Copyright Fotos

Gute Produktbilder selber machen - Fotos freistellen - Kamera Ausrüstung Lichtbox Produktfotograf Tipps
Vistakiller

Re: Copyright Fotos

Alsooo... ich versuche es mal zu verdeutlichen...

Fotoshop - Hauptbild - Neue Ebene - Text mit 20% (je nach Produktfoto mehr oder weniger)

BildBildBild

Auch wenn Jemand die Bildgröße ändert - das Mark bleibt erhalten....
Du kannst die Transparenz natürlich weiter reduzieren - ich hab es bei 20% gelassen, damit man das Ergebnis nachvollziehen kann

Hat nun ein Mitbewerber ein verdächtiges Bild, dann ziehe ich es einfach durch den Fotoshop und verändere:

den Farbton Bildden Farbkanal Bild
den Kontrast Bildoder Farbumkehr Bild

geht auch über die Graduationskurve...

Deine Markierung ist immer zu sehen. Der Einfachheit halber solltest Du möglichst das Mark immer an gleicher Stelle verwenden, das erleichter die Suche.
Zusätzlich kannst Du natürlich noch einen Rahmen drumsetzen wg eigene Werkschöpfung.
Es hat den zusätzlichen Vorteil, dass ein Bilderdieb dann den sichtbaren Rahmen entfernen wird und kaum auf den Gedanken kommt "da könne noch was Anderes" sein.


3 Monate gratis Händlerbund
ga-bwler
Beiträge: 404
Registriert: 11. Feb 2009 15:48
Land: Deutschland

Re:

ducky hat geschrieben:
Sehr geehrte Frau Stinkstiefel!


Bilder bzw. Fotos – auch digitale – sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Dies gilt nicht nur für künstlerische Lichtbilder (§ 2 I Nr. 5 UrhG) sondern auch ausdrücklich für einfache Fotos (§ 72 UrhG).

Sie dürfen Fotos nicht einfach kopieren und/oder für Ihre Belange benutzen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Urheber (genauer gesagt: der Rechteinhaber) Ihnen die Verwendung ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.

Wenn Sie also unerlaubt Fotos benutzen, kann der Urheber von Ihnen Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§ 97 UrhG) – auf diese Weise können erhebliche Kosten für Sie entstehen. Außerdem erfüllen Sie mit einem solchen Verhalten auch einen Straftatbestand (§ 108 I Nr. 3 UrhG), der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht wird ... bei gewerbsmäßigem Handeln sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 108a UrhG).

Soweit zum Hintergrund.

Sie verwenden auf Ihrer Homepage http://www.fotowahnsinn.de und bei Ebay seit geraumer Zeit mehrere Fotos von "Gummienten", dessen Rechte bei uns liegen (Negativ/Originaldatei). Der Vorfall ist von uns u.a. mit Screenshots dokumentiert.

Es handelt sich um folgende Fotos:
-
-
-

Mit Verweis auf das Urheberrecht § 97 UrhG (siehe unten) fordern wir Sie hiermit auf:
1. die Fotos sofort aus dem Netz zu nehmen;
2. die weitere Verwendung unseres Bildmaterials zu unterlassen und uns umgehend eine schriftliche Unterlassungserklärung unterschrieben an folgende Adresse zukommen zu lassen:
Meine Adresse
3. uns Schadensersatz in Höhe von 4569,60 Euro zu leisten.
Diese Summe ergibt sich aus folgender Vergleichsrechnung: Fotoagenturen berechnen für die rechtmäßige Verwendung ihrer Fotos im Internet bei Nutzung auf gewerblichen Seiten für die Dauer von bis zu einer Woch 40 Euro (ohne MwSt.). Da Sie 48 Fotos von mir unrechtmäßig verwenden, ergibt sich somit ein Betrag von 2.284,80 EUR (48 x 40 € zzgl. 19 % MwSt.). Da Sie bei den Fotografien kein Urhebervermerk angebracht haben, verlange ich einen Zuschlag von 100 %, der so auch regelmäßig von der Rechtssprechung anerkannt wird. Somit komme ich auf einen Schadensersatz von 4569,60 EUR.


Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto:
Mein Konto
Stichwort „Gummienten"

Da wir von hier aus nicht überprüfen können, seit wann Sie unser Foto schon verwenden, gehen wir in diesem Fall von der kürzest möglichen Berechnungsdauer (bis zu 1 Woche) aus. Sollte das Foto über einen längeren Zeitraum als 7 Tage verwendet worden sein, wäre eine höhere Schadensersatzforderung möglich. Davon sehen wir jedoch zur Zeit ab. Sehen Sie dies bitte im Sinne eines Kompromissangebotes.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir über unseren Anwalt umgehend rechtliche Schritte einleiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen



UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes
Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem
Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes
kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch
die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen
Gewinn verlangen.

(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner
(§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz
oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht
Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.

(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bei den folgenden Telefonaten gilt es dann etwas den Nacken steif zu halten, gleichzeitig sich aber Kompromissbereit zu zeigen.

Unterlassungserklärung ist egal - derjenige klaut im Leben keine Fotos mehr...
Klasse .... :winken:

Und wie oft haben die Leute gezahlt??
ga-bwler
Beiträge: 404
Registriert: 11. Feb 2009 15:48
Land: Deutschland

Re:

ducky hat geschrieben:
Sehr geehrte Frau Stinkstiefel!


Bilder bzw. Fotos – auch digitale – sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Dies gilt nicht nur für künstlerische Lichtbilder (§ 2 I Nr. 5 UrhG) sondern auch ausdrücklich für einfache Fotos (§ 72 UrhG).

Sie dürfen Fotos nicht einfach kopieren und/oder für Ihre Belange benutzen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Urheber (genauer gesagt: der Rechteinhaber) Ihnen die Verwendung ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.

Wenn Sie also unerlaubt Fotos benutzen, kann der Urheber von Ihnen Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§ 97 UrhG) – auf diese Weise können erhebliche Kosten für Sie entstehen. Außerdem erfüllen Sie mit einem solchen Verhalten auch einen Straftatbestand (§ 108 I Nr. 3 UrhG), der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht wird ... bei gewerbsmäßigem Handeln sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 108a UrhG).

Soweit zum Hintergrund.

Sie verwenden auf Ihrer Homepage http://www.fotowahnsinn.de und bei Ebay seit geraumer Zeit mehrere Fotos von "Gummienten", dessen Rechte bei uns liegen (Negativ/Originaldatei). Der Vorfall ist von uns u.a. mit Screenshots dokumentiert.

Es handelt sich um folgende Fotos:
-
-
-

Mit Verweis auf das Urheberrecht § 97 UrhG (siehe unten) fordern wir Sie hiermit auf:
1. die Fotos sofort aus dem Netz zu nehmen;
2. die weitere Verwendung unseres Bildmaterials zu unterlassen und uns umgehend eine schriftliche Unterlassungserklärung unterschrieben an folgende Adresse zukommen zu lassen:
Meine Adresse
3. uns Schadensersatz in Höhe von 4569,60 Euro zu leisten.
Diese Summe ergibt sich aus folgender Vergleichsrechnung: Fotoagenturen berechnen für die rechtmäßige Verwendung ihrer Fotos im Internet bei Nutzung auf gewerblichen Seiten für die Dauer von bis zu einer Woch 40 Euro (ohne MwSt.). Da Sie 48 Fotos von mir unrechtmäßig verwenden, ergibt sich somit ein Betrag von 2.284,80 EUR (48 x 40 € zzgl. 19 % MwSt.). Da Sie bei den Fotografien kein Urhebervermerk angebracht haben, verlange ich einen Zuschlag von 100 %, der so auch regelmäßig von der Rechtssprechung anerkannt wird. Somit komme ich auf einen Schadensersatz von 4569,60 EUR.


Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto:
Mein Konto
Stichwort „Gummienten"

Da wir von hier aus nicht überprüfen können, seit wann Sie unser Foto schon verwenden, gehen wir in diesem Fall von der kürzest möglichen Berechnungsdauer (bis zu 1 Woche) aus. Sollte das Foto über einen längeren Zeitraum als 7 Tage verwendet worden sein, wäre eine höhere Schadensersatzforderung möglich. Davon sehen wir jedoch zur Zeit ab. Sehen Sie dies bitte im Sinne eines Kompromissangebotes.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir über unseren Anwalt umgehend rechtliche Schritte einleiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen



UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes
Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem
Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes
kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch
die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen
Gewinn verlangen.

(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner
(§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz
oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht
Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.

