Photovoltaik Anlage auf dem Dach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
60 Jahre alte Betonziegel. Da bei uns die Heizung in der Firma 365 Tage im Jahr läuft rund um die Uhr denke ich gerade, eine weitere Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung könnte hier eine gute Alternative sein. Darüber hinaus halt dämmen und Stromverbraucher reduzieren. Ich möchte nicht mein ganzes Geld verblasen und 3 Monate später kommt das Importverbot.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Macht denn hier wer in PV und mag mir eine bauen ? PLZ 78
Hab ein Garagendach West-Ausrichtung 7,5x4m das neu gedeckt werden muss und wenn ich schon dabei bin kommt gleich PV drauf oder zumindest mal der Unterbau.
Hab ein Garagendach West-Ausrichtung 7,5x4m das neu gedeckt werden muss und wenn ich schon dabei bin kommt gleich PV drauf oder zumindest mal der Unterbau.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Ich habe nun ein Angebot für eine PV Anlage bekommen (Privatwohnhaus), 5kWp, die noch im September installiert werden kann.
Ich möchte diese privat, über die Vereinfachungsregel nutzen.
In https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... 26266.html heißt es
Und ja, ich bleibe unter 22.000, da ich (zumindest vorübergehend) meinen Gewerbebetrieb quasi auf 0 reduziert habe.
Habe ich da alles korrekt verstanden? Oder gibt es noch etwas, das ich berücksichtigen müsste?
Ich möchte diese privat, über die Vereinfachungsregel nutzen.
In https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... 26266.html heißt es
d.h., auch wenn ich mehr als 10% des Stroms verkaufe, aber insgesamt unter 22.000 bleibe, muss ich auch auf den eigenverbrauchten Strom keine Ust zahlen?formloser Antrag zum „Verzicht auf die einkommensteuerliche Behandlung der PV-Anlage“ beim zuständigen Finanzamt stellen.
Voraussetzung:
- Die Photovoltaikanlage muss dem Betreiber gehören.
- Sie darf eine installierte Leistung von maximal zehn Kilowatt haben.
- Die Inbetriebnahme erfolgte nach 2003.
- Die PV-Anlage befindet sich auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus, beziehungsweise auf einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück.
- Der Betreiber der PV-Anlage muss selbst in dem Haus wohnen
Wer seinen eigenen Strom selbst verbraucht, zahlt unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Umsatzsteuer. Wer mehr als zehn Prozent seines Stroms verkauft, wird umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz aus dem Stromverkauf mehr als 22.0000 Euro pro Jahr beträgt. Das betrifft dann auch den eigenverbrauchten Strom.
Und ja, ich bleibe unter 22.000, da ich (zumindest vorübergehend) meinen Gewerbebetrieb quasi auf 0 reduziert habe.
Habe ich da alles korrekt verstanden? Oder gibt es noch etwas, das ich berücksichtigen müsste?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Was du berücksichtigen solltest:hkhk hat geschrieben: ↑3. Aug 2022 12:47 Ich habe nun ein Angebot für eine PV Anlage bekommen (Privatwohnhaus), 5kWp, die noch im September installiert werden kann.
Ich möchte diese privat, über die Vereinfachungsregel nutzen.
In https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... 26266.html heißt es
d.h., auch wenn ich mehr als 10% des Stroms verkaufe, aber insgesamt unter 22.000 bleibe, muss ich auch auf den eigenverbrauchten Strom keine Ust zahlen?formloser Antrag zum „Verzicht auf die einkommensteuerliche Behandlung der PV-Anlage“ beim zuständigen Finanzamt stellen.
Voraussetzung:
- Die Photovoltaikanlage muss dem Betreiber gehören.
- Sie darf eine installierte Leistung von maximal zehn Kilowatt haben.
- Die Inbetriebnahme erfolgte nach 2003.
- Die PV-Anlage befindet sich auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus, beziehungsweise auf einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück.
