Moin Forum,
habe gerade zufällig einen Händler und Herstelller bei Facebook gefunden, der eine komplette längere Produktbeschreibung von meiner Webseite kopiert und für die Bewerbung seiner Produkte bei Fratzenbook verwendet.
Hat jemand sowas schon mal abmahnen lassen oder kann mir sagen, wo bei Facebook eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung solcher Verstöße besteht?
Urheberrechtsverletzung bei Facebook
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Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Die 4 As bei Amazon: Anlocken, Ausnutzen, Abhängigmachen, Aussaugen.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Das stimmt so pauschal nicht.
Eine simple Aufzählung von Details ist nicht schutzwürdig.
Wenn es sich aber um eine stark ausgebaute Beschreibung mit z. B. Nutzungsbeispielen und weiteren passenden Tipps ist, ggfs sogar noch aufwändig seo-optimiert, kann es sich doch um einen einzigartigen Text mit Urheberrecht handeln.
Das mahnt man halt entsprechend ab und fertig.
Facebook interessiert sich vermutlich nicht für dein Problem. Man könnte versuchen den Beitrag zu melden, aber glaube nicht das da viel bei rum kommt.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Viel Spaß mit der Abmahnung
Aber Versuch macht kluch.
Vielleicht löscht der böse Bube ja auch einfach seine Kopie, wenn man ihn darauf hinweist.
Aber Versuch macht kluch.
Vielleicht löscht der böse Bube ja auch einfach seine Kopie, wenn man ihn darauf hinweist.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Richtig, habe schon mindestens 15 mal per Anwalt Urheberrechtsverletzungen erfolgreich abmahnen lassen, einmal gings sogar vor Gericht, da der Plagiator schlecht vom Anwalt beraten war. Das wurde teuer für den...
Aber ich werd wohl erst mal den Klauer ausfindig zu machen versuchen und dann den direkt angehen.
Und wenns nur ein einzelner Text von meiner Seite ist, dann gibts die Standard-Mail vorab und erst wenn darauf niemand reagiert, kommt der Anwalt.
Hatte aber auch schon Fälle, wo Kopierer 20 oder 30 Texte bei mir geklaut hatten, die dann auf deren Seiten zu finden waren. Teils sogar mit Produktfotos....da kommt dann sofort die große Keule zum Einsatz.
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Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Ich las irgendwo, das wenn du den Klauer vorab kontaktierst, es wie eine kostenfreie Abmahnung zu sehen wäre.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Habe ich die Ausgangssituation richtig verstanden? Ein Hersteller, der auch Direktvertrieb macht, kupfert ausgerechnet auf Facebook längere Produktbeschreibungen des Threaderstellers ab, um seine eigenen Produkte zu bewerben? Das ist aber eine ganz ungewöhnliche Konstellation.
Nimm Kontakt mit Herrn Hersteller auf, und regle das besser auf dem kleinen Dienstweg oder du machst eine DMCA-Meldung bei Meta.
An die Schöpfungshöhe werden erstaunlich geringe Anforderungen gestellt, sodass sich der Rechteinhaber vermeintlich in einer guten Ausgangsposition befindet. Da es sich beim Urheberrecht um das Gegenteil einer exakten Wissenschaft handelt, verwandelt sich aber auch jeder noch so kleine, zunächst eindeutige, Fall schnell in ein unfassbar komplexes Problem. Deswegen teile ich den Satz "einmal gings sogar vor Gericht, da der Plagiator schlecht vom Anwalt beraten war" nicht. Ein engagierter Urheberrechtler kann auch bei hoffnungslosen Fällen einiges rausholen, wie ich vor Kurzem teuer erfahren durfte – das sind dann aber nicht die Allgemeinmediziner unter den Juristen.
