Jetzt habe ich seit Jahren mal wieder was bei pearl bestellt und ärgere mich. Pearl macht das so mit dem Liefertermin
5 Tage nach Bestellung ist der Artikel immer noch nicht versendet.Verfügbarkeit: Artikel ist in ausreichender Stückzahl ab Lager verfügbar und voraussichtlich innerhalb von 1-3 Tagen versandfertig.
Laut Gesetz muss eine verbindliche Lieferzeit angegeben werden
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGBdie Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbe ... 6a__1.html
Die Rechtsprechung ist eigentlich auch sehr eindeutig, dass
https://business.trustedshops.de/blog/v ... fertermin/Keinesfalls ausreichend ist es, eine Angabe über die “Versandbereitschaft” zu machen, also z.B. “versandbereit in 3 Tagen”. Denn damit ist noch keine Aussage dazu getroffen, bis wann der Unternehmer die Ware liefert.
Pearl macht genau das: nur Aussage zur Versandbereitschaft. Keine klar und leicht ersichtliche Angabe zum Liefertermin. Es geht sogar noch weiter, in der Bestellbesätigung schreiben sie
Übrigens ist in dier E-Mail überhaupt kein Liefertermin genannt.Alle hier aufgeführten Liefertermine beruhen auf den Informationen unserer Zulieferer bzw. Transportdienstleister. Da sich auf dem Transportweg unvorhersehbare Verzögerungen ergeben können, verstehen sich die genannten Termine als unverbindliche Richtwerte.
Was ich mich frage: gibt es eine neue Rechtssprechung die dieses Vorgehen erlaubt? Oder hat sich bisher noch kein Mitbewerber oder Verbraucherzentrale dem angenommen?