Höhe berechnen, in der der Verkäufer die EU-USt hinterlegt hat. Ist zwar dämlich, aber es scheint so (lediglich am 1.1. hatten sie scheinbar generell 19% hardgecoded).
Wäre interessant was passiert wenn ein Brite ein Buch bei uns bestellt (5 bzw. 7% hinterlegt). Ob Ebay dann vielleicht bloß 5/7% UK-Vat berechnet?
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 7. Jan 2021 19:11 Ich glaube (!), Aus EU-Sicht lieferst du dahin, als ob die Lieferschwelle 0 wäre, d.h. es fällt britische VAT an, in Deutschland dann keine MwSt. mehr.
Ich glaube (!!) da liegst Du ganz falsch.
Nordirland wird weiterhin wie ein EU-Land behandelt, so ziemlich übereinstimmend diverse Texte.
Daher bei B2C-Lieferung von EU nach Nordirland fällt weiterhin die EU-Mehrwersteuer des Verkäuferlands (z.B. DE) an, sofern halt die Lieferschwelle nicht überschritten wurde.
Bei B2C-Lieferung von EU nach Nordirland kann der Nordire seine EU-UID-Nummer nennen und wird weiterhin, wie gewohnt, steuerfrei beliefert.
Umgekehrt scheint eine Lieferung von Nordirland nach EU ebenfalls, wie seit Jahren gewohnt, zu funktionieren (also genauso wie z.B. von AT nach DE).
roman
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 7. Jan 2021 18:59 Wenn eBay DAP zulässt, kannst Du...
Du hörst Dich an wie jemand, der noch nie auf Ebay verkauft hat ;-)
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

<korinthenkack>
roman hat geschrieben: 7. Jan 2021 20:33
MrChad hat geschrieben: 7. Jan 2021 19:11 Ich glaube (!), Aus EU-Sicht lieferst du dahin, als ob die Lieferschwelle 0 wäre, d.h. es fällt britische VAT an, in Deutschland dann keine MwSt. mehr.
Ich glaube (!!) da liegst Du ganz falsch.
Nordirland wird weiterhin wie ein EU-Land behandelt, so ziemlich übereinstimmend diverse Texte.
Daher bei B2C-Lieferung von EU nach Nordirland fällt weiterhin die EU-Mehrwersteuer des Verkäuferlands (z.B. DE) an, sofern halt die Lieferschwelle nicht überschritten wurde.
Fällt da was auf?

</korinthenkack>
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roman hat geschrieben: 7. Jan 2021 20:34 Du hörst Dich an wie jemand, der noch nie auf Ebay verkauft hat ;-)
Und? Ist das hier verboten?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Rückmail von Ebay erhalten (3 Fragen wurde gestellt ... 1 davon beantwortet ... ebay halt):
Aufgrund eines Fehlers, wird in einigen Fällen der falsche MwSt.- Satz & MwSt.-Betrag angezeigt (z.B. 19 % statt 20 %).
Bitte seien Sie versichert, dass eBay sich des Problems bewusst ist und daran arbeitet, dieses so schnell wie möglich zu beheben.
Wichtig: Verkäufer müssen nichts tun. eBay wird den korrekten Mehrwertsteuerbetrag an HMRC abführen, basierend auf den heute gültigen britischen Mehrwertsteuersätzen.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

SchneiderMusik hat geschrieben: 4. Jan 2021 17:28 Nochmal zu den Zöllen!
Die Zollfreiheit zwischen UK<>EU gilt jeweils nur für Ursprungswaren aus UK oder der EU.

https://www.gov.uk/government/publicati ... -uk-and-eu

Drittlandswaren werden wohl mit Zöllen belegt.
Den Briten fällt das jetzt auch langsam auf:
Clearly goods imported from Asia and re-distributed to the EU are not from the UK - they are from China or Bangladesh or wherever.

Goods will be now be subject to a tariff when entering the UK and then again when entering the EU
War auch Thema in der FT (Paywall):
More than 100 retail executives held a call with Boris Johnson and other government officials on Wednesday to discuss the tariff problem. [...] The Cabinet Office said this week it was working closely with businesses “to help them to adapt to any new trading requirements.” But another retailer said ultimately a solution would require concessions from the EU.
sportsfreund
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 7. Jan 2021 18:59
sportsfreund hat geschrieben: 7. Jan 2021 17:54 ... und mit DHL verschicken. Mir ist nur immer noch nicht klar, wie ich bei einer Lieferung über 135 Pfund, am besten die Abwicklung vornehme?
In dem Fall wird ja von Ebay/Amazon gar nichts mehr einbehalten werden.
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Wenn eBay DAP zulässt, kannst du es ja mit DHL probieren. Ob die britische Kundschaft allerdings akzeptiert, dem Postboten nochmal 20% (+Bearbeitungsgebühr) abzudrücken, ist ne andere Frage. Annahme verweigern ist einfach.

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Insbesondere der Zoll-Aspekt ist ein Minenfeld mit Ursprungsbescheinigung, Präferenznachweis, etc. und kann dich auch noch ein paar %e kosten.

Und die Bearbeitungsgebühren der Paketdienste als Zollagent sind auch nicht ohne.
Ich habe mit verschiedenen Stellen bei DHL gesprochen, keiner kann mir bis jetzt eine Information über eine Verzollung für UK geben.
Das ist wirklich alles sehr frustrierend...

Was ist mit der anderen Lösung die ich hier gelesen habe, kann man sich eine Steuernummer relativ einfach und schnell einrichten und dann mit UK die Artikel über 135 Pfund direkt abrechnen?
Das wird bei uns nicht viel sein, vielleicht 15 Pakete im Jahr, fast alle kaufen zu Beträgen unter 135 Pfund, nur ich kann die Käufer ja nicht ausschließen. :-x
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