Hallo,
eine Sendung nach Österreich ging laut DHL wegen eines Adressfehlers zurück an uns.
Der Kunde gab auf Nachfrage an, dass sein Name an Klingel und Briefkasten steht.
Erschrieb dann noch:
"Vielleicht könnte man noch Top 8-7 dazuschreiben und nochmal neu versenden? "
Ist das Fehlen der Angabe "Top 8-7" tatsächlich ein Adressfehler, oder hätte DHL das auch ohne finden müssen?
Für die weitere Kommunikation mit dem Kunden würde ich das vorher gerne klären, denn alleine die Retoure wegen Unzustellbarkeit kostet nach meiner Erinnerung rund 11 € und mit dem erneuten Versand wären wir dann bei Kosten in Höhe von rund 20 €. Es wurde Ware für 30 € versendet.
Danke
Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
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Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Du hast also geschickt an:
Max Mustermann
Hauptstraße 55
1230 Wien
Richtig?
Wenn da Top 8-7 fehlte, dann ist anzunehmen dass unter dieser Hausnummer ein Mehrparteienhaus steht. Wahrscheinlich sogar mehrere Häuser, oder zumindest ein Haus mit mehreren Stiegen (= mit mehreren Eingängen).
Es ist in Österreich absolut üblich, ich würde sogar sagen in der Praxis absolut nötig die Stiegen- und Wohnungsnummern (bei neuerem Objekten gerne "Top" genannt) dazuzuschreiben. Diese Nummern sind idR auch ganz offiziell (Grundbuch, Wählerevidenz...) so hinterlegt, daher tatsächlich Adressbestandteil.
Meiner Meinung nach ist ein Kunde "schuld" wenn er das weglässt (auch wenn Dir das wohl nichts nützt).
Max Mustermann
Hauptstraße 55
1230 Wien
Richtig?
Wenn da Top 8-7 fehlte, dann ist anzunehmen dass unter dieser Hausnummer ein Mehrparteienhaus steht. Wahrscheinlich sogar mehrere Häuser, oder zumindest ein Haus mit mehreren Stiegen (= mit mehreren Eingängen).
Es ist in Österreich absolut üblich, ich würde sogar sagen in der Praxis absolut nötig die Stiegen- und Wohnungsnummern (bei neuerem Objekten gerne "Top" genannt) dazuzuschreiben. Diese Nummern sind idR auch ganz offiziell (Grundbuch, Wählerevidenz...) so hinterlegt, daher tatsächlich Adressbestandteil.
Meiner Meinung nach ist ein Kunde "schuld" wenn er das weglässt (auch wenn Dir das wohl nichts nützt).
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Hallo,
ja, die Adresse ist vergleichbar
Warum sollte es mir nichts nützen?
Sofern die Angabe "Top 8-7" ein zwingend notwendiger Adressbestandteil ist, hat der Kunde eine unvollständige Adresse angeben und es liegt deshalb tatsächlich ein Adressfehler vor.
Die Kosten für die Retoure und den erneuten Versand wären demnach vom Kunden zu tragen.
Ob wir aus Kulanz einen Teil der Kosten übernehmen, wäre noch zu überlegen
ja, die Adresse ist vergleichbar
Warum sollte es mir nichts nützen?
Sofern die Angabe "Top 8-7" ein zwingend notwendiger Adressbestandteil ist, hat der Kunde eine unvollständige Adresse angeben und es liegt deshalb tatsächlich ein Adressfehler vor.
Die Kosten für die Retoure und den erneuten Versand wären demnach vom Kunden zu tragen.
Ob wir aus Kulanz einen Teil der Kosten übernehmen, wäre noch zu überlegen
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Wenn Du dem Kunden das anlasten kannst, dann gilt meine Einschätzung ("nichts nützen") natürlich nicht.
Ich bin da bloß von mir ausgegangen: Ich hab halt schon lange damit aufgehört hier mit Kunden umherzudiskutieren oder probieren was nachzuverrechnen, denn nach Meinung des Kunden ist ohnehin jeder Schuld, nur nicht er selbst.
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Das Mag ja sei und wir sind auch gerne bereit dazu uns aus Kulanz an der Angelegenheit zu beteiligen, aber bei einem Umsatz von 30 € möchten wir nicht 20 € dazugeben.
- strichpunkt
- Beiträge: 782
- Registriert: 25. Jan 2011 16:38
- Branche: Nix Chef - Angestellte ;-)
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Habe ich es richtig verstanden, dass bei der Adresse nur die Straße inkl. Hausnummer, nicht aber der Stock und die Tür dabeistanden?
Das Wort "Top" an sich ist nicht zwingend notwendig. Die Adresse könnte bzgl. der Zustellbarkeit z.B. auch Musterstraße 1/2/3 lauten (1 = Hausnummer, 2 = Stiege, 3 = Top oder Tür).
Das Wort "Top" an sich ist nicht zwingend notwendig. Die Adresse könnte bzgl. der Zustellbarkeit z.B. auch Musterstraße 1/2/3 lauten (1 = Hausnummer, 2 = Stiege, 3 = Top oder Tür).
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Ja, es war nur Straße und Hausnummer.
Nicht Musterstraße 5/8/7, nicht Musterstraße 5 Top 8-7, sondern nur Musterstraße 5.
Nicht Musterstraße 5/8/7, nicht Musterstraße 5 Top 8-7, sondern nur Musterstraße 5.
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Ist das ein Deutscher der neu in Ö ist? Normal weiß man doch, wo man wohnt und wie die Adresse auszusehen hat. Die Ausgangssituation ist allerdings etwas widersprüchlich, denn DHL schreibt auf seiner Webseite für Auslandspakete nach Österreich:
Wohingegen die Österreichische Post (www.post.at) andere, nämliche zielführendere Adressblöcke vorgibt:
Wohingegen die Österreichische Post (www.post.at) andere, nämliche zielführendere Adressblöcke vorgibt:
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Ich würde das nicht wirklich als widersprüchlich ansehen.