- Der Betreiber der PV-Anlage muss selbst in dem Haus wohnen
Wer seinen eigenen Strom selbst verbraucht, zahlt unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Umsatzsteuer. Wer mehr als zehn Prozent seines Stroms verkauft, wird umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz aus dem Stromverkauf mehr als 22.0000 Euro pro Jahr beträgt. Das betrifft dann auch den eigenverbrauchten Strom.
Und ja, ich bleibe unter 22.000, da ich (zumindest vorübergehend) meinen Gewerbebetrieb quasi auf 0 reduziert habe.
Habe ich da alles korrekt verstanden? Oder gibt es noch etwas, das ich berücksichtigen müsste?
- Vorsteuerabzug bei Anschaffung senkt die Anschaffungskosten erheblich
- Nach 5 Jahren kannst Du dann dem FA melden, dass du zukünftig USt-frei sein möchtest
- Ab dem 7 Jahr verkaufst du dann USt-Frei.
Damit solltest Du günstiger (wenn auch aufwendiger) fahren als bei einer USt-Befreiung von Anfang an.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
das ist mir klar. ich will das aber nicht.
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
PV modifiziert auf 6 kwP.
5 kWp auf dem Flachdach Ost-West
und 1 kWp vor der Dachterrassenbrüstung in Südausrichtung (ähnlich wie Balkonanlage, aber 4 Module und natürlich im Verbund der PV)
Soll Mitte/Ende Sept installiert werden.
Je höher dann der Strompreis steigt, desto besser
ABER, jammer jammer.
Mein Stromtarif abgeschlossen im Nov. 2021 lag bei 27,06 (Nettopreisfixierung).
Wie ich jetzt erfahren habe, zahle ich seit 1.1.2022 aber nur 23,93 ct (die EEG Umlage ist wohl 2022 gesenkt worden)
und seit dem 1.7. zahle ich nur 19,50 ct/kWh.
Auf Grundlage dieser Preise dauert es natürlich länger, bis sich die PV amortisiert haben wird
(alle Angaben in Brutto)
5 kWp auf dem Flachdach Ost-West
und 1 kWp vor der Dachterrassenbrüstung in Südausrichtung (ähnlich wie Balkonanlage, aber 4 Module und natürlich im Verbund der PV)
Soll Mitte/Ende Sept installiert werden.
Je höher dann der Strompreis steigt, desto besser
ABER, jammer jammer.
Mein Stromtarif abgeschlossen im Nov. 2021 lag bei 27,06 (Nettopreisfixierung).
Wie ich jetzt erfahren habe, zahle ich seit 1.1.2022 aber nur 23,93 ct (die EEG Umlage ist wohl 2022 gesenkt worden)
und seit dem 1.7. zahle ich nur 19,50 ct/kWh.
Auf Grundlage dieser Preise dauert es natürlich länger, bis sich die PV amortisiert haben wird
(alle Angaben in Brutto)
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Ja, die EEG Umlage wurde abgeschafft.
Dazu gibts jetzt 8,6ct für Überschuss für dich.
Dazu gibts jetzt 8,6ct für Überschuss für dich.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Wer noch in irgendwelchen Altverträgen oder Glückverträgen steckt, kann gut jammern weil die PV Anlage sich nicht so schnell abbezahlt . Aber solch günstigen Tarife werden eben immer weniger und seltener. Die derzeitigen Preise bewegen sich bei ca. 50 Cent/kwh, die Anlage hast du 20-30 Jahre auf deinem Dach.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Bestimmt hat sich schon herumgesprochen, dass es für PV Anlagen ab dem 01.01.2023 attraktive Neuerungen gibt. Hier sei v.a. der Nullsteuersatz erwähnt.
Ich (und wahrscheinlich auch andere) stehen nun vor der Frage, wie man für Anlagen, die bestellt aber noch nicht abgeschlossen errichtet sind, diese Erleichterungen in Anspruch nehmen kann.
