Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht!

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||CoDer||
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Um mal ein wenig Klarheit einzubringen:
Ein Smartphone genießt in der heutigen Zeit MEHR Schutz als Wohn- und Geschäftsräume. Selbst bei Gefahr in Verzug ist es eben NICHT erlaubt, das Smartphone OHNE richterliche Anordnung zu durchsuchen. Grund dafür ist die Vielseitigkeit der Geräte und das Nutzverhalten. Wo früher nur telefoniert und SMS geschrieben wurden, sammelt sich heutzutage massivst Datenmenge an höchst schützenswerter Privatsphäre an, die eine Art Sonderschutz genießt. Um ein Smartphone zu durchsuchen, benötigt der Beamte MINDESTENS den Staatsanwalt an seiner Seite - und zwar physikalisch vor Ort - und selbst der Staatsanwalt braucht einen DRINGENDEN Tatverdacht für eine SCHWERE Straftat, der es unabdinglich macht, das Gerät an Ort und Stelle zu durchsuchen. Zusätzlich benötigt es eine schriftliche Dokumentation darüber WAS, WARUM und in welchem Umfang durchsucht wurde, sowie Zeugen, die den Vorgang beobachten (wie auch bei anderen Durchsuchungen). Selbst wenn es Beweismittel in einem Strafverfahren wäre, hätte KEIN Beamter OHNE richterliche Anordnung das Smartphone durchsuchen dürfen. Hierzu bleibt lediglich und einzig alleine die Sicherstellung und Verwahrung.

Was in meinem Fall noch - sehr negativ für den Beamten - hinzu kommt ist, dass ich ohnehin spätestens mit dem Klopfen des Beamten an der Tür, ein RECHT dazu hatte, ihn zu filmen. Denn das Filmen von Beamten im Dienst ist IMMER erlaubt, sobald man sich als Betroffener in einer Maßnahme befindet. Hierbei hat der Beamte KEINE Rechte, das Filmen zu untersagen, auch nicht wegen Rechten am eigenen Bild. Das ist Fakt. Denn dadurch wird dem Bürger eine Möglichkeit geschaffen das Vorgehen des Beamten bei einer Maßnahme, glaubwürdig zu dokumentieren, um für den Eigenschutz und spätere Handlungen (Strafverfahren, DAB, ...) Beweismittel zu sichern. Gängig ist zum Beispiel auch, dass bei Hausdurchsuchungen der Zeuge mit seinem Handy das Vorgehen aufzeichnet, um spätere Unklarheiten darlegen und beweisen zu können. An diesem Recht wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern, da bin ich mir sicher.

In meinem Fall ermittelt das LKA München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut, die widerrum auf Strafantrag von mir und auf eigenständige Anweisung des Polizeipräsidenten handelt, gegen den Polizisten. Die Ermittlungen umfassen die im Strafantrag genannten Vergehen:

- Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, dem Verstoß gegen Art. 23 PAG, sowie dem Verstoß gegen § 104 StPO
- Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der Amtsstellung nach § 240 StGB
- Verstoß gegen das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (siehe BVerfG, 1 BvR 370/07)
- Verstoß gegen die Ausweispflicht des Polizeibeamten nach Art. 6 PAG


Da der Beamte den Hausfriedensbruch während seiner Dienstzeit begangen hat und hierzu wissentlich keine Berechtigung zum Betreten der Geschäftsräume hatte, es zudem auch noch während der Ruhezeiten war, die ohnehin Durchsuchungen VERBIETEN, könnte man sogar von einem bewaffneten Überfall ausgehen. Immerhin wollte er mein Eigentum wegnehmen und dies mit Gewaltandrohung und getragener Dienstwaffe getan. Bin weiterhin gespannt, was da noch kommt.

:wink:

Was ich letztens erst besonders lustig fand:
Ich war kürzlich mal übers Wochenende unterwegs und habe quasi einen Kurzurlaub unternommen, bei dem ich mit der Bahn unterwegs war. Ich war auf dem Rückweg ne Zeit am Bahnhof und habe da auch ein paar Fotos mit dem Smartphone gemacht (schöner Blick in die Berge und Bahngleise - schöne Ansicht). Danach bin ich ins Abteil eingestiegen und habe dabei gemerkt, dass ich von Männern recht auffällig verfolgt werde (ich trage überall mein Equipment mit mir rum und das wirkt wohl oft "gefährlich", dazu dann auch noch Fotos am Bahnhof gemacht... hahaha...). Ich hab mich hingesetzt und wurde weiter beobachtet. Kurz nach der Abfahrt standen dann zwei Herren in typischer "Kripo-Asi-Kleidung" (verstehe bis heute nicht, warum die so rumlaufen) bei mir und wollten mich "filzen". Ich war natürlich freundlich wie immer, habe nett gegrüßt und meinen Ausweis rausgekramt.

