xMerchant hat geschrieben: ↑14. Mai 2019 13:15
Es geht doch nur um das Verbot von feststehenden Messern mit mehr als 6cm Klingenlänge und das auch nur in Einkaufszentren, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie bei Großveranstaltungen. Wenn ich mir diesen Artikel durchlesen, sehe ich keinen Grund an diesen Orten ein Messer am Körper mit zu führen. Auch der Handwerker wird es wohl in seinem Werkzeugkasten haben und wenn Mutti eines im Einkaufszentrum kauft, wird es wohl verpackt mindestens in der Handtasche landen: ...
"Nur um das Verbot an einigen Orten": Dumm nur, dass dies u.a. Orte sind, die normale Reisende auf ihrem Weg zur Arbeit, Urlaub, Freunden, Hobby nutzen müssen, wenn sie auf den ÖPNV angewiesen sind.
Der Handwerker hat sein Cuttermesser aber normerweise nicht im Werkzeugkasten, sondern "am Mann". und die Mutte transportiert dann illegal, wenn es "nur" = schnell zugriffsbereit in der Handtasche ist. Aber genau so wenn sie den Kuchen und das dazu passende Schneidemesser mit zum Kindergeburtstag im Park nimmt wird sie gegen das Waffengesetz verstoßen wenn sie es nicht verschlossen transportiert.
xMerchant hat geschrieben: ↑14. Mai 2019 13:15
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Andere europäische Länder sind da weitaus strenger als wir. Einem Bekannten wurde gerade in Frankreich ein Taschenmesser abgenommen (war in einem Rucksack) und an die französische Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Da der Bekannte dummerweise Arzt ist, muss er hoffen, dass das ganze irgendwo auf dem Dienstweg zwischen Frankreich und Deutschland versandet, sonst ist die Arztzulassung weg.
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ganz pervers: Das Englische Waffen- und Messerrecht, was die Sache, die nun für Deutschland geplant ist, aber keinesfalls besser macht.
Im Gegenteil: Eigentlich sollte man von diesen Ländern gelernt haben (Stichwort: Mehr Kriminalität trotz drastisch verschärfter Waffengesetze)