Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Da kommt dann aber noch der jährliche Mitgliedsbeitrag bei der Deutschen Handelskammer oben drauf oder ist das jetzt kostenlos?
Also ich konnte da niergends eine Info finden, daß eine Mitgliedschaft Voraussetzung ist, oder sich das Angebot nur an Mitglieder richtet.

Ich werds aber bei Reclay machen, da melde ich auch meine Mengen.


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RennMaxe
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

... ist dafür tatsächlich ein Notar erforderlich, oder reicht es evtl. die Unterschrift bei der Gemeinde / Stadt beglaubigen zu lassen?
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Woody-HH
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

vbc hat geschrieben: 12. Okt 2022 15:48 Also unterm Strich kann man AT weiterhin drin lassen, weil doch nicht soo arg, wie angenommen.
Kommt sehr darauf an. Da ich wegen WEEE2 nur einen Teil meines Sortiments nach AT verkaufe bleibt mir ein Umsatz unter 2.000 Euro pro Jahr. Dafür werde ich keinen Aufwand betreiben, die fliegen am 31.12. raus.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Deswegen bin ich auch bei Spanien raus, Aufwand und Gewinn stehen in keinem sinnvollen Verhältnis.
Bei mir läuft AT ordentlich, dass es noch passt und vielleicht andere den Aufwand scheuen und es dadurch noch besser wird.
COD
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

roman hat geschrieben: 12. Okt 2022 12:34
COD hat geschrieben: 12. Okt 2022 12:24 Der Beauftragte für AT ist aber natürlich schon ein Knaller. Die spinnen, die Österreicher.
Ich darf darauf hinweisen dass selbiges für WEEE in Deutschland gilt,
Die spinnen, die Germanen.
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Notar wegen ein paar hundert €. Das Vertrauen scheint groß. Da muss ich wieder nen halben Tag frei nehmen.
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TwelfthNight
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was ist eigentlich, wenn man zum Versand den Produktkarton des Herstellers nutzt?
Ist man dann trotzdem Inverkehrbringer des Kartons oder doch der Hersteller?
Weiß das vielleicht jemand?
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Was ist eigentlich, wenn man zum Versand den Produktkarton des Herstellers nutzt?
Ist man dann trotzdem Inverkehrbringer des Kartons oder doch der Hersteller?
Weiß das vielleicht jemand?
Im Ausland spielt das keine Rolle. Der Hersteller wird ja seinen Karton nur fürs Inland registriert haben. Wenn du Ware nach Österreich verschickst, musst du ALLES anmelden. Sowohl den Transportkarton, als auch die Produktverpackung.
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Woody-HH
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Kennt jemand einen brauchbaren Dienstleister, der Pakete ins Ausland nachsendet? Ich kenne sowas in den USA, aber in Deutschland?
Die Idee ist dass die AT-Kunden die Bestellung dahin liefern lassen...
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Woody-HH hat geschrieben: 13. Okt 2022 09:27 Kennt jemand einen brauchbaren Dienstleister, der Pakete ins Ausland nachsendet? Ich kenne sowas in den USA, aber in Deutschland?
Die Idee ist dass die AT-Kunden die Bestellung dahin liefern lassen...
https://www.lieferadresse-deutschland.at/
https://www.paketshop4you.me/
https://paketstation.at/
https://www.mailboxde.com/

Letzteres benutze ich persönlich (Versand nach PL) und das klappt super schnell und zuverlässig, die auf AT spezialisierten werden aber günstiger sein.
AndreasSt
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Woody-HH hat geschrieben: 13. Okt 2022 09:27 Kennt jemand einen brauchbaren Dienstleister, der Pakete ins Ausland nachsendet? Ich kenne sowas in den USA, aber in Deutschland?
Die Idee ist dass die AT-Kunden die Bestellung dahin liefern lassen...
Die meisten meiner Pakete von AT nach DE schicke ich als Sammelpaket über LogoiX in Freilassing. Die machen das wohl auch in der Gegenrichtung. Bis jetzt bin ich sehr zufrieden.

