Vermutlich wird es jetzt eine ´´pauschale Standardabfrage´´
aller HartzIV-Bezieher bei PayPal geben, damit niemand seinen Hausstand
oder andere Mini-Vermögensgegenstände bei eBay für seinen
Lebensunterhalt verkaufen kann. Big Brother is watching you !
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... center.php
PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelden
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- fossi
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Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Find ich gut.
Das dürfte einige "Priverbliche" vom Markt ziehen...
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---
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Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Naja. Da steht doch nix anderes drin als das, was selbstverständlich ist. Die schaffen sich die Möglichkeit, Daten weiterzugeben, zu deren Weitergabe sie gesetzlich vermutlich ohnehin verpflichtet sind.
Es würde zwar reichen, wenn Paypal in die stinknormale Kontenabfrage integriert wird, aber dann müssten hunderttausende Hartzer ihre Paypalkontoauszüge drucken und ratet mal, wessen Drucker ständig kaputt ist? Da muss doch gleich der Regelsatz erhöht werden.
Es würde zwar reichen, wenn Paypal in die stinknormale Kontenabfrage integriert wird, aber dann müssten hunderttausende Hartzer ihre Paypalkontoauszüge drucken und ratet mal, wessen Drucker ständig kaputt ist? Da muss doch gleich der Regelsatz erhöht werden.
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Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Richtig.
Bereits seit 2005 haben Ämter / Behörden die rechliche Möglichkeit "zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialleistungsbetrügern" in Konten von Bankkunden einzusehen.
Zudem gibt es eine ellenlange Liste von Drittanbietern, welche Zugriff auf die Paypal-Konten haben.
Und nein: diese müssen nicht einzeln in der Datenschutzbelehrung genannt werden, sondern finden sich in einem separaten Anhang.
Paypal hat entsprechenden Punkt nur jetzt erweitert und weitere Stellen freigegeben...
https://www.paypalobjects.com/webstatic ... 1_2015.pdf
Bereits seit 2005 haben Ämter / Behörden die rechliche Möglichkeit "zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialleistungsbetrügern" in Konten von Bankkunden einzusehen.
Zudem gibt es eine ellenlange Liste von Drittanbietern, welche Zugriff auf die Paypal-Konten haben.
Und nein: diese müssen nicht einzeln in der Datenschutzbelehrung genannt werden, sondern finden sich in einem separaten Anhang.
Paypal hat entsprechenden Punkt nur jetzt erweitert und weitere Stellen freigegeben...
https://www.paypalobjects.com/webstatic ... 1_2015.pdf
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Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Klingt nicht so, als ob das mit dem deutschen Datenschutz konform ist. Wenn ich heute Hartz beantragen muss, dann darf das Amt die Agentur die letzten 13 Jahre Kontobewegungen einsehen? Genau solche unwürdigen Stasi-Methoden sind der Grund, warum ich niemals auf die Grundsicherung angewiesen sein möchte. Lieber würde ich finanziell etwas kürzer treten, um nicht auch noch meine letzte Würde zu verlieren.
Ich erinnere übrigens auch daran, dass die Kontendurchsuchungen damals mit dem Aufspüren von "Terrorfinanzierung" legitimiert wurden - heute hingegen werden nach Lust und Laune zig- bis hunderttausende Konten durchschnüffelt (die beschlagnahmten Terrorgelder liegen in manchen Jahren im niedrigen XX€-Bereich). Und wenn man jemand los werden will, dann reicht ein Knopfdruck eines Geheimdienstes, um alle Konten zu sperren und schwupps der Mensch ist von der Außenwelt abgeschnitten. Noch jubelt ihr, weil es nur die anderen trifft.
Ich erinnere übrigens auch daran, dass die Kontendurchsuchungen damals mit dem Aufspüren von "Terrorfinanzierung" legitimiert wurden - heute hingegen werden nach Lust und Laune zig- bis hunderttausende Konten durchschnüffelt (die beschlagnahmten Terrorgelder liegen in manchen Jahren im niedrigen XX€-Bereich). Und wenn man jemand los werden will, dann reicht ein Knopfdruck eines Geheimdienstes, um alle Konten zu sperren und schwupps der Mensch ist von der Außenwelt abgeschnitten. Noch jubelt ihr, weil es nur die anderen trifft.
