IHK Koblenz

IHK Koblenz: Neue Arbeitsschutzverordnung und Homeoffice-Pflicht

Datum/Zeit 08.02.2021
15:00 - 16:30

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Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen! – Ein Webinar Angebot der IHK Koblenz

Webinar „Neue Arbeitsschutzverordnung und Homeoffice-Pflicht“

Am 27. Januar ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten.
Sie verpflichtet Unternehmen, ihren Mitarbeitern bis mindestens 15. März 2021 das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Ist das Arbeiten von Zuhause nicht möglich, müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben umsetzen, wie etwa die Beachtung strikter Abstandregelungen, die Einteilung in feste Arbeitsgruppen oder das zur Verfügung stellen von medizinischen Gesichtsmasken. Die Maßnahmen kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder aussprechen, sollen die Arbeitsschutzbehörden.
Für Unternehmen ergeben sich hier viele Fragestellungen:
  • Was sind betriebsbedingte Gründe und wer entscheidet darüber?
  • Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht im Homeoffice arbeiten möchte?
  • Welche Vorgaben im Datenschutz und zur Arbeitssicherheit müssen beachtet werden?
Wir möchten Ihnen anhand praxisnaher Beispiele aufzeigen, was Sie tun können, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Der Referent Dr. Uwe Schlegel ist Rechtsanwalt bei ETL Rechtsanwälte in Köln und Spezialist im Arbeitsrecht.
Er hält regelmäßig Seminare und Schulungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Teilnahme: kostenfrei
Dauer: ca. 1,5 Stunden / Montag, 08. Februar 2021  von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldung: https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/recht/veranstaltungen/muster-5014294