Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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Woody-HH
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:05
alle anderen dürfen sich ihre Ware gern hier vor Ort abholen.
Ja, genau, da habt ihr es denen aber richtig gezeigt. Das haben sie jetzt davon, wenn ihre Regierungen solche Regeln verabschieden... :ironie:

Die Leute kaufen dann halt bei großen Händlern ein für die sich die Registrierung lohnt. Ihr werdet mit eurer Liefersperre nie an diesen Punkt kommen.

Das kann ja nicht die Lösung sein.
Hast Du einen besseren Vorschlag?


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iceman41
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Also wenn ich mich in meinem Bereich bei Ebay umschaue verkaufen fast alle Händler weltweit und liefern in jedes Land in der EU.
Ich will mal schwer anzweifeln dass da jeder den Verpackungskram macht. Ich vermute eher dass da keiner entsprechende Verträge hat, vermutlich auch nicht die mit mehreren 100k Bewertungen, also die ganz großen.
Wissen tu ich es nicht aber der Verdacht drängt sich doch auf.
Hat eigentlich schon jemals einer von jemanden gehört der wegen dem Scheiss eine Strafe zahlen musste ?
Wie soll denn das auch kontrolliert werden ?
Ich glaube da machen sich nur die Deutschen wieder den Mega-Kopf drum.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

In Deutschland hast du halt das Problem, dass selbst wenn der Staat das nicht merkt, gibt es Konkurrenten die dir direkt eine Abmahnung senden, weil "unfairer Wettbewerb". Deutschland ist soweit ich weiss EU-Weit das einzige Land dass diese krasse Abmahnindustrie hat.

Ich kenne niemanden, der direkt vom Staat ärger bekommen hat, erst recht nicht aus dem Ausland zu sich. Das lohnt sich einfach nicht bei den meisten "Sündern", der Aufwand das einzutreiben.

Dagegen kenne ich einige die wegen (meiner Meinung nach) totalem Bullshit abgemahnt wurden (wie ist ein nicht anklickbarer Link unfairer Wettbewerb???), ich selber als in noch mein Geschäft in DE hatte, inklusive :winken:
Zuletzt geändert von icstore am 21. Okt 2022 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Der Wettbewerb, sieht doch nur, ob man in Deutschland registriert ist. Den Rest kann er doch nur vermuten, oder?
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

daytrader hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:30 Der Wettbewerb, sieht doch nur, ob man in Deutschland registriert ist. Den Rest kann er doch nur vermuten, oder?
In vielen Ländern sind diese Register öffentlich, analog zum LUCID.
iceman41
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Das mit der Abmahnerei ist klar, in DE musst registriert sein weil jeder Depp nachschauen kann ob du registriert bist (ob das mit dem Datenschutz so ok ist wage ich ja auch zu bezweifeln aber das ist ein anderes Thema)
Mir ist aber nicht bekannt ob das in den anderen Ländern auch geht und falls nicht ist das Thema erledigt, dann wird es nur auffallen wenn es wirklich einer prüft und davon gehe ich zumindest bei den kleinen Händlern nicht aus. Der Staat wird sich wenn dann die großen rauspicken.
iceman41
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Und überhaupt ... wäre ein Verstoss gegen das französische Verpackungsgesetz in DE überhaupt abmahnbar ?
SteveBrickman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:05 Die Leute kaufen dann halt bei großen Händlern ein für die sich die Registrierung lohnt. Ihr werdet mit eurer Liefersperre nie an diesen Punkt kommen.
Das mag bei den anderen so sein. Ich bin Hersteller und ich mache das ganze bewusst so.
SteveBrickman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

iceman41 hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:38 Und überhaupt ... wäre ein Verstoss gegen das französische Verpackungsgesetz in DE überhaupt abmahnbar ?
Es geht je nicht nur darum, ob das in D abmahnbar ist. Innereuropäische "Amtshilfe" -> du bekommst im Absatzland eine auf den Sack, wenn's dumm läuft. Ich hab das gerade im Bekanntenkreis - Lieferschwelle nach F überschritten und sich dort nicht registriert bzw. nicht abgeführt. Der hat jetzt sowohl das deutsche als auch das französische Finanzamt an der Backe. Das ist alles andere als witzig.

Das ist jetzt sicher ein Extrembeispiel aber wenn das Schreiben plötzlich im Briefkasten liegt, ist es meist zu spät.
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

du bekommst im Absatzland eine auf den Sack, wenn's dumm läuft. Lieferschwelle nach F überschritten und sich dort nicht registriert bzw. nicht abgeführt. Der hat jetzt sowohl das deutsche als auch das französische Finanzamt an der Backe. Das ist alles andere als witzig.
Gut, bei Umsatzsteuer gehts ja auch gleich um größere Beträge. Die Lieferschwelle in Frankreich war immerhin bei 35.000 EUR.

Wenn jetzt jemand 20 Pakete im Jahr in irgendein EU-Land verschickt, dort nicht registriert ist und es geht dann um 8 EUR tatsächliche Entsorgungskosten, dann kommt dann ggf. ein Bußgeld von ein paar hundert Euro raus, wenn das ganze nicht sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, nachdem man nachgemeldet hat.
Natürlich stehen da auf dem Papier immer große Strafandrohungen im Raum, aber das sind Höchststrafen. Ladendiebstahl wird in Deutschland auch mit bis zu 5 Jahre Haft bestraft, aber niemand, der einen Lippenstift für 8 EUR klaut, geht für fünf Jahre ins Gefängnis, das wird eingestellt.

