Soforthilfe beantragen

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DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Hm, das hätte man leicht verhindern können, indem nur der Antragsteller ein deutsches Konto unter seinem eigenen Namen angeben darf. Sowas kann man automatisieren. Ich dachte, solche groben Prüfungen der Anträge wären auch erfolgt. Offenbar nicht.

Interessant, dass laut einem Bericht ein Webdesigner auf so einen Betrug reingefallen ist. Ich dachte, Webdesigner kennen sich mit sowas aus. Ich bin Informatiker und habe mit Webseiten nicht viel am Hut, aber achte immer auf die URL und Zertifikate, wenn ich wichtige Sachen im Internet mache. Das sollte ja eigentlich zur Medienkompetenz gehören, genau wie, dass die Kredite nicht an x-beliebige Konten im Ausland ausgezahlt werden sollten.

Es ist jetzt für Betrüger nicht so schwer, an Datensätze zu kommen, um unter falscher Identität die Förderung zu beantragen und es war absehbar, dass das passiert, wenn man keine Maßnahmen dagegen ergreift. Das ist ziemlich schade für die, die jetzt auf die Förderung angewiesen wären.


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degraf
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Re: Soforthilfe beantragen

NRW hat auch die Vergaberichtlinien präzisiert, laut WDR2:
Die Hilfe soll ausschliesslich zur Deckung von eindeutig geschäftlichen Engpässen genutzt werden.
Miete/Raten für die Wohnung oder das Haus, was auch immer, sonstiger Lebensunterhalt: Nada.
Für Solo Selbstständige bleibt da nicht mehr viel übrig, oder sehe ich das falsch?
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degraf
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Re: Soforthilfe beantragen

fonprofi hat geschrieben: 9. Apr 2020 10:19 Aktuell das:

NRW stoppt Soforthilfe nach Betrug...

https://www.n-tv.de/politik/NRW-stoppt- ... 04242.html
Verstehe ich nicht:
Da werden Daten auf Fakeseiten abgefischt, soweit so "normal".
Was hat das mit den Anträgen auf der offiziellen Seite zu tun?

Oder wurden mit den abgefischten Daten dann "echte" Anträge gestellt?
Im verlinkten Beitrag steht nur:
und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften nutzten
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Verkäuferperformance
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Re: Soforthilfe beantragen

Davon gehe ich aus, die Firmen haben auf der Fakeseite beantragt, die Fakeseite hat dann die Bankverbindung geändert und zusammen mit dem Rest auf die echte Antragsseite übertragen.
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"Die Länder mit der höchsten Retourenquote sind die profitabelsten" - Ein Zalando-Sprecher
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Re: Soforthilfe beantragen

Bei der Pressekonferenz der Bayerischen Landesregierung vor 1-2 Tagen hat der dortige Wirtschaftsminister ("Der Hubert" laut "dem Markus") darauf hingewiesen das man länger bräuchte zur Bearbeitung der Anträge. Hintergrund war dass scheinbar die Frage aufkam warum das so lange dauert. Der Hubert meinte dass die Bearbeiter teilweise im Internet recherchieren müssten ob es die beantragendne Firmen überhaupt gibt, scheinbar durch Besuch von Webseiten wie Hubert mitteilte :D - scheint genauso ein hartes Kriterium zu sein wie HR-Eintrag, Gewerbeschein, FA-Unterlagen etc.
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Vio
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Re: Soforthilfe beantragen

degraf hat geschrieben: 9. Apr 2020 10:35 NRW hat auch die Vergaberichtlinien präzisiert, laut WDR2:
Die Hilfe soll ausschliesslich zur Deckung von eindeutig geschäftlichen Engpässen genutzt werden.
Miete/Raten für die Wohnung oder das Haus, was auch immer, sonstiger Lebensunterhalt: Nada.
Für Solo Selbstständige bleibt da nicht mehr viel übrig, oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du wohl leider richtig.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

degraf hat geschrieben: 9. Apr 2020 10:35 Die Hilfe soll ausschliesslich zur Deckung von eindeutig geschäftlichen Engpässen genutzt werden.
Miete/Raten für die Wohnung oder das Haus, was auch immer, sonstiger Lebensunterhalt: Nada.
Für Solo Selbstständige bleibt da nicht mehr viel übrig, oder sehe ich das falsch?
Das siehst du absolut richtig und das gilt wohl überall in Deutschland für den Bundes-Corona-Zuschuss.
Laut meinem Steuerberater und der IHK dürfen mit dem Zuschuss ausschließlich rein geschäftliche Ausgaben getätigt werden und man darf sich davon kein Unternehmer-Gehalt auszahlen, also auch nicht die Krankenversicherung davon bezahlen, keine private Miete, keine privaten Versicherungen, keine privaten Kredite, keine Lebensmittel, kein privates KFZ etc.