Zuletzt geändert von marki am 4. Mai 2015 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
.... sofern sie das in gewerblichem Massstab betreiben find ich es auch gut.fossi hat geschrieben:Find ich gut.
Das dürfte einige "Priverbliche" vom Markt ziehen...
Nur so wie die Jobcenter einschätze, wird dann auch der Verkauf von
gebrauchter Wäsche usw... vom (minimalen) HartzIV-Gehalt abgezogen.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Dann melden die Priverblichen (ich liebe diese Wortschöpfung) halt Paypal auf die Oma an Problem gelöst. In einem Land, wo das Finanzamt den Verkauf von gebrauchter Kinderkleidung (aus Eigenbedarf!) als gewerblich einstuft, gehört Widerstand meiner Meinung nach schon fast zur Pflicht.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Wenn man staatliche Unterstützung haben will, weil man pleite ist, dann sollte man auch nachweisen können, dass man pleite ist, oder?marki hat geschrieben:ingt nicht so, als ob das mit dem deutschen Datenschutz konform ist. Wenn ich heute Hartz beantragen muss, dann darf das Amt die Agentur die letzten 13 Jahre Kontobewegungen einsehen?
Aber ganz so schlimm ist es ja nicht. Die Behörden (wie übrigens auch das Finanzamt) können nicht auf das Konto zugreifen. Die können nur sehen, DASS es ein Konto gibt, aber weder den Saldo noch irgendwelche Bewegungen. Man wird dann nur ggf. aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Das wurde man aber schon seit bestimmt einem Jahr. Im ALG2-Antrag ist der Punkt "PayPal-Konto" vorhanden und es werden auch entsprechende Auszüge verlangt...
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Prinzipiell ist es richtig, da es genug Missbrauch gibt. Das Problem ist oftmals die Umsetzung. Sobald nur ein Geldeingang auf dem Konto, ob nun Bank oder PayPal ist, dann muss man sich rechtfertigen. Es ist sehr entwürdigend ALG2 Beantragen, oder beziehen zu müssen. Ich wünsche hier keinem diesen Umstand und aus vielen Kommentaren auf diesem Forum ist zu merken das viele der Aktiven noch nie in dieser Lage war, dabei ist die Konteneinsicht aber noch das Harmloseste was man dir antut.wolle hat geschrieben:Wenn man staatliche Unterstützung haben will, weil man pleite ist, dann sollte man auch nachweisen können, dass man pleite ist, oder?marki hat geschrieben:ingt nicht so, als ob das mit dem deutschen Datenschutz konform ist. Wenn ich heute Hartz beantragen muss, dann darf das Amt die Agentur die letzten 13 Jahre Kontobewegungen einsehen?
Aber ganz so schlimm ist es ja nicht. Die Behörden (wie übrigens auch das Finanzamt) können nicht auf das Konto zugreifen. Die können nur sehen, DASS es ein Konto gibt, aber weder den Saldo noch irgendwelche Bewegungen. Man wird dann nur ggf. aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Geldwäsche zur Verdeckung einer Straftat.marki hat geschrieben:Dann melden die Priverblichen (ich liebe diese Wortschöpfung) halt Paypal auf die Oma an Problem gelöst.
Was ist denn das für ein Ammenmärchen? Ist das wieder irgend so eine Geschichte, wo jemand trotz Mitwirkungspflicht nicht bei einer Prüfung mitgewirkt hat und jetzt über das Schätzergebnis heult?marki hat geschrieben: In einem Land, wo das Finanzamt den Verkauf von gebrauchter Kinderkleidung (aus Eigenbedarf!) als gewerblich einstuft, gehört Widerstand meiner Meinung nach schon fast zur Pflicht.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
ALGII ist Sozialhilfe. Wenn man die haben möchte, muss man halt nachweisen, dass man nackig ist. Nur so funktioniert Sozialhilfe halt. Der Staat lässt dich nicht verhungern, aber du musst schon nachweisen, dass du dir nicht selbst was zu essen kaufen kannst.Mitleser hat geschrieben: Es ist sehr entwürdigend ALG2 Beantragen, oder beziehen zu müssen. Ich wünsche hier keinem diesen Umstand und aus vielen Kommentaren auf diesem Forum ist zu merken das viele der Aktiven noch nie in dieser Lage war, dabei ist die Konteneinsicht aber noch das Harmloseste was man dir antut.