Ich würde es als üblich ansehen dass Stiege/Wohnung eine Einheit mit der Hausnummer bildet (sofern es, und das gibt es meistens nur bei "echten" österr. Versendern, nicht separate Felder für Stiegennummer+Türnummer gibt).
Ist ja im echten Leben auch so: Wenn ich (in Österreich) in einer Wohnung wohne und jemand fragt mich nach der Hausnummer, sage ich 1/5/27 und würde nicht auf die Idee kommen bloß 1 zu sagen.
Wenn DHL sagt: "dort gehört die Hausnummer hin", dann gehört dort somit 1/5/27 hin (also Hausnummer 1, Stiege 5, Türnummer 27).
Es gibt beispielsweise auch Länder in denen es üblich ist anzugeben ob man auf der linken oder rechten Seite eines Hauses wohnt (und noch viel schrägere Angaben).
Auch hier wird DHL-Deutschland nicht separat darauf eingehen sondern voraussetzen dass ortsübliche Angaben in die Felder gemacht werden.
Umgekehrt wird die Postgesellschaft eines Landes, in dem das üblich ist, genauer auf dieses Thema eingehen. So wie es hier die österr. Post tut.
Naja, Kunden halt.
Solche Spezialisten hat man immer wieder, auch in anderen Zusammenhängen.
Pakete die zurückkommen, weil zB. der Familienname (Untermieter etc.) nicht auf der Klingel steht.
Fragt man nach, hört man dass er das noch nie angegeben hat und warum es plötzlich nicht klappt.
Nur weil es oft auch mit unvollständigen Angaben klappt, ist das noch keine Garantie dafür dass es immer klappt.
Oder Lieferadressen ganz ohne Hausnummer (und das nicht in Gegenden in denen es keine Hausnummer gibt), oder Lieferadressen ganz ohne Nachname, oder Lieferadressen ohne Postleitzahl, Packstationen ohne Post-Kundennummer ... die Kreativität der Kunden ist fast unerschöpflich.
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Kommt auch auf die Größe vom Haus an. Bei mir gibt es 3 Wohnungen im Haus. Die Klingel und Briefkästen sind alle gemeinsam beim Eingang. Da gibt niemand die Türnummer (laut Melderegister) an.
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Im konkreten Fall ist die Wohnung in "Top 15-16", d.h. es ist offensichtlich etwas mehr als ein Haus mit nur 3 Wohnungen.
Die zuvor von mir gemachte Angabe "Top 8-7" war nur ein Beispiel, da ich bis jetzt nicht davon ausging, dass die korrekten Zahlen im konkreten Fall einen Unterschied hinsichtlich der Bewertung der Sachlage machen würden.
Wie auch immer, ich ordne es (u.a. nach allem was ich hier gelesen habe) als eindeutigen Adressfehler ein, d.h. der Kunde hat den "Schaden" verursacht und wird nun aus Kulanz wenigstens anteilig dafür bluten müssen, sofern er eine erneute Zustellung wünscht.
Wenn er widerruft, dann erhält er eine Erstattung abzgl. der Kosten für die Retoure.
Danke
Die zuvor von mir gemachte Angabe "Top 8-7" war nur ein Beispiel, da ich bis jetzt nicht davon ausging, dass die korrekten Zahlen im konkreten Fall einen Unterschied hinsichtlich der Bewertung der Sachlage machen würden.
Wie auch immer, ich ordne es (u.a. nach allem was ich hier gelesen habe) als eindeutigen Adressfehler ein, d.h. der Kunde hat den "Schaden" verursacht und wird nun aus Kulanz wenigstens anteilig dafür bluten müssen, sofern er eine erneute Zustellung wünscht.
Wenn er widerruft, dann erhält er eine Erstattung abzgl. der Kosten für die Retoure.
Danke
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Der Kunde übernimmt die Kosten für die Retoure und wir den erneuten Versand.
Mit seinem Einverständnis zur "Kostenteilung" hat er uns dann noch weitere Angaben zu Adresse übermittelt.
Die Sendung soll nun an Musterstr. 23, Stiege 1, Stock 2, Top 15-16.
Der Erstversand ging nur an Musterstr. 23.
Da zu fällt mir nur der Refrain aus einem Song der Fantastischen Vier ein:
"Es könnt' alles so einfach sein, ist es aber nicht"
Mit seinem Einverständnis zur "Kostenteilung" hat er uns dann noch weitere Angaben zu Adresse übermittelt.
Die Sendung soll nun an Musterstr. 23, Stiege 1, Stock 2, Top 15-16.
Der Erstversand ging nur an Musterstr. 23.
Da zu fällt mir nur der Refrain aus einem Song der Fantastischen Vier ein:
"Es könnt' alles so einfach sein, ist es aber nicht"
- fossi
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Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Die Adresse erinnert mich wieder daran, weshalb ich meinen Ballonkram nicht mehr nach Ö versenden lasse.
Bei Kleinkram frisst so eine blöde Adressretoure schnell den Gewinn mehrerer Bestellungen.
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- martin_the_joiner
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Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Und selbst wenn ich bei DHL angebe, dass bei Unzustellbarkeit das Paket vernichtet wird - es kommt doch zurück
Re: Angabe von "Top" bei Adresse in Österreich zwingend erforderlich?
Weil gut dazupasst, die Post macht grade eine Medienkampagne, inbesondere wegen fehlender Adressbestandteile (Stiegen- und Türnummern):
Quelle: teletext.orf.at
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