(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bei den folgenden Telefonaten gilt es dann etwas den Nacken steif zu halten, gleichzeitig sich aber Kompromissbereit zu zeigen.

Unterlassungserklärung ist egal - derjenige klaut im Leben keine Fotos mehr...
Apropos..

Darf man den Text auch nutzen, oder bekommt man dann auch eine Rechnung von dir zugeschickt?
:winken:
user-gelöscht

Re: Copyright Fotos

Nur wenn du mit dem Text, mich anschreibst... :winken:
Benutzeravatar
foto-creator
Beiträge: 53
Registriert: 6. Aug 2009 17:19
Land: Deutschland
Firmenname: Foto-Creator.com
Branche: Vertrieb von PackshotCreator in Österreich, Schweiz, Deutschland und den Niederlanden.
Wohnort: Hattingen
Kontaktdaten:

Re: Copyright Fotos

@ducky

ich muss sagen super! ich arbeite selbst als grafiker, daher kenne ich das gefühl wenn jemand deine werke klaut. was ich aber toll finde das ich bis dato immer gedacht habe alleine zu sein. ich verfolge den grundsatz "zu den leuten hin gehen, nicht vorbei gehen" und bin lieber direkt dabei. Der brief ist klasse! Habe mir den mal kopiert und werde ihn bei bedarf verwenden, wenn ich darf. Bevorzuge daber dann doch lieber den direkten weg, sprich anrufen. das kommt noch besser, so sind meine erfahrungen. zumal ich zugeben muss das die ausbeute da meist kleiner ist, was wohl daranliegt das ich zu weichbin ;)

aber eine story habe ich dazu noch. Ist schon ein paar jahre her.

Habe vor jahren mal einen vertrieb für spezial koffer auf gemacht. im zuge dessen habe ich den amerikanischen hersteller um bildmaterial gebeten, mit der bitte doch hochwertiges material zu schicken da ich poster und kataloge erstellen wollte. angekommen ist dann aber eine cd mit bildern von der webseite. das ich sowas nicht verwenden kann ist klar, auflösung viel zu schlecht. also habe ich mir einen photografen gegriffen und gleich richtige bilder gemacht (Hazelblad und richtig bamule mit licht und so). eine richtig gute und sehr aufwenidige produktion. für 10 koffer haben wir fast 10 stunden im studio gestanden bis das so war wie ich es mir wünschte.
Da ich dem hersteller gleich zeigen wollte was ich meine habe ich dem 2 bilder von den cases geschickt. klar volle 8mb JGP datei, also mal richtig auffe kacke haun.
Zu meinem entsetzten habe ich eine mail bekommen darin stand das ich das toll gemacht habe, die aber solche bilder nicht haben.
6 Wochen später bekomme ich durch zufall ein bild eines freundes aus NYC geschickt. der war da auffe messe und am stand des herstellers. was glaubt ihr hat da auf knapp 10m breite an der wand gehangen?
richtig eines meiner bilder. Habe den Jan gleich noch mal hin geschickt um mehr bilder zumachen und katalog material mit zu bringen. eine weitere woche später war das material in DE und ich habe das ganz große kotzen bekommen. die haben tatsächlich meine bilder für ihren gesamten neuen katalog benutzt. cover und innen seiten mit meinen bilder/ausschnitten zu geballert.
als ich dann in usa anrief haben die ganz auf doof geschaltet. nach einer lustigen runde mails aus drucken, RAW Dateien (bei Hazelblad im übrigen 40Mb groß) kopieren und das ganze per kurier nach amiland verbracht, habe ich dann nochmal angerufen und gefragt wo sie verklagt werden wollen. In USA , DE oder in HK (Kataoge wurden auch da verteilt) oder gar in allen dreien. Ca. 2 stunden später rief mich der inhaber/gründer der firma an und ich solle doch nicht gleich so sachen sagen.
Kern aussage von mir war, schadensersatz + einsweilige verfügung (einstampfen der gesamten kampanie) was er freiwillig raus tut. denn ich habe nicht nen ganzen tag im studio gehockt damit er für lau umsatz schiebt.
Ende vom lied. Ich habe knapp 2000 $ für die bilder/nutzung bekommen. Plus 1500 $ für den rest der studio bilder inkl. der vollen nutzungsrechte. Zudem habe ich noch 5 koffer meiner wahl bekommen.
Wie ihr seht es lohnt sich zu kämpfen. So wie es ducky gemacht hat. niemand kopiert meine arbeit, niemand ungestrafft. Hätte der Hersteller (leider gibt es den heute nicht mehr) lieb gefragt hätte er den rotz umsonst bekommen!

