Soforthilfe beantragen

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DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Roemer hat geschrieben: 25. Apr 2020 17:52 Nach meiner Auffassung bewegen sich Angestellte, welche nebenher bissel was verticken, und jetzt erfolgreich einen Antrag ausgefüllt haben, auf außerordentlich dünnen Eis. Die Nummer fällt denen direkt bei der ESt-Erklärung 2020 auf die Füße.
Bei denen können sich auch dann alle bedanken, die das Geld wirklich brauchten und dann leer ausgegangen sind, weil der Topf leer war, als sie den Antrag stellen wollten.
Das mit der Hauptberuflichkeit war eine der wenigen Sachen, die in Sachsen im Antrag ganz eindeutig und klar bestätigt werden mussten. Es stand eindeutig im Antrag und in den Vollzugshinweisen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass nur Hauptberuflich Selbständige und Freiberufler anspruchsberechtigt sind. Gab es diese Angaben in Berlin nicht?

Ich finde es eher schlimm, dass in NRW auf der Website, wo man den Antrag stellen konnte, in den ersten 5 Tagen ausdrücklich stand, dass man sich von dem Zuschuss ein Unternehmergehalt auszahlen kann für Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. Nach den 5 Tagen wurde dieser Text durch das genaue Gegenteil ersetzt, dies soll wohl auch rückwirkend gelten und niemand wurde informiert. Da werden einige dann ziemliche Probleme bekommen, falls das Geld zurück verlangt wird, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Rückforderung juristisch durchsetzbar ist, wenn man dagegen vorgeht. Die Formulierungen in den Anträgen und Richtlinien waren zu diesem Aspekt nämlich nicht eindeutig, wohl aber der Hinweis auf der Webseite für die Beantragung, der dann wohl Vertragsbestandteil geworden sein sollte (es geht hierbei nur um NRW).

Abgesehen von der Hauptberuflichkeit waren die Voraussetzungen und Hinweise für Anspruchsberechtigung, Verwendung und eventuelle Rückzahlungen des Zuschusses alles andere als rechtssicher, eindeutig oder vollständig. Eher katastrophal wage.


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Gladstone
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Re: Soforthilfe beantragen

DerRobert hat geschrieben: 25. Apr 2020 19:26 Ich finde es eher schlimm, dass in NRW auf der Website, wo man den Antrag stellen konnte, in den ersten 5 Tagen ausdrücklich stand, dass man sich von dem Zuschuss ein Unternehmergehalt auszahlen kann für Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. Nach den 5 Tagen wurde dieser Text durch das genaue Gegenteil ersetzt, dies soll wohl auch rückwirkend gelten und niemand wurde informiert. Da werden einige dann ziemliche Probleme bekommen, falls das Geld zurück verlangt wird, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Rückforderung juristisch durchsetzbar ist, wenn man dagegen vorgeht. Die Formulierungen in den Anträgen und Richtlinien waren zu diesem Aspekt nämlich nicht eindeutig, wohl aber der Hinweis auf der Webseite für die Beantragung, der dann wohl Vertragsbestandteil geworden sein sollte (es geht hierbei nur um NRW).
Wie immer, schön PDFs aus dem Browser heraus erstellen zu Dokumentationszwecken. Datum steht ja drin. Heisst nicht, das man dann trotzdem nicht zurückzahlen muss (bis dahin läuft dann hoffentlich wieder etwas Umsatz), Nachweis eines Subventionsbetrugs dürfte unter dem Aspekt allerdings kaum führbar sein. In BaWü steht weiterhin "fiktiver Unternehmerlohn" ist anrechenbar.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Ja richtig, Dokumentation ist immer ein großer Vorteil. Ich habe zumindest von allen Seiten meines Antrags Screenshots erstellt, aber auch ein PDF von der Hinweisseite der Bank mit juristisch relevanten Informationen, die nicht in den offiziellen Richtlinien genannt waren.

Im Fall NRW gab es Artikel dazu in größeren Onlineportalen (ich glabe, auch bei Heise.de), also genug unabhängige Zeugen, für die, die es vielleicht betrifft.

