Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

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sportsfreund
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Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Danke hier auch nochmal weitere Informationen dazu, ich denke diese könnten für manche ganz nützlich sein:


Die Gebühren für die Bevollmächtigung beinhalten nicht die Lizenzierung. Diese muss eigenständig über activate oder über den Abschluss eines Lizenzvertrages erworben werden.

Zudem erhalten Sie nach dem Zahlungseingang der Registrierungsgebühr ein weiteres Dokument – die Vollmacht. Auf dieser muss Ihre Unterschrift von einem Notar auf deutscher oder englischer Sprache beglaubigt werden.

B2B Kunden sind in Österreich alle Kunden die nicht der private Endverbraucher sind. Sollte eines Ihrer Produkte über eine Firmenadresse Bestellt werden, ist dies schon ein B2B Verkauf. Alle diese Kunden müssen Sie innerhalb des Jahres dokumentieren und Ende 2023 nachweisen.

Wenn Sie eine GbR sind: Leider ist die Bevollmächtigung einer GbR durch uns nicht möglich. Das österreichische Ministerium lehnt dies ab.

Registriert werden können die einzelnen Gesellschafter (namentlich) dieser GbR. Also müsste die notariell beglaubigte Vollmacht auf einen Namen des Gesellschafters ausgestellt sein.


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
Beiträge: 10019
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

sportsfreund hat geschrieben: 11. Jan 2023 16:09 ...
B2B Kunden sind in Österreich alle Kunden die nicht der private Endverbraucher sind. Sollte eines Ihrer Produkte über eine Firmenadresse Bestellt werden, ist dies schon ein B2B Verkauf. Alle diese Kunden müssen Sie innerhalb des Jahres dokumentieren und Ende 2023 nachweisen.
...
Wofür nachweisen?
Dass diese Mengen nicht lizensiert werden?
welpe
Beiträge: 2407
Registriert: 11. Sep 2016 09:01

Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Gestern Email erhalten von Reclay mit dem Vertrag.

Ganz schon mies was die machen:

Einwegkunststoffprodukte
Wir erheben eine Pauschale von € 7,- auf Ihre SUP-Produkte. Diese Pauschale deckt die Reinigungskosten im öffentlichen Raum.



Bitte teilen Sie uns unter austria@reclay-group.com mit, wenn Sie keines der nachfolgenden Produkte in Verkehr bringen:

Getränkebecher,
starre oder flexible Lebensmittelverpackungen,
Getränkebehälter (PET-Getränkeflaschen, sonstige Getränkeflaschen, sonstige Getränkebehälter wie z. B. Tetrapak),
Feuchttücher,
Luftballons,
Tabakprodukte mit Filter,
Fanggeräte.


Ich muss mich also melden wenn ich es nicht in den Verkehr bringe.
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daytrader
Beiträge: 10631
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Versand nach AT Änderung der Gesetze ab 2023

Außer 2 Rechnungen und dem Hinweis, dass die Behörden in AT eine Prüfzeit von 3 Monaten genehmigen, habe ich von denen seit November immer noch nichts erhalten. Da hat man 2 Rechnungen bezahlt und das Jahr ist bald rum, ehe man offiziell versenden darf.
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