Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
marcibet
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Templer hat geschrieben: 18. Jun 2020 14:01 Wir werden wohl ein paar Tage vorher im Shop auf 16% umstellen und die Bestellungen dann erst ab den 1. Juli versenden. Das müsste dann ja steuerrechtlich in Ordnung sein. Dann kommen die Aufträge zumindest sauber rein und müssen nicht geändert werden. Arbeit machen natürlich trotzdem Bestellungen, welche vor der Umstellung reingekommen sind, aber aus Gründen nicht vor dem 1. Juli versendet werden konnten...
Trifft das tatsächlich auch dann zu, wenn man nicht bilanziert, sondern GüV (bzw. EA) Buchhaltung führt? Falls ja, gibts hierfür ne explizierte Quelle?! Laut meiner Buchhalterin trifft das nur zu wennn man bilanziert. (wir haben eine Firma mit Bilanz, und eine Firma macht nach GüV / EA).


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koshop
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Trifft das tatsächlich auch dann zu, wenn man nicht bilanziert, sondern GüV (bzw. EA) Buchhaltung führt? Falls ja, gibts hierfür ne explizierte Quelle?! Laut meiner Buchhalterin trifft das nur zu wennn man bilanziert. (wir haben eine Firma mit Bilanz, und eine Firma macht nach GüV / EA).
Bei solchen Fragen ist es am besten man guckt gleich direkt ins Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html
(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a)bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
b) bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind,(...)
Man kann übrigens auch EÜR machen und trotzdem nach vereinbarten Entgelten die Umsatzsteuer berechnen. Diese Wahl hat man nämlich ganz unabhängig davon ob man EÜR macht oder bilanziert. Ich hatte das nämlich zu meiner Zeit als ich noch EÜR gemacht hab, was jedes Jahr für Irritationen beim Finanzamt gesorgt hat, weil die das selbst oft nicht wussten. (Kommt aber wohl eher selten vor)

D.h. man muss gucken wofür man optiert hat - USt nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten.
roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

@koshop
Das sagt aber bloß aus wann die Steuer entsteht. Zumindest lese ich das so raus. Kann daher meiner Meinung nach die Frage nicht beantworten.

Denn wenn ich @marcibet richtig verstehe, glaubt die Buchhalterin dass sich bei EÜR der Steuersatz (16 oder 19%) nicht nach dem Leistungsdatum richtet sondern nach einem anderen Kriterium (nach welchem, wurde nicht verraten).
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koshop
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Das sagt aber bloß aus wann die Steuer entsteht. Zumindest lese ich das so raus. Kann daher meiner Meinung nach die Frage nicht beantworten.

Denn wenn ich @marcibet richtig verstehe, glaubt die Buchhalterin dass sich bei EÜR der Steuersatz (16 oder 19%) nicht nach dem Leistungsdatum richtet sondern nach einem anderen Kriterium (nach welchem, wurde nicht verraten).


Hab nochmal geschaut. Zwar kommt es bei UST nach vereinnahmten Entgelten normalerweise tatsächlich auf den Zahlungszeitpunkt an und nach dem Wortlaut des §13 könnte man zunächst meinen das für den Steuersatz damit der Zahlungszeitpunkt einschlägig ist. In den Anwendungsregeln zum Konjunkturpaket steht aber explizit:

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

1.2 Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)

2 Soweit nichts Anderes bestimmt ist, sind Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG). Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 und 3 UStG) erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z. B. der Absenkung und Anhebung der Umsatzsteuersät-ze) nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung, sondern darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführt werden.

(...)
2.1 Anwendungsbeginn 4 Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 bewirkt werden (vgl. Rzn. 2 und 3). Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Ver-einbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnah-mung oder der Rechnungserteilung
D.h. für den Steuersatz kommt es wohl tatsächlich nur auf den Leistungszeitraum an, egal ob nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten.
Jens
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Mal ganz blöd gefragt:
Wäre es denn rechtskonform (und evtl. abmahnbar), wenn ein Kunde am 30.06. "Preis inkl. 19% MwSt" angezeigt bekommt und bestellt, doch auf der am 01.07. erstellten Rechnung steht dann "Gesamtbetrag enthält 16% MwSt", weil die Bestellung ja am 01.07. verarbeitet und versendet wird (Zeitpunkt der Leistungserbringung)?