Ich wage sogar zu behaupten, dass da überhaupt niemand ein großes Interesse hat, solchen Kleinmist zu verfolgen, die wären doch völlig überfordert, wenn da plötzlich jeder seine 5 kg Müll melden würde.
SteveBrickman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 21. Okt 2022 11:12 Ich wage sogar zu behaupten, dass da überhaupt niemand ein großes Interesse hat, solchen Kleinmist zu verfolgen
Und wenn's dann doch so ist? Übernimmst du dann die Kosten?

Nicht, dass wir uns falsch verstehen - wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, würde ich heute nochmal das Finanzamt beschei*en :) Der Spruch hat was und ich bin auch kein Paragraphenreiter. Aber bei dem, was so Melde- und Registrierungspflichten angeht, ist mir bei deiner Argumentation zu viel hätte, könnte, würde im Spiel.

Das geht so lange gut, bis es eben nicht mehr gut geht. Und ich weis zum Beispiel von polnischen Kunden, dass die da nicht zimperlich sind. Und selbst, wenn's nur wenige hundert Euro sind: du hast erstmal den Stress an der Backe.
neroBRN
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

iceman41 hat geschrieben: 21. Okt 2022 10:13 Also wenn ich mich in meinem Bereich bei Ebay umschaue verkaufen fast alle Händler weltweit und liefern in jedes Land in der EU.
Ich will mal schwer anzweifeln dass da jeder den Verpackungskram macht. Ich vermute eher dass da keiner entsprechende Verträge hat, vermutlich auch nicht die mit mehreren 100k Bewertungen, also die ganz großen.
Wissen tu ich es nicht aber der Verdacht drängt sich doch auf.
Hat eigentlich schon jemals einer von jemanden gehört der wegen dem Scheiss eine Strafe zahlen musste ?
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Ich glaube da machen sich nur die Deutschen wieder den Mega-Kopf drum.
Das geht solange gut, bis ein deutscher Händler sich irgendwo im Ausland registriert (bzw. sich registrieren muss) und dann alle Mitbewerber in DE abmahnen lässt.
Die Registrierung ist in den meisten Ländern online einsehbar.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 21. Okt 2022 11:12 Wenn jetzt jemand 20 Pakete im Jahr in irgendein EU-Land verschickt, dort nicht registriert ist und es geht dann um 8 EUR tatsächliche Entsorgungskosten, dann kommt dann ggf. ein Bußgeld von ein paar hundert Euro raus, wenn das ganze nicht sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, nachdem man nachgemeldet hat.
Hat hier nicht mal jemand geschrieben, dass z.B. Spanien bei Anmeldung auch gleich Rückwirkend noch die letzten 3 oder 5 Jahre abfragt ?
Das sind dann selbst auf der Mini-Sufe einfach mal 4k.
Mir ist die Nummer zu heiß.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Rechne dir mal aus, dich korrekt in allen EU-Ländern zu registrieren und selbst nur die Mindestmenge zu zahlen, die Zeit und Arbeitsaufwand dich in die Gesetze einzulesen, in vielen Ländern musst du Abfallregister führen, etc. Da kommt fast genug Aufwand für einen Mitarbeiter zusammen.

vs.

Wenn man wirklich Pech hat kontrolliert zu werden (was echt selten vorkommt, überlege dir, wie viele tausende Unternehmen es EU-Weit gibt, dass man gerade auf dich kleinen Mitspieler trifft),
für die letzten 5 Jahre die 4000 EUR zahlen, Lieferland rauswerfen (oder korrekt anmelden) und fertig.

Noch fragen? :D
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich habe immer noch die Theorie, dass irgendwann der Hammer, dank OSS Nachprüfbarkeit, kommt.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

In der OSS-Deklaration steht aber nicht was du wie genau dahingeschickt hast, ob die Verpackung nicht schon registriert war, vllt. war es ja Dropshipping was in vielen Ländern anders gehandhabt wird, etc...

Und erst recht am OSS sehen die, bei wem es was zu holen gibt und bei wem nicht. Wenn man regelmässig in ein Land liefert, sollte man sich schon registrieren. Wenn du aber 2 Pakete/Jahr hast, ist das mmn. Overkill.

Nachtrag: OSS ist ja erst ab 10k/Jahr. Die Rede ist ja von Kleinstunternehmern die sich für die paar Pakete nicht anmelden. Wer 10k in die EU sendet, kann sich auch in den Umsatzstärksten Ländern anmelden.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Das Risiko muss jeder für sich selbst abwägen.

Ich parke bei meinem Frisör auch immer im Parkverbot, bisher noch nie ein Ticket bekommen und wenn es mal kommt ist es hochgerechnet/verteilt auf alle Male mittlerweile Kleingeld. Das ist für mich ein überschaubares Risiko.

Aber ggfs. massive Strafen für die paar Pakete zu bekommen, stimmt in der Relation FÜR MICH halt nicht, wenn der Gewinn so groß wäre, dass die Relation passt....dann los.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Unabhängig von dieser Causa:

Dass privatwirtschaftlich oder halbstaatlich organisierte Einrichtungen "einfach so" auf Finanzamtsdaten Zugriff bekommen, würde ich mal weitgehend aussschließen.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ist jetzt weit hergeholt, aber das Finanzamt könnte das ja theoretisch selber machen mit deren Datenbank abgleichen. Sind ja im Endeffekt auch Steuereinnahmen wenn man die Lizenzen dort zahlt.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Nein, das sind keine Steuereinnahmen.

Es scheint mir sehr unplausibel, dass es legal wäre sowas zu tun.
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