Nutzungsrechte und Facebook
Dazu folgende Anmerkungen: Wer auf Facebook Texte einstellt, räumt dem Portalbetreiber Meta im Rahmen der Registrierung und AGB umfassende einfache Nutzungsrechte für das Portal ein: "Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz)." Die Plattform ist damit fein raus. Nun werden aber in Facebook eingestellte Texte für gewöhnlich schnell mit einem Teilen-Button versehen. Das kann als eine Aufforderung für andere gewertet werden, den Text weiterzuverbreiten. Ob damit eine Nutzungsrechteeinräumung verbunden ist, musste erst mühsam juristisch auseinandergedröselt werden, vgl. LG Frankfurt, Urteil v. 17.7.2014, Az. 2-03 S 2/14 und der Kommentar dazu hier.
Nach einem Post auf Facebook hat der Urheberrechtsinhaber seine exklusiven Nutzungsrechte verwirkt und nicht mehr inne, gleichwohl hat Facebook als Inhaber einfacher Nutzungsrechte sich noch zusätzlich das Recht zur Unterlizenzierung gesichert. Wenn sich die streitgegenständlichen Texte auf ein und derselben Plattform Facebook befinden sowie über irgendwelche Buttons und AGB verschiedenste internationale Lizenzen mit Gerichtsstand USA erteilt wurden, woher willst du wissen, ob Meta dem "Plagiator" nicht über Bande das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt hat? Gedurft hätten sie es, ob sie es gemacht haben, weißt du nicht – so geht das schon los.
Das ist Stoff für eine Dissertation.
Es ist scheiße, wenn Texte plagiiert werden und man muss was dagegen tun. Ich finde es aber fahrlässig, auf eine Eindeutigkeit im Urheberrecht, unter Bezugnahme der Drohkulisse Abmahnungen, abzustellen. Bei einer echten und professionell begleiteten juristischen Überprüfung sieht es mitunter ganz bös aus. Legendär ist BGH-Urteil vom 20. Dezember 2018 – I ZR 104/17, bei dem sich auch Experten an den Kopf fassen (handwerkliche Ablichtung gemeinfreier Bilder genießt neuen Lichtbildschutz, Hochladen privater Fotos auf Wikipedia Verstoß gegen Besichtigungsvertrag mit Schadenersatzansprüchen).
Nimm Kontakt mit Herrn Hersteller auf, und regle das besser auf dem kleinen Dienstweg oder du machst eine DMCA-Meldung bei Meta.
Schöpfungshöhe
An die Schöpfungshöhe werden erstaunlich geringe Anforderungen gestellt, sodass sich der Rechteinhaber vermeintlich in einer guten Ausgangsposition befindet. Da es sich beim Urheberrecht um das Gegenteil einer exakten Wissenschaft handelt, verwandelt sich aber auch jeder noch so kleine, zunächst eindeutige, Fall schnell in ein unfassbar komplexes Problem. Deswegen teile ich den Satz "einmal gings sogar vor Gericht, da der Plagiator schlecht vom Anwalt beraten war" nicht. Ein engagierter Urheberrechtler kann auch bei hoffnungslosen Fällen einiges rausholen, wie ich vor Kurzem teuer erfahren durfte – das sind dann aber nicht die Allgemeinmediziner unter den Juristen.
Nutzungsrechte und Facebook
Dazu folgende Anmerkungen: Wer auf Facebook Texte einstellt, räumt dem Portalbetreiber Meta im Rahmen der Registrierung und AGB umfassende einfache Nutzungsrechte für das Portal ein: "Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz)." Die Plattform ist damit fein raus. Nun werden aber in Facebook eingestellte Texte für gewöhnlich schnell mit einem Teilen-Button versehen. Das kann als eine Aufforderung für andere gewertet werden, den Text weiterzuverbreiten. Ob damit eine Nutzungsrechteeinräumung verbunden ist, musste erst mühsam juristisch auseinandergedröselt werden, vgl. LG Frankfurt, Urteil v. 17.7.2014, Az. 2-03 S 2/14 und der Kommentar dazu hier.
