Wenn Du mehr Gewicht als nötig angibst zahlst Du drauf, weil dieses Gewichtsangabe zur Rechnungserstellung zu 99,9% verwendet wird.
DHL prüft zwar stellenweise zur Kontrolle auch mal, und dies würde dann wohl vielleicht zu Deinem Gunsten auch korrigiert, die Regel ist jedoch das zu wenig angegeben wird und dann gibt einen Stafaufschlag.
Gewichtserfassung bei DHL
- Diskussionsforum -
Forum für Versand und Logistik im E-Commerce.
Der Versand von Waren ist einer der wichtigesten Aufgaben im Onlinehandel.
In diesem Logistikforum geht es um Logistiker-Erfahrungen mit DHL Paket, Deutsche Post, Hermes Versand, GLS Versand, DPD Versand, UPS Versand, Paketpreise, Versandkosten, Verpackungen, Tracking / Sendungsverfolgung und mehr.
Erfahrungsaustausch und Vergleiche für Online Shops, Versender oder die Fachkraft für Lagerlogistik.
Forum für Versand und Logistik im E-Commerce.
Der Versand von Waren ist einer der wichtigesten Aufgaben im Onlinehandel.
In diesem Logistikforum geht es um Logistiker-Erfahrungen mit DHL Paket, Deutsche Post, Hermes Versand, GLS Versand, DPD Versand, UPS Versand, Paketpreise, Versandkosten, Verpackungen, Tracking / Sendungsverfolgung und mehr.
Erfahrungsaustausch und Vergleiche für Online Shops, Versender oder die Fachkraft für Lagerlogistik.
- online-beobachter
- Beiträge: 1884
- Registriert: 13. Okt 2007 16:25
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
- TannnenhofImshausen
- Beiträge: 7
- Registriert: 1. Okt 2022 11:15
- Land: Deutschland
- Firmenname: Tannenhof Imshausen
- online-beobachter
- Beiträge: 1884
- Registriert: 13. Okt 2007 16:25
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
Re: Gewichtserfassung bei DHL
Das ist auch so, wenn Du aber 3,2kg angibst obwohl das Paket 2,9 wiegt und vertraglich einen Staffelpreis 3-5kg hast, zahlst Du unnötig den höhrer Preis.
- TannnenhofImshausen
- Beiträge: 7
- Registriert: 1. Okt 2022 11:15
- Land: Deutschland
- Firmenname: Tannenhof Imshausen
Re: Gewichtserfassung bei DHL
Ja, das ich dann mehr zahle auf Grund der Staffel ist mir klar.
Ich wollte ja aber wissen, wie DHL reagiert. Denn laut den AGB ist DHL berechtigt, auch bei Abweichung nach unten „vom vereinbarten maximal zulässigen Gewicht auszugehen und diese entsprechend abzurechnen.“ Und außerdem: „Bei durch DHL festgestellten Abweichungen zwischen den vom Absender angegebenen Gewichtsdaten und dem tatsächlichen Gewicht ist DHL berechtigt, zusätzlich zum nacherhobenen Paketentgelt eine Aufwandsentschädigung (Einziehungsentgelt oder Pauschalentgelt) zu erheben.“
Ich wollte ja aber wissen, wie DHL reagiert. Denn laut den AGB ist DHL berechtigt, auch bei Abweichung nach unten „vom vereinbarten maximal zulässigen Gewicht auszugehen und diese entsprechend abzurechnen.“ Und außerdem: „Bei durch DHL festgestellten Abweichungen zwischen den vom Absender angegebenen Gewichtsdaten und dem tatsächlichen Gewicht ist DHL berechtigt, zusätzlich zum nacherhobenen Paketentgelt eine Aufwandsentschädigung (Einziehungsentgelt oder Pauschalentgelt) zu erheben.“
Re: Gewichtserfassung bei DHL
Ich habe grundsätzlich zu viel angegeben (95% bis 1kg) und noch nie einen Strafzuschlag bekommen, weil zu wenig im Paket drin war.
- online-beobachter
- Beiträge: 1884
- Registriert: 13. Okt 2007 16:25
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
Re: Gewichtserfassung bei DHL
@vbc
Bei 1kg Paketen fällt das aber auch nicht so auf bzw. ist nicht so Wichtig.
@Tannenhof..
Vermutlich erscheinen auf Rechnungen immer nur Korrekturen die zugunsten von DHL sind, wahrscheinlich wird des kaum andere Fälle geben und zudem die sich hier melden könnten?
