Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

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regalboy
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Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Hallo,

ich stehe gerade glaube ich auf dem Schlauch. :oops:

Die Planmeldung (Entsorger / Lucid im Onlineshop) habe ich gemacht (PPK und Kunststoff).

Die Meldung ist aber doch NUR für die Verkaufsverpackungen, NICHT für die Versandverpackungen?

Müssen die Versandverpackugen (Kartonagen, in denen man mit dem Paketdienst die Ware versendet) auch vorab bei Lucid gemeldet werden?

Denn die Verkaufs- und Versandverpackungen werden doch komplett getrennt behandelt?

Vielen Dank

Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
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monami
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Die Meldung ist aber doch NUR für die Verkaufsverpackungen, NICHT für die Versandverpackungen?
Alles was B2C, also Produkt- und Versandverpackungen, muss lizenziert werden.

Alles was B2B versendet wird, nicht.
Müssen die Versandverpackugen (Kartonagen, in denen man mit dem Paketdienst die Ware versendet) auch vorab bei Lucid gemeldet werden?
Wenn es an Endkunden geht, ja.
“Klar kann ich das! Ich hab's nur noch nie gemacht.”
regalboy
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Aber die Maske zur Eingabe der Mengen bei Lucid ist doch NUR für die VERKAUFSVerpackungen?

Oder werden die VERSAND Verpackungen da auch mit rein genommen / wird kein Unterschied (mehr) zwischen Verkaufs- und Versandverpackungen gemacht?
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monami
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

LUCID: Alles. (Kein Unterschied von Verkaufs- UND Versandverpackung)
“Klar kann ich das! Ich hab's nur noch nie gemacht.”
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fonprofi
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

monami hat geschrieben:
Alles was B2B versendet wird, nicht.
Aha…
Da sagt das Gesetz aber was ganz anderes aus.
regalboy
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Also z. B wie folgt?

Verkaufsverpackungen bei Entsorger registriert:
1.000kg Pappe
500kg Kunststoff

Versandverpackungen bei Entsortger registriert:
1.500kg Pappe
0 kg Kunststoff

Meldung bei Lucid:
2.500kg Pappe
500kg Kunststoff

So richtig?

Oder wird gar nicht mehr zwischen Verkaufs- und Verpackungen unterschieden?
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monami
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

fonprofi hat geschrieben: 31. Dez 2021 17:45
monami hat geschrieben:
Alles was B2B versendet wird, nicht.
Aha…
Da sagt das Gesetz aber was ganz anderes aus.
Stimmt. Ich ging von meinem Geschäftsmodell aus.

... typischerweise bei einem privaten Endverbraucher landen (dann lizenzierungspflichtig) oder eben nicht (dann nicht lizenzierungspflichtig).
“Klar kann ich das! Ich hab's nur noch nie gemacht.”
rechnungspapier
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Ich stehe gerade auch auf dem Schlauch. Lucid sagt:
"Versandhandel:
Das Fehlen von Markennamen betrifft z. B. oft Versandhändler, insoweit als sie sich nur für die Versandverpackung registrieren. Versandhändler müssen ihren Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn dieser auf der Versandverpackung angegeben ist. Nicht zu registrieren sind der Markenname oder eine sonstige Bezeichnung des Produzenten des verwendeten Verpackungsmaterials. Sofern die Versandverpackung keinen Markennamen trägt, reicht die Angabe des Versandhändlers (Unternehmensname sofern vorhanden, oder Name des Inhabers). "

Was heißt das jetzt? Muss ich die Markennamen des Verpackungsmaterials nun als Markennamen melden oder nicht? Also z.B. Tesa, Mail lite, Bähr Verpackung usw.? Oder reicht mein Name, wenn auf dem Tesa Klebeband und den Luftpolstertaschen von Bähr kein Name steht?
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AndreM93
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Da steht doch: Nicht zu registrieren sind der Markenname oder eine sonstige Bezeichnung des Produzenten des verwendeten Verpackungsmaterials.
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koshop
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Re: Meldung Versandverpackungen (Verpackungsregister / Lucid)?

Nicht zu registrieren sind der Markenname oder eine sonstige Bezeichnung des Produzenten des verwendeten Verpackungsmaterials.
Also schon mal nicht Tesa oder Bähr
Versandhändler müssen ihren Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn dieser auf der Versandverpackung angegeben ist.
Heißt deine Firma "Max Meier e.K." tritt aber im Internet unter handyhüllenversand24 auf und das ist auf den Versandverpackungen draufgedruckt, dann musst du handyhüllenversand24 registrieren.
Sofern die Versandverpackung keinen Markennamen trägt, reicht die Angabe des Versandhändlers (Unternehmensname sofern vorhanden, oder Name des Inhabers).
Druckst du nix auf deine Verpackungen drauf, dann einfach deinen Firmennamen. Also z.B. "Max Meier e.K."
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