Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

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Doptrebo90
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Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Servus in die Runde,
ich hoffe ihr konntet euch mit genügend Desinfektionsmittel eindecken :D.

Ich selbst bin im Lebensmittelbereich tätig und machen unseren Umsatz zu 99,5% im Ladengeschäft. Nebenbei läuft ein kleiner Onlineshop auf Jimdo-Basis für Gutscheine. Die Bestellungen halten sich natürlich im Rahmen aber dafür ist der Jimdo auch ganz ordentlich. Gerade in der Krise kommen immer mehr Anfragen nach einem Onlineshop. Eigentlich war das auch schon geplant, dann aber mit nur einer Warengruppe und dafür eben ein spezieller Shop. Auch dafür hätte ich, zumindest am Anfang, weiter mit Jimdo gearbeitet. Warum auch nicht? Ich denke für bis zu 30 Bestellungen am Tag sollte der seinen Dienst tun.

So nun aber zu meinem eigentlichen Problem. Wenn ich jetzt in die Breite gehe und ein relativ umfangreiches Sortiment (ca. 600 Artikel) anbiete, dann stoße ich auf sehr viele Produkte die individuell gewogen werden müssen. Bei mir ist das hauptsächlich Obst und Gemüse. Wie kann ich das am vernünftigsten verkaufen? 3 Äpfel und dann nach Stück abrechnen oder der Kunde bestellt drei Äpfel und wird mit z.B. 900g x 2,30€/kg abgerechnet?
Beide Systeme haben eben ihre Vor- und Nachteile.

Bei Fall 1 kann sich aber der Kunde im Nachhinein beschweren weil bei der letzten Lieferung die Äpfel größer waren?! Außerdem wäre das im Ladengeschäft so nicht zulässig, es gibt bestimmte Artikel die laut Eichamt gewogen und somit nach Gewicht verkauft werden müssen.
Bei Fall 2 wird die Abrechnung schwierig wenn mein bisheriges Waagensystem (Mettler Toledo Waagen und Apro.CON als WaWI) nicht mit dem Shop kommunizieren kann. Zweiter nachteil ist dann noch dazu, dass ja eigentlich die Vorkasse, Paypal und Co. raus fällt weil eben noch nicht der genaue Endbetrag feststeht?! Das kann dann natürlich dann nur noch im Chaos enden?


Kennt ihr für solche Fälle ein möglichst einfaches Shopsystem?


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fonprofi
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Wir kaufen immer Frischware im EU-Ausland und da wird immer ein Von-Bis Gewicht angegeben und man bezahlt als Vorkasse den Bis-Preis. Bei Auslieferung wird gewogen und neu berechnet und man bekommt per Paypal die Differenz wieder zurück.

Ob das allerdings in DE zulässig ist, oder ob da gleich ne Horde Abmahner draufspringen, weiß nicht. Aber das System ist transparent und nachvollziehbar und bisher keine Probleme.

Und es liegt immer der Waagenausdruck Im Paket der auf der Endrechnung steht.

Im Prinzip ist das Geld früher da als die Sendung.
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Was ist das Problem wenn der Kunde etwas mehr Gratis bekommt als bestellt? Kann man doch mit einpreisen.
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Wolkenspiel
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Das dürfte ein Fall für eine Abmahnung sein, da der Händler dann einen Vorteil gegenüber anderen Händlern hat, die genau abwiegen, denn der Kunde bestellt dann lieber dort, weil er mehr bekommt als er bezahlt. Man darf weder zuviel abwiegen noch zu wenig. Wenn man dem Kunden den Vorteil bietet, mehr zu bekommen als das, was er bezahlt hat, ist das nicht erlaubt.
So mein Stand der Dinge. Ich darf auch nicht auf meine Tiegel ein Gewicht von 50g draufschreiben, um auf der sicheren Seite zu sein, defakto sind aber 70g drin, da gibt es definierte Toleranzen.
Das Eichamt hat da ja auch noch was zu kamellen. Sollte das bei Lebensmitteln anders sein - da bin ich unsicher. Könnte mir aber vorstellen, dass dem nicht so ist.
welpe
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Findest du eines Gesetzesgrundlage dazu?

Finde gerade nichts.

Ansonsten kann man doch werben mit min. 1kg geliefert - rest geschenkt? So wie Nutella und die anderen es alle machen.
Cisnet
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Ich kenne das von Rewe, die nutzen dazu wohl eine spezielle Art von Paypal-Händlerkonto. Der Kunde kauft online ein, da kostet der Apfel zB. 60 Cent. Die Bestellung wird abgeschlossen und PP reserviert den vorläufigen Betrag beim Käufer. Beim Packen der Bestellung wird gewogen, somit der exakte Preis ermittelt und schließlich wird die Ware ausgeliefert. Erst wenn der Käufer die Ware geprüft und angenommen hat (manchmal werden Ersatzartikel geliefert, die man nicht annehmen muss), wird die endgültige Rechnung erstellt und per Mail zugestellt. Erst dann wird das PP-Konto des Kunden belastet.