Auf Fragen wie "Wo kommen Sie her?" oder auch andere Fragen, die keinerlei Berechtigung oder Grundlage genießen, habe ich nicht geantwortet oder einfach nur nett gesagt "Ich wüsste nicht, was sie das angeht." oder auch "Gibt es eine Rechtfertigung für diese Frage?". Er hatte auch gleich mein Smartphone im Blick und wollte gerade was sagen, als ich schon leise anmerkte "Kommen Sie bitte erst gar nicht auf die Idee.". Alles völlig freundlich und nett. Ich kenne halt meine Rechte und lasse mir nichts gefallen, aber ich bleibe dabei immer freundlich. Als der Beamte gemerkt hatte, dass ich mich nicht seiner "Marke" unterwerfe, hatte er telefonisch meinen Lebenslauf in vollem Umfang abgefragt und war mir gegenüber zunächst auch noch recht pampig. Ich habe ihm beim Telefonieren zugesehen und konnte dabei beobachten, wie ihm nach 2 Minuten dann kurzzeitig das arrogante Grinsen verging und er kurz seinem Gesprächspartner am Telefon antwortete "Oh... Aha... Ok... Ohaaa... Ja, dann lieber nicht.". Plötzlich war er sehr freundlich zu mir, gab mir den Ausweis zurück, machte noch einen Scherz über mein übergroßes Smartphone (Phablet) und wünschte mir eine angenehme und entspannte Reise mit schönem Ausblick in die Berge. Und schon war er sehr zügig samt Kollegen wieder weg. Ich frage mich bis heute noch, was die dem wohl am Telefon gesagt hatten.

:-y


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Hxm
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Dann wird da aber jemand den Fall persönlich gekannt haben. Ansonsten werden derartige Dinge nicht gespeichert und dein "Lebenslauf" schon gar nicht :kaffeesmily
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martin_82
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

||CoDer|| hat geschrieben:Ohaaa... Ja, dann lieber nicht."
applaus
Und was dachten die, was du machen wolltest?
Erst den Bahnhof fotografieren und wenns dunkel ist wieder kommen und den Bahnhof klauen?
:gruebel:
Du scheinst auf jeden Fall verdächtig auszusehen :-y
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||CoDer||
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

martin_82 hat geschrieben:
||CoDer|| hat geschrieben:Ohaaa... Ja, dann lieber nicht."
applaus
Und was dachten die, was du machen wolltest?
Erst den Bahnhof fotografieren und wenns dunkel ist wieder kommen und den Bahnhof klauen?
:gruebel:
Du scheinst auf jeden Fall verdächtig auszusehen :-y
Ich habe keine Ahnung. Man konnte/wollte mir nicht den Grund sagen, warum man mich kontrolliert hatte. Ok, ich hab zwar grundsätzlich auf jeder Reise mein Equipment (Nerd eben) dabei, aber ob das dann sooo wahnsinnig auffällig ist oder gar gefährlich aussieht? Hmm... Ok, ich war auch nicht rasiert... Und ich habe sehr kontrastreiche Augenringe... Aber ob es das war? Keine Ahnung... Ich weiß auch nicht, was die am Telefon genau gesagt haben. Daher ist es lediglich ne Vermutung, dass irgendwas in der Richtung der Fall war. Können natürlich auch andere Informationen gewesen sein, vielleicht auch die Zusammenarbeit mit Behörden aus der Vergangenheit (Strafverfolgung, Forensik, Ermittlungen in der "Grauzone", Schwachstellen bei Systemen der Regierung, ...). Wir werden es nie erfahren...
:-}
Hxm hat geschrieben:Dann wird da aber jemand den Fall persönlich gekannt haben. Ansonsten werden derartige Dinge nicht gespeichert und dein "Lebenslauf" schon gar nicht :kaffeesmily
Da muss ich dir widersprechen. Solche Dinge werden sehr wohl gespeichert (Person XY ist Zeuge/Verdächtiger/Irgendwas im Verfahren XYZ) und können bei Bedarf abgefragt werden. Wenn du wüsstest, was unsere Behörden so alles bei sich speichern (teilweise auch Informationen, die sie überhaupt nicht haben dürften), dann würde dir schlecht werden.
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degraf
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

...und war mir gegenüber zunächst auch noch recht pampig.
Nee, echt?
DAS kann ich nun wirklich nicht verstehen.

