Halllo Forum,
ein Schweizer Kunde hat mir ein ganzes Bündel Unterlagen von der Verzollung seiner Ware geschickt und verlangt nun die Erstattung der bei mir gezahlten MwSt., ca. 40 Euro.
Konten von Schweizer Kunden werden bei uns nicht automatisch umgestellt auf Netto, sondern erst auf Wunsch, da viele Kunden sich an grenznahe Lieferdienste schicken lassen und deswegen die MwSt anfällt wegen der Lieferung nach DE..
Hab das schon öfter gehabt, dass die Kunden die an einen Lieferdienst gelieferten Waren selbst in die Schweiz einführen und dann im Nachhinein eine vom Deutschen Zoll abgestempelte Rechnung hier präsentiert wird, und daraufhin erstatte ich dann die gezahlte Mwst.
Jetzt hat mir der Kunde eine Menge Belege gemailt, mit denen ich erst mal nicht so viel anfangen kann, es sind:
1. VERANLAGUNGSVERFÜGUNG ZOLL
2. VERANLAGUNGSVERFÜGUNG MWST
3. DHL Express RECHNUNG MWST + VERZOLLUNGSKOSTEN
Daraus lässt sich wohl schließen, dass die Einfuhr und Verzollung in die Schweiz stattgefunden hat.
Würdet ihr daraufhin die MwSt erstatten?
In meinen Agbs steht, dass ich aufgrund einer vom Zoll abestempelten Bescheinigung über die Ausfuhr die MwSt. erstatte, aber solch einen Fall hatte ich bisher nicht. Steh gerade etwas aufm Schlauch.
Wer kennt sich aus?
Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
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Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Vor über 10 Jahren hatte ich in einer Firma gearbeitet wo ein (gewerblicher) Kunde ebenfalls selbst ausgeführt hatte und uns den Durchschlag der Ausfuhrpapiere überlassen hatte.
Bei der nächsten Steuerprüfung kams dann: Das FA hat die Durchschläge nicht akzeptiert und wollte die Originale.
Ergebnis: Mein Chef musste die Steuern nachzahlen. Gut.. er hat sie sich vom Kunden wiedergeholt.
Bei der nächsten Steuerprüfung kams dann: Das FA hat die Durchschläge nicht akzeptiert und wollte die Originale.
Ergebnis: Mein Chef musste die Steuern nachzahlen. Gut.. er hat sie sich vom Kunden wiedergeholt.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
natufab hat geschrieben: ↑5. Nov 2020 17:25 Halllo Forum,
Daraus lässt sich wohl schließen, dass die Einfuhr und Verzollung in die Schweiz stattgefunden hat.
Würdet ihr daraufhin die MwSt erstatten?
Nein
In meinen Agbs steht, dass ich aufgrund einer vom Zoll abestempelten Bescheinigung über die Ausfuhr die MwSt. erstatte, aber solch einen Fall hatte ich bisher nicht. Steh gerade etwas aufm Schlauch.
Wer kennt sich aus?
Wenn du es in deinen AGB auspreist, wirst du die Mwst wohl zahlen müssen.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Das deutsche Finanzamt interessiert es nicht, was Ausändische Behörden zur dortigen Einfuhr bestätigen, sondern der deutsche Zoll muss die Ausfuhr bestätigen.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Ich habe in solchen Fällen schon erstattet, die vom deutschen Zoll gestempelte Bescheinigung will ich aber im Original haben, also nix Scan/Kopie, und aus den Unterlagen muss zwingend hervorgehen, dass der Kunde seinen Wohnsitz im Drittland hat. Nur meine Rechnung mit Zollstempel reicht nicht, wenn als alleinige Anschrift auf der Rechnung eine Packstation oder ein Logistiker im Grenzgebiet stehen, dann muss der Kunde noch einen anderen Nachweis mitschicken.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Wir stellen immer die Rechnung auf den Empfänger im Ausland mit Lieferanschrift (auch auf der Rechnung) Deutschland aus.fuzzy hat geschrieben: ↑6. Nov 2020 14:31 Ich habe in solchen Fällen schon erstattet, die vom deutschen Zoll gestempelte Bescheinigung will ich aber im Original haben, also nix Scan/Kopie, und aus den Unterlagen muss zwingend hervorgehen, dass der Kunde seinen Wohnsitz im Drittland hat. Nur meine Rechnung mit Zollstempel reicht nicht, wenn als alleinige Anschrift auf der Rechnung eine Packstation oder ein Logistiker im Grenzgebiet stehen, dann muss der Kunde noch einen anderen Nachweis mitschicken.
Stempel vom Zoll und im Original zurück.
Ist bisher weder vom Finanzamt, noch vom Zollprüfer bemängelt worden.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Heute ist es alles nicht mehr so streng wie noch vor Jahren.
Unsere Buchhaltung ist ausschließlich Digital. Vom FA abgesegnet und selbst der Zoll hatte noch nichts zu meckern, dass sah vor einem Jahrzehnt noch anders aus. ABER: Wir können auch alles anhand Kontobewegungen dokumentieren.
Original Belege gibt es in unserem papierlosen Büro gar nicht mehr. Unser Steuerprüfer ist immer wieder erstaunt und sehr glücklich über diesen Umstand.
Unsere Buchhaltung ist ausschließlich Digital. Vom FA abgesegnet und selbst der Zoll hatte noch nichts zu meckern, dass sah vor einem Jahrzehnt noch anders aus. ABER: Wir können auch alles anhand Kontobewegungen dokumentieren.
Original Belege gibt es in unserem papierlosen Büro gar nicht mehr. Unser Steuerprüfer ist immer wieder erstaunt und sehr glücklich über diesen Umstand.
Re: Schweizer möchte MwSt. zurück- Formulare?
Es geht hier nicht um die Frage ob oder ob nicht erstattet wird, sondern um die Frage welche Dokumente dafür auch vom FA bei einer Prüfung anerkannt werden.
Hatte schon öfter die beim Zoll abgestempelte originale Rechnung vom Kunden erhalten und daraufhin erstattet, und die sind nicht beanstandet worden, hab deswegen sogar mal meinen Sachbearbeiter beim FA kontaktiert und Freigabe dafür erhalten.
Mal sehen, wie der Kunde reagiert, hab ihn jetzt mal angeschrieben und auf die erforderliche abgestempelte Rechnung hingewiesen.
Danke, ja, das deckt sich auch mit meiner Erfahrung. Bei mir steht auch immer die Schweizer Anschrift des Kunden daruf, sowie die deutsche Lieferadresse.
Aber warten wir mal ab, was Marzibett noch dazu abdrückt, der pöbelt immer so schön sinnleer drein...
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