Das was für Bilder gilt gilt im übrigen auch für text und video oder flash!!! Also aufpassen woher ich mir mein Bilder hole. Gerade wenn ich gewerblich arbeite sollte ich mir das nutzen immer bestätigen lassen. in der regel reicht eine mail vom zuständigen marketing director. Ohne niemals bilder kopieren oder sowas. Und noch etwas, um so größer eine Firma umso mehr anwälte haben die!

@vistakiller

das bild mit dem frosch ist von getty, woll? ;) Aber das ist ja das schöne in DE. Dadurch das du das bild zur erklärung benutzt hast ist es nutzbar! Wissenschaftliche nutztung und so ... cool wa;)

Das mit dem watermark ist eine schöne sache aber jedes mark bekommt man raus. siehe unten. das schlimme ist das es leute, gerade bei ebay, die ihre marks über das opjekt schieben. das ist zwar ein hinterniss für ungeübte und ein ärgerniss für pros aber dennoch unnütz. viel schlimmer es sieht auch noch scheisse aus.

wenn ich mal was kaufe und der händler macht da so ein mark drüber ist der shop für mich gestorben, weils einfach scheisse aussieht.

@alle

sollten wir mal nachdenken und mal pros und kontras sammeln. Idee?

gruß
Michael
Dateianhänge
fgross.gif
fgross.gif (188.39 KiB) 2172 mal betrachtet
http://www.foto-creator.com
Das erste Desktop-Fotostudio:
Ökonomisch und schnell.
Erfordert keine spezielle Schulung.
Garantiert ein professionelles Ergebnis.
Vielseitig und kompakt.
Hifi-Matze
Beiträge: 1192
Registriert: 9. Jan 2009 17:46
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

Ich habe eine andere Frage:
Ich habe einen (mir bislang unbekannten) Mitbewerber gefunden, der 6 meiner selbst gemachten Produktbilder verwendet.
Gleichzeitig hat er noch 1:1 meine Produktbeschreibungen kopiert (die waren zwar auch vom Hersteller, aber in der Komplexität der Informationen durchaus mehr "Content" als meine anderen Mitbewerber bieten).
Der Kerl ist offenbar ein Newbee, der Shop existiert wohl ca. 1 Jahr, hat 238 Seiten im Index und PR 0.

Unter jeder Artikelbeschreibung der Produkte, für die er meine geklauten Bilder genommen hat, steht
"Dieses Produkt haben wir am Freitag, 15. Mai 2009 in unseren Katalog aufgenommen.".

- Ducky hat in seinem Musterbrief 1 Woche Nutzungsdauer vorgegeben. Inwiefern wäre es hier gerechtfertigt, die längere Nutzung mit einem höheren Betrag anzusetzen? Und in welcher Höhe?

Ich muss gestehen, ich bin noch nicht sicher, ob ich das durchziehe. Ich habe aber mittlerweile schon ein halbes dutzend mal versucht, da anzurufen und nie jemand erreicht... irgendwie nervt mich das.
"Wir limitieren Konten um Käuferschutzanträge befriedigen zu können!"
(Inken Tietz / Pressesprecherin Paypal Deutschland GmbH)
Benutzeravatar
piddelpum
Beiträge: 4370
Registriert: 6. Okt 2007 10:54
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

In den Katalog aufgenommen am xx.xx.xx schön und gut. Kannst Du denn beweisen, dass er vom ersten Tag an auch Dein Bild verwendet hat?