Subventionsbetrug halte ich auch in solchen Fällen für ausgeschlossen, wenn man in NRW von dem Geld seine Familie ernährt hat. Man ist ja nicht verpflichtet, nach Vertragsabschluss täglich zu checken, ob dem Geldgeber auf einmal aufgefallen ist, dass er Vertragsbestandteile einseitig ändern möchte, ohne den Vertragspartner darüber in Kenntnis zu setzen. In meinen Augen juristisch höchtst fragwürdig, aber ich bin kein Jurist.
regalboy
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Re: Soforthilfe beantragen

Roemer hat geschrieben: 25. Apr 2020 17:52 Ja, man hat zugestimmt, daß man das Gewerbe im Hauptberuf ausübt.
Nach meiner Auffassung bewegen sich Angestellte, welche nebenher bissel was verticken, und jetzt erfolgreich einen Antrag ausgefüllt haben, auf außerordentlich dünnen Eis. Die Nummer fällt denen direkt bei der ESt-Erklärung 2020 auf die Füße.
Wie wäre es mit:
Angestellter: 2.000,- Euro Einkommen.
Zusätzlich: Vermietung eines Geschäftslokal im eigenen Wohnhaus: 3.000,- Euro Miete (Zahlung bleibt wegen Corona aus).
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Verkäuferperformance
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Re: Soforthilfe beantragen

In einzelnen Fällen seien 15 Anträge gestellt worden, sage ISB-Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Zudem fehlten bei Anträgen oft Angaben wie Name, Adresse, IBAN oder Steuer-ID.
Die 15 Anträge sind aber sicherlich auf die Webseite zurückzuführen, ich habe mit Sicherheit auch mehr als einen Antrag eingereicht, weil ich mindestens dreimal angesetzt habe, das Formular auszufüllen (NRW).

Das fehlen auch nur einer Angabe, vor Allem bei Name und Adresse :shock: , hätte zur Ungültigkeit des Antrags führen müssen, ich glaube, bei NRW waren das alles Pflichtfelder. Falls und wo nicht, hätte bei manueller Prüfung eine Email an den Antragsteller rausgehen müssen "bitte neu, aber diesmal vollständig ausfüllen". Tippfehler in der Email? Pech. Wer solche Daten "vergisst" anzugeben, schreit eigentlich nach einer intensiven Betriebsprüfung.

Auch ich habe alle Seiten der Website ausgedruckt und abgeheftet, da stand an jedem Tag der ersten Woche was anderes, die FAQ wurden immer länger, teilweise wurde Wiedersprüchliches geraten. Ich bin mir sicher, wenn meine Ausdrucke irgendwie Gewicht haben, wird man mir keinen Subventionsbetrug anhängen können.
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DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

regalboy hat geschrieben: 28. Apr 2020 10:38 Wie wäre es mit:
Angestellter: 2.000,- Euro Einkommen.
Zusätzlich: Vermietung eines Geschäftslokal im eigenen Wohnhaus: 3.000,- Euro Miete (Zahlung bleibt wegen Corona aus).
Wie tragisch, nur noch 2000 Euro Einkommen im Monat :wink:

Mir tun eher Gewerbetreibende/Freiberufler ohne Fixkosten Leid, die keine Aufträge mehr haben und jetzt auf Hartz IV angewiesen sind. Ich habe mehrere in meinem Bekanntenkreis.
Verkäuferperformance hat geschrieben: 28. Apr 2020 11:07 Auch ich habe alle Seiten der Website ausgedruckt und abgeheftet, da stand an jedem Tag der ersten Woche was anderes, die FAQ wurden immer länger, teilweise wurde Wiedersprüchliches geraten. Ich bin mir sicher, wenn meine Ausdrucke irgendwie Gewicht haben, wird man mir keinen Subventionsbetrug anhängen können.
Na dann hast du das ja sicher jeden Tag fleißig ausgedruckt oder dokumentiert. Habe ich auch die erste Woche über gemacht :D

Hier waren alle wichtigen Angaben Pflichtfelder. Ich musste den Antrag auch 7 Mal abschicken, wegen überlasteter Server, aber nur beim letzten Mal kam beim Senden keine Fehlermeldung, sondern eine positive Rückmeldung und Eingangsbestätigung per Mail und auch das Geld kam genau ein Mal. Hier in Sachsen haben sie wohl brauchbare Programmierer eingesetzt :daumenhoch:
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Verkäuferperformance
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Re: Soforthilfe beantragen

DerRobert hat geschrieben: 28. Apr 2020 11:13
Na dann hast du das ja sicher jeden Tag fleißig ausgedruckt oder dokumentiert. Habe ich auch die erste Woche über gemacht :D
Nö, das nicht, aber der Ausdruck der ganzen Webseite stammt aus der halben Stunde, in der ich den Antrag abgeschickt habe - und nach DEM Stand der Webseite bin ich klar antragsberechtigt gewesen und darf das Geld behalten.
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Re: Soforthilfe beantragen

Hat jemand zufällig Screenshots oder PDFs der IBB-Webseite von den ersten Tagen? Ich werde das Geld zurück geben, weil mich die Formulierung jetzt konkret ausschließt und ich keine Lust auf den Stress habe, aber es würde mich mal interessieren, ob ich einfach blind war oder ob einiges aus den FAQ nachträglich hinzugefügt wurde...
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

Hast Du in Berlin denn nicht Deinen ausgefüllten Antrag als PDF-Anlage im Autoresponder erhalten ? Das ist für Dich maßgeblich. Alles andere ist recht irrelevant. Auch mal im Spam-Ordner schauen.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

In der PDF-Anlage stehen aber meist deutlich schwammigere Formulierungen, als auf den Webseiten, daher halte ich die Inhalte der Auftritte der Kreditgeber schon für relevant. Oder meinst du, die FAQ braucht man gar nicht lesen? Völlig irrelevant, was da drinnen steht, auch wenn diese Inhalte über Anspruchsberechtigung oder nicht entscheiden?