Oder muss man als Shopbetreiber bereits am 30.06. auf "Preis inkl. 16% MwSt" umstellen, wenn man sicher weiß, dass an diesem Tag nichts mehr an die Kunden raus geht?
Oder wäre das wiederum illegal/abmahnbar, wenn man bereits am 30.06. einen Steuersatz im Shop anzeigt, der noch gar nicht gültig ist?
marcibet
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

roman hat geschrieben: 25. Jun 2020 19:03 @koshop
Das sagt aber bloß aus wann die Steuer entsteht. Zumindest lese ich das so raus. Kann daher meiner Meinung nach die Frage nicht beantworten.

Denn wenn ich @marcibet richtig verstehe, glaubt die Buchhalterin dass sich bei EÜR der Steuersatz (16 oder 19%) nicht nach dem Leistungsdatum richtet sondern nach einem anderen Kriterium (nach welchem, wurde nicht verraten).
Die Buchhalterin ist überzeugt dass bei EA Rechnung das Zahlungsdatum fuer den Steuersatz relevant ist, nicht das Auslieferdatum.
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roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

@Jens
Steuerrechtlich ist's egal, denn das Finanzamt interessiert die Präsentation Deiner Angebote nicht, dort ist nur die korrekte Abfuhr der Steuern wichtig.
Am elegantesten wäre, und dann würde sich auch die Frage gar nicht stellen, wenn Du den Steuersatz bei der Bestellung noch gar nicht anzeigen würdest, sondern nur das notwendige "inkl. USt".
Wenn man aber einen Steuersatz anzeigt, lassen sich in der Praxis Abweichungen zwischen der Anzeige im Shop und den tatsächlicher Angaben auf der Rechnung in vielen Fällen während der Umstellungsphase einfach nicht verhindern. Denn z.B. bei einer Vorkassebestellung am 25.6. weiß ja noch niemand ob diese im Juni oder Juli ausgeliefert wird, da das ja davon abhängig ist wann der Kunde gedenkt zu bezahlen.
Eine Privatkunde hat ja keinen Nachteil dadurch, denn für diesen zählt ohnehin nur der Bruttopreis.
Ein Firmenkunde hätte schon einen Nachteil dadurch, denn für diesen würde sich der effektive Nettopreis um 2,59% erhöhen. Aber ein Firmenkunde sollte damit rechnen dass es eine solche Abweichung rund um den Stichtag geben kann. Und wenn er sich beschwert, erstattet man ihm halt die 2,59%.
Aber dass hier wettbewerbsrechtliche Abmahnungen kommen, kann ich mir nicht so recht vorstellen.

@marcibet
Wie kommt die Gute eigentlich zu dieser Annahme? Ihre Annahme muß sich ja auf irgendwas stützen.
Alleine die Praxis müsste sie ja schon stutzig machen: Oftmals werden Rechnungen ja erst nachträglich bezahlt, viele Branchen sind ja nicht so vorkassegeprägt wie der Onlinehandel. Jetzt schreibt man z.B. im Juni haufenweise Rechnungen mit 19%, liefert auch im Juni, die Kunden zahlen aber erst nach und nach im Juli und August.
Der Theorie Deiner Buchhalterin folgend, müssten nun die bereits an die Kunden geschickten, und mit 19% erstellen, Rechnungen nachträglich auf 16% umgeändert werden, wenn man den Steuersatz an das Zahlungsdatum knüpft.
Das muß ihr doch komisch vorkommen?!?
Und spinnen wir es weiter: Der (Business-)Kunde holt sich die ausgewiesenen 19% als Vorsteuer retour. Ihr habt dem Finanzamt aber bloß 16% gezahlt. Spätestens jetzt muß man doch merken dass das unlogisch ist.
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Vio
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

marcibet hat geschrieben: 25. Jun 2020 23:06
roman hat geschrieben: 25. Jun 2020 19:03 @koshop
Das sagt aber bloß aus wann die Steuer entsteht. Zumindest lese ich das so raus. Kann daher meiner Meinung nach die Frage nicht beantworten.

