Guten Tag zusammen
ich bin neu ihr und hätte einige Fragen zu Amazon FBA.
Meine Situation sieht wie folgt aus.
Ich wohne derzeit in Mexiko und bin hier steuerrechtlich auch gemeldet und in Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet.
Wenn ich jetzt ein Amazon FBA- Handel bei Amazon Deutschland eröffnen möchte, muss ich da ein deutsches Unternehmen eröffnen oder kann ich das hier in Mexiko machen oder muss ich das überhaupt machen?
Mit ist bewusst das ich für eine 100%iger Aussage einen Steuerberater fragen muss, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der eine ähnliche konstellation hat?
Ich bedanke mich schon einmal für Eure Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Amazon FBA aus Mexiko betreiben
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Re: Amazon FBA aus Mexiko betreiben
Frag erst mal bei Amazon an, ob die Dich in der Konstellation zulassen. Du musst Dich bei Amazon steuerlich identifizieren. Bei einem Deutschen im Nicht-EU-Ausland, der in der EU seinen Angaben nach nicht steuerpflichtig ist, sagt Amazon meist nein. Ob sie einen mexikanischen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis akzeptieren, weiß ich nicht. Gewerbe brauchst Du, sonst kannst Du den Professional Verkaufstarif bei Amazon nicht buchen.
Der Weg für Dich wird wahrscheinlich über Amazon Mexico gehen. Dort ein Verkäuferkonto eröffnen und dann über Global Selling ein Konto in der EU.
Der Weg für Dich wird wahrscheinlich über Amazon Mexico gehen. Dort ein Verkäuferkonto eröffnen und dann über Global Selling ein Konto in der EU.
Re: Amazon FBA aus Mexiko betreiben
Normalerweise hat man eine Gewerbe/Firma/ähnliches in dem Land wo der Hauptsitz ist. In deinem Fall Mexiko. Überall wo man Niederlassungen sind weitere Gewerbe/Firmenanmeldungen nötig. Wenn man nur lagert, ohne Niederlassung, reichen meist steuerliche Registrierungen.
Wenn du Amazon FBA mit Lagerung in Deutschland machen möchtest, musst du dich steuerlich registrieren. Bei deiner Konstellation wäre PAN-EU vermutlich ideal um die EU Marktplätze abzudecken. Das verlangt aber auch wieder diverse steuerlichen Registrierungen in der EU.
Wenn du Amazon FBA mit Lagerung in Deutschland machen möchtest, musst du dich steuerlich registrieren. Bei deiner Konstellation wäre PAN-EU vermutlich ideal um die EU Marktplätze abzudecken. Das verlangt aber auch wieder diverse steuerlichen Registrierungen in der EU.
- Wolkenspiel
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Re: Amazon FBA aus Mexiko betreiben
Für eine umsatzsteuerliche Registrierung benötigen man zwar keine Bestriebsstätte, aber eine Steuernummer eines deutschen Finanzamtes.
Für Mexico ist (wie bei den Chinesen) das Finanzamt Berlin Neukölln zuständig: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steu ... neukoelln/
Mit der steuerlichen Erfassung bei diesem Finanzamt kann man i.d.R. gleichzeitig die Erteilung der USt-IdNr. beantragen.
Wenn die Ware aus einem deutschen FBA Lager an einen deutschen Endkunden geht, so ist diese auch in Deutschland normal zu versteuern.
Nutzt man aber Sonder-Deals mit Lagerung in Polen / Tschechien und Versand nach Deutschland (um 50Cent gegenüber der deutschen Lagerung zu sparen), so ist die Ware erstmal in Polen steuerpflichtig, also dort eine weitere Registrierung nötig + ab einer Lieferschwelle von derzeit 100000€ Umsatz im Jahr nach Deutschland muss die Ware in DE versteuert werden + je nach Erreichen der entsprechenden Lieferschwellen ebenso in anderen Ländern.
Chaotisch und etwas kompliziert aus Mexiko. Selbst viele deutsche Händler bekommen das nicht rechtlich sauber auf die Reihe und nutzen daher extene Dienstleister wie Avalara und Co.
Neben der steuerlichen Erfassung gelten ebenso weitere Regeln und Richtlinien, im Bezug auf CE Konformität, Verpackungsentsorgung (LUCID), ggfs Lizenzabgaben usw. Das wird bei Ausländern zwar Alles sehr wischiwaschi kontrolliert, aber langfristig sollte man diese Dinge wissen und sauber umsetzen.
Für Mexico ist (wie bei den Chinesen) das Finanzamt Berlin Neukölln zuständig: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steu ... neukoelln/
Mit der steuerlichen Erfassung bei diesem Finanzamt kann man i.d.R. gleichzeitig die Erteilung der USt-IdNr. beantragen.
Wenn die Ware aus einem deutschen FBA Lager an einen deutschen Endkunden geht, so ist diese auch in Deutschland normal zu versteuern.
Nutzt man aber Sonder-Deals mit Lagerung in Polen / Tschechien und Versand nach Deutschland (um 50Cent gegenüber der deutschen Lagerung zu sparen), so ist die Ware erstmal in Polen steuerpflichtig, also dort eine weitere Registrierung nötig + ab einer Lieferschwelle von derzeit 100000€ Umsatz im Jahr nach Deutschland muss die Ware in DE versteuert werden + je nach Erreichen der entsprechenden Lieferschwellen ebenso in anderen Ländern.
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