Würdest du es gutfinden, wenn Paypalkonten vor dem Zugriff geschützt wären und man seine Vermögenswerte einfach darauf verschieben könnte?
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Selbst wenn du mitwirkst, verkaufst du einen Artikel und sei es nur 1€ wird er dir angerechnet, die Summe ist egal auch ob Gewinnabsichten oder ähnliches bestehen. Da es kein Job ist zählen die 100€ +20% freibetrag nicht.wolle hat geschrieben:Geldwäsche zur Verdeckung einer Straftat.marki hat geschrieben:Dann melden die Priverblichen (ich liebe diese Wortschöpfung) halt Paypal auf die Oma an Problem gelöst.
Was ist denn das für ein Ammenmärchen? Ist das wieder irgend so eine Geschichte, wo jemand trotz Mitwirkungspflicht nicht bei einer Prüfung mitgewirkt hat und jetzt über das Schätzergebnis heult?marki hat geschrieben: In einem Land, wo das Finanzamt den Verkauf von gebrauchter Kinderkleidung (aus Eigenbedarf!) als gewerblich einstuft, gehört Widerstand meiner Meinung nach schon fast zur Pflicht.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Nicht in Bezug auf Steuerzahlung, sondern Käuferschutz:wolle hat geschrieben:..Was ist denn das für ein Ammenmärchen? Ist das wieder irgend so eine Geschichte, wo jemand trotz Mitwirkungspflicht nicht bei einer Prüfung mitgewirkt hat und jetzt über das Schätzergebnis heult?marki hat geschrieben: In einem Land, wo das Finanzamt den Verkauf von gebrauchter Kinderkleidung (aus Eigenbedarf!) als gewerblich einstuft, gehört Widerstand meiner Meinung nach schon fast zur Pflicht.
Sobald man als (echter) Privater eine Großzahl an Artikeln online stellt (z. B. wegen Umzug / Ausmisten), gelten für die Privatpersonen quasi die gleichen Regeln wie für die gewerblichen Verkäufer in Sachen Impressum, Widerrufsrecht, etc.
http://medien-internet-und-recht.de/vol ... dok_id=420
Zuletzt geändert von regalboy am 4. Mai 2015 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Habe nochmal nachgeschlagen und muss ein bisschen zurückrudern. Unter den Kinderkleidungsauktionen waren auch extra zum Wiederverkauf eingekaufte Sachen dabei [LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06] Andererseits klingen 80 Kleidungsstücke vielleicht viel, aber wenn es sich über die Jahre einiges anstaut, dann ist das halt mal etwas mehr. Die Mutter in diesem Fall hat sich aber wohl tatsächlich etwas verschätzt mit ihrer Einnahme-Überschuss-Rechung ohne Gewerbeanmeldung...wolle hat geschrieben:Was ist denn das für ein Ammenmärchen?
Edit: Es kommen auch noch ähnliche Themen wie Erbschaften dazu. Eigentlich ist mit dem Freibetrag steuerlich alles abgegolten, aber wer viele Auktionen einstellt, müsste eben auch die Händlerpflichten erfüllen.
