Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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welpe
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 17. Dez 2022 11:21 Es bleibt einem als kleiner Händler teilweise fast nix anderes übrig als zu sagen: Ok, dann nehm ich im Zweifelsfall ein Bußgeld in Kauf, das kann ich so nicht erfüllen.
Letztendlich machen wir das ja schon alle in vielen Bereichen, wer schon mal bei seiner Berufsgenossenschaft den Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung für sein Unternehmen durchgearbeitet hat, weiß das...
Ist halt finanziell auch nicht machtbar.

Wenn man alle Gesetze und Vorschriften beachten soll kann man eig. in manchen Bereichen gleich aufhören weil es finanzieller Unsinn ist.


An sich habe ich ja nichts gegen Vorschriften und so. Die sind ja zumindest meistens nicht ohne Grund.

Nur z.b. die Verpackungsverordnung. Kann man da nicht ein euweite Plattform machen wo man sich dann bequem einloggt und für jedes Land seine Daten eingibt?

Nein stattdessen darf man sich mühsam für jedes Land separat registrieren, 100 fach die gleiche Daten angeben usw.


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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Die Verpackungs-OSS wird schon noch kommen 😕
vbc
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

koshop hat geschrieben: 17. Dez 2022 11:21 Es bleibt einem als kleiner Händler teilweise fast nix anderes übrig als zu sagen: Ok, dann nehm ich im Zweifelsfall ein Bußgeld in Kauf...
Die einen dann aber ggfs. komplett platt machen !?
Im Moment mag das noch funktionieren und die Wahrscheinlichkeit eher gering sein, dass da was kommt, aber was ist, wenn die merken wie "einfach" sie an Geld über Bußgelder kommen können und das vielleicht noch rückwirkend für x Jahre berechnen ?

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ist das in Spanien ja schon so, dass man bei einer Anmeldung jetzt auch rückwirkend für 3 Jahre zahlen muss ?! Schrieb hier mal jemand, glaube ich...
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koshop
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

@vbc
Auch Ordnungswidrigkeiten verjähren. Und die Bußgelder richten sich nach der Schwere des Vergehens. Du zahlst für 5kg ungemeldeten Müll aus 20 Paketen nicht 10.000 EUR Strafe.
Aber das muss jeder natürlich für sich selbst abwägen.
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

roman hat geschrieben: 17. Dez 2022 11:02
icstore hat geschrieben: 17. Dez 2022 10:45 Du musst dich also theoretisch registrieren
Schwierig wird es halt wenn man auf Plattformen (Ebay, Amazon...) verkauft. Die Plattformen werden mutmaßlich früher oder später eine Registriernummer haben wollen = Keine Nummer, keine Verkaufsberechtigung!

Wenn einem Plattformen aber egal sind, und man seine Verkäufe z.B. aus Telefonverkauf, eigenem Shop, Kleinanzeigen etc. lukriert, dann denke ich wegen 10 Sendungen im Jahr aber keine Sekunde lang nach.
Klar, wenn eBay jetzt von mir in jedem Land eine Registernummer will, mache ich den kack auch nicht mit, dann kriegen die eine für Deutschland und Italien (90% meiner Umsätze) und Feierabend.

Aber ob das so weit kommt... Momentan habe ich nichtmal meine DE Nummer hinterlegt und verkaufe problemlos (habe aber Artikelstandort PL und die prüfen das wahrscheinlich anhand dessen. Sonst müsste sich ja jeder Händler weltweit in DE registrieren auch die Amerikaner, Chinesen etc, damit überhaupt deutsche Kunden ihn finden).

Ich bin aber natürlich bei lucid registriert und zahle die Gebühren da das keine Kleinmengen sind.
roman
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

icstore hat geschrieben: 17. Dez 2022 15:05 Aber ob das so weit kommt... Momentan habe ich nichtmal meine DE Nummer hinterlegt und verkaufe problemlos
Also ich habe bei Ebay meine LUCID-Nummer hinterlegt.
Ich weiß jetzt ehrlichgesagt nicht mehr wann und warum ich das gemacht habe, aber gefühlsmäßig habe ich das damals wohl nicht "freiwillig" hinterlegt.
icstore hat geschrieben: 17. Dez 2022 15:05 Sonst müsste sich ja jeder Händler weltweit in DE registrieren auch die Amerikaner, Chinesen etc, damit überhaupt deutsche Kunden ihn finden).
Ich bin der Meinung dass es eigentlich genau so gedacht wäre.
Die Plattformen werden gezwungen zu kontrollieren, ob die Nutzer Nummern hinterlegen.
Ohne Nummer kein Verkauf in das jeweilige Land.
Wobei momentan dürften nur DE+FR den Plattformen diese Pflicht auferlegt haben, und demnächst mal AT.

Denn die Verpackungsstellen haben gemerkt dass das ziemlich effektiv läuft. Kaum ein Ausländer würde sich jemals freiwillig anmelden. Aber wenn ohne Nummer kein Verkäufer mehr in ein bestimmtes Land möglich ist, dann werden sich die Händler in Massen "freiwillig" anmelden.