:ironie:
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Hxm
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

||CoDer|| hat geschrieben:Da muss ich dir widersprechen. Solche Dinge werden sehr wohl gespeichert (Person XY ist Zeuge/Verdächtiger/Irgendwas im Verfahren XYZ) und können bei Bedarf abgefragt werden. Wenn du wüsstest, was unsere Behörden so alles bei sich speichern (teilweise auch Informationen, die sie überhaupt nicht haben dürften), dann würde dir schlecht werden.
Mehr als Google? Ich kann es mir kaum vorstellen :kaffeesmily
Ich glaube, so langsam leidest du etwas an Verfolgungswahn, oder? Bin mal gespannt, wie es am Ende ausgeht engel
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Ach
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Wenn ich das richtig verfolgt habe, muss der Beamte am anderen Ende der Leitung nicht zwingend in irgendwelche dubiosen Personalakten geguckt haben, um vom Fall zu erfahren. Vielleicht war er auch einfach nur in der Lage,den Namen zu googeln.
Andre (KM)
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Ach hat geschrieben:Vielleicht war er auch einfach nur in der Lage,den Namen zu googeln.
"Hallo Zentrale, ich habe hier eine Person, überprüf die doch mal bitte"
"Okey, sag an"
"Sein name ist Marius Müller"
"Okey, also Google sagt zu marius Müller folgendes.....bei FB hat er als letztes das und das geteilt"

:-y
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catcat2
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Alter... :D
Die mögen zwar gelegentlich etwas schwerfällig und dumm wirken, aber die haben mehr Daten über jeden von uns angesammelt, als man selbst weißt.
Ich hatte hier in Litauen mal die Möglichkeit dem hiesigen Polizeichefe über die Schulter zu gucken, als ich mein Visum verlängern lies (macht hier die Ortspolizei), weil er was nicht lesen konnte.
Da hatte der meine gesamte Akte auf dem Schirm^^
Da las ich z.B. auch, das ich mal bei einer Drogenrazzia im Stadtpark angetroffen wurde, ich keine Verhaltensauffälligkeiten zeigte und das an meinem Perso die letzte Seite fehlte.
Das war 1982. Und ich war nur im Park, wo halt zufällig ne Razzia stattfand. Das steht da heute noch drin und kann von jedem litauischen Dorfpolizisten abgerufen werden.

Jedesmal, wenn Du irgendwo mit öffentlichen Stellen in Kontakt kommst oder auch nur von 3. erwähnt wirst ("Ja, ich war vorher bei ner Party bei catcat, deshalb hab ich zu viel getrunken und deshalb haben sie mich jetzt mit 3 Promille am Steuer erwischt...), landet ein Querverweis bei Dir.
Dagegegen ist google ein Scheissdreck.
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
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degraf
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Hör mal auf, Äpfel mit faulen Eiern zu vergleichen.
Litauen ist nicht Deutschland.
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fussel
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Ich glaube, 1982 war Cat noch nicht in Litauen.
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catcat2
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Der Knackpunkt ist, @degraf, das JEDER griechische, albanische oder litauische Dorfpolizist in der Lage ist, meine, Deine, die Daten von jedem hier, aufzurufen, anzugucken, auszudrucken, zu speichern. Das funktioniert Europaweit.
Wenn man in einem Land mit der höchsten Selbstmordquote weltweit lebt, freut man sich doch jeden Morgen, dass man überhaupt noch aufwacht.
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Hxm
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Verschwörungstheoretiker dieser Welt, vereinigt euch :durchdreh:

Nach norddeutschem Datenschutzrecht fliegst du nach 1 Jahr aus dem EDV-System, wenn du nicht gerade an einer Straftat beteiligt warst (und selbst dann liegen die Löschfristen bei 5-10 Jahren, je nach schwere der Tat). Das kann lediglich manuell auf Antrag verlängert werden (wenn du jemanden im Garten vergraben hast und dabei erwischt wurdest). Ansonsten geht das automatisch.
Hier kommen Polizisten schon teilweise nicht mehr an Daten ran, wenn die nicht im Umkreis von 50 km gespeichert wurden. Das mag in Bayern etwas anders sein.

