Es könnte aber auch einfach an den 60% gelegen haben.....Bist Du den Wertverlust in dieser Größenordnung erreicht hast, hast Du doch sicherlich schon Deine Raten größtenteils bezahlt. Wo ist das Risiko (solange Du nicht mit dem Wagen verschwindest oder Dir keine Versicherung leisten kannst)?fussel hat geschrieben:Dann geh zu Porsche. Als ich vor 1 1/2 Jahrn meinen Wagen zu 40% finanziert habe (Rest bar), wollten die von mir folgende Unterlagen: Gewerbeschein.
Das war alles. Keine BWA, keine Selbstauskunft, keine Steuerklärung, NIX. Und das war eine fünfstellige Summe. Ich sehe wahrscheinlich so vertrauenswürdig aus.
Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
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Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Reicht doch schon, wenn Du nur Haftpflicht oder Teilkasko hast. Oder Vollkasko besoffen gegen die Mauer. Aber wie sagte mein Mercedes-Händler immer: "Schauen Sie auf die Straße. Je größer das Modell, desto weniger davon sind Eigentum des Fahrers."RE-D hat geschrieben:Es könnte aber auch einfach an den 60% gelegen haben.....Bist Du den Wertverlust in dieser Größenordnung erreicht hast, hast Du doch sicherlich schon Deine Raten größtenteils bezahlt. Wo ist das Risiko (solange Du nicht mit dem Wagen verschwindest oder Dir keine Versicherung leisten kannst)?
Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Ich hätte ja auch pleite sein können. Die wollten ja nicht mal eine Schufaauskunft.RE-D hat geschrieben:Es könnte aber auch einfach an den 60% gelegen haben.....Bist Du den Wertverlust in dieser Größenordnung erreicht hast, hast Du doch sicherlich schon Deine Raten größtenteils bezahlt. Wo ist das Risiko (solange Du nicht mit dem Wagen verschwindest oder Dir keine Versicherung leisten kannst)?fussel hat geschrieben:Dann geh zu Porsche. Als ich vor 1 1/2 Jahrn meinen Wagen zu 40% finanziert habe (Rest bar), wollten die von mir folgende Unterlagen: Gewerbeschein.
Das war alles. Keine BWA, keine Selbstauskunft, keine Steuerklärung, NIX. Und das war eine fünfstellige Summe. Ich sehe wahrscheinlich so vertrauenswürdig aus.
Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Die holen sich schon Infos über Dich (Crefo, Bürgel, Schufa etc. pp)
Ist aber bei VW wohl üblich. Die wollen ihre Schüsseln loswerden. Bei uns auch ein EOS - Mwst angezahlt und Rest nur mit Gewerbeschein finanziert.
Ist aber bei VW wohl üblich. Die wollen ihre Schüsseln loswerden. Bei uns auch ein EOS - Mwst angezahlt und Rest nur mit Gewerbeschein finanziert.
Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Mus man für eine Schufaauskunft nicht die Genehmigung des Kreditnehmers haben?
Und selbst da stehen auch nur die Konten drin. Über meine Geschäftszahlen erfährt man da nichts.
Und selbst da stehen auch nur die Konten drin. Über meine Geschäftszahlen erfährt man da nichts.
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Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Ganz einfach, du mußt den überwiegenden Teil der betrieblichen Nutzung (mindestens 60%) erstmal nachweisen. Geht nur per Fahrtenbuch (3 Monate wird als ausreichend gesehen) und du kannst Gift darauf nehmen, bei einem Cabrio schauen die es sich sicherlich genauer an. Und betriebliche Nutzung ist nicht der Fahrweg zu deinem Büro......VIP-Kleider hat geschrieben:Ich muss bei der 1% Regelung auch ein Fahrtenbuch für 3 Monate führen? Warum das denn?
Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Das habe ich nur mal so auf die schnelle gefunden:boden-piloten hat geschrieben:Und betriebliche Nutzung ist nicht der Fahrweg zu deinem Büro......
QuelleZur betrieblichen Nutzung gehören alle Fahrten, die betrieblich veranlasst sind. Dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Familienheimfahrten.
QuelleAußerdem reicht es aus, wenn die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle über das Jahr gerechnet mehr als 50 Prozent ausmachen. Für diese Grenze werden alle betrieblichen Fahrten am Tag gezählt. Dazu gehört auch, wenn der Selbstständige zum Essen nach Hause fährt oder aus anderen Gründen pendelt.
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Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
Stimmt leider nicht mehr:fussel hat geschrieben:Richtig.VIP-Kleider hat geschrieben: Ich dachte immer entweder 1% oder Fahrtenbuch...
"Unter welchen Voraussetzungen können die Aufwendungen für Firmenwagen steuermindernd berücksichtigt werden?
betriebliche Nutzung mehr als 50%
oder
Überlassung an Arbeitnehmer (Dienstwagenbesteuerung)
Wie kann der Nachweis der betrieblichen Nutzung >50% erbracht werden?
Der Umfang der betrieblichen Nutzung darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Auch die Eintragungen in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen können zur Glaubhaftmachung geeignet sein. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (i. d. R. 3 Monate) glaubhaft gemacht werden. Dabei reichen Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass und die jeweils zurückgelegte Strecke) und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraumes aus.
Liegen Pendelfahrten in den Betrieb und/oder Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bereits bei über 50 Prozent, sind weitere Nachweise nicht mehr erforderlich.
Auch bei berufstypischer Reisetätigkeit entfällt ein Nachweis. Hier ergibt sich bereits aus Art und Umfang der Tätigkeit eine überwiegend berufliche Nutzung. Das gilt z.B. für Taxiunternehmer, Handelsvertreter, Bauhandwerker und Landtierärzte. Ist der Fuhrpark größer, gilt die automatische Zuordnung nur für den Pkw mit der höchsten Kilometerleistung.
Der einmal erbrachte Nachweis für einen Pkw gilt automatisch auch für die Folgejahre, wenn sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Auch der anlässlich einer Betriebsprüfung ermittelte Fahranteil kann für vorherige und nachfolgende Zeiträume zu Grunde gelegt werden."
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Re: Kredit für KFZ auf Firmenname erforderlich?
...und das Finanzamt kippt jedes Fahrtenbuch nach belieben....
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