Das heißt, Freiberufler, die in ihrer privaten Wohnung mit dem privaten Laptop arbeiten und keine rein geschäftlichen Ausgaben haben, gehen leer aus, auch wenn ihr Umsatz auf 0 Prozent zurückgegangen ist. Ich halte das für eine riesige Sauerei, da das auch so nicht eindeutig kommuniziert wurde. Es ist ja nicht abwegig, zu glauben, man könnte sich ein Unternehmergehalt auszahlen. In manchen Bundesländern erlaubte die dortige Soforthilfe genau das explizit.

Der Antrag für den Bundeszuschuss lässt viel Interpretationsspielraum und erst im Nachhinein werden Einschränkungen bekanntgegeben, wofür das Geld verwendet werden darf. Es ist ja wohl jedem klar, dass man sich damit keinen Swimming-Pool bauen lassen darf, aber viele müssen jetzt sehen, wie sie ihre Miete zahlen können.

Als Händler darf man aber wohl immerhin Ware von dem Zuschuss kaufen und von den Verkaufserlösen leben, falls man eben noch Abnehmer für die Ware findet. Allerdings sind das nur die Infos der IHK ohne Garantie auf Korrektheit.

Es wird nach Ende des Bewilligungszeitraumes Prüfungen geben. Es werden dann einige oder alle Antragsteller genau darlegen müssen, wofür der Zuschuss im einzelnen verwendet wurde. Förderung für Ausgaben die nicht förderfähig sind, müssen zurückgezahlt werden. In bestimmten Fällen steht Subventionsbetrug im Raum, wenn der Zuschuss missbräuchlich verwendet wurde.
Zuletzt geändert von DerRobert am 9. Apr 2020 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Soforthilfe beantragen

Ich habe es exakt genauso verstanden: keine Deckung privater Lebenskosten.

Das wird eine übelste "Flurbereinigung" geben und eine weitere Verschärfung der sozialen Ungleichheit (Es wird sicherlich viele, viele kleine Selbständige treffen die gerade angefangen haben bzw. Umbauten etc durchgeführt haben oder die einfach so-oder-so schon sich von Monat zu Monat hangeln)
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Re: Soforthilfe beantragen

cookie hat geschrieben: 9. Apr 2020 12:26 Ich habe es exakt genauso verstanden: keine Deckung privater Lebenskosten.
Vollkommen korrekt, aber ob das notwenige Unternehmer-Gehalt zu den privaten Lebenskosten gehört, ist Auslegungssache, daher hätte man eine eindeutige Formulierung dazu erwarten können und das nicht erst, nachdem über 1 Million Anträge bereits gestellt wurden.

Gedeckt sind durch den Zuschuss "betrieblicher Sach- und Finanzaufwand des Antragsstellers". Es ist nicht abwägig, ein angemessenes Unternehmer-Gehalt dazu zu zählen. Ich will gar nicht wissen, wie vielen, die wirklich vor der Insolvenz standen und das nicht böswillig ausgenutzt haben, das auf die Füße fallen wird, falls strenge Kontrollen folgen werden. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Finanzämter später jeden Antrag überprüfen werden.

Deswegen war ich gestern eine Stunde beim Steuerberater. Ich würde jedem, der sich unsicher ist, empfehlen, sich professionell beraten zu lassen. Wer von dem Zuschuss wirklich nur gewerbliche Mieten, Leasingraten etc. bezahlt, braucht sich wahrscheinlich keine Sorgen machen, solange der nachzuweisende Liquiditätsengpass tatsächlich bestand.
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Vio
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Re: Soforthilfe beantragen

Für Solo-Selbstständige ist der Fall mEn recht einfach: Ich zahle mir kein Gehalt aus. Ich tätige Privatentnahmen. Hab ich leider Pech gehabt.
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Wolkenspiel
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Re: Soforthilfe beantragen

Dann würde ja kein Kleinunternehmer und kein Einzelhändler, der keine GmbH ist, Soforthilfen bekommen. Natürlich bekommst du die auch, wenn dein Gewerbe ansonsten über den Jordan geht. Das Gesetzt ist doch sogar extra dafür ausgelegt.
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Re: Soforthilfe beantragen

@Vio
Ja, du kannst Privatentnahmen aus dem Geschäft entnehmen, um davon zu leben, aber diese dürfen nicht aus dem Zuschuss bestehen, sondern nur aus erwirtschafteten Umsätzen. Ist halt blöd, wenn man gerade keine Umsätze hat.

