Hallo,
ich habe ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag in Deutschland und würde gerne eine Zweigniederlassung gründen. Der Standort ist mir relativ egal, würde aber sodann Österreich bevorzugen, aufgrund der nicht vorhandenen Sprachprobleme.
1) Reicht für eine Zweigniederlassung ein Postfach aus, oder wird dort ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift in Österreich benötigt?
2) Die öst. ZNL würde die Ware bei einem deutschen Unternehmen kaufen. Die Ware soll dann aber von dem deutschen Hauptunternehmen verkauft werden. Muss die ZNL die Ware dann an das "Hauptunternehmen" in Deutschland verkaufen?
Viele Grüße
Zweigniederlassung
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Re: Zweigniederlassung
Was soll das Ziel der ganzen Aktion sein?
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Re: Zweigniederlassung
Welches Hauptunternehmen? Du bist doch Einzelgewerbe? Da wird Rechnung schreiben von Dir an Dich eher schwierig.Rennschnecke hat geschrieben: Muss die ZNL die Ware dann an das "Hauptunternehmen" in Deutschland verkaufen?
Viele Grüße,
Christian
Christian
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Re: Zweigniederlassung
Deswegen frage ich ja. Also kann die Ware dann direkt von der deutschen Firma verkauft werden, ohne Zwischenschritt von der ZNL -> Hauptniederlassung?
Kann man aus dem anderen Thread erahnen.
Kann man aus dem anderen Thread erahnen.
- dance
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Re: Zweigniederlassung
Guckst Du: http://de.wikipedia.org/wiki/Zweigniederlassung und
http://www.frankfurt-main.ihk.de/existe ... erlassung/
Die Zweigniederlassung muss wohl ins Handelsregister eingetragen werden.
Fürs Ausland solltest Du sich z.B. bei der IHK beraten lasssen.
Ich weiß, IHK und Beratung. Aber in Exportangelegenheiten sind die gar nicht so schlecht.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/existe ... erlassung/
Die Zweigniederlassung muss wohl ins Handelsregister eingetragen werden.
Fürs Ausland solltest Du sich z.B. bei der IHK beraten lasssen.
Ich weiß, IHK und Beratung. Aber in Exportangelegenheiten sind die gar nicht so schlecht.
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Re: Zweigniederlassung
Danke für die Links. Aber die zielen wohl eher auf eine Zweigniederlassung im Inland ab.
In Österreich muss die Zweigniederlassung z.B. nicht ins Firmenbuch (hier Handelsregister) eingetragen werden, sofern die Umsatzerlöse <700.000 Euro pro Geschäftsjahr betragen. Insofern braucht man dort auch keinen Wohnsitz, da EU bzw. EWR-Staat.
Bis dato habe ich keine großen Hürden gefunden.
Einzige Frage bleibt, wie das ganze mit den erworbenen Waren aussieht.
In Österreich muss die Zweigniederlassung z.B. nicht ins Firmenbuch (hier Handelsregister) eingetragen werden, sofern die Umsatzerlöse <700.000 Euro pro Geschäftsjahr betragen. Insofern braucht man dort auch keinen Wohnsitz, da EU bzw. EWR-Staat.
Bis dato habe ich keine großen Hürden gefunden.
Einzige Frage bleibt, wie das ganze mit den erworbenen Waren aussieht.
Re: Zweigniederlassung
... wenn es keine großen Hürden gibt, mach einfach mal und erzähl uns im neuen Jahr von Deinen Erfahrungen.Rennschnecke hat geschrieben:Danke für die Links. Aber die zielen wohl eher auf eine Zweigniederlassung im Inland ab.
In Österreich muss die Zweigniederlassung z.B. nicht ins Firmenbuch (hier Handelsregister) eingetragen werden, sofern die Umsatzerlöse <700.000 Euro pro Geschäftsjahr betragen. Insofern braucht man dort auch keinen Wohnsitz, da EU bzw. EWR-Staat.
Bis dato habe ich keine großen Hürden gefunden.
