Bartering

BarteringWas bedeutet Bartering?

Bartering bezieht sich auf den zahlungsmittelfreien Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen zwei Unternehmen. Der Begriff stammt vom englischen Wort „barter“ – Tausch oder Tauschgeschäft. Der Begriff Bartering kann also mit Tauschhandel/Tauschgeschäft übersetzt werden. Alternative Bezeichnungen sind Barter-Deal, Barter-Exchange oder Barter Trade.

Merkmale und Ziele des Bartering

Im Prinzip entspricht das moderne Bartering dem ursprünglichen Handlungswesen, bei dem beide Parteien von einer Kostenersparnis und Vertragsfreiheit profitieren. Die von beiden Seiten des Tauschhandels festgelegten Preise liegen in der Regel unter dem handelsüblichen Preis.

Eine weitere Besonderheit beim Bartering in der Geschäftswelt ist, dass jede Partei Lieferant und Kunde zugleich ist. Es handelt sich demnach um ein Kompensationsgeschäft.

Beim Bartering erfolgt aber nie eine Zahlung, auch nicht teilweise! Es gilt das Prinzip „Quit pro Quo“ („dieses für das“). Dieser Rechtsgrundsatz gibt an, dass eine Person, die einer anderen etwas gibt, eine entsprechende Gegenleistung erhalten soll.

Übergreifendes Ziel ist immer eine Win-Win-Situation für beide beteiligten Unternehmen. Im Detail kann das z.B. bedeuten:

  • Der Tausch bringt einen strategischen Vorteil für die Unternehmen.
  • Das Bartering dient dazu, wichtige Neukunden zu gewinnen.
  • Der Tauschhandel dient als Einstieg für ein lukratives Folgegeschäft.

Beim Bartering erfolgt nur ein Tausch von Realgut (Sachgut oder Dienstleistung) gegen Realgut, wobei es sich i.d.R. um gleiche Sachwerte handelt. Dadurch lässt sich der Wert der getauschten Waren/Dienstleistungen leichter vergleichen.

Bilateral vs. multilateraler Tausch

Neben einem bilateralen Bartering, bei dem zwei Unternehmen direkt Waren austauschen, gibt es auch multilaterale Tauschgeschäfte mit Verrechnungssystemen. Beim multilateralen Bartering werden Waren und Dienstleistungen mit ihrem Wert in einem Konto eingebucht. Die Verrechnungen erfolgen meist über ein eigenes Unternehmen und die Abläufe gleichen denen beim herkömmlichen Bankwesen, nur eben ohne den Einsatz von Bargeld.

Bartering-Formen

Neben dem Waren-Bartering gibt es speziellere Tauschformen bzgl. der Tauschorte und der Tauschgegenstände.

Einige Beispiele für verschiedene Bartering-Varianten:

Media-Bartering

  • Tausch freier Werbeflächen (Plakatwerbung, TV-Werbung usw.) gegen Sachwerte (Kaffeemaschine, Auto etc.)
  • wird z.B. genutzt, um Warenüberhänge sinnvoll zu nutzen, statt sie wegzuwerfen
  • Vorteil: Werbeausgaben können gesenkt werden, aber die Werbung/der Umfang der Werbung bleibt trotzdem bestehen und Media-Bartering eröffnet neue Vertriebswege

Der Sachwerte-Werbeflächen-Tausch ist allerdings ein sehr anspruchsvolles, komplexes Tauschsystem, da oft sehr kurzfristig Vertriebskanäle bzw. Abnehmer/Tauschpartner gefunden werden müssen. Es gibt daher einige darauf spezialisierte Agenturen, die die Schnittstelle zwischen freien Kapazitäten in den Medien und Unternehmen mit Überhängen bilden.

Bartering im Online-Marketing

Im Online-Marketing erfolgt Bartering häufig durch Linktausch, Austausch von Inhalten oder Bannertausch.

Bartering mit Gewinnspielen

Dabei stellt ein Unternehmen für Gewinnspielaktionen kostenfrei Sachpreise zur Verfügung. Im Tausch kann das Unternehmen auf den Kanälen des Gewinnspielveranstalters werben. Die Werbung erfolgt bspw. durch Nennung des Unternehmens oder durch Abbildung der Sachpreise, sodass deren Ursprung eindeutig erkennbar ist. Im Online-Bereich ist das in der Regel auch mit einer Verlinkung verbunden.

Gesetzliche Vorschriften für den Tauschvertrag

In Deutschland gelten nach § 480 BGB für den Tauschvertrag bzw. Bartering dieselben Vorschriften wie für einen Kauf. Allerdings bezieht sich das nur auf die klassischen Bartering-Geschäfte zwischen zwei Unternehmen. Für multilaterales Bartering gibt es keine gesetzlichen Regelungen.

 

Bildquelle:

© patpitchaya – stock.adobe.com

 

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