verbindlicher Liefertermin - viele halten sich nicht dran

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mwp
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Registriert: 12. Okt 2009 14:40
Land: Deutschland

verbindlicher Liefertermin - viele halten sich nicht dran

Wenn ich bei den "Großen" was privat bestelle, merke ich immer wieder, dass die es mit den Lieferzeit-Angaben so machen, wie sie es gerade brauchen. Bei Otto habe ich dreimal was bestellt, zweimal wurde der Artikel erst nach Wochen versendet, obwohl sofort versandfertig dabei stand. Da bestelle ich dann auch nicht mehr.

Jetzt habe ich seit Jahren mal wieder was bei pearl bestellt und ärgere mich. Pearl macht das so mit dem Liefertermin
Verfügbarkeit: Artikel ist in ausreichender Stückzahl ab Lager verfügbar und voraussichtlich innerhalb von 1-3 Tagen versandfertig.
5 Tage nach Bestellung ist der Artikel immer noch nicht versendet.

Laut Gesetz muss eine verbindliche Lieferzeit angegeben werden
die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,
Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbe ... 6a__1.html

Die Rechtsprechung ist eigentlich auch sehr eindeutig, dass
Keinesfalls ausreichend ist es, eine Angabe über die “Versandbereitschaft” zu machen, also z.B. “versandbereit in 3 Tagen”. Denn damit ist noch keine Aussage dazu getroffen, bis wann der Unternehmer die Ware liefert.
https://business.trustedshops.de/blog/v ... fertermin/

Pearl macht genau das: nur Aussage zur Versandbereitschaft. Keine klar und leicht ersichtliche Angabe zum Liefertermin. Es geht sogar noch weiter, in der Bestellbesätigung schreiben sie
Alle hier aufgeführten Liefertermine beruhen auf den Informationen unserer Zulieferer bzw. Transportdienstleister. Da sich auf dem Transportweg unvorhersehbare Verzögerungen ergeben können, verstehen sich die genannten Termine als unverbindliche Richtwerte.
Übrigens ist in dier E-Mail überhaupt kein Liefertermin genannt.

Was ich mich frage: gibt es eine neue Rechtssprechung die dieses Vorgehen erlaubt? Oder hat sich bisher noch kein Mitbewerber oder Verbraucherzentrale dem angenommen?


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