In Sachsen stand im SAB-Antrag die Regelung mit den "insbesondere" 50 Prozent weniger Umsatz zum Vormonat oder weniger Aufträge, auf der Antrags-Webseite der SAB stand in den FAQ, man könne den Antrag stellen unabhängig von einem konkreten prozentualen Umsatzrückgang. Völlig irrelevant? Das sehen sicher einige Antragsteller anders.
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

Du hast nicht irgendwelchen Erläuterungen oder FAQ zugestimmt, die täglich irgendein IT-Mitarbeiter in einer Behörde vor und zurück verändert hat.
Du hast den Bedingungen im Antrag zugestimmt.

Das ist bei einer Steuererklärung auch nicht anders.
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

DerRobert hat geschrieben: 29. Apr 2020 12:31 In der PDF-Anlage stehen aber meist deutlich schwammigere Formulierungen, als auf den Webseiten, ......
Das ist in NRW auch so und das ist auch gut so. :-)
Der Punkt "Selbstständigkeit im Haupterwerb" steht aber überdeutlich als abschließender Punkt (oder vorletzter) drin.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Da werden sich dann ja in NRW die Antragsteller freuen, wenn sie dann doch ihre Familien mit dem Geld ernähren dürfen, auch wenn in den FAQ später eingetragen wurde, dass das nicht geht.

"Betrieblicher Sach- und Finanzaufwand des Antragsstellers" im weiteren Sinne sollte ja auch Gehälter mit einschließen und damit auch das Unternehmergehalt oder nicht?

Das mit dem Haupterwerb wurde eindeutig formuliert, auch ohne FAQ, aber es gibt halt noch genug andere Aspekte.
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

Mehr als folgendes mußte nicht angegeben werden in NRW:

6.1.
Ich versichere, dass meine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist, da entweder
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Gründungen: Vormonat) oder
- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt
wurden oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite
für Betriebsräume, Leasingraten)

Dann folgen noch ein Dutzend Punkte "pillepalle" und der Punkt mit dem Haupterwerb.

Bei Einzelunternehmen ist Unternehmen und Privat ohnehin schwierig trennbar. Das ist ja das Wesen der Einzelunternehmung (z.B. Haftung).
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

Über die Persönliche Steuer-ID können die Finanzbehörden jetzt schon sehen, bei wem regelmäßig LohnSteuer abgeführt wird und gleichzeitig Soforthilfe ausgezahlt wurde. Das bedarf noch nicht mal einer extra Prüfung ;-)
Der Laschet erwähnte bereits in einer Talkshow, daß (angeblich) noch dieses Jahr bestimmte Kandidaten eine "E-Mail" erhalten.
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Kaluna
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Re: Soforthilfe beantragen

Ich hab jetzt nicht alle Seiten nachgelesen, aber hat irgendwer von euch die Corona Soforthilfe NRW beantragt und auch schon eine Auszahlung erhalten? Irgendwie tut sich da sowas von gar nichts...
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Re: Soforthilfe beantragen

Über 400.000 haben in NRW Geld erhalten. Hast Du handschriftlich per Briefpost beantragt ;-)
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Re: Soforthilfe beantragen

Kaluna hat geschrieben: 29. Apr 2020 13:28 Ich hab jetzt nicht alle Seiten nachgelesen, aber hat irgendwer von euch die Corona Soforthilfe NRW beantragt und auch schon eine Auszahlung erhalten? Irgendwie tut sich da sowas von gar nichts...
Direkt nach 2 Tagen erhalten.

Ggf. hast du so spät beantragt, dass du in die dann tieferen Prüfungen gerutscht bist?
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Kaluna
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Re: Soforthilfe beantragen

Ich weiss es nicht, Antrag war am 02.04., Bewilligung am 07.04., es tut sich nichts... und erreichen kann man auch auf keinem Weg jemanden...

Schön, dass es bei dir geklappt hat :).
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Re: Soforthilfe beantragen

Roemer hat geschrieben: 29. Apr 2020 13:42 Über 400.000 haben in NRW Geld erhalten. Hast Du handschriftlich per Briefpost beantragt ;-)
getrommelt :). Vermutlich ist das im allgemeinen Geklapper untergegangen applaus Ich geb einfach nicht auf, so! :gruebel:
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