Bei mir z.B. wurden die Module bereits aufs Dach gesetzt, der Wechselrichter und der finale Anschluss stehen noch aus. Diese letzte Lieferung samt Inbetriebnahme würde ich daher gerne auf Januar verschieben.
Bislang habe ich eine Abschlagsrechnung (für die Module und Aufbau) erhalten. Abschlag ist imho wie Anzahlung.
Laut Mücke (Steuerberater, der einige Videos dazu im Netz hat) kann dann mit der Endrechnung 2023 vom Solateur die bereits bezahlte Mehrwertsteuer erstattet werden (Der Solateur macht dann eine entsprechende Negativmeldung mit seiner Umsatzsteuervoranmeldung) aber nur bei Anzahlungen. Bei Teilzahlungen würde das laut Mücke nicht möglich sein. Die Anlage darf dann aber erst in 2023 in Betrieb gehen (inkl. der Lieferung "wichtiger" Komponenten, wie eben z.B. der Wechselrichter).
Der Vorteil, die Anlage erst in 2023 in Betrieb zu nehmen bedeutet, dass man auf den Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer mehr entrichten muss.
Ich bin zwar (noch) regelbesteuert, da ich mein Gewerbe aber derzeit auf Null gefahren habe (vorerst ruhend), könnte ich auf die Kleinunternehmerregelung switchen.
Aber auch regelbesteuert würde mich eine Anlage, die erst in 2023 in Betrieb geht, wohl keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch kosten, da ja Nullsteuersatz. Oder?
Nachteil: Man kann die Anlage ab 2023 nicht mehr abschreiben. Dafür könnte man dann die Handwerksleistung ansetzen. Ist zwar in Summe etwas weniger als eine Afa, aber was solls.
Würde die Anlage noch in 2022 in Betrieb gehen, könnte man 20% Sonder Afa veranschlagen.
Hat sich noch jemand hier bereits mit diesem Thema beschäftigt?
Ich (und wahrscheinlich auch andere) stehen nun vor der Frage, wie man für Anlagen, die bestellt aber noch nicht abgeschlossen errichtet sind, diese Erleichterungen in Anspruch nehmen kann.
Bei mir z.B. wurden die Module bereits aufs Dach gesetzt, der Wechselrichter und der finale Anschluss stehen noch aus. Diese letzte Lieferung samt Inbetriebnahme würde ich daher gerne auf Januar verschieben.
Bislang habe ich eine Abschlagsrechnung (für die Module und Aufbau) erhalten. Abschlag ist imho wie Anzahlung.
Laut Mücke (Steuerberater, der einige Videos dazu im Netz hat) kann dann mit der Endrechnung 2023 vom Solateur die bereits bezahlte Mehrwertsteuer erstattet werden (Der Solateur macht dann eine entsprechende Negativmeldung mit seiner Umsatzsteuervoranmeldung) aber nur bei Anzahlungen. Bei Teilzahlungen würde das laut Mücke nicht möglich sein. Die Anlage darf dann aber erst in 2023 in Betrieb gehen (inkl. der Lieferung "wichtiger" Komponenten, wie eben z.B. der Wechselrichter).
Der Vorteil, die Anlage erst in 2023 in Betrieb zu nehmen bedeutet, dass man auf den Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer mehr entrichten muss.
Ich bin zwar (noch) regelbesteuert, da ich mein Gewerbe aber derzeit auf Null gefahren habe (vorerst ruhend), könnte ich auf die Kleinunternehmerregelung switchen.
Aber auch regelbesteuert würde mich eine Anlage, die erst in 2023 in Betrieb geht, wohl keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch kosten, da ja Nullsteuersatz. Oder?
Nachteil: Man kann die Anlage ab 2023 nicht mehr abschreiben. Dafür könnte man dann die Handwerksleistung ansetzen. Ist zwar in Summe etwas weniger als eine Afa, aber was solls.
