GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

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Destino
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GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe jetzt einige Zeit im Netz recherchiert, habe aber auf meine Fragen keine klare Antworten finden können. Vielleicht habe ich das was ich gelesen habe auch nicht so ganz verstanden. Es geht um den Gesellschaftervertrag bei einer GmbH. Ich bin Vollzeit angestellt und möchte nun eine GmbH mit einem Partner eröffnen. Beide Parteien sollen jeweils gleiche Anteile (50%) an der GmbH haben. Er wird als Gesellschafter-Geschäftsführer die Firma leiten und ich bleibe erstmal nur Gesellschafter.

Meine Fragen: Darf ich als Gesellschafter bzw. später auch als Gesellschafter-Geschäftsführer dann nicht mehr in die Rentenkasse zahlen oder darf ich weiterhin auf freiwilliger Basis noch in die Rentenkasse zahlen?

Bitte um eine Antwort. Vielen Dank!


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kreien
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

In die Rentenkasse freiwillig einzahlen sollte kein Problem sein, du hast die Wahl zwischen Mindest- und Höchstbetrag, siehe https://www.existenzgruender.de/SharedD ... erung.html, Zitat: "In der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine freiwillige Versicherung (§ 7 SGB VI) möglich, wenn keine Versicherungspflicht (§ 2 SGB VI) vorliegt. Für die spätere Rentenhöhe ist die jeweilige Beitragshöhe ausschlaggebend. Möchten Sie in diesem Jahr freiwillige Beiträge zahlen, ergeben sich aus dem Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent als Mindestbeitrag monatlich 83,70 Euro, als Höchstbeitrag monatlich 1.246,20 Euro."

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Als beherrschender Gesellschafter musst du nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Für gewöhnlich wird die Altersabsicherung schon allein aus steuerlichen Gründen, wie bei Geschäftsführern, im Rahmen einer Pensionszusage von der GmbH abgebildet. Das sollte von Fachleuten genau geprüft und eingetütet werden, denn dabei können Fehler passieren, die Jahre später bei einer Betriebsprüfung bös enden und schlimmstenfalls zu Nachforderungen der Sozialversicherung führen, auf die Thematik haben sich bereits verschiedene Kanzleien spezialisiert, vgl. https://ra-spiegelberg.de/rechtsberatun ... tsfuehrer/.

Ich finde die Idee, freiwillig - möglichst zum Höchstbeitrag - in die Rentenkasse einzuzahlen gut, ein mir bekannter GmbH-Geschäftsführer ist damit viele Jahrzehnte lang gut gefahren. Diese Entscheidung bzw. eine Mischung aus freiwilligen Einzahlungen und Pensionszusage der GmbH sollte nach einer Honorarberatung eines unabhängigen Rentenberaters fallen.
Slater
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Das Stichwort heisst " Statusfeststellungsverfahren ".

Das sollte man bei Deiner Konstellation wohl besser durchlaufen. Du bist Vollzeitangestellter bei einer Fa. und hast gleichzeitig eine Kapitalbeteiligung bei einer Gesellschaft, bei der Du Entscheidungen genehmigen oder verhindern kannst; also eine beherschende Stellung.
Ich denke, dass Du schon alleine das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen musst, damit Dein Arbeitgeber sicher sein kann. Der wird evtl. nicht auf Zuruf Deinerseits, darauf verzichten, für Dich keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen solltest du Dich freiwillig versichern. Auch Dein Arbeitgeber muss ja sicher sein, welchen Status Du hast.

Die gleiche Frage stellt sich vielleicht auch bei der Krankenkasse, sofern Du momentan in der GKV bist.
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Warum will man überhaupt in die staatliche Rentenversicherung einzahlen - das Geld kann man genau so gut aus dem Fenster werfen?
Da gibt es doch wirklich bessere Alternativen
kreien
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Habe ich bei Riester damals auch gedacht, bloß, was die mir als Vertriebs- und Abschlusskosten immer wieder aufs Auge gedrückt haben, sodass ich quasi erst Mal meine Schulden abzahle, war schon sensationell. Und wenn ich sehe, was bei diesem Produkt später mal rauskommen wird, Mann-o-Mann. Ich hatte allerdings im Jahr 2001 gedacht, dass das eine Pflichtversicherung werden wird, da hatte ich mich getäuscht.

Die Rendite bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist zurzeit so schlecht nicht, vgl. https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/a ... 85094.html. Je nach Wahlergebnis bei den nächsten Bundestagswahlen kann sich das natürlich bös ändern. Aber, dass man bei privatwirtschaftlichen Kapital-Lebensversicherungen weniger rausbekommt als man eingezahlt hat, hätte vor Jahrzehnten wohl auch keiner geahnt, vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 43122.html. Das ist auch rausgeschmissenes Geld oder?

Deswegen mein Hinweis, dass eine Mischung und fundierte Beratung durch einen Rentenberater, bezogen auf den Einzelfall, gut ist und natürlich die wiederholende steuerliche Beratung, dahingehend, wie beherrschend Herr oder Frau geschäftsführender Gesellschafter als Angestellter und Organ der Firma nach herrschender Lehrmeinung zum Beratungszeitpunkt wirklich ist.
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Ich gehe ja auch auf die 50 zu, und habe Riester und Rürup-Basisrenten aus steuerlichen gründen, aber außer Geldverwaltung darf man da nicht viel erwarten und bereue diesen Schritt auch. In die gesetzlich würde ich nie einzahlen wollen solnage ich nicht verpflichtet wäre.
Aber letztendlich würde ich als Altersvorsorge langfristig auf Aktien oder Fonds und ähnliches setzen. Man muß sich sicher damit etwas beschäftigen, aber wachstumsorientierte Firmen kann man relativ sicher langfristig kaufen, ansonsten schauen was "Warren Buffett" und Co. so im Depot haben.
Destino
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

@kreien: Darf man hier nur zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen? Darf man hier nicht abhängig vom Gehalt die Höhe der Rentenzahlung bestimmen? Ich finde, dass am Anfang der Gründung nicht direkt der Höchstbetrag sein muss. Später jedoch kann man sich das natürlich in Erwägung ziehen.

Ist man eigentlich verpflichtet als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage durch die GmbH für später zu vereinbaren? Oder ist das auch freiwillig?

@online-beobachter: Ich habe eine fondsgebundene Riesterrente abgeschlossen und bin bisher mit der Entwicklung und Aussichten zufrieden. Wieso bereust Du deine Riesterrente? Es ist ja geschenktes Geld... sicherlich gibt es auch bessere Alternativen. Geschenktes Geld würde ich aber einfach mitnehmen.
Slater
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Re: GmbH - Gesellschaftervertrag - Darf ich in die Rentenkasse zahlen?

Als freiwillig versichertes Mitglied kannst Du mtl. jeden Betrag zwischen Mindest- und Höchstbetrag zahlen. Muss man der RV nur mitteilen, wenn man den Betrag ändern will. Also nicht einfach so ändern, da kommen die durcheinander. Man kann aber auch noch nachträglich eine Sonderzahlung tätigen. Bis zu einem Stichtag ist das für das vorangegangene Jahr möglich.
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