Hallo,
die Petition findet Ihr hier:
https://www.change.org/p/frau-justizmin ... ben-werden
Petition gegen Abmahner
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Re: Petition gegen Abmahner
Ich weiss, eigentlich sollte man grundsätzlich still unterschreiben, aber da steckt soviel Naivität und Unwissenheit drin, puh.
Re: Petition gegen Abmahner
Genau das dachte ich auch... Unterlassung einfach unterschrieben, dann wieder ein Fehler bei der Lieferzeit und und und.
Nur vom Grundgedanken hat sie ja Recht.
Re: Petition gegen Abmahner
Naja, was heißt Naivität und Unwissenheit. Die juristischen Spitzfindigkeiten sind ja nicht nur für den Laien nur noch schwer nachvollziehbar. Darf man jetzt bei Lieferzeiten ca. hinschreiben oder nicht, ist 2-4 Tage in Ordnung, warum darf man für Länder die man normalerweise nicht beliefert keinen Hinweis hinschreiben, das man auf Anfrage gerne bereit ist mal nachzuschauen ob eine Lieferung in Frage kommt und wie lange das dauert und was es kostet? Und, und und.
- Wolkenspiel
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Re: Petition gegen Abmahner
Leider haben wir keine Traktoren und können nicht nach Brüssel fahren.
Naivität hin oder her - der Vorschlag ist nicht schlecht. Warum muss man mit einem Anwalt abmahnen? Ein Hinweis, der dokumentiert ist und gut is. Wenn man darauf nicht reagiert, kann ja die Maschinerie in Gang gesetzt werden. Finde ich eigentlich ganz in Ordnung. Aber ist wohl zu wenig bürokratisch für unser Land.
Naivität hin oder her - der Vorschlag ist nicht schlecht. Warum muss man mit einem Anwalt abmahnen? Ein Hinweis, der dokumentiert ist und gut is. Wenn man darauf nicht reagiert, kann ja die Maschinerie in Gang gesetzt werden. Finde ich eigentlich ganz in Ordnung. Aber ist wohl zu wenig bürokratisch für unser Land.
Re: Petition gegen Abmahner
Liegt wohl nicht an der Bürokratie, sondern eher an der Tatsache, das der Rubel immer rollen muss.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑24. Okt 2019 12:18 Aber ist wohl zu wenig bürokratisch für unser Land.
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Re: Petition gegen Abmahner
Naja, das Problem am "kostenlosen" abmahnen/warnen ist doch eher, dass es die Leute dann nen scheißdreck interessiert und man sich mit einer hohen Chance noch Frechheiten und/oder Trauergeschichten anhören darf warum das denn gemacht wurde oder warum das auch eigentlich absolut okay ist.
Wir haben das früher auch so gehandhabt. Dann sind wir dazu übergegangen nur einfache (und günstige!) Rechnungen für Bildnutzung und co zu schreiben. Inzwischen mahnen wir einfach ab. Ab zum Anwalt und viel Spaß damit. Alles andere gibt nur Probleme um die man sich kümmern muss. Selbst dann sehen es die Leute ja teilweise noch nicht ein das sie da was gemacht haben was eben nicht okay ist.
Wir haben das früher auch so gehandhabt. Dann sind wir dazu übergegangen nur einfache (und günstige!) Rechnungen für Bildnutzung und co zu schreiben. Inzwischen mahnen wir einfach ab. Ab zum Anwalt und viel Spaß damit. Alles andere gibt nur Probleme um die man sich kümmern muss. Selbst dann sehen es die Leute ja teilweise noch nicht ein das sie da was gemacht haben was eben nicht okay ist.
- fossi
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Re: Petition gegen Abmahner
Ihr wisst schon das die größte im Bundestag vertretene Berufsgruppe Juristen sind?
Da wird Niemand so schnell Zurückrudern und dem eigenen Berufsstand eine Einnahmequelle entziehen...