Das ist wohl der Knackpunkt an der ganzen Sache.
Wolkenspiel hat geschrieben: 9. Apr 2020 12:46 Dann würde ja kein Kleinunternehmer und kein Einzelhändler, der keine GmbH ist, Soforthilfen bekommen. Natürlich bekommst du die auch, wenn dein Gewerbe ansonsten über den Jordan geht. Das Gesetzt ist doch sogar extra dafür ausgelegt.
Das sehen aber gerade IHK und offensichtlich die meisten Steuerberater im Moment so. Sehr, sehr vielen steht die Soforthilfe nicht zu, auch wenn sie dringend darauf angewiesen wären. Ob die am Ende zurückzahlen müssen oder nicht, steht in den Sternen.

"Natürlich" ist da gar nichts oder kannst du mir eine Quelle für diese Annahme nennen?

Ich finde das auch bes***en, dass vorher versprochen wird, kein Unternehmen geht wegen Corona pleite und später erfährt man dann, dass der Zuschuss eigentlich eher nur Ladenbesitzern und Dienstleistern mit Geschäftsräumen zugute kommen soll. Einem wird dann als Online-Händler gesagt, man solle doch froh sein, dass man überhaupt noch Umsätze macht und Mitleid mit denen haben, die ihr Geschäft ganz schließen müssen. Das es für als Onlinehändler keinen Unterschied macht, ob man noch 30% Umsatz macht oder 0%, verstehen die nicht. Man geht so oder so irgendwann pleite und ist noch der Böse dabei.
Zuletzt geändert von DerRobert am 9. Apr 2020 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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degraf
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Re: Soforthilfe beantragen

Dann hoffe ich mal, dass ich die Hilfe auch in Zukunft nicht benötige.
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Wolkenspiel
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Re: Soforthilfe beantragen

Nein, natürlich gibt es keine Quelle. Also ist es falsch. Mea culpa.
Also Vio, keine Kohle, ich würde sie auch gar nicht erst beantragen. Nachher kommt die IHK und dein Steuerberater, die sicher mehr wissen als alle anderen und machen Dudu.
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Re: Soforthilfe beantragen

Na ich verlasse mich dann doch lieber auf die Aussagen von mehreren Steuerberatern und mehreren Zweigstellen der IHK, als auf "natürlich gibt es keine Quelle", also offenbar dein Bauchgefühl.

Ich wollte nur ein paar Tipps geben, weil ich viel Zeit und Geld investiert habe, um für mich Licht uns Dunkle zu bringen. Was ihr damit macht, ist eure Sache.
Zuletzt geändert von DerRobert am 9. Apr 2020 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Wolkenspiel
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Re: Soforthilfe beantragen

Ja, ist ja in Ordnung. Vio soll halt Hartz4 beantragen, wenn es nicht mehr geht. Kommt ja alles aus demselben Topf: Steuergelder. Das eine halt einmalig, das andere auf Dauer. Alles juut.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Hartz IV ist freundlicherweise genau das, was genannt wird, wenn man die Behörden fragt, wovon man als Solo-Selbständiger ohne Einkommen, der den Zuschuss nicht bekommt, jetzt leben soll. (Ich darf meinen Zuschuss wohl behalten, aber es ist immer toll, sowas als Alternative genannt zu bekommen).
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Re: Soforthilfe beantragen

Ich denke dass die Formulare voll von Ausnahmen sind damit ein Großteil der Leute abgeschreckt wird und nichts beantragt. Dies soll mit großer Wahrscheinlichkeit Subventionsbetrug verhindern.
Wer hier im Forum die Wahl hat zwischen Insolvenz/HarzIV oder Hilfe beantragen sollte lieber letzteres tun
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

cookie hat geschrieben: 9. Apr 2020 13:22 Wer hier im Forum die Wahl hat zwischen Insolvenz/HarzIV oder Hilfe beantragen sollte lieber letzteres tun
Das sehe ich auch so. Wegen Subventionsbetrug wird man nicht so leicht belangt werden können, wenn man im Antrag richtige Angaben gemacht hat und sich zum Beispiel vom Zuschuss ein Gehalt auszahlt, da das eben im Antrag und allen offiziellen Schriftstücken dazu nicht explizit ausgeschlossen ist (Stand Anfang letzter Woche). Ich würde dann auch lieber das Geld später zurückzahlen, als jetzt in die Insovenz oder Hartz IV zu rutschen. Vielleicht werden auch wirklich nur Stichproben gemacht und man ist nicht dabei.