Weiters bieten sie auch deutsche Lieferadressen für österreichische Empfänger an. Die Kunden müssten sich dann aber zuerst dort registrieren.

https://www.logoix.com
RennMaxe
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

RennMaxe hat geschrieben: 12. Okt 2022 17:04 ... ist dafür tatsächlich ein Notar erforderlich, oder reicht es evtl. die Unterschrift bei der Gemeinde / Stadt beglaubigen zu lassen?
Kann das jemand beantworten? Herzlichen Dank!
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

RennMaxe hat geschrieben: 13. Okt 2022 10:27
RennMaxe hat geschrieben: 12. Okt 2022 17:04 ... ist dafür tatsächlich ein Notar erforderlich, oder reicht es evtl. die Unterschrift bei der Gemeinde / Stadt beglaubigen zu lassen?
Kann das jemand beantworten? Herzlichen Dank!
In dem Angebot, was ich bekam, ist ausdrücklich eine notarielle Beglaubigung erwähnt
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Malik
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Interzero (vormals Interseroh) mailte gerade zu dem Thema:

Sehr geehrter Geschäftspartner,

wie wir bereits Anfang März informiert haben, wurden in Österreich das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung novelliert. Ein Großteil der Änderungen tritt mit 01.01.2023 in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass verpflichtete ausländische Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich ab dem 01.01.2023 – analog zu den Elektrogeräten und Batterien – auch für den Bereich Verpackungen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich einsetzen müssen.

Dies bedeutet, dass eine Lizenzierung von Verpackungen für ein Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich nur mehr über die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters in Österreich möglich ist. Wenn man Einwegkunststoffe (Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte, Fanggeräte) in Österreich in Verkehr bringt, ist ebenfalls eine Systemteilnahme erforderlich, die auch nur über einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen kann.

Über unser Tochterunternehmen profitara austria bilden wir das Service des bevollmächtigten Vertreters in Österreich ab, damit Ihre Verpackungen weiterhin bei Interzero Circular Solutions Europe rechtskonform entpflichtet sind.

Ablauf:
Es ist der profitara-Bevollmächtigtenvertrag zu schließen sowie Ihre Unterschrift auf der im Vertrag enthaltenen Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Achtung: die Vollmacht kann nur mit notarieller Beglaubigung akzeptiert werden, dies ist in Österreich eine Vorgabe der Behörde!
Die Vertragsbestellung wird über ein Online-Portal möglich sein, das sich derzeit in Fertigstellung befindet. Sobald es zur Verfügung steht, werden wir Sie informieren und den Link zur Internet-Seite übermitteln.
Für Kleinstinverkehrsetzer (max. 1.500kg Haushalts- bzw. Gewerbeverpackungen pro Jahr) bieten wir weiterhin die unkomplizierte Verpackungs-Pauschallösung an. Bei der Pauschallösung entfällt die Abgabe einer Mengenmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Verpackungs-Pauschallösung nicht möglich ist, sollte die Bevollmächtigung bei Ihnen beide Bereiche („Hersteller“ und „Versandhändler“) umfassen; die Definitionen dazu finden Sie unten stehend.
Einmal pro Jahr benötigen wir eine Aufstellung Ihrer österreichischen Kunden, für die Sie die Verpackungsentpflichtung übernehmen, mit deren Adressdaten. Ein geeignetes digitales Formular erhalten Sie rechtzeitig. Die Übermittlung Ihrer Kundenliste ist nicht notwendig, wenn Sie ausschließlich über Versandhandel bzw. Fernabsatz an private Letztverbraucher in Österreich Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen.

Kosten:
Interzero Lizenzentgelt: je nach gemeldeter Menge wird wie bisher das entsprechende Entgelt nach gültiger Tarifliste verrechnet.
Profitara Entgelt: für die Abwicklung des Bevollmächtigtenmodells fallen Entgelte an wie nachfolgend dargestellt:

Verpackungen:
Entgelt für ausländische Hersteller/Personen: 300€/a
Entgelt für ausländische Versandhändler: 300€/a

Einwegkunststoffprodukte:
Entgelt für ausländische Hersteller: 300€/a
Entgelt für ausländische Fernabsatzhändler: 300€/a

Definitionen:
Ausländischer Hersteller/Person ist jeder, der Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Österreich an andere als private Letztverbraucher vertreibt und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
Ausländischer Fernabsatzhändler/Versandhändler ist jeder, der Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Österreich mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Letztverbraucher vertreibt und nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist.