Denn wenn ich @marcibet richtig verstehe, glaubt die Buchhalterin dass sich bei EÜR der Steuersatz (16 oder 19%) nicht nach dem Leistungsdatum richtet sondern nach einem anderen Kriterium (nach welchem, wurde nicht verraten).
Die Buchhalterin ist überzeugt dass bei EA Rechnung das Zahlungsdatum fuer den Steuersatz relevant ist, nicht das Auslieferdatum.
Macribet, guck mal auf Deine Gewerbeanmeldung bzw. auf den Erstinfobogen vom FA, den Du damals ausgefüllt hast, ob Du da IST-Versteuerung oder SOLL-Versteuerung angekreuzt hast. Bei IST-Versteuerung ist der Zeitpunkt des Geldflusses ausschlaggebend und nicht das Datum der Rechnungsstellung.
(Bei einer einfachen EÜR bzw. EA-Rechnung wird meist die IST-Vst. empfohlen, deswegen kommt die StBin da vermutlich drauf.)
regalboy
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Es sind doch 2 verschiedene Punkte:

1) Wie hoch ist der Steuersatz

2) Wann entsteht die Steuer
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koshop
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Wie bereits oben gepostet: Vergesst das was im allgemeinen Umsatzsteuergesetz steht, es wurde im Gesetz zur Mehrwersteuersenkung, bzw. der Anwendungsverordnung explizit geregelt wann der Steuersatz anzuwenden ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

2.1 Anwendungsbeginn
4 Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 bewirkt werden (vgl. Rzn. 2 und 3).

Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung
Ergibt auch irgendwie Sinn, es wäre ja Quatsch wenn jemand jetzt ne Rechnung vom März im Juli zahlt und sich dann plötzlich der Mehrwersteuersatz ändert wegen des Zahlungszeitpunkts. Bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten müssen die 19% dann zwar erst im Juli abgeführt werden, aber eben 19% und nicht plötzlich 16%.

D.h. Fälligkeit bestimmt sich dann zwar nach Zahlungsdatum, Steuerhöhe aber nach Leistungsdatum.
wutzel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Hier werden gedanklich 2 Dinge vermischt:

1. Wann entsteht die USt?
2. Wann entsteht die USt-Schuld gegenüber dem Finanzamt.

1. Die USt entsteht bei Leistungserbringung (im Handel: bei Lieferung) in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Höhe.

2. Die USt-Schuld gegenüber dem FA entsteht entweder:
-bei Leistung (Sollversteuerung / ist die Regel)
-bei Zahlung (Istversteuerung / kann von kleinen Unternehmen beim FA beantragt werden)

Für einige Branchen und spezielle Geschäfte gibt es Sonderfälle (z.B. Anzahlungen) , die kommen aber für den I-Handel kaum in Frage, darum lasse ich sie weg.
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Vio
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Ja, stimmt wutzel. Dann verstehe ich gerade gar nicht mehr, was macribets Stbin meinen könnte.
wutzel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Vio hat geschrieben: 26. Jun 2020 10:46 Ja, stimmt wutzel. Dann verstehe ich gerade gar nicht mehr, was macribets Stbin meinen könnte.
Es ist ja nicht die StBin, es ist die Buchhalterin.

Ich lass mir die Zähne ja auch nicht von der Sprechstundenhilfe machen. beiss
marcibet
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

roman hat geschrieben: 25. Jun 2020 23:52@marcibet
Wie kommt die Gute eigentlich zu dieser Annahme? Ihre Annahme muß sich ja auf irgendwas stützen.
Alleine die Praxis müsste sie ja schon stutzig machen: Oftmals werden Rechnungen ja erst nachträglich bezahlt, viele Branchen sind ja nicht so vorkassegeprägt wie der Onlinehandel. Jetzt schreibt man z.B. im Juni haufenweise Rechnungen mit 19%, liefert auch im Juni, die Kunden zahlen aber erst nach und nach im Juli und August.
Der Theorie Deiner Buchhalterin folgend, müssten nun die bereits an die Kunden geschickten, und mit 19% erstellen, Rechnungen nachträglich auf 16% umgeändert werden, wenn man den Steuersatz an das Zahlungsdatum knüpft.
Das muß ihr doch komisch vorkommen?!?
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Ach, für die Praxis kann man sich immer beispiele verschaffen die es verkomplizieren.

1) Wie verhält es sich denn bei Teillieferung? Heute bestellt jemand um 1000 EUR 2 Produkte, Zahlung direkt heute. Ein Produkt ist lagernd, das schicke ich heute sofort raus, ein Produkt ist nicht lagernd, das schicke ich am 20.7. nach. Erstellst du dann zwei Rechnungen? Wie ist denn die beweisbarkeit für dich in Punkto der Versendung? Es gibt einen Einlieferungsbeleg von GLS/DPD, da ist ersichtlich das heute um am 20.7. jeweils ein Paket an diesen Empfänger eingeliefert wurden, aber daraus geht nicht hervor was in den Paketen war (ein Produkt kostet 700 EUR, das andere 300 EUR).

