Verkauf von Firma, Erstkontakt.

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new100
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Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Hallo,

bei einem Verkauf der Firma, wie würdet ihr vorgehen?

Vor dem Telefonat, erst die Verschwiegenheitserklärung und Selbstauskunft per Email vorab?
Oder erst nur die Verschwiegenheitserklärung und dann das Telefonat (Erstgespräch) max 5 bis 10min
und dann nach der Selbstauskunft fragen?

Was ist denn so im Bereich des Machbaren beim Erstkontakt?

Habt ihr da ein paar Tipps?


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regalboy
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

new100 hat geschrieben: 20. Mär 2023 14:12 Hallo,

bei einem Verkauf der Firma, wie würdet ihr vorgehen?

Vor dem Telefonat, erst die Verschwiegenheitserklärung und Selbstauskunft per Email vorab?
Oder erst nur die Verschwiegenheitserklärung und dann das Telefonat (Erstgespräch) max 5 bis 10min
und dann nach der Selbstauskunft fragen?

Was ist denn so im Bereich des Machbaren beim Erstkontakt?

Habt ihr da ein paar Tipps?
Will ein Großkonzern kaufen, oder Max Mustermann, über den man in Google nichts findet und der laut Google Straßensuche in einem 500 Parteien Mietsbunker wohnt?
Lena_1977
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Du kannst es über die IHK / KFW / https://www.nexxt-change.org/ probieren - das geht klassisch über Chiffre.
new100
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

regalboy hat geschrieben: 20. Mär 2023 15:02
new100 hat geschrieben: 20. Mär 2023 14:12 Hallo,

bei einem Verkauf der Firma, wie würdet ihr vorgehen?

Vor dem Telefonat, erst die Verschwiegenheitserklärung und Selbstauskunft per Email vorab?
Oder erst nur die Verschwiegenheitserklärung und dann das Telefonat (Erstgespräch) max 5 bis 10min
und dann nach der Selbstauskunft fragen?

Was ist denn so im Bereich des Machbaren beim Erstkontakt?

Habt ihr da ein paar Tipps?
Will ein Großkonzern kaufen, oder Max Mustermann, über den man in Google nichts findet und der laut Google Straßensuche in einem 500 Parteien Mietsbunker wohnt?
Denke eher dazwischen.
Großkonzern würde ich nicht fragen, richtig.
Ein Mustermann im 500 Parteien Mietsbunker würde ich vermutlich genauer befragen. Aber ihn nicht gleich abwerten... oder etwa du ?
Und Herr Zwischenmann mit guter Ausbildung und Kenntnisse soll ich dann wie bewerten ? Wo wir dann wieder beim meiner Ausgangsfrage wären.
new100
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Lena_1977 hat geschrieben: 20. Mär 2023 15:08 Du kannst es über die IHK / KFW / https://www.nexxt-change.org/ probieren - das geht klassisch über Chiffre.
Die kommen ja von da. Man erfährt ja auch vorab ein paar Details.
Aber ich habe jetzt schon einige Gespräche, sogar teils über 1 Stunde geführt.
alles prima.. wunderbar. Und dann ein EK von 5000€, dafür holt die Bank kein Kugelschreiber raus.
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Ach
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Moin moin,
da gibt es keinen Standard-Prozess, sondern eine Vielfalt an verschiedenen Herangehensweisen.

Vorteilhaft ist es, wenn Du auf den Prozess der Gegenseite eingehen kannst - und für die Fall, dass die Gegenseite noch unerfahrener ist, selber einen Prozess bereit hältst.

Bezüglich Zeitpunkt der Verschwiegenheitserklärung:
Wenn Du die Verkaufsabsicht 100% geheim halten möchtest:
läuft der Erstkontakt über einen Mittelsmann oder über eine Anonyme Mailadresse. Von dort aus wird eine Blanko-Verschwiegenheitserklärung überreicht, bei der der Vertragspartner nicht einmal weiß, wer du bist. Du unterzeichnest dann erst nach ihm.
Bei diesem Vorgehen wird der eine oder andere Interessent abspringen, weil es ihm nicht schmeckt.

Wenn Du die Verkaufsabsicht nicht geheim halten möchtest, kannst Du auch schon Gespräche führen und erst dann, wenn der Gesprächspartner Informationen haben will, Die Du sichern willst, die Verschwiegenheitserklärung zücken.

Auch hier: Habe eine (einseitige) Verschwiegenheitserklärung bereit, sei aber flexibel, auch Formulare der anderen Seite anzunehmen.

Selbstauskunft erst nach der Verschwiegenheitserklärung - und angemessenerweise auch nur, wenn die Verschwiegenheitserklärung nicht einseitig war.

Ansonsten kommt's tatsächlich auch den Interessenten an. Wenn's einen öffentlichen Track Record gibt, brauchst Du zu Beginn der Gespräche noch keine Selbstauskunft einholen - und auch zum Ende der Gespräche nicht, dann muss er Geld oder Bankbürgschaften liefern.
Von einer Selbstauskunft würde ich mir nicht viel erhoffen.

Gleichermaßen bist du natürlich auch nicht verpflichtet, überhaupt eine Verschwiegenheitserklärung (schriftlich) einzuholen.

Und dann ein EK von 5000€, dafür holt die Bank kein Kugelschreiber raus.
Das übrigens ist lösbar.
new100
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Wenn es nun zu einem Telefonat kommt, es gibt nach dem Gespräch vom Interessenten weiteres Interesse,
könnte man ihn dann bitten, zum persönlichen Treffen eine Bankbürgschaft mitzubringen? Oder eben Nachweise?
Andre (KM)
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Ich würde keinem Verkäufer eine Bankbürgschaft oder Vermögensaufstellung mitbringen oder zusenden. Das war auch bisher bei keinem Unternehmenskauf nötig bzw. wurde danach gefragt.

Zudem mir meine Bank gar keine Bürgschaft (gemeint ist wohl eher eine Finanzierungsbestätigung o.ä.) ausstellen kann ohne zu wissen, was überhaupt finanziert werden soll.

Bei meinem letzten Kauf habe ich dem Verkäufer (und da waren wir schon sehr weit im Prozess) einen Finanzierungsbestätigung zugeschickt. Aber das geht auch erst nach der DD und Einreichung aller Unterlagen zur Finanzierung bei der Bank.
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Ach
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Eine Bürgschaft oder testierte Vermögensaufstellung kommt in unserem Prozess auch erst wesentlich später, wenn überhaupt.

Untestierte Vermögensaufstellung macht keinen Sinn.
unic
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Ich empfehle auf jeden Fall ein NDA vor Beginn. In der Regel meldet sich der Interessent auf Grundlage eines Inserats, das als Vorabinformation genügen sollte. Aus meiner Erfahrung stellt ein DNA auch keinerlei Hürde da. Wer sich daran bereits stört, wird im späteren M&A Prozess noch viel Freude haben.

Viel Erfolg
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Ach
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Re: Verkauf von Firma, Erstkontakt.

Ich hatte Fälle, in denen eine Partei absprang, als eine NDA / Verschwiegenheitsvereinbarung gefordert wurde. Aber: Das ist dann eben so.

Nachtrag: Je nach Konstellation kommt eine Verschwiegenheitserklärung oder eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Frage. Und die wiederum kann je nach Fall auch unterschiedlich ausgeprägt sein. In einigen Fällen kann das auch per Handschlag erfolgen. Oder sogar stillschweigend vereinbart werden. Auch wenn jeder Anwalt natürlich davon aus gutem Grund abraten würde.
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