Alternativ bietet Rewe nur noch Lastschrift und Rechnung an. Barzahlung bei Lieferung gibts nicht.
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Wolkenspiel
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

welpe hat geschrieben: 28. Mär 2020 13:24 Ansonsten kann man doch werben mit min. 1kg geliefert - rest geschenkt? So wie Nutella und die anderen es alle machen.
Erstens wirbt Nutella nicht mit "Rest geschenkt", sondern gibt eine exakte Menge in % an, die gratis dazu geliefert wird. Und zweitens - stell dir mal vor, du machst das wirklich, der Kunde wiegt nach und hat 2g mehr erhalten. Weißt Du, was dann los ist? Die Negative ist dir sicher. Denn in diesem Falle erwartet der Kunde dann auch einiges mehr.
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Wie machen das denn die ganzen Fleisch Liefershops?

Schaut da mal, möchte jetzt nichts verlinken aber da stehen dann Kilopreise, dann irgendein Preis der beworben wird und dann z.B. bei Rippchen grade "ca. 350 - 450 g".

Und da gibt es einige Shops, vllt schaust du dir das mal an.
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Wenn ich beim Bäcker ein Brot kauf das mit 750gr. angegeben ist, ich hab jetzt noch keines gewogen - aber ich vermute die Toleranz müsste da recht groß sein?
Ich kann mir nur schwer vorstellen das man das Gewicht genau trifft nach dem backen?
AndreM93
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Bei dem Brot wird aber ja auch nicht nach Gewicht abgerechnet sondern nach Stück. Vermutlich ist das der Unterschied.
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Wer schreibt eigentlich vor was nach Gewicht geht und was nach Stück.
Äpfel oder Brot, beides Naturprodukt bzw. individuale Handfertigung mit Toleranz?
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Bei Edeka wird Chinakohl nach Gewicht verkauft, beim Aldi zahl man einen Stückpreis?
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Wolkenspiel
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

online-beobachter hat geschrieben: 28. Mär 2020 16:33 Ich kann mir nur schwer vorstellen das man das Gewicht genau trifft nach dem backen?
Ich glaube schon, dass das geht. Die wiegen den Teig ab und die Qualität ist ja immer gleich. Das Gewicht nach dem Backen auch.
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koshop
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Für Fertigverpackungen gibts die Fertigverpackungsverordnung. Da sind die zulässigen Minusabweichungen definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/fert ... 50981.html
Das wäre die Rechtsgrundlage wenn man die Lebensmittel fertig verpackt z.B. in Netzen usw. Ist ne ziemlich komplexe Veranstaltung...

Es gilt das Mittelwertsprinzips, d.h. man darf nicht einfach immer die Minusabweichungen nutzen, sondern im Mittel muss die Nennfüllmenge erreicht werden.
Daraus ergibt sich auch die logische Folge, das es natürlich in Ordnung ist, wenn in einer Packung mehr drin ist, als die Nennfüllmenge - das muss ja sogar so sein, denn wie will man sonst die Minusabweichungen ausgleichen.

Hier ein paar Beispiele:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... icht-10568

Du hast z.B. eine Charge mit 200 kg Äpfel, d.h. du könntest maximal einhundert 2kg Beutel draus machen, manche Beutel dürften weniger enthalten - im Rahmen der zulässigen Minusabweichung - aber im Schnitt wären 2kg drin.

Und wenn du keine angepissten Kunden haben willst die sich über 1,98kg Beutel im Internet auslassen (Betrüger!!11!), dann würde ich einfach freiwillig nach dem Mindestmengenprinzip abfüllen. Weshalb das wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen - mal ganz unabhängig davon das ein Mitbewerber dir in der Praxis das gar nicht nachweisen könnte, da müsste er ja schon die komplette Charge aufkaufen.
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

So machen wir es. Wir haben Stück Preis ich errechne aus dem Gesamtgewicht den Durchschnittspreis und D-Gewicht. Gebe es so ein, dass der Kg/Preis höher ist, also den richtigen D-Preis aber für das Mindestgewicht (wir haben beim Gewicht Toleranzen von 300g bei Artikeln zwischen 4-5 Kg) und somit liege ich +/- 150g. für den Wettbewerb bin ich dann eigentlich teurer und man kann mir nichts nachsagen. Bei denen die Nachwiegen, ja das tun sie, habe ich auch schon mal 0,8-1 Euro für die Gewichtsdifferenz zurückgezahlt. Aber normalerweise gibt es eine erklärende e-mail und dann hat es sich.