Durch Bevollmächtigung der profitara sind Ihre Verpackungen weiterhin rechtskonform in Österreich entpflichtet.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / best regards

Ihre Kundenberatung / your customer service
Interzero Circular Solutions Europe GmbH
BIZ ZWEI, Vorgartenstraße 206c
A-1020 Wien
Phone: +43 (1) 714 20 05 7220
E-Mail: kundenberatung@interzero.at
Web: www.interzero.at
Service Plattform: http://services.interzero.at/
Über den Namen profitara musste ich ja schmunzeln. Über den Rest nicht.
Ich verkaufe Kondome. Noch Fragen?

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welpe
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Stellt euch Mal vor Ihr wollt neu mit dem Onlinehandel anfangen.

Da müsst ihr erst Mal ein Haufen Geld investieren ohne zu wissen ob es überhaupt läuft.

Besonders sind es jetzt soviele verschiedene Sachen...

Verpackungsverordnung Deutschland, Frankreich, Österreich usw.

Alle noch verschiedene Plattformen usw.
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Schau dir mal die ganz kleinen Klitschen an, auch die Kleinstunternehmer, die versenden meist in alle EU Länder. Mal schauen wann es da die ersten Prüfungen gibt.
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

daytrader hat geschrieben: 19. Okt 2022 10:17 Schau dir mal die ganz kleinen Klitschen an, auch die Kleinstunternehmer, die versenden meist in alle EU Länder. Mal schauen wann es da die ersten Prüfungen gibt.
Wenn die nur über ihren eigenen Shop verkaufen und auch von OSS noch nichts gehört haben (bzw. nicht müssen), wer will das kontrollieren ??
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Schau dir mal die ganz kleinen Klitschen an, auch die Kleinstunternehmer, die versenden meist in alle EU Länder. Mal schauen wann es da die ersten Prüfungen gibt.
Na ja, da kontrollieren die dann und stellen fest, dass im vergangenen Jahr für 1,45 EUR Verpackungsmaterial nicht registriert wurde. Das steht dann auch in keinem Verhältnis.

Die Kontrolle läuft hier anders, die meisten Kleinstunternehmen versenden ja über Plattformen und da müssen dann nach und nach irgendwelche Nummern hinterlegt werden um die Registrierung nachzuweisen.
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harryzwo
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

welpe hat geschrieben: 19. Okt 2022 09:44 Stellt euch Mal vor Ihr wollt neu mit dem Onlinehandel anfangen.
Da müsst ihr erst Mal ein Haufen Geld investieren ohne zu wissen ob es überhaupt läuft.
Besonders sind es jetzt soviele verschiedene Sachen...
Verpackungsverordnung Deutschland, Frankreich, Österreich usw.
Alle noch verschiedene Plattformen usw.
...und dann noch die deutsche ´´Spezialität´´ der Abmahnanwälte,
und das alles in einem ´´gemeinsamen´´ EU-Markt... :evil:
Manchmal schleicht sich bei mir die Vermutung ein,
es werden zielgerichtet Klein- und Mittelständische
Betriebe erschwert bzw. vernichtet
(Gaspreise + Coronalockdowns geben dann den Rest) dead
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

vbc hat geschrieben: 19. Okt 2022 10:56
daytrader hat geschrieben: 19. Okt 2022 10:17 Schau dir mal die ganz kleinen Klitschen an, auch die Kleinstunternehmer, die versenden meist in alle EU Länder. Mal schauen wann es da die ersten Prüfungen gibt.
Wenn die nur über ihren eigenen Shop verkaufen und auch von OSS noch nichts gehört haben (bzw. nicht müssen), wer will das kontrollieren ??
Es gibt eine ganze Behörde die da sitzt und Onlineangebote prüft, ob auch ja die Piktogramme und H-Sätze gemäß CLP Verordnung umgesetzt werden. Die machen Screenshots und senden es an die zuständigen Umweltämter (untere Chemikalienbehörde). Von denen bekommst du dann eine Anzeige und Strafe.
Nächstes Jahr startet die Prüfung der Versandaufkleber für Chemikalien, Batterien usw.

Warum geht das nicht bei Verpackung? Steht doch in jedem Shop wohin gesendet wird....abgleichen, ob dort gelöhnt wird, fertig.
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