Wobei ... bei Ebay hab ich für FR keine Nummer hinterlegt ... bekomme aber trotzdem vereinzelt FR-Verkäufe rein. Warum auch immer. :gruebel:
Yves81
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Gibt es irgendwo einen guten Guide, der alles abdeckt, was man so beachten muss beim Verkaufen EU-weit?
bcksbx
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ohne Prüfung der entsprechenden Gesetzesstellen habe ich Anderorts das gefunden:
Diskriminierungsverbot von EU-Bürgern: Artikel 21 Abs. 2 der Charta der europäischen Union. Wenn die notariellen Bevollmächtigten-Regeln nur für ausländische Unternehmer gelten, dann sind sie diskriminierend. Und wenn das so ist, behindert das den freien Warenverkehr des Europäischen Binnenmarkts nach 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(...)
Beschwerde wegen Verletzung von EU-Recht durch Österreich bei der Europäischen Kommission (auch anonym - letzte Seite): https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a ... laints_de/
Vielleicht mag sich ja jemand näher damit beschäftigen.
regalboy
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Reicht es nicht aus, wenn man im Shop vermerkt:
EU-Auslandsversand nur an Firmen
Und dann z. B. mit Checkbox und über die LIeferanschrift sicherstellt, dass es wirklich an Firmen geht.

So dass man keine Privatverbraucher mehr beliefert?
icstore
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Naja, das kannst du machen, aber der Kunde macht sich nicht strafbar wenn er es trotzdem anklickt, du hingegen schon weil du dann (wenn auch unwissend) an einen Privatkunden lieferst.

Wenn ich sicherstellen will, dass jemand eine Firma hat den ich beliefere, fordere ich vom Kontrahenten die EU-VAT-ID, kann man auch automatisiert prüfen in vielen Shopsystemen. Brauchst du zur steuerfreien Lieferung sowieso...
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fonprofi
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Wir haben im Shop die UID-Prüfung aktiv. Alles nicht DE-UID darf versenden an Adressen außerhalb DE, der Rest nur innerhalb DE.
Oder auf Mail sowieso.
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ist hier jemand bei Reclay und hat die Registrierung abgeschlossen? Auf Nachfrage hieß es das Ösi Ministerium brauche 3 Monate, man können daher keine Auskunft erteilen.

Dafür wurden zwischenzeitlich das 2. Mal die 75 € fällig, einmal für die Restmonate des letzten Jahres als ich die Registrierung beantragt habe und eben für 23. Insgesamt mit Notar etc. gut 200 € und man darf noch nicht wirklich versenden....richtig?
bcksbx
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

In der Verpackungsverordnung Österreichs §16a Abs. 1 / 4 steht übrigens "eine beglaubigte Vollmacht". Andernorts habe ich gelesen, dass jemand mit dem Bevollmächtigungsvertrag zum Ortsbürgermeister gelaufen ist und eine amtliche Beglaubigung geholt hat. Vorher hat Reclay geäußert "dass, eine amtliche Beglaubigung ausreicht". Vielleicht interessant bevor man zum Notar rennt.
RennMaxe
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Wir haben uns auch bei reclay registriert.
Bei uns wurden die fälligen Beträge ebenfalls abgebucht.
Leider fehlt uns jetzt aber die ordentliche Rechnung dafür.
Hat jemand von euch eine Rechnung dafür erhalten?
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Die Rechnungen habe ich erhalten.
aDarkGod
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Womöglich hatte Reclay kurzzeitig mal Probleme mit der Rechnungserstellung?
Wir hatten zumindest zweimal eine Rechnung (mit unterschiedlichen Rechnungsnummern) erhalten.
Vielleicht wär's ja deine Rechnung gewesen. rauchen
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daytrader
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Also ist die Registrierung noch bei keinem endgültig durch?
sportsfreund
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Ich habe mich bei der Reclay Systems GmbH für Österreich angemeldet.
Unten die Beträge, welche ich zahlen muss.
Den Bevollmächtigten Vertrag habe ich recht fix und auch unterschrieben zurück erhalten.
Was mit jetzt nicht ganz klar ist, muss jetzt noch etwas beglaubigt werden?


01.01.2023–01.01.2024


Time on Jahresentgelt Bevollmächtigung Jahrespauschalmelder from 01 Jan 2023 until 01 Jan 2024

Menge 1
75,00 €

Registrierungsentgelt Bevollmächtigung

Menge 1
75,00 €


Fälliger Betrag
150,00 €
xMerchant
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Du solltest eine E-Mail von Reclay AT bekommen haben mit dem Betreff
Action required: Bevollmächtigung / Authorisation - Ihre Unterschrift / Your Signature
Das ist die Vollmacht für den Bevollmächtigten und die Unterschrift unter diesem Dokument musst du vom Notar beglaubigen lassen.
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