Einzige Frage bleibt, wie das ganze mit den erworbenen Waren aussieht.
Wobei mich der Sinn natürlich auch interessieren würde...
Gruss Florian
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Re: Zweigniederlassung
Kennt jemand Seiten, wo man günstig an Adressen in z.B. Österreich kommt? Ein Postfach genügt leider nicht.
Re: Zweigniederlassung
Ich habe mir für eine (deutsche) "Zweigniederlassung" einfach ein Lager und Büro gemietet
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Zweigniederlassung
... er will doch nur sein "Impressum" aufhübschen, nix Lager und Büro!Investor hat geschrieben:Ich habe mir für eine (deutsche) "Zweigniederlassung" einfach ein Lager und Büro gemietet
Lager und Büro wird immer überbewertet, Porsche etc. ist wichtiger.
Gruss Florian
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Re: Zweigniederlassung
Selbst mein Impressum will ich nicht aufhübschen.
Ich benötige die Adresse einfach nur für die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Zweigniederlassung, wobei unterschiede darin nicht bestehen.
Ich benötige die Adresse einfach nur für die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Zweigniederlassung, wobei unterschiede darin nicht bestehen.
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Re: Zweigniederlassung
Hat jemand Erfahrung mit deinbüro.at ?
Die betreiben zugleich auch die Seite 123paket.com.
Problem ist, den Ihre Ust. ist eine Nummer zu kurz, wird mir jedenfalls beim BZSt. angezeigt.
Die betreiben zugleich auch die Seite 123paket.com.
Problem ist, den Ihre Ust. ist eine Nummer zu kurz, wird mir jedenfalls beim BZSt. angezeigt.
Re: Zweigniederlassung
deinbüro.at ist zu vermeiden. Ein Bekannter von mir wollte die Virtuelles Büro Dienstleistung in Anspruch nehmen. Hat auch den Vertrag per E-mail bekommen und eine Bankkontonummer um drei Monatsmiete und €100 Kaution zu überweisen. Mein Bekannter ging zur Geschäftadresse von deinbüro.at (Wien, Lützowgasse) um die Gebühren doch persönlich zu bezahlen und ein bisschen umzusehen. Da war aber nur ein Briefkasten und ein Türtelefon, und niemand von deinbüro.at. Er wollte das Büro telefonisch erreichen -> niemand. Wieder einige emails -> keine Antwort erhalten. Einige Tage später wieder telefonisch -> niemand. Hätte er das Geld für die Gebühren überweisen könnte er jetzt mein Geld, und deinbüro.at würde:Rennschnecke hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung mit deinbüro.at ?
Die betreiben zugleich auch die Seite 123paket.com.
Problem ist, den Ihre Ust. ist eine Nummer zu kurz, wird mir jedenfalls beim BZSt. angezeigt.
deinbüro.at, 123paket sind gar nicht eingatregene Firmen, die Firmenbuchnummer auf dem Vertrag existiert nicht (die Antwort darauf war: die Firma ist noch neu und wird gerade beim Firmenbuchgericht eingetragen).
Also deinbüro.at lieber nicht
Tags: deinbüro.at, Problem, vermeiden, existiert nicht
Re: Zweigniederlassung
Das U gehört zur Nummer dazu. Das war wohl der Fehler.Rennschnecke hat geschrieben:Problem ist, den Ihre Ust. ist eine Nummer zu kurz, wird mir jedenfalls beim BZSt. angezeigt.
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Re: Zweigniederlassung
Wunderbar, Danke!
Hat sonst noch jemand Erfahrung mit einer ausländischen Zweigniederlassung?
Hat sonst noch jemand Erfahrung mit einer ausländischen Zweigniederlassung?
- catcat2
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Re: Zweigniederlassung
Äh... ja.
Aber die Hauptfrage wird immer sein: "Worin besteht das Ziel tatsächlich?"
Ohne die Antwort dieser Frage wird die Beantwortung echt schwierig.
Und da Du ja sicherlich keine "krummen" Dinger vor hast, kannst Du das ja auch einfach mal rauslassen.