Zuletzt geändert von marki am 4. Mai 2015 11:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Nochmal: Grundvoraussetzung für eine Sozialhilfe ist Mittellosigkeit. ALGII ist doch nix, wo man so ne Art Grundanspruch drauf hat. Das ist Sozialhilfe, die man bekommt, wenn man nix hat. Und wenn man bei Ebay für 500 Euro Sachen verkauft, dann braucht man in dem Monat keine Sozialhilfe. Ist doch logisch?Mitleser hat geschrieben:Selbst wenn du mitwirkst, verkaufst du einen Artikel und sei es nur 1€ wird er dir angerechnet, die Summe ist egal auch ob Gewinnabsichten oder ähnliches bestehen. Da es kein Job ist zählen die 100€ +20% freibetrag nicht.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Quelle?Mitleser hat geschrieben:
Selbst wenn du mitwirkst, verkaufst du einen Artikel und sei es nur 1€ wird er dir angerechnet, die Summe ist egal auch ob Gewinnabsichten oder ähnliches bestehen. Da es kein Job ist zählen die 100€ +20% freibetrag nicht.
Von Grundsatz find ich das auch richtig, Sozialhilfe soll schließlich nur den nicht mit Eigenmitteln zu deckenden Grundbedarf decken und davon müssen selbstverständlich erzielte Einnahmen abgezogen werden.
Es ist nur schade, dass die Hartzler so ein mieses Image haben. Aber es gab und gibt einfach zu viel Missbrauch und Faulitis.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Richtig, doch davon reden wir nicht. Wir reden bei solchen Fällen von Erna die nochn Babystrampler für nen 5er verkauft, nicht groß drüber nachdenkt und dann ne 30% Sperre kassiert. Das die Priverblichen eins aufn Deckel bekommen müssen ist doch unbestritten. Doch im ernst DIESE wird es 0 treffen, es wird eben Erna von nebenan treffen die wegen 5€ nicht mehr weiß wie sie Miete zahlen soll.wolle hat geschrieben:Nochmal: Grundvoraussetzung für eine Sozialhilfe ist Mittellosigkeit. ALGII ist doch nix, wo man so ne Art Grundanspruch drauf hat. Das ist Sozialhilfe, die man bekommt, wenn man nix hat. Und wenn man bei Ebay für 500 Euro Sachen verkauft, dann braucht man in dem Monat keine Sozialhilfe. Ist doch logisch?Mitleser hat geschrieben:Selbst wenn du mitwirkst, verkaufst du einen Artikel und sei es nur 1€ wird er dir angerechnet, die Summe ist egal auch ob Gewinnabsichten oder ähnliches bestehen. Da es kein Job ist zählen die 100€ +20% freibetrag nicht.
Zur Frage nach der Quelle, eigene Erfahrung, denn ich war schon in soner Situation das ich Sozialhilfe bzw ALGII benötigte ich hatte sogar Stress und Rennerei wegen einer Erstattung einer Bestellung und weitere Fälle findet man mit einer kurzen google Suche zu hauf. Ob dies so rechtens ist? Wen schert's kannst ja klagen und Monate fressen.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Nix-haben und nackig ist aber so nicht richtig.wolle hat geschrieben: Nochmal: Grundvoraussetzung für eine Sozialhilfe ist Mittellosigkeit. ALGII ist doch nix, wo man so ne Art Grundanspruch drauf hat. Das ist Sozialhilfe, die man bekommt, wenn man nix hat.
Pro Lebensjahr was man auf dem Buckel hat darf man 150€ "Vermögen" haben und hat trotzdem Anspruch auf ALGII. Wenn mann 40 Jahre alt ist, dann darf man 6.000€ Vermögen besitzen. Das ganze natürlich nur vor bzw. während des Eintritts in eine Sozialhilfe. Jeden Monat 600€ mit Verkauf von Klamotten bei Ebay geht natürlich nicht, wenn man schon ALGII bezieht.
Zuletzt geändert von shoppy39 am 4. Mai 2015 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: PayPal muss Einnahmen von HartzIV-Empfängern weitermelde
Nein, denn das ist lediglich eine Vermögensumwandlung und kein Zufluss. Würde ein Bezieher aber Waren einkaufen und verkaufen, wäre der Gewinn Zufluss und würde die Bezüge senken.harryzwo hat geschrieben: Nur so wie die Jobcenter einschätze, wird dann auch der Verkauf von
gebrauchter Wäsche usw... vom (minimalen) HartzIV-Gehalt abgezogen.
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