Man sollte eben nur nicht davon ausgehen, dass mit der Auszahlung alles in trockenen Tüchern ist und man sich keine Gedanken deswegen machen braucht. Der Bewilligungsbescheid erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt der bestimmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses und einer möglichen späteren Überprüfung des angegebenen Liquiditätsengpasses. Was das bedeutet, ist eben schwammig formuliert.
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Vio
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Re: Soforthilfe beantragen

Wolkenspiel hat geschrieben: 9. Apr 2020 12:46 Dann würde ja kein Kleinunternehmer und kein Einzelhändler, der keine GmbH ist, Soforthilfen bekommen. Natürlich bekommst du die auch, wenn dein Gewerbe ansonsten über den Jordan geht. Das Gesetzt ist doch sogar extra dafür ausgelegt.
Das, was DerRobert schreibt, ist nicht von der Hand zu weisen. Ich beziehe meine Infos über den VDGS e.V. und die werden u.a. auch von Rechtsanwälten beraten und die Auslegung des Gesetzestextes ist da leider nicht sehr eindeutig. NRW hat z.B. ausdrücklich nachträglich verneint, dass private Kosten und die KK-Beiträge davon bestritten werden dürfen. Quelle: https://www.vgsd.de/erfahrungsaustausch ... westfalen/
Dort heißt es unter "Wofür darf ich das Geld verwenden":
Wofür darf ich das Geld verwenden?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 9. April gegenüber allen Länderministerien präzisiert, wofür die Corona-Soforthilfe verwendet werden darf:

- Alle normalen Geschäftsausgaben für sächliche Betriebsmittel. Hierunter fallen laufende Kosten wie z.B. Mieten und Telefonverträge ebenso wie Versicherungen, Ausgaben für Steuerberater, Weiterbildungskosten und Anschaffungskosten für z.B. einen neuen Laptop.
- Sämtliche Ausgaben für die Sicherung von Finanzierungen.
- NICHT für Personalkosten von Angestellten ==> hierzu gibt es das Kurzarbeitergeld
- NICHT für persönlichen Unternehmerlohn, private Lebenshaltungskosten oder persönliche Krankenversicherungsbeiträge ==> hierzu gibt es das vereinfachte ALG II
Mein "Problem" ist halt, dass meine gesamte Selbstständigkeit darauf ausgelegt ist, die monatlichen betrieblichen Fixkosten so niedrig wie möglich zu halten und dass ich 2019 eine umsatzstarkes Jahr dank Optimierung meines Konzeptes hatte - und das fällt mir gerade auf die Füße = nicht mehr als 50% Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahresmonat seit dem 11.03. und/oder keinen Laden und/oder nicht mehr als 50% Auftragseinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat = kein Anspruch.

Wenn ich die Soforthilfen beantragen würde und es würde nachträglich festgestellt, dass ich kein Gehalt davon hätte nehmen dürfte, hätte ich ein dickes Problem, da sich z.B. aber der Beitrag zur frw. GKV sehr wohl durch die 9000 Euro erhöht und die Einkommenssteuer ebenfalls.

Die offizielle Version laut VDGS ist, dass man die Soforthilfe für den bertrieblichen Teil beantragen kann und zusätzlich HartzIV für die privaten Kosten und die Beiträge zur GKV. Da wird aber leider jetzt schon deutlich, dass die Soforthilfe auf HartzIV angerechnet wird und die die Anträge deswegen ablehnen. Edit: Also die linke Hand weiß nicht, was die rechte tut oder es ist Absicht. Bazooka ja, aber die Kleinen sind im Visier. Ha ha...
Ich denke, da sind schlichtweg etliche kleine Soloselbstständige, Freiberufler, Künstler und auch die Kleinunternehmer vergessen worden (mein Bekannter hat übrigens auch keinen Anspruch gemäß den offiziellen Regeln).

@ DerRobert
Ich hatte das schon verstanden, Du hast mich da mißverstanden.
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