@Doptrebo90 , für deine Produkte würde ich nicht ein Wunschgewicht zahlen lassen, sondern z.Bsp. Kisten von 1, 2 oder 3 Kg die du Teilweise sogar vorbereiten kannst. Klar ist dann mal ein Apfel mehr oder weniger drin, aber mit den Größen kann man ja dann auch spielen. Weiss nicht, sollte aber so wesentlich einfacher sein... natürlich musst du wissen was für Dich am besten ist.

Im Geschäft ist es auch nicht anders, ich habe es schon mal nachgewogen... klar, wenn du 3 Birnen kaufst, wird das an der Kasse gewogen aber da muss ja die Waage auch kontinuierlich stimmen ;-)
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Gibt es wirklich kein fertiges Shopsystem, mit dem das tatsächliche Gewicht beim Verpacken bestimmt werden kann (natürlich mit einer geeigneten geeichten Waage wie in jedem anständigen Ladengeschäft) und das dann den zu zahlenden Betrag korrigiert (und ggf. automatisiert eine Rückerstattung vornimmt)?
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Europäer hat geschrieben: 29. Mär 2020 16:45 Gibt es wirklich kein fertiges Shopsystem, mit dem das tatsächliche Gewicht beim Verpacken bestimmt werden kann (natürlich mit einer geeigneten geeichten Waage wie in jedem anständigen Ladengeschäft) und das dann den zu zahlenden Betrag korrigiert (und ggf. automatisiert eine Rückerstattung vornimmt)?
Wieso sollte der _Shop_ das machen? ;)
Tatsächlich kommen hier i.d.R. die Warenwirtschaftssysteme _hinter_ dem Shop in's Spiel, da dort die Pick- und Pack-Prozesse gesteuert werden, und eben auch das Abwiegen der Produkte und die Berechnung des tatsächlichen Preises, der dann auch erst im Rahmen der Faktura auf der Rechnung korrekt ausgewiesen werden würde.
Ne, ich mach' mal keine Werbung, aber unser System kann das, wir haben extra für Kunden mit frischen Artikeln eine Wiege-Funktion anhand des Grundpreises eingebaut und positive Differenzen können automatisch wieder auf das Paypal-Konto oder über SEPA auf's Bank-Konto gebucht werden, Kreditkartenbeträge können zudem um n% mehr autorisiert werden, um eben den 'darfs ein bisschen mehr sein?'-Spielraum zu nutzen, da sonst das Capture ohnehin fehlschlagen würde, wenn die Summe auch nur einen Cent Abweichung nach oben hin hätte....

Sofern der Shop mal wieder als Warenwirtschaft zweckentfremdet werden würde, dann ist die europäische Frage gerechtfertigt. Aber der Shop ist eben eigentlich der Shop, und eben nicht die Warenwirtschaft. Normalerweise, wenn wir jetzt mal die eierlegenden Alleskönner ausser Acht lassen.
;)
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Ich habe eigentlich nur die Frage des Threaderöffners wiederholt, ohne mir große Gedanken über die Terminologie zu machen, aber du hast natürlich recht.

Erfüllt euer System die hier beschriebenen eichrechtlichen Anforderungen (PDF)?
Die ermittelten Messwerte müssen beiden von der Messung betroffenen Parteien zugänglich sein.
Dies bedeutet, dass

* die Waage oder ein eichrechtskonformer Alibidrucker bzw. Datenspeicher die ermittelten
Messwerte unveränderlich und unlöschbar für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
nach Abschluss des Geschäftsvorgangs aufzeichnet oder speichert,

* eine eindeutige Zuordnung der Messwerte auf den Geschäftsbelegen und dem Ausdruck des
eichrechtskonformen Alibidruckers bzw. der Anzeige des Datenspeichers durch eine
Identifikation möglich sein muss (§ 33 Abs. 3 MessEG),


* der Kunde auf den für ihn bestimmten Geschäftsbelegen, die durch eine von der Eichpflicht
ausgenommene Einrichtung erstellt wurden, auf die Nachvollziehbarkeit von Messwerten
hingewiesen wird. [...]
Wenn ja, kannst du mir gerne weitere Infos zukommen lassen. Wir verkaufen Waagen und erhalten jeden Monat mindestens eine Anfrage nach einen System dieser Art ("Sie kennen da doch sicher etwas..." ).
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Danke schon einmal für eure Einschätzungen, hier gehen die Meinungen ja dann doch relativ weit auseinander und eine Patentlösung gibt es anscheinend auch nicht für das Problem.

Nachträgliche Gutschriften und Co. schrecken mich ehrlich gesagt ab, das ist doch buchhalterisch absoluter Wahnsinn?!
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fonprofi
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Re: Neuer Shop für Wiegeartikel (individueller Preis) - Ich bin überfragt

Nachträglich Gutschriften finde ich nicht schlimm, es darf bloß nicht verschleiert werden.

Ich habe das regelmäßig und es funktioniert.
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