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Re: Petition gegen Abmahner
Das hätte sie in dem Fall aber nicht gerettet. Sie hat einen Fehler 2x gemacht. Das erste Mal war der relativ günstige Hinweis in Verbindung mit der Unterlassungserklärung. Es liest sich so, dass sie sich da alleine beraten hat und erst später, als es richtig teuer wurde, einen Anwalt genommen.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑24. Okt 2019 12:18 Warum muss man mit einem Anwalt abmahnen? Ein Hinweis, der dokumentiert ist und gut is. Wenn man darauf nicht reagiert, kann ja die Maschinerie in Gang gesetzt werden.
Warum hat sie sich nicht sofort AGB (übrigens ist "AGBs" auch so ein Hinweis, dass da ziemlich viel Blauäugigkeit unterwegs ist) schneidern lassen, die sie nur noch mit Copy + Paste einfügen muss.
- Wolkenspiel
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Re: Petition gegen Abmahner
Ehrlich gesagt kann niemanden überhaupt nix retten. Ich noch keinen einzigen Shop gesehen, wo sich nicht irgendein Fehler zum abmahnen finden ließe. Man muss nur lange genug suchen.Das hätte sie in dem Fall aber nicht gerettet.
Re: Petition gegen Abmahner
Also mir fällt da doch ein einziger ein ... der verkauft irgendwas mit Enten ...
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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Re: Petition gegen Abmahner
Solche korrupten Politiker sollte man hochkant rauswerfen und die Pensionen streichen, insbesondere, wenn diese Amtsträger zuvor oder kurz danach einen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten inne hatten/haben und in der Politik dem vorherigen, bzw. dem zukünftigen Arbeitgeber zuarbeiten.
Re: Petition gegen Abmahner
Wäre schön, aber dann bleiben nicht viele übrig von denen, die über sowas entscheidenmalschauen hat geschrieben: ↑25. Okt 2019 18:36 Solche korrupten Politiker sollte man hochkant rauswerfen und die Pensionen streichen, insbesondere, wenn diese Amtsträger zuvor oder kurz danach einen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten inne hatten/haben und in der Politik dem vorherigen, bzw. dem zukünftigen Arbeitgeber zuarbeiten.
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Re: Petition gegen Abmahner
Umso besser für den Steuerzahler, dann müssten wenigstens nicht mehr soviele Abgeordnete bezahlt werden. In den meisten Firmen wird Personal eingespart, aber in der Politik wurden in den letzten Jahren immer mehr Posten angebaut.
Re: Petition gegen Abmahner
Warum läuft die Petition auf change.org und nicht als ePetition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, das wäre doch der geeignetere Weg oder? (Siehe auch https://epetitionen.bundestag.de/)
Na ja, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne professionelle Begleitung durch einen Anwalt unverändert zu unterschreiben, war keine gute Idee der Dame - sollte wohl jeder mittlerweile wissen, das die Unterlassungserklärung von einem Juristen besser modifiziert wird (Stichwort: Hamburger Brauch). Es müsste bei der Abmahnerei sowas wie eine Definition von "small entities" (gibt es im US-Patentrecht) geben, die von unverhältnismäßigen Kosten ausgenommen sind bzw. bei denen jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
Was ich bei den Abmahnungen leider nie verstanden habe: Eine Abmahnung ist doch ein außergerichtliches zivilrechtliches Angebot und wird im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt. Diese unterschriebene Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtlicher Vertrag und dürfte 30 Jahre gültig sein.
Fiktiver Fall: Mal angenommen, jemand weiß aus Erfahrung, dass seine Truppe (inkl. er selbst) ein bisschen dämlich/unbedarft ist und die Wiederholung des abgemahnten Verstoßes auch in Zukunft ungewollt durchaus passieren kann (z. B. aufgrund von technischen Problemen Dritter ist das eigene Impressum ausgeblendet oder andere Pflichtangaben versumpfen irgendwo). Wäre es in vergleichbaren Situationen für den Abgemahnten nicht die bessere Vorgehensweise das Ganze nicht via strafbewehrter Unterlassungserklärung, sondern es im Rahmen eines Prozesses vor einem ordentlichen Gericht ankommen zu lassen? Denn, die Vertragsstrafe des Wiederholungsfalls (der Vertragsverletzung) geht ja schon in Richtung eines "richtigen" Prozesses und würde zudem Rechtssicherheit schaffen.