Würde die Anlage noch in 2022 in Betrieb gehen, könnte man 20% Sonder Afa veranschlagen.
Hat sich noch jemand hier bereits mit diesem Thema beschäftigt?
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Erstmal eine Gegenfrage: steht denn trotz Eigennutzung eine belastbare Totalüberschussprognose oder ist es aus Sicht des Finanzamtes nicht eher Liebhaberei bzw. Kosten privater Lebensführung?
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Ich schätze, ich könnte dir tatsächlich weiterhelfen, aber die Frage, ob überhaupt eine Totalüberschussprognose steht, ist vorrangig, weil sie ganz entscheidend dafür ist, ob die Option von Abschreibungen überhaupt offensteht.
Liefen die Rechnungen bisher auf deine Firma oder auf dich privat?
Liefen die Rechnungen bisher auf deine Firma oder auf dich privat?
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Also eine Afa sollte ja generell möglich sein wenn keine Liebhaberei.
Mit der Gesetzesvorlage vom 14.09. bzgl. PV Anlagen wird die Afa letztmalig in 2022 möglich sein.
D.h. die 20%ige Sonder-Afa müsste dieses Jahr erfolgen.
Ich habe mich jetzt aber mit meinem Anlagenbauer verständigt, dass wir die letzte Lieferung (Wechselrichter) und Fertigstellung /Inbetriebnahme auf Anfang Januar verschieben.
Damit bekomme ich vom Photovoltaikbauer die bereits bezahlte Umsatzsteuer zurück, egal, ob ich regelbesteuert bin, oder Kleinunternehmer oder gar reine Liebhaberei. Kann dann zwar keine Afa geltend machen, dafür aber Handwerksleistung (20% als direkter Abzug von der Steuerschuld).
D.h. ich kann dann in 2023 auf die Kleinunternehmerregelung umswitchen ohne Nachteile (mein Gewerbe ruht ja und wegen Nebenerwerb lagen die Umsatzzahlen sowieso innerhalb der Kleinunternehmergrenzen, hatte aber eben auf die Kleinunternehmerregelung bislang verzichtet).
Es kann zwar sein, dass die Gesetzesvorlage vielleicht noch ein paar geringfügige Ändrungen erfahren wird, aber das werden wir sehen.
Bei Inbetriebnahme ab 2023 muss auf den Eigenverbrauch auch keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden, für mich überwiegen daher die Vorteile für eine Inbetriebnahme ab 2023.
Man könnte die PV dann wahrscheinlich auch als Liebhaberei ab 2023 laufen lassen, dann ist eh alles easy.
Mit der Gesetzesvorlage vom 14.09. bzgl. PV Anlagen wird die Afa letztmalig in 2022 möglich sein.
D.h. die 20%ige Sonder-Afa müsste dieses Jahr erfolgen.
Ich habe mich jetzt aber mit meinem Anlagenbauer verständigt, dass wir die letzte Lieferung (Wechselrichter) und Fertigstellung /Inbetriebnahme auf Anfang Januar verschieben.
Damit bekomme ich vom Photovoltaikbauer die bereits bezahlte Umsatzsteuer zurück, egal, ob ich regelbesteuert bin, oder Kleinunternehmer oder gar reine Liebhaberei. Kann dann zwar keine Afa geltend machen, dafür aber Handwerksleistung (20% als direkter Abzug von der Steuerschuld).
D.h. ich kann dann in 2023 auf die Kleinunternehmerregelung umswitchen ohne Nachteile (mein Gewerbe ruht ja und wegen Nebenerwerb lagen die Umsatzzahlen sowieso innerhalb der Kleinunternehmergrenzen, hatte aber eben auf die Kleinunternehmerregelung bislang verzichtet).
Es kann zwar sein, dass die Gesetzesvorlage vielleicht noch ein paar geringfügige Ändrungen erfahren wird, aber das werden wir sehen.
