Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

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gesund
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Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Mitarbeiter war dieses Jahr schon öfters Krank dazwischen aber immer wieder für mehrere Wochen gearbeitet. Heute aus dem Krankstand gekommen hat er mir mitgeteilt dass er nun einen GdB von 50 ohne Merkzeichen hat. Er hat mich aufgeklärt dass er jetzt 5 Tage mehr Urlaub bekommt und ich ihn nicht mehr einfach kündigen kann. Stimmt wohl alles. Kann mir einer sagen in welchem Gesetzt ist das mit den 5 Tagen geregelt ist? Ich gewähre 10 Arbeitstage Urlaub zustäzlich zum gesetzlichen Urlaub. Also stehem dem Mitarbeiter jetzt 35 Tage pro Jahr zu. Vorteile für mich als Arbeitgeber gibt es soweit keine bei Mitarbeiterzahl unter 10 oder? Unterstützung für die Arbeitsplatzausstattung gibt es wohl da ist aber keine Änderung nötig.


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AndreM93
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Der Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5 Tage Woche) ergibt sich aus § 208 SGB IX.
Wenn du derzeit 30 Tage Urlaubs gewährst, bekommt der Mitarbeiter nun 35 Tage. (BAG 24.10.2006 - 9 AZR 669/05)

Im Falle einer Kündigung muss vorher das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX).
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Ach
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Vorteile für Dich ist eine eventuell passende Beratung von irgendwelchen offiziösen Stellen.

Die Kündigung ist angeblich gar nicht so kompliziert.

Hast du ein Betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt? Ist klar, ob der Mitarbeiter zukünftig wieder voll arbeiten kann, ohne laufend krank zu sein?
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Wolkenspiel
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

50? Ist das viel? Das ist doch fast nix, das haben doch ganz viele. Hat das nicht sogar jede Frau, der die Gebärmutter rausgenommen wurde? Und damit ist man dann schon unkündbar. Na super.
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Ach
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

50% bedeutet "schwerbehindert" mit allen rechtlichen Folgen.
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hkhk
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

50 % ist Quatsch.
GDB heißt GRAD der Behinderung.
Ohne Prozent.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
marcibet
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Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

hkhk hat geschrieben: 14. Sep 2022 18:07 50 % ist Quatsch.
GDB heißt GRAD der Behinderung.
Ohne Prozent.
zumindest in Österreich ist es kein Quatsch

https://www.sozialministeriumservice.at ... 191031.pdf

da soweit ich gesehen habe auch in Deutschland der GdB zwischen 0 und 100 betragen kann wäre prozent naheliegend,mag aber anders sein.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
kreien
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Wikipedia sagt: "Der Grad der Behinderung beginnt bei 20 und reicht in Zehnerschritten bis 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben, wie oft irrtümlich angenommen." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung).

Das ist nichts ungewöhnliches, es gibt im Leben durchaus häufiger dimensionslose Kennzahlen oder per-unit-Einheiten; der DAX hat ja auch so seine Zähler.(Punkte).
marcibet
Beiträge: 1799
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

was wikipedia sagt ist mir egal,auf der offiziellen seite der bundesregierung österreich ist eindeutig überall eine prozentangabe.

auf wikipedia steht ein krecek is eine bosna mit berner wurst. und wieso steht das da? weil wir uns das vor vielen jahren ausgedacht und eingetragen haben.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
kreien
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Das deutsche SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) kennt keine Prozentangaben, § 2 Abs. 3 SGB IX führt bei den Begriffsbestimmungen aus:

" (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).",

wohingegen die österreichische Einschätzungsverordnung in § 2 Abs. 3 den Grad der Behinderung anders festlegt:
"(3) Der Grad der Behinderung ist nach durch zehn teilbaren Hundertsätzen festzustellen. Ein um fünf geringerer Grad der Behinderung wird von ihnen mit umfasst. Das Ergebnis der Einschätzung innerhalb eines Rahmensatzes ist zu begründen."

In Österreich ist der GdB in Prozent (v. H. bzw. Hundertsätze), in Deutschland (also da, wo der Threadersteller wohnt), ist der GdB einheitenlos ohne Hilfsmaßeinheit.

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marcibet
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

was für eine riesen portion nerdabouthism.... holy moly
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Re: Mitarbeiter hat nun GdB von 50 was gibt es zu beachten?

Die Wortschöpfung "Nerdabouthism" ist genial – tatsächlich kennt Google diesen Begriff nicht, und das ist extrem Schwierig mit logischen Wortschöpfungen hinzubekommen. :daumenhoch: Die c't musste damals beim Suchmaschinentest ganz schöne Verrenkungen machen, vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 58510.html.
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