Abschließend, die Frage, die sich mir stellt: Gegeben sei ein fiktives zivilrechtliches Gerichtsurteil aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes. Jahre später passiert der Verstoß nochmals ungewollt. Im Gerichtsurteil gibt es - anders als in einer Unterlassungserklärung - keine Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall. Wie geht es denn dann im Wiederholungsfall weiter, wenn der Abmahner sich Jahre später in gleicher Sache erneut an die ordentliche Gerichtsbarkeit wendet?
Na ja, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne professionelle Begleitung durch einen Anwalt unverändert zu unterschreiben, war keine gute Idee der Dame - sollte wohl jeder mittlerweile wissen, das die Unterlassungserklärung von einem Juristen besser modifiziert wird (Stichwort: Hamburger Brauch). Es müsste bei der Abmahnerei sowas wie eine Definition von "small entities" (gibt es im US-Patentrecht) geben, die von unverhältnismäßigen Kosten ausgenommen sind bzw. bei denen jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
Was ich bei den Abmahnungen leider nie verstanden habe: Eine Abmahnung ist doch ein außergerichtliches zivilrechtliches Angebot und wird im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt. Diese unterschriebene Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtlicher Vertrag und dürfte 30 Jahre gültig sein.
Fiktiver Fall: Mal angenommen, jemand weiß aus Erfahrung, dass seine Truppe (inkl. er selbst) ein bisschen dämlich/unbedarft ist und die Wiederholung des abgemahnten Verstoßes auch in Zukunft ungewollt durchaus passieren kann (z. B. aufgrund von technischen Problemen Dritter ist das eigene Impressum ausgeblendet oder andere Pflichtangaben versumpfen irgendwo). Wäre es in vergleichbaren Situationen für den Abgemahnten nicht die bessere Vorgehensweise das Ganze nicht via strafbewehrter Unterlassungserklärung, sondern es im Rahmen eines Prozesses vor einem ordentlichen Gericht ankommen zu lassen? Denn, die Vertragsstrafe des Wiederholungsfalls (der Vertragsverletzung) geht ja schon in Richtung eines "richtigen" Prozesses und würde zudem Rechtssicherheit schaffen.
Abschließend, die Frage, die sich mir stellt: Gegeben sei ein fiktives zivilrechtliches Gerichtsurteil aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes. Jahre später passiert der Verstoß nochmals ungewollt. Im Gerichtsurteil gibt es - anders als in einer Unterlassungserklärung - keine Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall. Wie geht es denn dann im Wiederholungsfall weiter, wenn der Abmahner sich Jahre später in gleicher Sache erneut an die ordentliche Gerichtsbarkeit wendet?
Re: Petition gegen Abmahner
Zur abschließenden Frage: der Kläger legt eine "angemessene" Strafe als Streitwert für das Verfahreren fest. Das Gericht entscheidet.
Re: Petition gegen Abmahner
Zum fiktiven Fall: wenn der Verstoß unstreitig ist, macht es doch keinen Sinn sich verklagen und verurteilen zu lassen. Die Kosten sind doch direkt um ein Vielfaches (4-5fach) höher.
Für eine modifizierte UE braucht es keinen Anwalt. Und wenn es dem Kläger nur um Unterlassung geht, verzichtet er häufig auf Schadensersatz i.S. der Abmahnkosten.
Für eine modifizierte UE braucht es keinen Anwalt. Und wenn es dem Kläger nur um Unterlassung geht, verzichtet er häufig auf Schadensersatz i.S. der Abmahnkosten.
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