Geht offenbar aber auch anders.
Letzten Oktober hatte ich eine Bestellung per Lastschrift, Bonitätsprüfung unauffällig. Bestellung wurde bei der Post abgeholt - von Bevollmächtigter - und sofort wurde nochmal bestellt. Die zweite Bestellung wurde zurückgehalten, da bei kurz aufeinanderfolgenden Lastschriftbestellungen nochmal von mir genauer hingegeguckt wird. Erste Lastschrift ist auch geplatzt. Mahnung kam als unzustellbar zurück. Also Sachverhalt ausführlich geschildert, Strafanzeige und Strafantrag gegen den Besteller und die angebliche Bevollmächtigte gestellt.
Dann bis heute nix mehr von der Sache gehört. Heute flattert eine Schreiben von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Lübeck rein:
Na das ist doch mal nett, das man nicht nur informiert wird, sondern das Gericht gleich auch die Kohle einzieht und man sich ein zivilrechtliches Mahnverfahren sparen kann. Hatte ich bis jetzt auch noch nicht.Formular ist auch gleich dabei, wo ich nur noch meine Bankverbindung eintragen muss.Strafvollstreckungsverfahren gegen [Name der Frau mit der Vollmacht] und andere.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entscheidung vom 18.05.2018 ist die oben genannte u.a.) durch das Amtsgericht XY, Aktenzeichen 123 - verurteilt worden. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus den von den Verurteilten begangen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilten zu Unrecht erlangt haben.
Das Gericht hat daher die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 314,40 EUR angeordnet.
Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs 2 STPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf.