BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Nee nee, umgekehrt. In WI war das immer alles kein Thema (neben die Tonne zu stellen), hier in RLP geht alles nicht.


Viele Grüße,
Christian
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fonprofi
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

wir stellen immer alles neben die Tonne (Gelb und Blau/Karton) und wird immer mitgenommen. Der Fahrer meinte mal ob er uns noch kostenfrei ne Tonne bestellen soll, weil das Entleeren einfacher geht über die Tonne, als alles in das Loch zu werfen. Das gilt für Alzey-Worms / Remondis
Cisnet
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

welpe hat geschrieben: 13. Okt 2018 14:59 Und wer sortiert Kunststoff und Restmüll extra? Kaum jemand.
Da sprichst du aber nur für dich selbst. :durchdreh:
Spezi
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Wie siehts da eigentlich für mich als Händler in Österreich aus, der seine Waren nach Deutschland liefert?
Meine Versandkartons sind bereits in Österreich mit der ARA Lizenziert. Sobald ich also z.B. 5 Kartons nach Deutschland an den Endverbraucher schicke, muss ich diese 5 Kartons melden und für die Entsorgung in Deutschland nochmals bezahlen? Also z.b. über Reclay?
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Ja. Du musst in dem Land bezahlen, in dem der Müll anfällt. Dafür brauchst du aber in AT nicht zu bezahlen.
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fonprofi
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Edit:
Wobei der Begriff „Endverbraucher“ auch Gewerbeempfänger betrifft.
nukular
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Boah mir raucht der Schädel...
Sorry falls die Frage schonmal war, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Dass ich die Versandkartons welche ich zum versenden der Ware benutze und das ganze Füllmaterial lizensieren muss ist mir klar.
Also ich gebe diese Mengen davon zb bei Reclay an.

Wie ist das jetzt genau mit den Produktverpackungen unserer Lieferanten bzw. Markenhersteller?
Diese sollten ja eigentlich die Produktverpackung bereits lizensiert haben, richtig?
Dann muss ich also jeden Warenlieferant bzw. die Hersteller direkt anschreiben und mir einen Nachweis geben lassen, dass sie die Produktverpackung bereits lizensiert haben... oder?

Danke
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

nukular hat geschrieben: 23. Okt 2018 15:18 Boah mir raucht der Schädel...
Sorry falls die Frage schonmal war, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Dass ich die Versandkartons welche ich zum versenden der Ware benutze und das ganze Füllmaterial lizensieren muss ist mir klar.
Also ich gebe diese Mengen davon zb bei Reclay an.

Wie ist das jetzt genau mit den Produktverpackungen unserer Lieferanten bzw. Markenhersteller?
Diese sollten ja eigentlich die Produktverpackung bereits lizensiert haben, richtig?
Dann muss ich also jeden Warenlieferant bzw. die Hersteller direkt anschreiben und mir einen Nachweis geben lassen, dass sie die Produktverpackung bereits lizensiert haben... oder?

Danke
Bitte weiter oben nochmal lesen.

Produktverpackungen muss man nicht lizensieren. Dafür ist der Hersteller verantwortlich, der das Produkt in den Markt bringt.
Hier ist keine Markenangabe erforderlich.
Ausnahme: Eigenmarken, Produkte, die durch Euch in den deutschen Markt gelangen.
Hier ist Markenangabe erforderlich.

Umverpackungen, aus Folie, Karton, Auftsteller ect., die zum Schutz bei Transport gelten sind im B2B nicht zu lizensieren.
Also auch nicht bei den Versand zu Amazon.
Erst wenn du diese Umverpackungen zum Versand verwendest an Endverbraucher B2C musst du zahlen.

Verkaufsverpackungen, wie Tüten, Taschen usw. musst du lizensieren.
Ausnahmen: z.B. die klassische Edekatüte, wenn die von Edeka schon lizensiert ist. Nachweis erforderlich.

Versandverpackungen, Lupos, Kartons, Briefumschläge sind zu lizensieren, wenn Sie an deutsche Endverbraucher abgegeben werden.
Ausnahmen: bereits vom Verpackungshersteller lizensiert, Nachweis erforderlich.
Hier ist als Marke der eigene Name anzugeben, wenn du lizensieren musst.

Es handelt sich um ein rein deutsches Gesetz, hat also mit EU und Weltversand nichts zu tun.
Mal ganz davon abgesehen, da man eigentlich in jedem europäischen Land Gebühren bezahlen muss.

Versendet man also in die Schweiz ist unserer Auffassung nach keine Lizenzgebühr abzuführen, da es sich nicht um eine Rechtsgeschäft mit einem deutschen Endverbraucher und auch nicht um die Abgabe in das duale System handelt.

Also nein, für Produktverpackungen brauchst du keinen Nachweis.
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Die Mengenmeldung bei Lucid ist noch nicht freigeschaltet oder bin ich blind?
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

bocksbox hat geschrieben: 23. Okt 2018 15:51 Die Mengenmeldung bei Lucid ist noch nicht freigeschaltet oder bin ich blind?

Stichtag 01.01.2019.
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Bitte denken Sie daran, dass Ihre gemeldeten Verpackungsmengen ab 2019 parallel an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeldet werden müssen. Dies gilt auch für Mengen, die in 2018 für 2019 lizenziert/gemeldet wurden. Die Datenmeldung bei der ZSVR soll frühestens ab Oktober 2018 möglich sein.
:kaffeesmily
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

bocksbox hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:03
Bitte denken Sie daran, dass Ihre gemeldeten Verpackungsmengen ab 2019 parallel an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeldet werden müssen. Dies gilt auch für Mengen, die in 2018 für 2019 lizenziert/gemeldet wurden. Die Datenmeldung bei der ZSVR soll frühestens ab Oktober 2018 möglich sein.
:kaffeesmily
:gruebel: Anmeldung erfolgt vorläufig. Registriernummer vorläufig.

Ist heute schon Faschingsbeginn ? :besserwiss:

https://www.verpackungsregister.org/inf ... erung/faq/
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

foot hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:12 Ist heute schon Faschingsbeginn ? :besserwiss:
Weil Du hier threadweise den traurigen Clown gibst oder was? Wenn Du schlechte Verdauung hast, dann mach doch einfach mal die Kiste aus.
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

bocksbox hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:20
foot hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:12 Ist heute schon Faschingsbeginn ? :besserwiss:
Weil Du hier threadweise den traurigen Clown gibst oder was? Wenn Du schlechte Verdauung hast, dann mach doch einfach mal die Kiste aus.
Nein danke der Nachfrage, der Verdauung geht es Bestens.
Aber Lesen sollte manchmal auch helfen.

Auf den Seiten ist eigentlich alles erklärt.
Bis 31.12.2018 anmelden, bis Mai 2019 melden.

Nach unserem Kenntnisstand ist bis Jahresende nichts weiter notwendig.
shoppy39
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

foot hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:12

Auf den Seiten ist eigentlich alles erklärt.
Bis 31.12.2018 anmelden, bis Mai 2019 melden.

Bei LUCID die Mengenmeldung melden? Oder wie gewohnt nur beim Entsorger (bei mir Landbell)?
Muss ich die Mengenmeldung jetzt 2 mal machen (1 x Landbell und 1 x Lucid)? Oder macht der Entsorger (Landbell) die Mengen-Meldung an LUCID?
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

shoppy39 hat geschrieben: 24. Okt 2018 09:32
foot hat geschrieben: 23. Okt 2018 16:12

Auf den Seiten ist eigentlich alles erklärt.
Bis 31.12.2018 anmelden, bis Mai 2019 melden.

Bei LUCID die Mengenmeldung melden? Oder wie gewohnt nur beim Entsorger (bei mir Landbell)?
Muss ich die Mengenmeldung jetzt 2 mal machen (1 x Landbell und 1 x Lucid)? Oder macht der Entsorger (Landbell) die Mengen-Meldung an LUCID?
https://www.verpackungsregister.org/ver ... meldungen/

Zitat aus VerpackG

§ 10 Datenmeldung

(1) 1Hersteller nach § 7 Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungen unverzüglich auch der Zentralen Stelle unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu übermitteln:

1.
Registrierungsnummer;

2.
Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen;

3.
Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde;

4.
Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.