Mal abgesehen davon das es ein rein theoretisches Problem ist, da es nur um Stichproben geht, es wird ja nicht generell so gemessen und abgerechnet.
Beispiel: Wenn man generell immer 31kg angibt für ein Paket, es tatsächlich aber nur 1kg wiegt könnte man der Meinung sein das es doch korrekt wäre statt der 10EUR nur 3.50EUR zu zahlen - abzgl. der Aufwandentschädigung von vielleicht 2EUR müsste man 4,50EUR ertstattet bekommen.
Ich denke das wird nicht passieren.
Warum ist das so Wichtig für Dich?
Bei 1kg Paketen fällt das aber auch nicht so auf bzw. ist nicht so Wichtig.
@Tannenhof..
Vermutlich erscheinen auf Rechnungen immer nur Korrekturen die zugunsten von DHL sind, wahrscheinlich wird des kaum andere Fälle geben und zudem die sich hier melden könnten?
Mal abgesehen davon das es ein rein theoretisches Problem ist, da es nur um Stichproben geht, es wird ja nicht generell so gemessen und abgerechnet.
Beispiel: Wenn man generell immer 31kg angibt für ein Paket, es tatsächlich aber nur 1kg wiegt könnte man der Meinung sein das es doch korrekt wäre statt der 10EUR nur 3.50EUR zu zahlen - abzgl. der Aufwandentschädigung von vielleicht 2EUR müsste man 4,50EUR ertstattet bekommen.
Ich denke das wird nicht passieren.
Warum ist das so Wichtig für Dich?
- TannnenhofImshausen
- Beiträge: 7
- Registriert: 1. Okt 2022 11:15
- Land: Deutschland
- Firmenname: Tannenhof Imshausen
Re: Gewichtserfassung bei DHL
Nachdem was ich hier bisher gelesen habe, habe ich es so verstanden, dass DHL jetzt alle Pakete wiegt.online-beobachter hat geschrieben: ↑1. Okt 2022 18:17 Mal abgesehen davon das es ein rein theoretisches Problem ist, da es nur um Stichproben geht, es wird ja nicht generell so gemessen und abgerechnet.
Ich möchte die Pakete nicht wiegen müssen, sondern die Gewichtsklasse (mit Zuschlag) berechnen und das Versandetikett vor dem Packen drucken.
Deshalb die Nachfrage, wie DHL ihre eigenen AGBs auslegt. Mir geht es auch gar nicht darum, ggf. eine Erstattung zu bekommen. Ich will nur keine Strafzuschläge kassieren, wenn ich mehr Gewicht angebe als das Paket wiegt. Wenn dadurch ab und zu ein Paket in die höhere Gewichtsklasse rutscht, stört mich das nicht, da ich durch das eingesparte Wiegen und Vorher-Drucken der Versandetiketten eine deutliche Arbeits-Erleichterung habe.
- online-beobachter
- Beiträge: 1884
- Registriert: 13. Okt 2007 16:25
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
Re: Gewichtserfassung bei DHL
Wenn Du möglich genau das rechnerisch erfasst hast und ausgeben kannst gibt das sicher kein Problem bzw. ist kein Grund für eine Strafzahlung. Was halt keinesfalls im großen Umfang passieren sollte ist das Du zuwenig angibst und dadurch in eine günstigere Preisstaffel fällst (Preisvorteil erschleichen).
Bei mir werden oft auch nur 0,3kg angegeben, das Paket wiegt aber befüllt doch 0,8kg - dies war noch nie einer Nachberechnung würdig weil der Preis der selbe ist.
Ich habe so um die 12000 Pakete/Jahr derzeit - da gibt es im Jahr vielleicht 10 nachberechnete Pakete im Grenzfall oft sind es aber einfach auch nur Wiegefehler bei DHL die ich wiederum reklamiere.
Bei mir werden oft auch nur 0,3kg angegeben, das Paket wiegt aber befüllt doch 0,8kg - dies war noch nie einer Nachberechnung würdig weil der Preis der selbe ist.
Ich habe so um die 12000 Pakete/Jahr derzeit - da gibt es im Jahr vielleicht 10 nachberechnete Pakete im Grenzfall oft sind es aber einfach auch nur Wiegefehler bei DHL die ich wiederum reklamiere.
- TannnenhofImshausen
- Beiträge: 7
- Registriert: 1. Okt 2022 11:15
- Land: Deutschland
- Firmenname: Tannenhof Imshausen
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot], Sputnik und 88 Gäste