2) Heute bestellt jemand ein Produkt um 500 EUR, es ist aber derzeit nicht lieferbar. Der Kunde bezahlt umgehend per Paypal. Du kriegst das Produkt aber erst im Oktober ans Lager, und kannst somit erst zb am 20.9. versenden. Da bei der EA Rechnung (GüV in DE) die Steuer zum Zahlungszeitpunkt fällig ist, wird das schwierig da es ja noch nicht klar ist welche Steuer anfällt. Könnte ja auch sein, das du das Produikt erst am 20.2.2021 wieder ans Lager kriegst. Und welche Rechnung packst du überhaupt in die Buchhaltung 06/2020 für diese Transaktion? Erstellst du einfach mal eine 19% Rechnung die du rein gibst?

Für mich scheint das alles sehr undurchdacht für die paar Monate, und wird eine Menge Wickel auslösen. Ich habe unserem Stb eine Mail geschickt dass er uns klare Instruktionen geben soll wie wir die Rechnungslegung in den nächsten Monaten machen sollen, daran werden wir uns halten. Im Falle einer Prüfung ist es dann seine Aufgabe das zu verantworten, auch wenn rauskommt dass wir strikt nach Zahlungsdatum vorgehen sollen.
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wutzel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Du erstellst Rechnungen mit dem Steuersatz, der zum voraussichtlichen Leistungszeitpunkt passt.

Verschiebt sich der Leistungszeitpunkt in einen Zeitraum mit einem anderen MwSt-Satz, musst die eine Korrekturrechnung und eine neue Rechnung erstellen.

Handelt es sich um einen gewerblichen Kunden, musst du ihm diese Dokumente zusenden, damit der Empfänger seine USt-VA ändern kann. Privatkunden würde ich damit nicht belästigen, gibt nur unnütze Verwirrung.
roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

@marcibet
Manchmal ist es sinnvoll, andere Konstellationen (wie eben das mit der Lieferung "auf Rechnung") durchzuspielen, um zu merken dass etwas unplausibel ist, und dann kann man weiterforschen.

Würde mir insgesamt keinen zu großen Kopf machen. Manche Händler werden das aufgrund der vorhandenen Software bei einigen Sonderfällen nicht ganz sauber hinbekommen. Aber seien wir uns ehrlich, wie groß ist denn die dadurch produzierte Abweichung wenn rund um den Stichtag ein paar Rechnungen nicht passen? Ich zahle im Jahr einen hohen 5-stelligen Eurobetrag Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt. Wenn dann ein paar Rechnungen rund um den Stichtag nicht ganz sauber verbucht wurden, reden wie hier vielleicht von +/- 50 Euro um die sich die Zahllast verändern wurde. Das lockt doch niemanden hinter dem Ofen hervor ...
Damit will ich nicht sagen dass man die Sache schleifen lassen soll, aber man sollte die Kirche halt im Dorf lassen.
marcibet
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Geschickt beide genannten Beispiele ignoriert mit raumfüllenden blabla.
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roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Frag doch Deine Buchhalterin wie das geht, die bezahlst Du ja auch dafür und geh bitte nicht mich unfreundlich an.
Ralf
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Es ist doch ganz einfach. Für den Steuersatz zählt der Zeitpunkt der Leistung/Lieferung. Die Fälligkeit ist wie sonst auch (Ist/Soll).

Wenn eine Bestellung in zwei Lieferungen erfolgt, gibt es zwei Rechnungen. Auf beiden ist der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung vermerkt.

Wenn eine Rechnung vor Lieferung/Leistung gestellt wird, nimmt man den Steuersatz des voraussichtlichen Zeitpunkts. Sollte sich der ändern und zum neuen Zeitpunkt ein anderer Steuersatz gültig sein, erstellt man halt eine Korrekturrechnung und eine neue.

Habe ich hier alles schon gelesen oder sollte für einen Selbstständigen Grundwissen sein.

Wie oft mir "Fachleute" Unsinn im Bereich Umsatzsteuer erzählt haben, kann ich schon gar nicht mehr zählen. Darunter durchaus anerkannte Fachleute.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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Vio
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

wutzel hat geschrieben: 26. Jun 2020 11:08
Vio hat geschrieben: 26. Jun 2020 10:46 Ja, stimmt wutzel. Dann verstehe ich gerade gar nicht mehr, was macribets Stbin meinen könnte.
Es ist ja nicht die StBin, es ist die Buchhalterin.

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Upps. Wenn ich von Beginn an und richtig gelesen hätte, dann hätte ich das durchaus bemerken können. engel Wenn jemand fragt: Ich war nie hier. saufen
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