Nach einem Post auf Facebook hat der Urheberrechtsinhaber seine exklusiven Nutzungsrechte verwirkt und nicht mehr inne, gleichwohl hat Facebook als Inhaber einfacher Nutzungsrechte sich noch zusätzlich das Recht zur Unterlizenzierung gesichert. Wenn sich die streitgegenständlichen Texte auf ein und derselben Plattform Facebook befinden sowie über irgendwelche Buttons und AGB verschiedenste internationale Lizenzen mit Gerichtsstand USA erteilt wurden, woher willst du wissen, ob Meta dem "Plagiator" nicht über Bande das Recht zur Unterlizenzierung eingeräumt hat? Gedurft hätten sie es, ob sie es gemacht haben, weißt du nicht – so geht das schon los.
Das ist Stoff für eine Dissertation.
Es ist scheiße, wenn Texte plagiiert werden und man muss was dagegen tun. Ich finde es aber fahrlässig, auf eine Eindeutigkeit im Urheberrecht, unter Bezugnahme der Drohkulisse Abmahnungen, abzustellen. Bei einer echten und professionell begleiteten juristischen Überprüfung sieht es mitunter ganz bös aus. Legendär ist BGH-Urteil vom 20. Dezember 2018 – I ZR 104/17, bei dem sich auch Experten an den Kopf fassen (handwerkliche Ablichtung gemeinfreier Bilder genießt neuen Lichtbildschutz, Hochladen privater Fotos auf Wikipedia Verstoß gegen Besichtigungsvertrag mit Schadenersatzansprüchen).
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Wenn Du ein alter Hase in Sachen Abmahnen bist, warum dann Deine Anfängerfrage hier im Forum ?Crassiflo hat geschrieben: ↑4. Sep 2022 10:33Richtig, habe schon mindestens 15 mal per Anwalt Urheberrechtsverletzungen erfolgreich abmahnen lassen, einmal gings sogar vor Gericht, da der Plagiator schlecht vom Anwalt beraten war. Das wurde teuer für den...
Aber ich werd wohl erst mal den Klauer ausfindig zu machen versuchen und dann den direkt angehen.Und wenns nur ein einzelner Text von meiner Seite ist, dann gibts die Standard-Mail vorab und erst wenn darauf niemand reagiert, kommt der Anwalt.
Hatte aber auch schon Fälle, wo Kopierer 20 oder 30 Texte bei mir geklaut hatten, die dann auf deren Seiten zu finden waren. Teils sogar mit Produktfotos....da kommt dann sofort die große Keule zum Einsatz.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Aus unpräziser Erinnerung aus der Marketingrecht-Vorlesung: Auch wenn ein Artikeltext auf Grund seiner Banalität nicht die notwendige Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz haben sollte, kann man rechtlich gegen das massenhafte oder wiederholte Kopieren eigener Texte vorgehen. Die Rechtsgrundlage ist dann nicht das Urheberrecht, sondern ein subsidiäres gewerbliches. Welches genau, weiß ich leider nicht mehr und habe offenbar auch nicht die richtigen Stichworte für Google parat. Das Vorgehen dieser Argumentation war eine Notlösung und nicht besonders bekannt, nicht besonders sicher, wird daher nur in seltenen Fällen, in denen der Rechtsweg über das Urheberrecht aussichtslos oder gescheitert ist, angewendet.
Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Datenbankwerk gemäß § 4 Abs. 2 UrhG, also 2. Korb Novellierung Urheberrechtsgesetz? Da hängt die Latte der Schöpfungshöhe nämlich noch niedriger und stellt auf elektronische Mittel oder eine irgendwie geartete andere Weise der Zugänglichkeit ab.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Die Dringlichkeit für eine "richtige" Abmahnung ist damit hinfällig.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Ne, nur die Uhr beginnt dann schon zu ticken. In Summe werden bis zu 4 Wochen (LG Köln) als Frist für die Dringlichkeit akzeptiert.
Re: Urheberrechtsverletzung bei Facebook
Weil bei facebook nicht so leicht die Identität des Erstellers des Posts festzustellen ist.
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