Ich habe eine Anfrage von einem Firmenkunden aus der Schweiz. Falls ich den Auftrag erhalte ist dass eine Bestellung von ca. 10.000,-- . Da es eilt und ich die Ware erst bestellen muss, müsste ich die Ware dann express in die Schweiz senden.
Ich habe bis jetzt nur an Endkunden in die Schweiz geliefert und dass auch nur für Bestellungen unter €300,--.
Was muss man bezüglich Zoll und steuern beachten?
Ich habe was von einer Eori Nr. gelesen. Benötigt man diese Nummer oder geht es auch ohne?
Habt Ihr eine Empfehlung wie man das Versendet? (bin zwar aus AT, aber bin direkt an der Deutschen Grenze, von daher kann ich auch deutsche Paketdienste oder Speditionen nehmen)
Die Kosten für diese einmalige Sendung sind nebensächlich, Hauptsache schnell und unkompliziert...
einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
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Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Eine EORI Nummer ist notwendig, um eine Ausfuhranmeldung zu erstellen. Die Ausfuhranmeldung über ATLAS ist zwingend notwendig, da Sendungswert über EUR 1.000,00.
Du könntest einen Zolldienstleister in Anspruch nehmen, der die Ausfuhranmeldung für Dich erstellt, ob das aber ohne eigene EORI Nummer geht, ist mir nicht bekannt.
Wenn Du die Ware erst nach Deutschland bringst, kannst Du nicht nachweisen, dass die Ware Österreich verlassen hat. Ich würde daher direkt von AT aus versenden.
Für den Nachweis der steuerfreien Ausfuhr benötigst Du dann nach der Ausfuhr den sog. Ausgangsvermerk vom ATLAS Zollsystem.
Welche weiteren Nachweise in Österreich für die korrekte Ausfuhr notwendig sind, ist mir nicht bekannt. In Deutschland muss noch auf der Rechnung stehen, dass es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt.
Du sollest auch noch überprüfen, ob Waren in die Schweiz überhaupt eingeführt werden können und ob Verkäufer eine EORI Nummer haben muss.
Ebenfalls solltest Du überprüfen, ob für die Waren die Du verkaufst, evtl. Ursprungszeugnisse oder andere Nachweise notwendig sind, um diese in die Schweiz zu verbringen bzw. verzollen zu können.
Das ist das, was mir so einfällt dazu ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Du könntest einen Zolldienstleister in Anspruch nehmen, der die Ausfuhranmeldung für Dich erstellt, ob das aber ohne eigene EORI Nummer geht, ist mir nicht bekannt.
Wenn Du die Ware erst nach Deutschland bringst, kannst Du nicht nachweisen, dass die Ware Österreich verlassen hat. Ich würde daher direkt von AT aus versenden.
Für den Nachweis der steuerfreien Ausfuhr benötigst Du dann nach der Ausfuhr den sog. Ausgangsvermerk vom ATLAS Zollsystem.
Welche weiteren Nachweise in Österreich für die korrekte Ausfuhr notwendig sind, ist mir nicht bekannt. In Deutschland muss noch auf der Rechnung stehen, dass es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt.
Du sollest auch noch überprüfen, ob Waren in die Schweiz überhaupt eingeführt werden können und ob Verkäufer eine EORI Nummer haben muss.
Ebenfalls solltest Du überprüfen, ob für die Waren die Du verkaufst, evtl. Ursprungszeugnisse oder andere Nachweise notwendig sind, um diese in die Schweiz zu verbringen bzw. verzollen zu können.
Das ist das, was mir so einfällt dazu ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Wie groß ist denn die Ware? Kann es in einem oder mehrere Pakete aufgeteilt werden oder ist es nur auf Palette ect möglich?
Ich persönlich würde Dir raten, dass du dich mit (wenn es Speditionsware ist) an Dachser wendest.
Dort bekommt man Zollunterlagen erstellt und der Transport geht schnell.