Da der Fall von Coder noch recht frisch ist, wird der sicher noch gespeichert gewesen sein oder aufgrund der Welle, die das geschlagen hat, den meisten Beamten dort bekannt sein. Wenn solche Fehlgriffe durchermittelt werden, wird da sicherlich auch eine intere Aufarbeitung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen und ein derartiges Vorgehen in der Folge zu vermeiden.

PS: Europaweit geht gar nichts! Hier in Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes, nicht mit anderen Netzen verbundenes EDV-System. In Europa sieht das noch einmal viel schlimmer aus. Das Einzige, was es gibt, ist eine europäische Datenbank für Fahndungen. Da stehen die genannten Daten aber nicht drin, außer du bist zur Fahndung ausgeschrieben (und für eine europaweite Fahndung solltest du schon wirklich einiges gemacht haben).
Wie stellst du dir das auch vor? Glaubst du, du wirst einmal eingegeben und dann werden die Daten in die jeweilige Landessprache übersetzt und allen zur Verfügung gestellt?
Genau daran krankt doch die europäische Zusammenarbeit der Behörden: es gibt zwar keine Grenzen mehr für die Täter, für die Behörden aber durchaus (Sprache, Recht, Datenbasis). Da kocht jeder sein eigenes Süppchen.

Das wurde vor einigen Monaten mal in einer Politsendung (Jauch?) ausgewalzt, als es um grenzübergreifende Einbruchskriminalität ging.
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Hxm hat geschrieben: Nach norddeutschem Datenschutzrecht fliegst du nach 1 Jahr aus dem EDV-System, wenn du nicht gerade an einer Straftat beteiligt warst (und selbst dann liegen die Löschfristen bei 5-10 Jahren, je nach schwere der Tat). Das kann lediglich manuell auf Antrag verlängert werden (wenn du jemanden im Garten vergraben hast und dabei erwischt wurdest). Ansonsten geht das automatisch.
Hier kommen Polizisten schon teilweise nicht mehr an Daten ran, wenn die nicht im Umkreis von 50 km gespeichert wurden. Das mag in Bayern etwas anders sein.
Ja, und demnächst kommt das Christkind durch den Kamin runter oder so ....

Ganz im Ernst: Ich habe mal mit einem Polizisten (älteres Baujahr, nach ein paar gemeinsamen Bieren) drüber geschwatzt. Wenn Du eine normale Abfrage machst - z.B. vom Streifenwagen aus - stimmt das sogar. Auf dem Revier mit entsprechenden Zugängen kommst Du aber an viel mehr Daten ran.

Und wer jetzt unsere Polizei für so haushoch allen anderen überlegen hält, der möge bloß mal die Skandale der letzten 20 Jahre Revue-passieren lassen. Die Spitze des Eisbergs, sozusagen.

Richtig ist aber, dass bei Eigeninteresse - siehe NSU-Skandal - Daten ganz schnell geschreddert werden. So gesehen ist das natürlich richtig mit nicht mehr zugänglichen Daten.
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Mankra
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Hxm hat geschrieben:und selbst dann liegen die Löschfristen bei 5-10 Jahren.
Zumindest hier in AT:
1993 bei einem Autounfall einen Leichtverletzten, umgerechnet 110,- Verurteilung wegen leichter Körperverletzung.
Nach 5 Jahren zwar aus dem Strafregisterauszug rausgeflogen, 16 Jahre später, wegen leichter Körperverletzung (Wanderer lief mir ins Fahrrad) wieder vor Gericht, wurde der Punkt von 1993 wieder vorgelesen..........
Intern wird sicher nichts Strafrechtliches gelöscht.
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Das die alles und auch aufreinen Verdacht hin speichern ist nichts neues, ich würde aber gern wissen ab welcher Bartlänge man als Rocker zählt :konfuzius:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 02509.html
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Klasse auch:
Bemerkenswert an den genannten Zahlen ist auch die Zahl der "Straftäter – linksmotiviert“, die 3490 Mal erfasst wurde, während im Vergleich für "Straftäter – rechtsmotiviert“ lediglich 10 Einträge vorhanden sind. Eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage von heise online, wie diese Diskrepanz zu erklären ist, steht zur Stunde noch aus.
und dann
Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, kommt die Diskrepanz zwischen "linksmotiviert" und "rechtsmotiviert" durch einen Fehler in der Tabelle zustande. Offenbar sind einige Zahlen der in der Antwort erhaltenen Tabelle verrutscht: Demnach sind es jetzt etwa bei "Straftäter - rechtsmotiviert" 20.054 Einträge, bei "Straftäter - linksmotiviert" 9.763. Auch andere Angaben etwa bei "Sexualtäter" unterscheiden sich jetzt deutlich, wie die aktualisierte Tabelle zeigt.
Ah ja. Komisch, wie immer alles verrutscht. Völlig unerwartet.

