Black Friday

Black FridayWas ist der Black Friday?

Der Black Friday markiert den Beginn der Weihnachtseinkaufsaison mit besonders hohen Preisnachlässen und Rabattaktionen in den USA. Der Aktionstag etabliert sich zunehmend auch in Deutschland und im Onlinehandel wurde simultan der Cyber Monday eingeführt, der immer an dem Montag stattfindet, der auf den Black Friday folgt.

Wann ist Black Friday?

Der Black Friday findet jeweils am Freitag nach Thanksgiving, also immer am vierten Freitag im November statt. Dieser Tag wird von den meisten Amerikanern als Brückentag genutzt und ist daher für den Handel eine ideale Gelegenheit, Kunden mit Aktionen in die Geschäfte zu ziehen.

Mittlerweile hat sich die eintägige Aktion in vielen Bereichen auf mehrtägige Aktionen ausgeweitet, z.B. in Zusammenhang mit Bezeichnungen wie Black Week oder Black Weekend. Hintergrund: Viele Deals gehen in der Angebotsmasse an einem Tag unter. Oft wird der gesamte Wochenendzeitraum genutzt, also Freitag, Samstag, Sonntag und Montag.

Woher stammt die Bezeichnung Black Friday?

Dazu gibt es unterschiedliche Theorien. Fakt ist, dass der Black Friday nichts mit dem in Deutschland bekannten „Schwarzen Freitag“ zu tun hat, der sich auf den Börsencrash vom 24.10.1929 bezieht. In den USA fand der Crash durch die Zeitverschiebung an einem Donnerstag statt, weshalb dort auch die Bezeichnung anders ist: eben Black Thursday.

Einige der Theorien zur Herkunft der Bezeichnung Black Friday:

  • Händler können den Tag nutzen, um „schwarze Zahlen“ zu schreiben, also finanziell ins Plus zu kommen. Die Realität sieht aufgrund der teils immensen Rabatte oft aber ganz anders aus – mehr Umsatz, aber weniger Marge.
  • Die Farbe soll sich auf die Menschenmassen vor und in den Geschäften beziehen, die wie eine schwarze Masse wirken.

Black Friday in Deutschland

In Deutschland finden die Schnäppchenaktionen des Black Friday etwa seit 2012/2013 statt. Die Bekanntheit hat sich in wenigen Jahren sehr stark erhöht, aktuell liegt sie bei etwa 95 Prozent. Auch viele kleinere Händler nutzen den Black Friday, das Aktionswochenende oder die Aktionswoche für Angebote.

Das Interesse auf Käuferseite ist ebenfalls recht groß. So gaben laut Statista 2019 (Quelle: Einkaufsverhalten am Black Friday) über 60 Prozent der Befragten zwischen 25 und 34 Jahren an, dass sie diesen Tag voraussichtlich für Einkäufe/Schnäppchen nutzen werden. Das ist auch die „kauffreudigste“ Altersgruppe in der Befragung. Zum Vergleich: Im Alter von 55 bis 64 Jahre gaben nur rund 36 Prozent an, den Tag für Shopping-Schnäppchen nutzen zu wollen.

Mittlerweile liegt der Onlinehandel in Deutschland bei den Umsätzen am Black Friday eindeutig vor den Umsätzen des Einzelhandels. Ganz anders übrigens als in den USA und vielen anderen Ländern, wo der Black Friday in erster Linie für Mehrumsätze im stationären Handel sorgt.

Wortmarke Black Friday teilweise geschützt

2013 wurde Black Friday beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke eingetragen. Inhaber ist die Super Union Holdings Limited in Hongkong. Das Unternehmen besitzt eine Partnerfirma, die Black Friday GmbH in Wien, die 2016 exklusiver Lizenznehmer wurde. Diese Partnerfirma betreibt die Online-Plattform blackfridaysale.de und blackfridaysale.at, die Händler für die Verbreitung von Sonderangeboten zum Black Friday nutzen können. Ein Black Friday Countdown zeigt die verbleibende Zeit bis zum Aktionsbeginn.

Neben diesen beiden Portalen gibt es jedoch auch die Seite blackfriday.de, die laut Aussage des Portalbesitzers Simon Gall das erste deutsche Black Friday Portal war, gegründet 2012. Deshalb klagte der Portalbetreiber auch gegen die Eintragung als Wortmarke und die damit zusammenhängenden Angriffe gegenüber dem Portal und die Portalpartner. Immerhin existierte das Portal schon vor dem markenrechtlichen Schutz.

Andere Kläger verwiesen wiederum darauf, dass der Schutz des Namens generell zweifelhaft wäre, weil Black Friday in den Bereich „Allgemeiner Sprachgebrauch“ fallen würde.

Im Februar 2020 hat das Bundespatentgericht zum Markenschutz von Black Friday ein Urteil gefällt mit folgenden Ergebnissen:

  1. Black Friday darf weiterhin geschützt bleiben.
  2. Es gibt aber Ausnahmen vom Markenschutz für den Begriff. Demnach ist der Begriff nicht mehr geschützt für:
  • Werbedienstleistungen
  • Handel mit Elektronik/Elektrowaren, da es in diesem Bereich schon vor dem Markenschutz zahlreiche Aktionen gab

blackfriday.de darf also weiter mit dem Begriff auf seinem Portal werben. Endgültige Klarheit zur Nutzung schafft die Entscheidung des Bundespatentgerichts aber nicht.

Um Abmahnungen zu entgehen, sind seit dem Markenschutz viele Händler dazu übergegangen, eigene, an den Begriff angelehnte Aktionsbezeichnungen zu schaffen, z.B. Media Markt mit Red Friday passend zur CI des Händlers. Generell nutzen Händler gern ihre Markenfarben oder Merkmale ihrer Produkte für die Bewerbung von Sonderaktionen rund um den Black Friday.

Beliebte Produkte am Black Friday

Die meisten Schnäppchen zum Black Friday werden im Bereich Unterhaltungselektronik angeboten, z.B.

  • Spielekonsolen
  • Fernseher
  • Notebooks
  • Tablets
  • Smartphones

Weitere wichtige Aktionsprodukte stammen aus den Bereichen Mode, Haushaltsgeräte und Kosmetikartikel.

 

Bildquelle:

© martialred – stock.adobe.com

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