Kommissionsgeschäft

Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Einzelhandels und beschreibt einen Warenverkauf durch den Handel vor Bezahlung des Lieferanten.

Das Kommissionsgeschäft wird im juristischen Sinn geregelt in §§ 383 ff BGB.

Wie funktioniert ein Kommissionsgeschäft?
Im Einzelhandel wird damit ein Vorgang des Wareneinkaufs beschrieben, bei welchen der Hersteller oder Lieferant die georderten Waren zunächst liefert, diese aber noch nicht bezahlt wird.
Dem Händler wird beim Kommissionsgeschäft ein zeitlich befristetes Rückgaberecht für die nicht veräußerten Waren eingeräumt.

Der Lieferant oder Hersteller erstellt, nachdem er die nicht verkauften Teile zurückerhalten hat, eine Rechnung über die nicht zurückgesandten Waren oder erteilt, wenn er zuvor eine Rechnung über die gelieferten Waren erstellt hatte, eine Gutschrift über die zurückgesandten Teile.
Daraufhin begleicht der Einzelhändler die erst jetzt erstellte Rechnung des Lieferanten oder gleicht nach Eingang der Gutschrift die sich aus Rechnung und Gutschrift ergebene Differenz zu Gunsten des Lieferanten/Herstellers aus.

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