(Ich glaube ja auch, dass ein langhaariger Alt-Hippie, der in der U-Bahn schwarz gefahren ist als linksmotivierter Straftäter einen Eintrag verdient. Und nur einer, der mit einem eisernen Hakenkreuz einen anderen auf dem Münchner Marienplatz erschlägt wirklich zu den Rechten gerechnet werden darf :-) )
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Hobbyzubehör hat geschrieben:Klasse auch:
Bemerkenswert an den genannten Zahlen ist auch die Zahl der "Straftäter – linksmotiviert“, die 3490 Mal erfasst wurde, während im Vergleich für "Straftäter – rechtsmotiviert“ lediglich 10 Einträge vorhanden sind. Eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage von heise online, wie diese Diskrepanz zu erklären ist, steht zur Stunde noch aus.
und dann
Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mitteilte, kommt die Diskrepanz zwischen "linksmotiviert" und "rechtsmotiviert" durch einen Fehler in der Tabelle zustande. Offenbar sind einige Zahlen der in der Antwort erhaltenen Tabelle verrutscht: Demnach sind es jetzt etwa bei "Straftäter - rechtsmotiviert" 20.054 Einträge, bei "Straftäter - linksmotiviert" 9.763. Auch andere Angaben etwa bei "Sexualtäter" unterscheiden sich jetzt deutlich, wie die aktualisierte Tabelle zeigt.
Ah ja. Komisch, wie immer alles verrutscht. Völlig unerwartet.

(Ich glaube ja auch, dass ein langhaariger Alt-Hippie, der in der U-Bahn schwarz gefahren ist als linksmotivierter Straftäter einen Eintrag verdient. Und nur einer, der mit einem eisernen Hakenkreuz einen anderen auf dem Münchner Marienplatz erschlägt wirklich zu den Rechten gerechnet werden darf :-) )
ich denke auch, dass die Unterscheidung da ein wenig falsch angegangen wird. Denn auch der Migrant der einen Deutschen/andersgläubigen wie auch immer Niederknüppelt ist oft eher als Rechts anzusehen, wird dort aber nie auftauchen. Aber das solche Statistiken geschönt werden damit wir kein Problem mit Ausländerfeindlichkeit haben ist ja nichts neues.
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Oh dann wissen die bestimmt, dass ich mit meinem großen Schein über diverse Explosionsfähige Stoffe verfüge und diese auch einsetze :-D Ich gehöre damit also zu den 790 Explosivstoffgefahr Personen :-D
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Hxm
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Re: Polizisten filmen ist eine Straftat - Was für eine Nacht

Das steht sogar in deinem Einwohnermeldeauszug drin.

Ansonsten stehen Verurteilungen natürlich im Register (das ist allerdings der Polizei direkt nicht zugänglich und auch kein Bestandteil irgendwelcher Personen-Auskunftsverfahren)
Die Software nennt sich MESTA und wird von der Staatsanwaltschaft betrieben (siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrl%C3%A ... Automation)
Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Aber da steht sicher nicht mehr drin, wenn du vor 10 Jahren mal irgendwo Zeuge warst, sondern nur deine Verurteilungen. Nichts anderes ist das polizeiliche Führungszeugnis hier in Deutschland: ein Auszug aus deinem Strafregister, also deine Verurteilungen.

Ansonsten ist ja genau das das Problem, nämlich das es keine sinnvolle Vernetzung gibt (siehe NSU, jedes Bundesland arbeitete dort vor sich hin, den Zusammenhang konnte man auf diesem Wege nur schwer herstellen).

Nach so einer Aktion wie hier sollte man sich aber auch nicht wundern, wenn im örtlichen Umfeld die Beamten den Namen oder die Person kennen. Ich vermute mal, so etwas wird auch intern hohe Wellen geschlagen haben. Wenn die Straftaten, die hier genannt wurden, abgeurteilt werden, geht es um nichts anderes als eine berufliche und persönliche Existenz (Entlassung aus dem Beamtenverhältnis).
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