Gib Dir nen Ruck. Beiß die Zähne zusammen und presse es raus.
Weil ich sehe keinen Sinn für eine deutsche Unternehmung, jetzt eine Österreichische Zweigstelle zu gründen. Die paar EUR Steurersparnis sind nicht der Rede wert - ausser Du hast einige MIO Umsatz/Monat.
Aber die Hauptfrage wird immer sein: "Worin besteht das Ziel tatsächlich?"
Ohne die Antwort dieser Frage wird die Beantwortung echt schwierig.
Und da Du ja sicherlich keine "krummen" Dinger vor hast, kannst Du das ja auch einfach mal rauslassen.
Gib Dir nen Ruck. Beiß die Zähne zusammen und presse es raus.
Weil ich sehe keinen Sinn für eine deutsche Unternehmung, jetzt eine Österreichische Zweigstelle zu gründen. Die paar EUR Steurersparnis sind nicht der Rede wert - ausser Du hast einige MIO Umsatz/Monat.
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
Unwichtiges vom A**** der Welt
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Re: Zweigniederlassung
Die Problematik hatte ich in einem anderen Thread bereits erläutert.
Es geht keinesfalls um Steuerersparnis oder krumme Dinger.
Es geht um einen Vertriebsvertrag eines meiner Hersteller, der untersagt, Ware an andere Händler weiterzuverkaufen. Er möchte somit unterbinden, dass Händler, so wie ich, die Ware von Großhändlern beziehen und unter UVP verkaufen. Das ganze bezieht sich jedoch nur auf Deutschland.
Da ich solchen Maßnahmen seitens der Hersteller sehr skeptisch gegenüber stehe, sehe ich mein geschildertes Vorhaben als einzig legale Möglichkeit, dass der Großhändler mich weiter beliefern kann.
Es geht keinesfalls um Steuerersparnis oder krumme Dinger.
Es geht um einen Vertriebsvertrag eines meiner Hersteller, der untersagt, Ware an andere Händler weiterzuverkaufen. Er möchte somit unterbinden, dass Händler, so wie ich, die Ware von Großhändlern beziehen und unter UVP verkaufen. Das ganze bezieht sich jedoch nur auf Deutschland.
Da ich solchen Maßnahmen seitens der Hersteller sehr skeptisch gegenüber stehe, sehe ich mein geschildertes Vorhaben als einzig legale Möglichkeit, dass der Großhändler mich weiter beliefern kann.
- catcat2
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Re: Zweigniederlassung
Aso.
Also ich hab vor gut 20 Jahren mal in AT eine Einzelunternehmung gegründet und das läuft ab wie in DE:
Du benötigst eine ladungsfähige Anschrift und einen Ausweis/Paß.
Erscheinen mußt Du oder ein von Dir legitimierter Vertreter.
Das ist halt mein veralteter Stand der Dinge.
Aber zu Deinem Konstrukt: Das kann böse ins Auge gehen, wenn der Hersteller das bemerkt und die Lieferung einfach an deine österreichische Unternehmung einstellt.
Also ich hab vor gut 20 Jahren mal in AT eine Einzelunternehmung gegründet und das läuft ab wie in DE:
Du benötigst eine ladungsfähige Anschrift und einen Ausweis/Paß.
Erscheinen mußt Du oder ein von Dir legitimierter Vertreter.
Das ist halt mein veralteter Stand der Dinge.
Aber zu Deinem Konstrukt: Das kann böse ins Auge gehen, wenn der Hersteller das bemerkt und die Lieferung einfach an deine österreichische Unternehmung einstellt.
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
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Re: Zweigniederlassung
Naja, dann ist er auf dem selben Stand wie vorher/jetzt. "böse ins Auge gehen" ist da finde ich ein wenig übertriebencatcat2 hat geschrieben: Aber zu Deinem Konstrukt: Das kann böse ins Auge gehen, wenn der Hersteller das bemerkt und die Lieferung einfach an deine österreichische Unternehmung einstellt.
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