Wenn Du schon dies und das nicht weißt, dann nimm Dir nen Anwalt. Ist wirklich konstruktiv gemeint, Du machst sonst Fehler und alles ist für die Katz.
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Hifi-Matze
Beiträge: 1192
Registriert: 9. Jan 2009 17:46
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

piddelpum hat geschrieben:In den Katalog aufgenommen am xx.xx.xx schön und gut. Kannst Du denn beweisen, dass er vom ersten Tag an auch Dein Bild verwendet hat?
Nein, kann ich natürlich nicht. Hab es vor ca. 2 Wochen zum ersten Mal gesehen und damals entsprechend Screenshots gemacht.
Wenn Du schon dies und das nicht weißt, dann nimm Dir nen Anwalt. Ist wirklich konstruktiv gemeint, Du machst sonst Fehler und alles ist für die Katz.
Es geht mir nicht zwingend darum, den Kerl bis auf Blut abzuzocken, daher möchte ich genau DAS vermeiden. Wie Ducky ja selbst auch schon schrieb. Im besten Fall einige ich mich mit dem Typ ohne dass er mir viel blechen muss, da wäre es ziemlich schwachsinnig, durch nen Anwalt unsinnige Kosten zu produzieren...
"Wir limitieren Konten um Käuferschutzanträge befriedigen zu können!"
(Inken Tietz / Pressesprecherin Paypal Deutschland GmbH)
Benutzeravatar
piddelpum
Beiträge: 4370
Registriert: 6. Okt 2007 10:54
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

Ich hatte eigentlich den Eindruck, dass Ducky das nicht mehr selber macht. Kann er ja was zu sagen.

Also dann hast Du doch alles an der Hand. Ein Musterschreiben, Du forderst 40 Euro / Bild je Woche und das doppelte, wenn kein Copyright auf Dich eingebaut war (was natürlich nicht der Fall ist) - also 80 Euro. Dann musst am Telefon hart bleiben und Dir muss egal sein, dass er gerade 6 Kinder 24 Hunde zu füttern hat und kaum was vom Handel übrig bleibt usw. :)

Denk daran alles ordentlich zu sichern (Ausdrucke mit URL und Datum, Quelltext usw), wenn Du Dich das erste mal meldest. Nicht das er schnell alles löscht und sich tot stellt.
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Hifi-Matze
Beiträge: 1192
Registriert: 9. Jan 2009 17:46
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

piddelpum hat geschrieben:Ich hatte eigentlich den Eindruck, dass Ducky das nicht mehr selber macht. Kann er ja was zu sagen.
Hatte er auf Seite 1 schon:
ducky hat geschrieben:Für so etwas brauch ich keinen Anwalt - schmälert nur meinen Verhandlungsspielraum - und der ist schon sehr, sehr hoch...
Also dann hast Du doch alles an der Hand. Ein Musterschreiben, Du forderst 40 Euro / Bild je Woche
Kann ich die Summe pro Woche einfach verdoppeln? Oder ist z.B. die 2. Woche nur noch mit einem Teilbetrag aufzusummieren? (z.B. 1 Woche 40 Euro, 2 Wochen 60, 3 Wochen 70, usw...)
Was wäre denn, wenn ich einfach noch 4 Wochen warte und dann 6 Wochen Nutzung veranschlagen würde?
Gibt doch wahrscheinlich bestimmte Fristen, in der ich die Urheberrechtsverletzung nach der Entdeckung anmahnen muss... oder?
"Wir limitieren Konten um Käuferschutzanträge befriedigen zu können!"
(Inken Tietz / Pressesprecherin Paypal Deutschland GmbH)
user-gelöscht

Re: Copyright Fotos

....
Zuletzt geändert von user-gelöscht am 24. Sep 2009 23:10, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
piddelpum
Beiträge: 4370
Registriert: 6. Okt 2007 10:54
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

Bist Du eigentlich gläubig? Wenn ja, wie schätzt Du Deine Chance auf einen Platz im Himmel ein? 8)
Obwohl, Dagobert Duck hätt's auch nicht anders gemacht. rauchen
Kann ich die Summe pro Woche einfach verdoppeln?
Du brauchst Dir über das ganz formal richtige nicht so viele Gedanken machen. Du bekommst eh keine hohe Summe bzw nicht das was Du vorrechnest. Sind wir mal ehrlich: Du rechnest dem am Telefon irgendwas vor. Entweder lacht er Dich aus, oder heult Dich voll.
Bei letzterem werdet Ihr Euch auf 150 oder 500 Euro oder so einigen, wenn überhaupt. Da machts auch keinen Unterschied, ob Du rechnerisch auf 2000 oder auf 8000 kommst. Wenn Du unterm Strich und nach Verhandeln mehr als 1000 Euro haben willst, wirst Du es von dem eh nicht bekommen. Mal ernsthaft: Wer zahlt denn freiwillig 2000 Euro nach einem Telefonat? Nene, ein kleines Trostpflaster kann man am Telefon zusagen und auch einhalten. Wenn Du wirklich Kohle sehen willst, dann brauchts den RA. Meine Meinung.