Bei Inbetriebnahme ab 2023 muss auf den Eigenverbrauch auch keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden, für mich überwiegen daher die Vorteile für eine Inbetriebnahme ab 2023.
Man könnte die PV dann wahrscheinlich auch als Liebhaberei ab 2023 laufen lassen, dann ist eh alles easy.
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- Fotoshooter
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Unsere Photovoltaik ist nun zum Großteil auf dem Dach und speist bereits ein bzw. wir decken damit einen Teil unseres Verbrauches. Aber es ist abnormal. Wir brauchen noch etwas Unterbaukonstruktion um den Rest anzuschließen.... Alles nicht lieferbar, genauso wie das Kostal Smart Meter. Geht zwar auch ohne, aber man hat halt nur die Daten vom Wechselrichter.
Trotzdem: 24 kWp von 32kWp sind schonmal angeschlossen ...
Trotzdem: 24 kWp von 32kWp sind schonmal angeschlossen ...
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Und ? Machts Spass zuzuschauen wie man Geld spart bzw sogar welches verdient nur weil die Sonne scheint ?Fotoshooter hat geschrieben: ↑4. Okt 2022 14:14
Trotzdem: 24 kWp von 32kWp sind schonmal angeschlossen ...
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Kostal Smartmeter eventuell bald lieferbar für Bestellungen aus November 2021.
Der letzte kam vor 4 Wochen aus September. War aber schon der G2.
Kannst aber auch bei Ebay für 1000,- kaufen.
Sobald du die Batterie bekommst dann musst du den Ksem haben.
Der letzte kam vor 4 Wochen aus September. War aber schon der G2.
Kannst aber auch bei Ebay für 1000,- kaufen.
Sobald du die Batterie bekommst dann musst du den Ksem haben.
- Fotoshooter
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Keinen Akku... Das lohnt sich bei uns einfach nicht... Wir haben 2 Bestellungen offen für den Smart Meter, eine aus April 2022 und eine aus August 2022 (habe einmal den alten und einmal den neuen bestellt)... Aber vermutlich kommt eh nur der neue. Bei eBay habe ich auch schon geschaut, finde ich aber unverschämt und möchte ich nicht unterstützen...
Ohja, wenn die App nicht so träge wäre könnte man viel öfters reinschauen... Wir verdienen aber nichts, da wir mehr verbrauchen als wir produzieren... D.h. wir sparen "nur"
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Dann nimm doch den Billigmeter. Der kann auch mit dem Wechselrichter über Modbus kommunizieren, bloß keine dynamische Regelung. Das kann nur der KSEM. Aber zum kontrollieren geht auch der Billige. Musst halt in der WR-Konfig auf den anderen Smartmeter umstellen.
Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach
Gehört die PV-Anlage zu den Kosten privater Lebensführung, gilt:
- Keine AFA, dafür Ansatz der Handwerkerleistung (nicht Material, nur "Arbeitszeit"!)
- Umsatzsteuerlich steht und fällt die Umsatzsteuerpflicht im Zeitpunkt der kompletten Fertigstellung. Bei einer Küche bspw. könnte das auch sein, dass die letzte Wischleiste etwas später montiert wird. Übertrag das gerne auf PV-Anlagen.
- Eine Inbetriebnahme würde ich nicht riskieren. Es könnte sein, dass man aus der Inbetriebnahme die komplette Fertigstellung schlussfolgert.
- Aufpassen: Als Inbetriebnahme kann bei PV-Anlagen die erste "Nutzung" jeglicher Art interpretiert werden. Hält der Elektriker einmal eine Glühbirne oder einen Lügenstift ran und der Strom fließt für einen Moment und lässt das Lämpchen aufleuchten, ist die Anlage formell in Betrieb genommen. Ja, dafür braucht es noch keinen Wechselrichter!
