Warentrennstabverordnung


Die Warentrennstabverordnung regelt die Zuständigkeit des Kunden, seine Waren ordnungsgemäß von den Waren der nachfolgenden Person zu trennen.

Jeder Kunde ist verpflichtet, das Ende seiner Kassenbandwarenlegeaktivität durch das Setzen des Warentrennstabs hinter seine Waren, eindeutig zu markieren.

Sollte der Kunde dies vergessen, ist er von der nachfolgenden Person freundlich auf seine Pflicht hinzuweisen.

Sollte er sich weitern dieser Aufforderung nachzukommen, erklärt er sich damit bereit, die Waren des nachfolgenden Kunden zu bezahlen.

Warentrennstabverordnung an der Kasse

Und nein, es gibt natürlich keine Warentrennstabverordnung, wobei es nicht verwunderlich wäre, wenn diese irgendwann eingeführt würde. 🙂

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