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#SpendenStattVernichten – Forderung nach Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden mit zunehmender Unterstützung

Die Umsatzsteuerbelastung von Sachspenden ist ein Fehlanreiz im Steuerrecht.
Er führt dazu, dass es wirtschaftlicher ist Produktionsüberhänge, Fehlproduktionen und Warenrücksendungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu vernichten als zu spenden. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) beschäftigt sich bereits seit 2019 mit dem Thema und fordert eine dauerhafte und vollständige Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.

bevh Spenden statt Entsorgen – #spendenstattvernichten

Aktuell haben die durch Corona bedingten monatelangen Schließungen im Handel dazu geführt, dass viele Händler auf unverkaufter Ware sitzen, die sie gerne spenden würden. Dann fällt jedoch Umsatzsteuer an, während die Vernichtung steuerfrei möglich ist.
„Spenden statt entsorgen!“, diese Forderung der Kampagne von EY Deutschland, der innatura gGmbH und des bevh wird heute aus diesem Anlass in einem breiten Appell an die Bundesregierung aufgegriffen. Bündnis90/Die Grünen fordern mit einer breiten Allianz von Verbänden, darunter dem bevh und Organisationen aus dem sozialen Bereich, eine umsetzbare und rechtssichere Möglichkeit, dass nicht-verkäufliche Ware umsatzsteuerbefreit an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden kann, wie heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz gefordert wurde.

Christoph Wenk-Fischer – bevh

Dazu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh :

“Toll, dass sich so viele Verbände und Organisationen bei der Forderung nach der Erleichterung von Sachspenden einig sind und dieses Thema nun eine noch breitere Unterstützung erfährt! Der heutige Appell von Bündnis 90/ Die Grünen und vielen anderen ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bedarf es langfristig gesehen einer dauerhaften Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette aller Waren – egal ob online oder offline. Denn Überhänge fallen nicht nur im stationären Einzelhandel an und auch nicht nur in Pandemie-Zeiten. Deshalb machen wir nur mit einer solchen ganzheitlichen Lösung langfristig wirklich einen Unterschied im Sinne der Nachhaltigkeit.“

Die mit der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre „Spenden statt entsorgen!“ zeigt wie sich steuerliche und ökonomische Hindernisse für eine soziale und nachhaltige Verwendung von Produktionsüberhängen und Warenrücksendungen abbauen lassen.

Weitere Information zur gemeinsamen Kampagne “Spenden statt Entsorgen” mit EY Deutschland und der innatura gGmbH finden Sie hier.