Falsche Zollrechnung von Fedex

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fonprofi
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Land: Deutschland

Falsche Zollrechnung von Fedex

Hallo,
ich bin wieder mal "Ablage" am machen /-(x)
Da fiel mir wieder ein Problem ein bei einem Import von Waren aus USA mit einer falschen Fedexrechnung.
Im Prinzip nix schlimmes, nur nervig:

Ich bekam eine Fedexrechnung, wo die Zollnummer/Warentarifcode, der groß auf der Rechnung steht (in deutsch) mit einem Zahlendreher übernommen wurde. Statt 0% Einfuhrzoll wurde mir 0,1% Zoll berechnet im Wert von 10 Euro. Haut mich nicht um, reklamiert habe ich es bei Fedex trotzdem. Es wurde mir geschrieben, das die Änderung beim Zollamt Köln beantragt wurde. Gestern kam ein Brief vom Zollamt mit dem Wortlaut:

Ablehnung
Mit Ihrem Schreiben vom .... wurde eine unzutreffende Warentarifnummer für Ware xxxx angemeldet.
Nach Prüfung der Unterlagen wurde diese Antragsgemäß geändert. Der bescheid wurde neu berechnet und es gibt keinen Nacherhebungsbetrag.

Bei Vorsteuerabzug berechtigten Personen wird die Einfuhrumsatzsteuer nachträglich nicht geändert.
Auf Zollerstattung wird verzichtet.

Das ich eine EUSt. wieder holen kann über die VSt. ist klar, aber die 10 Euro? Sind zwar nur 0,1% Pillepalle aber das die sich das so unter den Nagel reissen? Hab ich was verpasst?

Gruß


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
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Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Falsche Zollrechnung von Fedex

Es gibt eine Grenze von 5,- Euro oder 10,- Euro, bei der der Zoll aus Verwaltungsökonomie nicht nacherhebt.

Es könnte sein, dass dies auch für Erstattungen gilt.
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Rex
Beiträge: 1169
Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Falsche Zollrechnung von Fedex

Ich vermute, dass der Sachbearbeiter einfach die Problematik korrigierter Zolltarif, somit korrigierte Zollabgaben und korrigierte Einfuhrumsatzsteuer nicht korrekt erfasst hat.

Obwohl ihr eine Korrektur des Zolltarifes und somit der Zollabgaben angefordert habt, hat er euch mit dem Textbaustein für korrigierte Einfuhrumsatzsteuer geantwortet. Welche dann tatsächlich nicht korrigiert werden würde.
fonprofi hat geschrieben: 17. Feb 2019 19:56Der bescheid wurde neu berechnet und es gibt keinen Nacherhebungsbetrag.
Was genau steht denn in dem neuen Bescheid? Wurde dieser euch mit dem Schreiben zugesandt?

Also Widerspruch mit Hinweis auf die Problematik der evtl. Verwechselung Zollabgaben vs. Einfuhrumsatzsteuer.
Bzw. im Widerspruch Nachfrage bzgl. Erklärung und Rechtsgrundlage für:
fonprofi hat geschrieben: 17. Feb 2019 19:56 Auf Zollerstattung wird verzichtet.
@roman bei Erstattungen sollte es eigentlich so eine Verwaltungsökonomiegrenze nicht geben. Mir wurden zumindest schonmal 1,77€ KFZ Steuer erstattet.
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