Dachser bietet auch meine ich jedenfalls ein 48h Express in die Schweiz, solange der Zoll die Ware nicht aufhält.
Wenn es Paketware ist, kann dir eine normale Zollagentur oder Spedition weiterhelfen. Dort kann man Ausfuhrpapiere bekommen, ggf. beantragen Sie die Eori Nummer.
Ich persönlich würde Dir raten, dass du dich mit (wenn es Speditionsware ist) an Dachser wendest.
Dort bekommt man Zollunterlagen erstellt und der Transport geht schnell.
Dachser bietet auch meine ich jedenfalls ein 48h Express in die Schweiz, solange der Zoll die Ware nicht aufhält.
Wenn es Paketware ist, kann dir eine normale Zollagentur oder Spedition weiterhelfen. Dort kann man Ausfuhrpapiere bekommen, ggf. beantragen Sie die Eori Nummer.
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Auf jedenfall schon mal schnell (online) die EORI beantragen. Kostet auch nichts. Bei einem bekannten kam die vor ein paar Monaten schon nach ein paar Tagen. Wir haben damals 4-5 Wochen gewartet.
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Sendungen darf man nicht splitten, um Zollprozeduren zu umgehen.logistics_star hat geschrieben: ↑6. Okt 2021 16:02 Wie groß ist denn die Ware? Kann es in einem oder mehrere Pakete aufgeteilt werden oder ist es nur auf Palette ect möglich?
Ansonsten gibt es Paket-Forwarder / Grenzpaketdienste, die Waren in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung verzollen. Der hier fällt mir gerade ein:
- https://mygermany.com/customs-documentation/
(keine Empfehlung, nur Beispiel)
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Danke für eure Antworten.
Die EORI Nummer habe ich beantragt.
Es sind wohl 3-4 Pakete mit 20 KG nicht allzu groß...
Ich habe mich mit einer österreichischen Spedition abgesprochen. Die haben mich gut beraten... EROI Nummer ist zwingend notwendig, und die vorübergehende sollte ich in 1-2 Tagen erhalten, die richtige in ca. einer Woche. Mit einer Lieferantenerklärung dass die Ware in der EU gefertigt wird fällt kein Zoll an, nennt sich Lieferantenerklärung. Ich zahle die ganzen Gebühren und den Transport, der Empfänger die schweizer Einfuhrmehrwertsteuer, die bekommt der Empfänger von Schweizer Finanzamt wieder zurück, ähnlich wie bei der Vorsteuer.
Wenn die die Pakete am 28.10. bei uns abholen ist es am 2.11. beim Kunden in der Schweiz. Am 3.11. benötigt er es. Das sollte sich knapp ausgehen. Vermutlich lasse ich die Ware vom Lieferanten direkt zur Spedition liefern, da spare ich noch einen Tag.
Ich habe kurz überlegt die Ware direkt vom Lieferanten in den Niederlanden zum Kunden zu senden. Aber das wäre ja dann ein Streckengeschäft und eventuell wäre dann vielleicht sogar eine steuerliche Registrierung in den Niederlanden nötig da der Versand ja aus den Niederlanden erfolgt, wenn der Empfänger in der EU ist , wäre es auf jeden Fall so... Also das lasse ich.
Mal schauen ob ich den Auftrag überhaupt erhalte. Wenn ja besteht schon ein gewisses Risiko. Die Ware wird für eine Event gebrandet, wenn es zu spät ankommt ist die Ware für die Tonne... no Risk, no Fun
Es ist zwar
Die EORI Nummer habe ich beantragt.
Es sind wohl 3-4 Pakete mit 20 KG nicht allzu groß...
Ich habe mich mit einer österreichischen Spedition abgesprochen. Die haben mich gut beraten... EROI Nummer ist zwingend notwendig, und die vorübergehende sollte ich in 1-2 Tagen erhalten, die richtige in ca. einer Woche. Mit einer Lieferantenerklärung dass die Ware in der EU gefertigt wird fällt kein Zoll an, nennt sich Lieferantenerklärung. Ich zahle die ganzen Gebühren und den Transport, der Empfänger die schweizer Einfuhrmehrwertsteuer, die bekommt der Empfänger von Schweizer Finanzamt wieder zurück, ähnlich wie bei der Vorsteuer.