Vielleicht ist Deine Chance auf den Himmel aber besser, wenn Du ihm anbietest für 250 Euro den Sack zu zumachen. :blumen:
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Benutzeravatar
piddelpum
Beiträge: 4370
Registriert: 6. Okt 2007 10:54
Land: Deutschland

Re: Copyright Fotos

Hui ui ui, allerdings auch a bisserl dämlich vom "Opfer" eine Abmahnung wegen des Bilderchache bei Yahoo zu bekommen und den bei Google dann daraufhin nicht zu prüfen.
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Benutzeravatar
Markovka
Beiträge: 653
Registriert: 20. Aug 2008 20:33
Land: Deutschland
Wohnort: Bad Sassendorf
Kontaktdaten:

Re: Copyright Fotos

Zu Fotos habe ich auch noch eine Geschichte: Ich habe einen Hersteller von T-Shirts im Programm, der zwar die Benutzung seiner Bilder erlaubt, aber die sind grottenschlecht und klein. Also hab ich selbst welche gemacht. Schöner sind sie nicht, sicher auch nicht künstlerisch wertvoll aber man erkennt wenigstens das Motiv. Jetzt verbietet mir der Hersteller die Nutzung meiner Fotos mit der Begründung er befürchte, dass die Fotos (Raub)Kopierer in die Lage versetzen könnten, die Motive der Shirts zu kopieren. Mit den Bildern vom Hersteller kann ich die Shirts aber nicht verkaufen. Was sagt ihr dazu?
gegangen

Re: Copyright Fotos

Was sagt ihr dazu?
Der spinnt. Wäre ich Raubkopierer würde ich mir das T-Shirt kaufen und bestimmt nicht versuchen, ein Mini-Foto als Vorlage zu nehmen.
Ist natürlich auch eine Einstellung, aus Angst vor Raubkopieren lieber gar nix zu verkaufen Der soll sich mal Kataloge ansehen.
Benutzeravatar
Raschmappen
Beiträge: 58
Registriert: 21. Jan 2010 10:58
Land: Deutschland
Firmenname: RASCH Mappen
Branche: Bewerbungsmappen
Wohnort: Siegen
Kontaktdaten:

Re: Copyright Fotos

oh mann

es gibt doch genügend Fotobörsen im Netz, wo man für kleines Geld lizenzfreie Bilder kaufen kann. Was soll denn bloß dieser Kiki mit der Hin- und Herabmahnerei?
http://www.rasch-mappen.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Benutzeravatar
Pflanzenshop
Beiträge: 3055
Registriert: 6. Okt 2007 23:18
Land: Deutschland
Wohnort: Viersen
Kontaktdaten:

Re: Copyright Fotos

Raschmappen hat geschrieben:oh mann

es gibt doch genügend Fotobörsen im Netz, wo man für kleines Geld lizenzfreie Bilder kaufen kann. Was soll denn bloß dieser Kiki mit der Hin- und Herabmahnerei?
Wenn ich ein Bild z.B. von unseren Aquarienpflanzen mache, dann geht da schon mal ne Stunde pro Bild bei drauf. Dann kommt einer, der nur mal eben ein paar Pflanzen verkaufen möchte, Rechtsklick, Bild kopiert und fertig? Nee, für privaten Gebrauch, kein Problem. Aber alles andere sehe ich auch schlicht als Diebstahl an und reagiere entsprechend.
Lesenswertes zu Aquarienpflanzen und anderen Themen rund um die Aquaristik Aquarienpflanzen-News
Aquariumpflanzen in Premiumqualität Auswahl und Beratung https://www.aquarienpflanzen-shop.de
gegangen

Re: Copyright Fotos

Raschmappen hat geschrieben:oh mann

es gibt doch genügend Fotobörsen im Netz, wo man für kleines Geld lizenzfreie Bilder kaufen kann. Was soll denn bloß dieser Kiki mit der Hin- und Herabmahnerei?
Was hat das mit dem Verbot des Herstellers zu tun? Produktfotos, die nicht mal der Hersteller hat, gibt es bestimmt nicht in Fotobörsen.
Gesperrt

Zurück zu „Produktfotografie“

  • Information