- Wenn Du noch nicht über 84% angezahlt hast, solltest Du auch bis zur Schlussabrechnung vermeiden, über 84% zu kommen. Denn dann würdest du tatsächlich die USt zurückbekommen. Besser wäre aber, wenn die Schlussrechnung keine Rückzahlung auslöst. Rückzahlungen provozieren das Finanzamt unnötig.
- Du hast hoffentlich bisher noch nicht dem FA die Anlage gemeldet, insbesondere noch keine Vorsteuer gezogen?
Bei Rückfragen gerne fragen.
Viele Grüße,
Ach
- Keine AFA, dafür Ansatz der Handwerkerleistung (nicht Material, nur "Arbeitszeit"!)
- Umsatzsteuerlich steht und fällt die Umsatzsteuerpflicht im Zeitpunkt der kompletten Fertigstellung. Bei einer Küche bspw. könnte das auch sein, dass die letzte Wischleiste etwas später montiert wird. Übertrag das gerne auf PV-Anlagen.
- Eine Inbetriebnahme würde ich nicht riskieren. Es könnte sein, dass man aus der Inbetriebnahme die komplette Fertigstellung schlussfolgert.
- Aufpassen: Als Inbetriebnahme kann bei PV-Anlagen die erste "Nutzung" jeglicher Art interpretiert werden. Hält der Elektriker einmal eine Glühbirne oder einen Lügenstift ran und der Strom fließt für einen Moment und lässt das Lämpchen aufleuchten, ist die Anlage formell in Betrieb genommen. Ja, dafür braucht es noch keinen Wechselrichter!
- Wenn Du noch nicht über 84% angezahlt hast, solltest Du auch bis zur Schlussabrechnung vermeiden, über 84% zu kommen. Denn dann würdest du tatsächlich die USt zurückbekommen. Besser wäre aber, wenn die Schlussrechnung keine Rückzahlung auslöst. Rückzahlungen provozieren das Finanzamt unnötig.
- Du hast hoffentlich bisher noch nicht dem FA die Anlage gemeldet, insbesondere noch keine Vorsteuer gezogen?
Bei Rückfragen gerne fragen.
Viele Grüße,
Ach
hkhk hat geschrieben: ↑4. Okt 2022 11:52 Also eine Afa sollte ja generell möglich sein wenn keine Liebhaberei.
Mit der Gesetzesvorlage vom 14.09. bzgl. PV Anlagen wird die Afa letztmalig in 2022 möglich sein.
D.h. die 20%ige Sonder-Afa müsste dieses Jahr erfolgen.
Ich habe mich jetzt aber mit meinem Anlagenbauer verständigt, dass wir die letzte Lieferung (Wechselrichter) und Fertigstellung /Inbetriebnahme auf Anfang Januar verschieben.
Damit bekomme ich vom Photovoltaikbauer die bereits bezahlte Umsatzsteuer zurück, egal, ob ich regelbesteuert bin, oder Kleinunternehmer oder gar reine Liebhaberei. Kann dann zwar keine Afa geltend machen, dafür aber Handwerksleistung (20% als direkter Abzug von der Steuerschuld).
D.h. ich kann dann in 2023 auf die Kleinunternehmerregelung umswitchen ohne Nachteile (mein Gewerbe ruht ja und wegen Nebenerwerb lagen die Umsatzzahlen sowieso innerhalb der Kleinunternehmergrenzen, hatte aber eben auf die Kleinunternehmerregelung bislang verzichtet).
Es kann zwar sein, dass die Gesetzesvorlage vielleicht noch ein paar geringfügige Ändrungen erfahren wird, aber das werden wir sehen.
Bei Inbetriebnahme ab 2023 muss auf den Eigenverbrauch auch keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden, für mich überwiegen daher die Vorteile für eine Inbetriebnahme ab 2023.
Man könnte die PV dann wahrscheinlich auch als Liebhaberei ab 2023 laufen lassen, dann ist eh alles easy.
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