Wenn die die Pakete am 28.10. bei uns abholen ist es am 2.11. beim Kunden in der Schweiz. Am 3.11. benötigt er es. Das sollte sich knapp ausgehen. Vermutlich lasse ich die Ware vom Lieferanten direkt zur Spedition liefern, da spare ich noch einen Tag.
Ich habe kurz überlegt die Ware direkt vom Lieferanten in den Niederlanden zum Kunden zu senden. Aber das wäre ja dann ein Streckengeschäft und eventuell wäre dann vielleicht sogar eine steuerliche Registrierung in den Niederlanden nötig da der Versand ja aus den Niederlanden erfolgt, wenn der Empfänger in der EU ist , wäre es auf jeden Fall so... Also das lasse ich.
Mal schauen ob ich den Auftrag überhaupt erhalte. Wenn ja besteht schon ein gewisses Risiko. Die Ware wird für eine Event gebrandet, wenn es zu spät ankommt ist die Ware für die Tonne... no Risk, no Fun
Es ist zwar
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Wenn der Lieferant zum Kunden sendet wäre es ein Dreiecksgeschäft.
Außerdem muss der Lieferant ja denm Zoll den Warenwert mitteilen. Dann weißt dein Kunde also was die Ware gekostet hat
Außerdem muss der Lieferant ja denm Zoll den Warenwert mitteilen. Dann weißt dein Kunde also was die Ware gekostet hat
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Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Es geht nicht um das aufteilen für ZollbetrugMrChad hat geschrieben: ↑6. Okt 2021 18:35Sendungen darf man nicht splitten, um Zollprozeduren zu umgehen.logistics_star hat geschrieben: ↑6. Okt 2021 16:02 Wie groß ist denn die Ware? Kann es in einem oder mehrere Pakete aufgeteilt werden oder ist es nur auf Palette ect möglich?
Ansonsten gibt es Paket-Forwarder / Grenzpaketdienste, die Waren in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung verzollen. Der hier fällt mir gerade ein:
- https://mygermany.com/customs-documentation/
(keine Empfehlung, nur Beispiel)
Wie verschickst Du 2 Gegenstände die je 25kg wiegen? - Richtig: in 2 Paketen!
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Hat sich übrigens erledigt. Ich habe den Auftrag nicht erhalten.
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Mir ist gerade wieder die Info über die Füße gelaufen, das man sich ja über 100k weltweiten Umsatz ab dem ersten Franken dort anmelden muss, samt Fiskalvertreter.
Macht das jemand von euch? Gibts da Erfahrung mit den Dienstleister dort?
Macht das jemand von euch? Gibts da Erfahrung mit den Dienstleister dort?
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Ich glaube du verwechselst da was mit der Pflicht zur Registrierung bei mehr als 100.000 CHF an Kleinwarensendungen.
Re: einmaliger Expressversand B2B in die Schweiz €10000,-- Wert
Achso das Thema. Das hatten wir hier schon mal, das betrifft nicht den Online Handel.
buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 49951.html
Nicht um Umsätze durch die Einfuhr von Gegenständen.
buchhaltung-steuern-finanzamt-lohnabrec ... 49951.html
Diese 100.000 CHF beziehen sich auf die Inlandssteuer, d.h. es geht um tatsächlich IN der Schweiz durch ausländische Unternehmen getätigte Umsätze.Artikel 1 des Schweizer USTG:
Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.
2 Als Mehrwertsteuer erhebt er:
a. eine Steuer auf den im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer);
b.eine Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger und Empfängerinnen im Inland (Bezugsteuer);
c. eine Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
Nicht um Umsätze durch die Einfuhr von Gegenständen.
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