2Änderungen der Angaben sowie eventuelle Rücknahmen gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 sind der Zentralen Stelle entsprechend zu melden.

(2) Die Zentrale Stelle kann für die Datenmeldung nach Absatz 1 einheitliche elektronische Formulare zur Verfügung stellen und nähere Verfahrensanweisungen erteilen.

(3) Die Zentrale Stelle kann Systemen die Möglichkeit einräumen, die sich auf ihr System beziehenden Datenmeldungen elektronisch abzurufen.
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

fonprofi hat geschrieben: 13. Okt 2018 13:49
welpe hat geschrieben: 13. Okt 2018 12:11 Ist halt nur Geldmacherei.

Ich meine man zahlt ja dafür das Restmüll abgeholt wird.

Kartons werden ja kostenlos abgeholt da die ja damit Geld verdienen.

Warum soll ich dann noch was dafür zahlen? Früher gab es ja Leute die haben extra Kartons gesammelt weil es für die Abgabe Geld gab. Und jetzt zahlt der Verkäufer indirekt dafür?
Schaut auf die Müllrechnung: Es kostet Restmüll und Bio. Papier und Kunststoff kostet nichts. Im Gegenteil, ihr/wir bekommen sogar noch Papiertonnen gratis, wenn die eine nicht reicht.
Papiertonnen sind bei uns kein Problem, bekommen wir.
Gelbe Tonnen werden aber vom Versorger bis aufs Blut verteidigt und können nur mit gaaanz viel Überzeugungskraft in Stüczahl größer 1 erhalten werden.
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Hat ein wenig gedauert, aber Heute ist die Antwort eingetroffen.
Quelle/Zitat "Abteilung Recht/Entsorgung Stiftung Zentrale Stelle VERPACKUNGSREGISTER":

"...sofern Sie reiner Versandhändler sind und nur für die Versandverpackungen gem. VerpackG verpflichtet sind, geben Sie den Namen Ihres Versandhandels bzw. Ihren Unternehmensnamen an.

Erläuterung:

Händler müssen (fremde) Markenname nur eintragen, wenn sie der Hersteller/Erstinverkehrbringer dieser Ware sind: Gemeint ist derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt in Deutschland vertreibt.

Das ist normalerweise der Hersteller eines Produktes, nicht der Weiterverkäufer.

Es kann aber auch ein Importeur oder ein Online-Händler sein, da der Online-Händler erstmalig die Ware in eine Versandverpackung (dann nur hinsichtlich der Versandverpackung) verpackt und diese als Abfall bei privaten Endverbrauchern oder diesen gleichgestellten Anfallstellen anfällt. In solchen Fällen muss sich der Händler/ Vertreiber als Hersteller im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Keineswegs soll ein Weiterverkäufer, der die Ware/Verkaufsverpackungen bei einem Großhändler oder Hersteller in Deutschland bezogen hat, diese als seine Marken im Verpackungsregister anmelden. In diesem Standardfall ist der Großhändler oder Hersteller als Erstinverkehrbringer zur Registrierung und Systembeteiligung verpflichtet. "


Auch wenn wir uns schon einig waren das es so richtig ist, wollte ich die Antwort natürlich noch zeigen ;-)

... in diesem Sinne, Frohes Verpacken
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

foot hat geschrieben: 23. Okt 2018 15:56
bocksbox hat geschrieben: 23. Okt 2018 15:51 Die Mengenmeldung bei Lucid ist noch nicht freigeschaltet oder bin ich blind?
Stichtag 01.01.2019.
Frohes, neues Jahr! Ist freigeschaltet.
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Wie lange hat es gedauert bis ihr bei der Erstregistrieru g von Lucid am Ende Teil1 den Aktivierungslink bekommen habt?

1. Versuch Donnerstag - bis jetzt nix...
2. Versuch andere eMail Adresse heute - kommt auch nix?

Hat noch jemand das Problem?
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